Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt die Einführung der digitalen Gremienarbeit.
Grundsätzlich nutzen die
Gremienmitglieder hierbei eigene Endgeräte (Tablets).
Die Verwaltung wird beauftragt,
-
Lizenzen der Firma Somacos zu erwerben
für die Mandatos-App der Betriebssysteme
-
iOS und
-
Android,
-
den Gremienmitgliedern eine
Sammelbestellung für den Erwerb von Tablets anzubieten,
-
die Hauptsatzung und die
Zuständigkeitsordnung des Rates bezüglich der digitalen Gremienarbeit zu
überarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und
-
eine Nutzungsvereinbarung vorzubereiten.
Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2018.
Erläuterungen und Begründungen:
Historie
dieser Sitzungsvorlage
Der Rat
der Stadt Hilden beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 22.03.2017,
zur ersten Sitzung des Rates nach der Sommerpause ein Konzept zur Einführung
der papierlosen, elektronischen Gremienarbeit auf Basis der folgenden Varianten
vorzulegen:
Variante
1: Bereitstellung von Endgeräten
durch die Verwaltung
Variante
2: Nutzung eigener Endgeräte („Bring
your own device“)
Variante
3: Mix aus Bereitstellung von
Endgeräten und Nutzung eigener Endgeräte
Wie in der Ratssitzung am 22.03.2017 angeregt, hat am
29.06.2017 eine Informations-veranstaltung durch die Firma Somacos
stattgefunden.
Der Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage entspricht der
Variante 2 der Antragsvorlage aus der Ratssitzung am 22.03.2017 (SV 01/059/1),
die als Anlage beigefügt ist. Im Folgenden beziehen sich die Nummern der
Varianten auf die oben genannten Varianten 1 bis 3.
Bedeutung der einzelnen
Varianten
Variante 1:
Grundsätzlich nutzen die
Gremienmitglieder hierbei von der Stadt für die Dauer der Gremienzugehörigkeit
geliehene Tablets der Firma Apple, die durch die IT-Abteilung verwaltet werden.
Variante 2 (vgl. Beschlussvorschlag):
Grundsätzlich nutzen die
Gremienmitglieder hierbei eigene Tablets. Den Gremienmitgliedern bleibt es
freigestellt, welches Tablet sie verwenden. Gremienmitglieder, die bislang kein
Tablet besitzen, können sich auf eigene Kosten an der Sammelbestellung durch
die Verwaltung beteiligen.
Variante 3:
Den
Gremienmitgliedern bleibt es freigestellt, ob sie ein eigenes Tablet nutzen
möchten oder ein von der Stadt für die Dauer der Gremienzugehörigkeit
geliehenes Tablet. Wie bei Variante 1 werden von der Stadt Tablets der Firma
Apple verliehen, die durch die IT-Abteilung verwaltet werden.
Gremienmitglieder, die ein eigenes Tablet erwerben möchten, können sich - wie
bei Variante 2 - an der Sammelbestellung durch die Verwaltung beteiligen.
Varianten 1 bis 3:
Alle drei Varianten haben gemeinsam, dass für jedes
Gremienmitglied die Möglichkeit besteht, sich die in Papierform gewünschten
Unterlagen selber auszudrucken. Zudem stehen die Unterlagen wie bisher im
Gremieninformationssystem und zusätzlich zum mobilen Abruf in der Mandatos-App
zur Verfügung.
Unabhängig von der beschlossenen Variante beschafft die
Verwaltung ca. 20 Tablets für die Verwaltungsmitarbeiter im Sitzungsdienst.
Einführung
Die
Verwaltung befürwortet die Einführung der digitalen Gremienarbeit.
Grundsätzlich hält sie es für betriebswirtschaftlich sinnvoll,
dass alle Mandatsträger zeitgleich und vollständig auf die digitale
Gremienarbeit umsteigen. Somit müssten seitens der Verwaltung keine
Sitzungsvorlagen mehr gedruckt werden und es entstünde kein doppelter Aufwand
durch unterschiedliche Arbeitsprozesse bei der Zurverfügungstellung der
Unterlagen. Lediglich die Einladungen würden den Gremienmitgliedern, die
einer digitalen Einladung nicht zustimmen, weiterhin in Papierform zur
Verfügung gestellt werden. Von dieser Voraussetzung gehen alle drei Varianten aus.
