Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt die Einführung der digitalen Gremienarbeit.
Grundsätzlich nutzen die
Gremienmitglieder hierbei eigene Endgeräte (Tablets).
Die Verwaltung wird beauftragt,
-
Lizenzen der Firma Somacos zu erwerben
für die Mandatos-App der Betriebssysteme
-
iOS und
-
Android,
-
den Gremienmitgliedern eine
Sammelbestellung für den Erwerb von Tablets anzubieten,
-
die Hauptsatzung und die
Zuständigkeitsordnung des Rates bezüglich der digitalen Gremienarbeit zu
überarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und
-
eine Nutzungsvereinbarung vorzubereiten.
Die Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2018.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen dieser
Sitzungsvorlage SV 01/084/1:
In der letzten Ratssitzung am 11.10.2017 hat die Verwaltung im Auftrag des Rates mit der Sitzungsvorlage 01/084 Vorschläge zur Einführung der digitalen Gremienarbeit unterbreitet. Die Fraktionen stellten in diesem Rahmen diverse Fragen und gaben einige Anregungen, die sie für die weitere Beratung für wichtig halten (s. Anlage „Auszug aus der Niederschrift“). Fragen und Anregungen, die nach der Sitzung an die Verwaltung herangetragen wurden, sind in dieser Vorlage selbstverständlich mit abgehandelt. Unter der jeweiligen Überschrift werden Erläuterungen zu den aufgeworfenen Fragen und Anregungen gegeben.
Die Entscheidung über
das „Ob und Wie“ der Einführung der digitalen Gremienarbeit obliegt allein dem Rat der Stadt Hilden.
Mit der Sitzungsvorlage 01/084 hat die Verwaltung dem Auftrag des Rates folgend
drei Varianten näher betrachtet und aus verschiedenen, in der Sitzungsvorlage ausgeführten
Gründen, die Variante 2 (Nutzung eigener Endgeräte) empfohlen. Der Rat kann
hiervon abweichend auch andere Varianten beschließen. Die Verwaltung weist
darauf hin, dass insbesondere ein paralleles Verfahren von digitaler und
papiergestützter Gremienarbeit Einsparungen für Zustellung, Druck etc.
verhindern und im Gegenteil erhöhten Personalbedarf im Team Bürgermeisterbüro
und gegebenenfalls – je nach Variante - in der IT-Abteilung nach sich ziehen
würde.
Die
unterschiedlichen Varianten sind zusammenfassend nochmal als Anlage 3
beigefügt.
Unterstützung der Gremienmitglieder bei der
Nutzung von Mandatos
Bei Einführung
der digitalen Gremienarbeit werden seitens der Verwaltung Schulungen für alle
Gremienmitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) angeboten. Zudem
stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Rat und der
IT-Abteilung während der üblichen Dienstzeiten montags bis freitags für
Beratung und Hilfestellung, z. B. telefonisch oder persönlich, zur Verfügung.
Selbstverständlich
besteht dieses Beratungsangebot über den Übergangszeitraum hinaus und
unabhängig davon, ob die Tablets der Stadt, den Fraktionen oder den
Gremienmitgliedern gehören.
Die Verwaltung
hat seit Beginn dieses Jahres mit einigen Städten, die die Mandatos App nutzen,
Kontakt gehabt. Übereinstimmend wurde berichtet, dass sich die Nutzung als
problemlos herausgestellt hat. Schwierigkeiten mit der Bedienung und Handhabung
der Mandatos App hat es nach einer kurzen Einführungsphase nicht gegeben.
Informationen über die nötigen technischen
Mindestvoraussetzungen eines Tablet für die Nutzung von Mandatos
Sofern die
Nutzung eigener Tablets oder die Anschaffung von Tablets durch die Fraktionen beschlossen
wird, wird die Verwaltung selbstverständlich über die jeweils aktuell
benötigten Mindestvoraussetzungen des Tablets informieren.
Weitergabe von Tablets an Stellvertreter
Die Weitergabe
von Tablets an Stellvertreter oder aus einem Pool heraus an jeweils
unterschiedliche Mitglieder ist mit entsprechender Nutzungsvereinbarung zur
Sicherstellung der Vertraulichkeit möglich:
·
Innerhalb
der Mandatos-App dürfen keine Zugangsdaten gespeichert werden.
Erst das
Schließen der Mandatos-App führt zu einer echten Abmeldung. Eine Weitergabe des
Tablets darf daher nur erfolgen, wenn vorher die Mandatos-App geschlossen wird.
·
Persönliche
Notizen eines anderen Nutzers können in der installierten und damit
gleichen Mandatos-App gelesen werden,
auch wenn die Anmeldung über unterschiedliche Gremieninfo-Zugänge erfolgt. Dies
sollte dem Weitergebenden bewusst sein.
Bei einem
Vorhalten von Tablets in den Fraktionen (Pool) sollten die Fraktionen
entsprechende organisatorische Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der
Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Die Anforderungen
an die Verwaltung gehen darüber hinaus. Bei städtischen Tablets muss vor einer
Weitergabe der Inhalt der App gelöscht werden (oder einfacher die App
deinstalliert und neu installiert werden. Sofern der Rat ein Vorhalten von
Leihgeräten durch die Verwaltung beschließt, führt dies zwangsläufig zu einem
erhöhten Personalaufwand in der Verwaltung.
In dem
Zusammenhang werden noch mal ein paar grundsätzliche Hinweise zum Datenschutz
und zur Datensicherheit gegeben:
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und
Datensicherheit basieren grundsätzlich auf zwei Faktoren: Zum einen sind sie
abhängig vom Nutzerverhalten, zum anderen von technischen und organisatorischen
Strukturen. Auf das Nutzerverhalten kann seitens der Verwaltung nur sehr
eingeschränkt Einfluss genommen werden. Um das Nutzerverhalten
„systemkompatibel“ zu machen, werden Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die Auflagen für
öffentliche Stellen sind höher. Soweit eine Variante beschlossen wird, die
städtische Tablets zur Nutzung vorsieht, obliegt die Hauptverantwortung für die
Datensicherheit der Verwaltung. Entsprechend wird die Verwaltung diese Geräte bestmöglich zu schützen
versuchen. Hierzu gehört z.B. dass andere Programme außer Mandatos, die nicht
für die Nutzbarkeit des Tablets für die Gremienarbeit benötigt werden nicht
zugelassen werden. Das bedeutet in der Praxis eine regelmäßige
Löschung/“Bereinigung“ von Programmen und Daten über das „mobile device
management (MDM). Die Vereinbarung zwischen Gremienmitgliedern und der Stadt
wird entsprechend umfangreich, weil auch das Nutzerverhalten den erhöhten
Sicherheitsauflagen entsprechen muss.
Soweit Mandatsträger
eigene Tablets verwenden, obliegt die Sicherheit des Tablets den jeweiligen
Nutzern selbst. Die Verwaltung kann hierbei auf Verhaltensweisen des Nutzers
nur insoweit Einfluss nehmen, dass eine Nutzervereinbarung unterzeichnet wird,
in der z. B. keine Weitergabe von geschützten Daten und das regelmäßige
Aktualisieren von Software erklärt werden muss.
An dieser Stelle
wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Nutzbarkeit eines städtischen
Tablets sich deutlich von der Nutzbarkeit eines privaten Tablets unterscheidet,
ohne dass sich die Sicherheit des Gesamtsystems
Bürgerinfo/Gremieninfo/Mandatos-App ändert.
Als Anlage, 4 und
5 beigefügt sind Muster der Stadt
Leverkusen, wie solche Vereinbarungen sowohl bei Nutzung eigener Tablets, als
auch bei Nutzung städtischer Tablets, aussehen.
Lesbarkeit von Dokumenten
Es wurde gefragt,
ob z. B. Haushaltspläne und DIN A3- Pläne auf einem Tablet lesbar sind.