Digitale
Gremienarbeit ist auf die Nutzung von Tablets ausgerichtet. Falls sich einige
Ratsmitglieder einen Verzicht auf Papier (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht
vorstellen können, besteht für diese auch weiterhin die Möglichkeit, sich die
gewünschten Unterlagen auszudrucken.
Auf Seite 7 und 8 dieser
Sitzungsvorlage finden Sie eine Übersichtstabelle, in der die Vor- und
Nachteile der drei Varianten dargestellt werden. Hierin sind auch die in der
beigefügten SV 01/059 (Seite 3 - 5) bereits enthaltenen Kriterien zu den
Varianten zusammenfassend dargestellt.
Ein
Zeitplan zur Umsetzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Grundsätzliche
Überlegungen sowie personelle und finanzielle Auswirkungen wurden bereits in
der als Anlage beigefügten Sitzungsvorlage 01/059 dargestellt. Soweit es aus
Gründen der Klarheit erforderlich oder sinnvoll erscheint, werden einzelne
Aspekte nochmals dargestellt. Ansonsten wird auf Wiederholungen in dieser
Sitzungsvorlage weitgehend verzichtet.
In
dieser Sitzungsvorlage wird ein Augenmerk auf die Notizfunktion innerhalb der
Mandatos-App gelegt. Zudem waren, wie in der Sitzungsvorlage 01/059 (Seite 7)
ausgeführt, insbesondere noch Fragen zur Datensicherheit und zum Datenschutz zu
prüfen.
Datensicherheit und Datenschutz
Der
Beauftragte für Datensicherheit und der Datenschutzbeauftragte wurden
beteiligt.
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass die Nutzung des Ratsinformationssystems mittels einer
Mandatos-App grundsätzlich sicherer ist als die Nutzung über einen
Internetbrowser (Gremieninformationssystem). Sämtliche aus SessionNet
heruntergeladene Dateien werden nämlich ausschließlich lokal auf dem Tablet in
der zusätzlich durch ein Passwort geschützten und verschlüsselten Mandatos-App
gespeichert.
Bezüglich
der genutzten Tablets wäre die Variante 1 (Bereitstellung und Administration
durch die Verwaltung) die Sicherste. Aus diesem Grund empfiehlt auch der
Datenschutzbeauftragte diese Variante. Die Sicherheit entsteht vor allem
dadurch, dass es möglich ist, die Tablets im Rahmen des Mobile Device
Managements (MDM) zentral zu administrieren, z. B. bei Verlust zu sperren und
ausschließlich für den Gebrauch im Rahmen der Gremienarbeit nutzbar zu machen
bzw. eine entsprechende Nutzung zu vereinbaren. Somit wären das Gerät und damit
auch die Daten vor Fremdeinwirkungen weitestgehend geschützt. Da aber neben der
App gleichzeitig auch noch das Gremien- und Bürgerinformationssystem betrieben
werden müssen und dadurch weiterhin der Zugriff mit anderen Geräten möglich
ist, ändert sich bezüglich Datensicherheit und Datenschutz im Gesamtsystem
gegenüber der jetzigen Situation nichts.
Diese
Variante wäre auch mit einer erheblichen Nutzungseinschränkung für die
Gremienmitglieder (z. B. keine private Nutzung des Tablets, keine E-Mail- und
Druck-Funktion) und mit hohem personellem Aufwand vor allem in der IT-Abteilung
verbunden.
Dieses
Beispiel macht deutlich, dass Datenschutz und Datensicherheit immer auch eine
Risiko-/ Nutzenabwägung nach sich zieht. Festzuhalten ist auch, dass durch
keine der Verwaltung mögliche Maßnahme nicht-legale Handlungen unterbunden
werden können. Wie bisher mit Papierunterlagen können auch weiterhin
Umgehungsmöglichkeiten z. B. der Informationsweitergabe nicht komplett
unterbunden werden. Es kann nur versucht werden zu verhindern, dass
Informationen versehentlich veröffentlicht werden. Somit bietet die digitale
Gremienarbeit keine höhere Datensicherheit, jedoch auch keine schlechtere im
Vergleich zum bisherigen Verfahren. Der Datenschutzbeauftragte hält alle drei betrachteten Varianten für
vertretbar, soweit klare und detaillierte Regelungen im Rahmen einer
Nutzungsvereinbarung schriftlich und damit verbindlich festgelegt werden.