Grundsätzlich können Dokumente durch einfaches zoomen mit zwei Fingern
verkleinert und auch vergrößert werden, d.h. in Plänen ist die Gesamtansicht
dann zwar kleiner als DIN A3, die Detailansicht kann aber in höherer Auflösung
als auf einem Ausdruck angeschaut werden. Zudem gibt es den Vorteil, dass in
digitalen Dokumenten eine Volltextsuche möglich ist.
Bei der Variante
„bring your own device“ steht es den Mandatsträgern darüber hinaus frei,
welches Tablet sie sich anschaffen – Tablets gibt es beispielsweise auch mit
einem Bildschirm, der in etwa DIN A4 entspricht.
Übergangszeitraum von Papier zu digitaler
Gremienarbeit
Seit Sommer 2017
besteht für alle Gremienmitglieder die Möglichkeit, die Zustellung der Sitzungsunterlagen
über Mandatos auf eigenen Geräten zu testen. In der SV 01/084 hat die
Verwaltung ab Ausgabe der Tablets einen Übergangszeitraum von ca. 3 Monaten
zzgl. Sommerferien vorgesehen. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass in den
Sitzungen vor der Sommerpause (Juni und Juli) bereits digital mit Mandatos
zugestellt und beraten wird, aus „Sicherheitsgründen“ aber weiterhin alle noch
Papierunterlagen bekommen. Da in diesem Zeitraum fast alle Gremien (ausgenommen
Personalausschuss, Paten- und Partnerschaftsausschuss, Wahlausschuss sowie des
Arbeitskreises Sicherheit und Ordnungspartnerschaften) tagen, hätten somit die
weit überwiegende Mehrheit der Gremienmitglieder die Möglichkeit, sich bei
mindestens einem Ausschuss an den Umgang mit Mandatos während einer Sitzung zu
gewöhnen.
Letztlich ist der
Rat frei, über die Dauer der Übergangszeit zu entscheiden. Je länger die Übergangszeit
ist, desto weniger tritt jedoch ein Spareffekt ein.
Nutzung der städtischen Drucker
Die städtischen
Drucker sind in das Netzwerk der Stadtverwaltung eingebunden. Sie können nur
von einem städtischen Arbeitsplatz, an dem jemand mit Kennung angemeldet ist,
angesteuert werden können. Da die Fraktionen in Hilden nicht in städtischen
Räumlichkeiten und mit städtischer IT-Ausstattung untergebracht sind, haben sie
keinen Arbeitsplatz, um Druckaufträge zu erzeugen.
Neben dem
Arbeitsplatz zum Drucken müssten die Mandatsträger auch mit einem
elektronischen Chip ausgestattet werden, mit dem die Drucke am Drucker
abgerufen werden. Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit müsste
die jetzt vorhandene Netzwerkstruktur umgebaut werden.
Der dagegen
stehende Nutzen ist allerdings fraglich. Hierbei würde den Mandatsträgern die
Möglichkeit eröffnet, während der Öffnungszeiten des Rathauses Dokumente
auszudrucken. Ob dies wirklich komfortabel ist, mag dahingestellt bleiben.
Bisher können Ausdrucke bei Bedarf in den Geschäftsstellen vorgenommen und über
die Fraktionszuschüsse abgerechnet werden.
Ersatzgeräte von der Stadt Hilden /
Energieversorgung während der Sitzungen
Die Verwaltung empfiehlt
nicht, Ersatzgeräte in Sitzungen vorzuhalten. Nach den Erfahrungen in Monheim
und den anderen Kommunen, stellt die Energieversorgung in der Praxis kein Problem
dar. Die dort teilweise zu Beginn der digitalen Gremienarbeit angeschafften Ersatztablets
werden nicht genutzt. Um etwaigen Befürchtungen zu begegnen wäre als relativ
preiswerte Variante die Bereitstellung von Powerbanks als Energiereserve denkbar
(so in Monheim).
Ein Nachrüsten
des Ratssaales (und anderer Sitzungsorte) mit Steckdosen ist mit einem erheblichen
finanziellen Aufwand verbunden. Grob geschätzt wäre für den Ratssaal mit Kosten
von 30.000 – 40.000 € zu rechnen.