Aus
Sicht der Verwaltung stellt die Variante 2 (Nutzung eigener Geräte) im Rahmen
dieser Abwägung die beste Möglichkeit dar. Durch eine Nutzungsvereinbarung
wären hier ausreichende Sicherheitsvorkehrungen möglich und der personelle
Aufwand der Verwaltung würde sich in einem hinnehmbaren Rahmen bewegen.
Unabhängig
von der gewählten Variante ist eine Nutzungsvereinbarung grundsätzlich
erforderlich.
Nutzungsvereinbarung
Die
Nutzungsvereinbarung ist Teil des Sicherheitskonzeptes und muss daher von allen
Gremienmitgliedern unterschreiben werden. Die konkret zu schließende
Nutzungsvereinbarung hängt von der gewählten Variante (eigenes Tablet oder
durch die Verwaltung gestelltes Tablet) ab. Da bisher keine
Nutzungsvereinbarung für das Gremieninformationsportal besteht, soll diese im
gleichen Zuge abgeschlossen werden.
In der
Nutzungsvereinbarung sollen u. a. Vereinbarungen zum Datenschutz und zur
Datensicherheit festgelegt werden:
·
Nicht abgesicherte Speicherung von Ratsinformationen außerhalb der
App sowie die Weitergabe der Daten an Dritte wird grundsätzlich untersagt
·
Selbstverpflichtung, das Gerät in einem sicheren Betriebszustand
zu halten
·
Regelungen, welche Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen erforderlich
sind (z.B. Fernlöschen von abhanden gekommenen Geräten)
·
Entsorgung des Gerätes erst nach dem Löschen der App bzw. der
heruntergeladenen Daten
·
Löschen der App bzw. der heruntergeladenen Daten bei Beendigung
der Gremienzugehörigkeit
Notizfunktionen
In den
Erläuterungen zum Antrag zur Einführung der digitalen Gremienarbeit wurde auf
den Wunsch vieler Ratsmitglieder hingewiesen, auch beim Umstieg Notizen auf den
Sitzungsunterlagen anbringen zu können. Dies ist mit der Mandatos-App bei allen
Betriebssystemen (iOS, Android, Windows) möglich. In den erzeugten
PDF-Dokumenten können sowohl handschriftliche als auch getippte Notizen sowie
Markierungen angebracht werden.
Neben
der Möglichkeit, persönliche Notizen zu machen, die nur der Ersteller selber
einsehen kann, besteht darüber hinaus in den Betriebssystemen iOS (Apple) und
Android eine besondere Form der Kommunikation innerhalb der Fraktionen. Durch
diese Funktion können Notizen innerhalb einer Gruppe (z. B. Fraktion) geteilt
werden. Dies ermöglicht, dass Anmerkungen, die z. B. in der Fraktionssitzung
abgesprochen werden, nur einmal in der Sitzungsvorlage notiert werden müssten
und für alle Mitglieder der Fraktion direkt in der Sitzungsvorlage auf dem
eigenen Tablet sichtbar sind.
Nach Aussage des Herstellers und
anderer Kommunen besteht diese Funktion auch übergreifend bei verschiedenen
Betriebssystemen.
Der
Softwareanbieter stellt in Aussicht, dass diese Funktion „bis spätestens 2018“
auch für das Betriebssystemen Windows nachprogrammiert wird. Bezüglich eines
genauen Datums legt sich die Firma allerdings nicht fest. Für Android ist die
Funktion am 04.09.2017 veröffentlicht worden und funktioniert nach Aussage anderer Kommunen.
Datenwiederherstellung
und Datensicherung
Bei Verlust, Defekt oder in dem
Fall, dass der Zugangscode vergessen wurde, muss die App neu installiert
werden. Die Sitzungsunterlagen sind dann manuell durch Auswahl der
entsprechenden Dokumente per Download aus SessionNet wieder verfügbar. Gleiches
gilt auch für Notizen, die innerhalb einer Gruppe (Fraktion) geteilt wurden, da
diese Notizen in SessionNet (auf dem Server der Stadt Hilden) gespeichert
werden. Lediglich Notizen, die „für sich selbst“ gemacht wurden, können in
diesem Fall nicht mehr wiederhergestellt werden. Dies wäre nur möglich, wenn
die Daten in einer Cloud gespeichert würden.
Von der Sicherung in einer Cloud
rät die Verwaltung aus folgenden Überlegungen ab:
Es ist derzeit nicht möglich,
Datensicherungen plattformübergreifend wiederherzustellen. Das bedeutet, dass
Notizen, die auf dem Tablet erstellt wurden, nicht auf einem PC bei Anmeldung
über SessionNet zur Verfügung stehen. Auch wären im Verlustfall lediglich die
persönlichen Notizen wieder verfügbar, die entsprechenden zugehörigen Dokumente
müssten nach wie vor manuell aus SessionNet herunter geladen werden.
Die Nutzung des genannten WebDAV
wird zwar angeboten, hierfür sind aber zusätzliche Anmeldedaten für jedes
Gremienmitglied notwendig, die ebenfalls gepflegt werden müssen. Hier empfiehlt
die Verwaltung, auf eine in der App enthaltene Funktion zu warten, die diese
Daten automatisch auf dem SessionNet-Server der Stadt Hilden sichert.
Auch
die Städte Wülfrath und Monheim am Rhein bieten keine Cloud-Lösung an.
Auswahl
der Tablets
Sollte dem Beschlussvorschlag
gefolgt werden (ursprüngliche Variante 2), wonach eigene Tablets genutzt
würden, würde durch die IT-Abteilung (nach Bedarfsabfrage) eine
Sammelbestellung angeboten. Die Kosten für diese Tablets müssten durch die
Mandatsträger im Rahmen der Entschädigungen bzw. durch deren entsendende
Organisationen (z. B. Fraktionen, Verbände) getragen werden. So kann eine
Ungleichbehandlung von Gremienmitgliedern, die bereits ein Tablet besitzen und
denen, die sich erst eines zulegen, vermieden werden. Unabhängig davon bliebe
es – bei dieser wie auch jeder anderen Variante - jedem
Gremienmitglied freigestellt, sich die in Papierform gewünschten Unterlagen
selber auszudrucken.
Die Varianten 2 und 3, die davon
ausgehen, dass die Gremienmitglieder eigene Tablets verwenden, bietet den
Gremienmitgliedern, die bereits ein Tablet besitzen, die Möglichkeit, ihr
vertrautes Gerät weiter zu nutzen.
Diesen Vorteil böte die Variante
1 nicht. Zudem würde ein Tablet ausschließlich für die Gremientätigkeit in
Hilden gleichzeitig bedeuten, dass Gremienmitglieder, die bereits über ein
privates oder dienstliches Tablet verfügen, ein weiteres nur für die Tätigkeit
in Hildener Gremien besitzen müssten. Dies würde auch Mitglieder anderer
Gremien betreffen (z. B. Kreis- oder Landtag, Aufsichtsräte der Sparkassen),
die bereits auf digitale Gremienarbeit umgestiegen sind oder dies beabsichtigen.
Nach
den Erfahrungen der Städte und Kreise, die Mandatos bereits einsetzen, sowie
auch nach Aussage des Programmherstellers selber, ist die iOS-App der
Android-App leicht und der Windows-App deutlich überlegen. Dies liegt ganz
entscheidend daran, dass der Programmhersteller Neuerungen der App zunächst
immer für iOS (Apple) zur Verfügung stellt. Der Funktionsumfang der Android-
und Windows-App wird danach schrittweise zunächst für Android und danach für
Windows angeglichen. Dies folgt aber jeweils mit mindestens einem Jahr
Verzögerung.
Als
weitere Vorteile der Tablets mit iOS-App (Apple) wird aus der Praxiserfahrung
vor allem genannt:
·
sehr nutzerfreundliche PDF-Version
·
Funktionsfähigkeit
·
höhere Geschwindigkeit
·
die Langlebigkeit der Geräte
·
die Sicherheit der App
Daher
sind für den Einsatz derzeit Apple Tablets (iPads) anderen Geräten vorzuziehen,
die Android-App ist allerdings definitiv nutzbar. Auf Grund der Tatsache, dass
die Mandatos-App für Windows gegenüber iOS und Android deutlich weniger
funktional ist, wird im Beschlussvorschlag lediglich die Lizensierung für iOS
und Android genannt. Auf die Lizensierung für Windows wurde hier bewusst
verzichtet.
Für
iPads, die nach Auffassung der IT-Abteilung alle notwendigen Funktionen
besitzen, ist mit Kosten von ca. 350 € pro Stück zu rechnen. Tablets mit
vergleichbaren Funktionen und dem Betriebssystem Android bewegen sich im
gleichen Kostenrahmen.
Wegen
der besseren Funktionen für das Betriebssystem iOS bei vergleichbaren
Anschaffungskosten, sind für die Anschaffung durch die Stadt derzeit Apple
Tablets (iPads) vorgesehen.
Sollte
die Variante 1 oder 3 beschlossen werden, wonach die Verwaltung (zumindest
teilweise) Tablets zur Verfügung stellt, ist beabsichtigt, Tablets der Firma
Apple zu beschaffen und diese den Mandatsträgern dauerhaft für die Dauer der
Gremienzugehörigkeit zu leihen.
Personelle Auswirkungen
Die Einführung der
digitalen Gremienarbeit hat personelle Auswirkungen: Zum einen entfallen
Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen, zum anderen entstehen Neue.
Die tatsächlichen
personellen Auswirkungen unterscheiden sich je nach beschlossener Variante zum
Teil erheblich.
Grundsätzlich entfallen
bei allen betrachteten Varianten Arbeiten in der Druckerei.
Der Aufwand in der
Poststelle wird in jedem Fall geringer. Das genaue Ausmaß hängt im Einzelnen
davon ab, wie viele Gremienmitglieder ihren Verzicht auf eine schriftliche
Einladung nicht erklären.
Bei der Variante 1 steht
demgegenüber ein Mehraufwand in der IT-Abteilung.
Ein
zurzeit nicht einschätzbarer Aufwand verbleibt bei allen Varianten innerhalb
der Geschäftsstelle des Rates. Dieser ist von verschiedenen Faktoren abhängig,
z. B. Anzahl eigener Tablets, Anzahl Leihgeräte, Nutzung eines oder mehrerer
Betriebssysteme, Nutzerverhalten.
Ein Wechsel zur digitalen Gremienarbeit (Varianten 1-3) wird für die
Geschäftsstelle Rat nach der Einführungsphase als ungefähr aufwandsneutral
gesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Erläuterungen zum
Antrag implizieren ein hohes Einsparpotential bei Einführung der digitalen
Gremienarbeit, vor allem im Bereich der Druck- und Versandkosten.
Druck
Ein
Einsparpotenzial im Bereich der Druckkosten könnte langfristig erzielt werden,
wenn komplett auf digitale Gremienarbeit umgestiegen würde (Varianten 1 bis 3).
In der
SV 01/059 wurden im Abschnitt „Druckkosten“ die Kosten für Sitzungsunterlagen
bereits dargestellt. Auch wurde darauf hingewiesen, dass eine Einsparung nur
langfristig realisiert werden kann, da die betriebswirtschaftlichen Kosten
überwiegend aus Fixkosten für Personal, Räume und Geräte bestehen. Durch den
hohen Anteil (ca. 30%) dieses Produkts an den Gesamtdruckaufträgen der
Verwaltung würden die Stückkosten für die übrigen Bereiche der Verwaltung
kurzfristig steigen. Es würde seitens der Verwaltung im Falle eines
Komplettumstiegs (Varianten 1 bis 3) angestrebt, langfristig Einsparungen zu
erzielen.
Versand
Bei
einem Komplettumstieg (Varianten 1 bis 3) könnten jährlich Zustellkosten i. H.
v. ca. 8.000 € pro Jahr gespart werden (vgl. Abschnitt „Rechtliche Aspekte“ und
SV 01/059).
W-LAN
Für ein
W-LAN mit ausreichender Leistung in den Sitzungsräumen ist mit einmaligen
Kosten i. H. v. ca. 6.000 € zu rechnen (vgl. SV 01/059).
Lizenzen,
Soft- und Hardware
Nachfolgend
werden die Kosten für Lizenzen, Soft- und Hardware je Variante dargestellt.
|
Variante
1 |
Variante
2 |
Variante 3 |
|||
Einmalig |
jährlich |
Einmalig |
jährlich |
Einmalig |
jährlich |
|
Mandatos Server-komponente |
4.700 € |
1.150 € |
4.700 € |
1.150 € |
4.700 € |
1.150 € |
Lizenz
Mandatos iOS-App |
2.350 € |
575 € |
2.350 € |
575 € |
2.350 € |
575 € |
Lizenz Mandatos Android-App |
|
|
2.350 € |
575 € |
2.350 € |
575 € |
Lizenz
Mandatos Windows-App* |
|
|
(2.350 €)* |
(575 €)* |
(2.350 €)* |
(575 €)* |
Installation
/ Einrichtung Mandatos |
3.000 € |
|
3.000 € |
|
3.000 € |
|
Mobile device management |
|
7.472 € |
|
576 € *** |
|
576 € *** |
Tablets |
64.400 € ** |
|
7.000 € *** |
|
35.700 € **** |
|
Summen |
74.450 € |
9.197 € |
21.750 € |
3.451 € |
50.450 € |
3.451 € |
* Seitens der Verwaltung wird von einer Lizensierung der
Windows-App abgeraten, vgl. Abschnitt „Auswahl der Tablets“. Der
Vollständigkeit halber wurden die dafür entstehenden Kosten dennoch aufgenommen
und sind auch in den Gesamtsummen enthalten.
** ca. 164 Tablets à ca. 350 € für Gremienmitglieder zuzüglich ca. 20
Verwaltungsmitarbeiter.
*** Hier fallen nur die Kosten für die Anschaffung und Verwaltung von
ca. 20 Tablets für Verwaltungsmitarbeiter an, da die Sammelbestellung für den
Erwerb eigener Tablets zwar über die Stadt Hilden erfolgt, dies jedoch
(unabhängig von der erforderlichen Mittelbereitstellung im Haushalt) ein
durchlaufender Posten ist.
**** Die Kosten für den Kauf der Tablets und die Verwaltung
mittels Mobile device management hängen von der Anzahl der benötigten Tablets
ab. Fest sind die Kosten für ca. 20 Tablets für die Verwaltungsmitarbeiter (=
7.000 €). Als Beispielberechnung wurde zudem davon ausgegangen, dass 50
% der Gremienmitglieder auf Leihtablets der Verwaltung zurückgreifen werden
(Betriebssystem iOS iPads = 350 €/ Stück).
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass allein die jährlichen Kosten der Variante 1 nahezu dreimal
so hoch sind wie die der Varianten 2 und 3.
Wie zu
erwarten war, schlägt sich die Wahl der Variante erheblich auf die einmaligen
Kosten nieder.
Rechtliche Aspekte
Der
Landrat als Kommunalaufsicht wurde bezüglich der Beschlussvorschläge bzw.
einzelner Fragestellungen um Stellungnahme gebeten. Seine Ausführungen sind
dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass alle drei Varianten von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet
werden.
Insbesondere
wird seitens des Landrates dargestellt, dass Gremienmitglieder - trotz des
ausdrücklichen Rechts auf Information zu den Beratungsgegenständen – keinen
Anspruch auf in Papierform bereitgestellte Beschlussvorlagen haben. Auch das
zur Verfügung stellen eines kostenlosen mobilen Endgerätes sei nicht zwingend
erforderlich. Bezüglich der Varianten 1 bis 3 obliege es jedem einzelnen
Gremienmitglied, ob es die Sitzungsunterlagen beispielsweise selber ausdruckt
oder ob es diese auf andere Weise, beispielsweise durch ein Tablet, ständig verfügbar
hält.
Bezüglich
der Einladung zu Sitzungen weist der Landrat darauf hin, dass diese nur den
Gremienmitgliedern elektronisch übersandt werden können, die zuvor schriftlich
ihren Verzicht auf die Zustellung in Papierform erklärt haben. Je nachdem, wie
viele Gremienmitglieder ihren Verzicht nicht erklären, fallen weiterhin Kosten
für die Einladungen an.
Unabhängig
von der beschlossenen Variante würde eine Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung
durch den Rat erforderlich.
Übersicht der Vor- und Nachteile
der einzelnen Varianten
Die folgende Tabelle fasst die
Themen der Sitzungsvorlagen 01/059, 01/059/1 und dieser Sitzungsvorlage bezogen
auf die drei betrachteten Varianten zusammen. Es soll ein Überblick der
jeweiligen Vor- und Nachteile gegeben werden. Variante 2 entspricht auch hier
dem Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage.
Legende: |
+ |
positiv |
|
V 1 |
Variante 1 |
o |
neutral |
|
V 2 |
Variante 2 |
|
- |
negativ |
|
V 3 |
Variante 3 |
Kriterium |
V 1 |
V 2 |
V 3 |
Bemerkung |
Notizfunktion „für sich selbst“ |
+ |
+ |
+ |
Die Möglichkeit von Notizen besteht bei allen Varianten. |
Notizfunktion Fraktion |
+ |
+ |
+ |
Aktuell für Apple- und Android-Geräte. Nicht bei Papierausfertigungen |
Volltextrecherche |
+ |
+ |
+ |
Nicht bei Papierausfertigungen |
Offline-Fähigkeit |
+ |
+ |
+ |
Bei allen Varianten stehen bereits heruntergeladene Dateien auch
offline zur Verfügung. |
Einschränkung der Tabletnutzung |
- |
0 |
- |
Die Nutzungsvereinbarung wird unterschiedliche Einschränkungen
enthalten, je nachdem, ob eigenes Tablet oder Leihtablet der Verwaltung. |
Vertraute Bedienung |
- |
+ |
0 |
Variante 2 ermöglicht es im Gegensatz zu Variante 1, mit dem eigenen
Tablet zu arbeiten, mit dessen Funktionen man vertraut ist. Die Variante 3
ermöglicht dies nur, wenn man ein eigenes Gerät nutzt. |
Doppelbesitz von Geräten |
- |
+ |
+ |
Variante 1 bedeutet, dass alle ein Tablet bekommen, welches nur für
die Gremientätigkeit genutzt werden
kann. Sollte bereits ein anderes Tablet vorhanden sein, hätte man mind. zwei
Tablets (z. B. privat oder dienstlich und Gremientätigkeit). Die Variante 2+3
bieten die Möglichkeit z. B. für Kreistagsmitglieder, alle Sitzungen mit
einem Gerät zu verfolgen. |
Anwesenheit bei Zustellung nicht erforderlich |
+ |
+ |
+ |
Die Zustellung erfolgt nicht mehr per Boten, daher keine Anwesenheit
an Tagen der Zustellung erforderlich. |
Anwender- unterstützung |
+ |
0 |
0 |
Bei Variante 1 sind alle Tablets technisch gleich. Dies erleichtert
Hilfestellungen sowohl durch die Stadt als auch untereinander z. B. in den
Fraktionen. Die App ist nach den Erfahrungen einiger Kreistagsmitglieder
jedoch selbsterklärend. |
finanzielle Auswirkungen Tablets (Gremienmitglieder) |
+ |
- |
0 |
Bezogen auf die Anschaffungskosten für Gremienmitglieder. Variante 3:
Je nach Wahl innerhalb der Variante. |
finanzielle Auswirkungen Tablets (Stadt) |
- |
+ |
0 |
Anschaffungskosten für Stadt: Bei der Variante 3 hängen diese von der
Zahl der bereitzustellenden Tablets ab, daher -auch in Abstufung zu Variante
1 („-“) mit „0“ bewertet. |
finanzielle Auswirkungen W-LAN |
0 |
0 |
0 |
Für den Ausbau des W-LANs entstehen bei jeder Variante einmalige
Kosten i. H. v. ca. 6.000 € |
finanzielle Auswirkungen Lizenzen |
+ |
- |
- |
Variante 1 würde nur iOS Lizenz erfordern, Varianten 2+3 erfordern je bis
zu drei Lizenzen. |
finanzielle Auswirkungen MDM |
- |
+ |
+ |
Die jährlichen Kosten für Mobile device management sind bei Variante 1
ca. 13-mal so hoch wie die der Variante 2. Bei Variante 3 hängt dies von der
Anzahl der Leihtablets ab. |
finanzielle Auswirkungen Druck |
+ |
+ |
+ |
Langfristig besteht Einsparpotenzial, vgl. Ausführungen in SV 01/059 |
finanzielle Auswirkungen Zustellung |
+ |
+ |
+ |
Die Kosten für die Zustellungen entfallen bei allen Varianten, sofern
alle Gremienmitglieder der digitalen Zurverfügungstellung der Einladungen
zustimmen. |
Arbeitsaufwand Druckerei |
+ |
+ |
+ |
Der Arbeitsaufwand der Druckerei entfällt bei allen Varianten. |
Arbeitsaufwand IT |
- |
0 |
0 |
Die Betreuung von rund 180 zusätzlichen Tablets bei Variante
1 bedeutet für die IT einen hohen Mehraufwand. |
Arbeitsaufwand Geschäftsstelle Rat |
0 |
0 |
0 |
Der Arbeitsaufwand in der Geschäftsstelle Rat wird als
langfristig ungefähr aufwandsneutral eingeschätzt. |
Papiereinsparung (Umwelt) |
+ |
+ |
+ |
Abhängig von der Anzahl der noch selbst gedruckten Papierausfertigungen. |
Rechtssicherheit Beschluss |
+ |
+ |
+ |
Alle Varianten werden bei entsprechender Anpassung in der Hauptsatzung
und der Geschäftsordnung des Rates von der Kommunalaufsicht nicht
beanstandet. |
Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet |
+ |
0 |
0 |
Keine Variante kann nicht-legale Handlungen unterbinden. Variante 1
schützt am besten vor versehentlicher Informationsweitergabe, Varianten 2+3
sind sicher genug; vgl. Absatz Datensicherheit und Datenschutz dieser SV. |
Im
ursprünglichen Antragstext hieß es, dass die digitale Gremienarbeit aus Gründen
der Umweltfreundlichkeit zu begrüßen sei. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass Tablets auf Grund des technischen Fortschritts spätestens
alle 4 bis 5 Jahre ersetzt werden müssen. Ältere Geräte werden in der Regel von
den Herstellern nicht mehr mit Sicherheitsupdates versehen. Der im Antragstext
in Aussicht gestellten Umweltfreundlichkeit durch geringeren Papierverbrauch
stehen die umweltbelastenden Faktoren bei der Herstellung elektronischer Geräte
gegenüber.
Fazit
Die
Verwaltung befürwortet die Einführung der digitalen Gremienarbeit und empfiehlt
deren Umsetzung im Rahmen des Beschlussvorschlages, bei der alle
Gremienmitglieder eigene, bereits vorhandene oder als Sammelbestellung über die
Stadt erworbene Tablet nutzen. Diese Variante belastet den städtischen Haushalt
am wenigsten und bietet ein gutes Maß an Datenschutz und Datensicherheit.
Die Unterlagen stehen wie bisher im
Gremieninformationssystem und zusätzlich zum mobilen Abruf in der Mandatos-App
zur Verfügung.
Dem
Wunsch vieler Ratsmitglieder - und sicher auch sachkundiger Bürgerinnen und
Bürger - im Rahmen der digitalen Gremienarbeit weiterhin die Möglichkeit zu
haben, sich in den Unterlagen Notizen machen zu können, wird mit allen
Varianten entsprochen. Darüber hinaus besteht – im Gegensatz zur bisherigen
Zustellung in Papierform - auch noch die Möglichkeit, Notizen fraktionsübergreifend
zu teilen.
Auch
bei Einführung der digitalen Gremienarbeit besteht für jedes
Gremienmitglied die Möglichkeit, sich die in Papierform gewünschten Unterlagen
selber auszudrucken.
Ziel
der Verwaltung ist es, jedes Gremienmitglied von der Funktionalität der
digitalen Gremienarbeit zu überzeugen und bei deren Einsatz zu unterstützen.
gez.
Birgit Alkenings