Zuschüsse zu Tablets, insbesondere
Finanzierung der Tablets für sachkundige Bürger/innen
Die Entscheidung
über Zuwendungen (Art, Umfang etc.) liegt im alleinigen Ermessen des Rates der Stadt Hilden. Der Rat kann im Rahmen
seiner Haushaltsautonomie und unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze
eigenverantwortliche Regelungen hinsichtlich beabsichtigter Zuschüsse etc.
treffen. Hierbei ist es auch egal, ob Zuschüsse an die Mandatsträger oder die
Fraktionen gewährt werden.
Einen
einheitlichen Weg der Einführung und Gewährung von Zuschüssen gibt es nicht:
Stadt |
|
Zuschüsse RM |
Zuschüsse sB |
Bemerkungen |
Monheim |
|
nein |
nein |
|
Wülfrath |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
250€ - 0 € |
nein |
|
Bergisch Gladbach |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
nein |
nein |
|
Düren |
Städt. Tablets mit Verwaltung über MDM |
entfällt |
entfällt |
|
Köln |
Verleiht auf Nachfrage städt. Tablets |
nein |
nein |
|
Leverkusen |
Verleiht auf Nachfrage städt. Tablets |
nein |
nein |
|
Kreis ME |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
nein |
nein |
Derzeit wird diskutiert, ob Fraktionszuschüsse
zur Beschaffung von Tablets erhöht werden |
Erkrath |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
nein |
nein |
|
Wülfrath |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
wird diskutiert |
nein |
|
Witten |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
nein |
nein |
|
Bergkamen |
Nutzung auf freiwilliger Basis |
200 € |
nein |
|
Bis auf Monheim
bieten alle angefragten Kommunen die papierlose Gremienarbeit auf freiwilliger
Basis. Die Städte Wülfrath und Bergkamen zahlen einen Zuschuss zu den
Anschaffungskosten eines Tablets. H. v. 250,- € bzw. 200,- € für jedes
Ratsmitglied, das auf Papier verzichtet möchte. Ein Zuschuss für sachkundige
BürgerInnen und beratende Mitglieder oder an die Fraktionen wird in keiner der
angefragten Kommunen gezahlt.
Sofern eine
Bezuschussung mehrheitlich vom Rat beschlossen wird, sollte ein Festbetrag oder
ein Höchstbetrag definiert werden, bis zu dem ein Gerät bezuschusst werden
soll. Wie weiter oben bereits ausgeführt betragen die Kosten für ein taugliches
iPad ca. 350 €, für ein taugliches Android-Gerät ca. 220 €. Eine Zuschusshöhe
von bis zu 250 € (Wülfrath) oder 200€ (Bergkamen) erscheint durchaus
angemessen.
Zuschüsse an
Mandatsträger: Bei einer Bezuschussung an
die Mandatsträger sollte auch eine Entscheidung getroffen werden, ob der
Zuschuss im Hinblick auf den Anschaffungszeitpunkt (z.B. bei Nachrückern)
gestaffelt gezahlt werden soll (Wülfrath: Zuschuss verringert sich um jeden Monat
bis zum Ende der Wahlperiode). Ebenso sollte eine Regelung getroffen werden, ob
Zuschüsse bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat anteilig zurückgezahlt
werden müssen.
Nicht zuletzt
sollte auch eine Doppelbezuschussung bei Mandatsträgern, die auch in Gremien anderer
Körperschaften (z.B. Kreis) oder sonstiger Einrichtungen an einer papierlosen
Gremienarbeit teilnehmen ausgeschlossen oder begrenzt werden.
Zuschüsse an die
Fraktionen: Auch hierbei sollte ein Festbetrag oder eine Höchstgrenze je Gerät
festgelegt werden. Darüber hinaus bedarf es auch einer Regelung wie viele
Geräte einer Fraktion bezuschusst werden (beispielsweise Anzahl Ratsmitglieder
und sachkundige BürgerInnen zuzüglich ein Gerät für die
Fraktionsgeschäftsstelle).
Bei einem
Grundsatzbeschluss, dass Zuschüsse an die Gremienmitglieder oder an die
Fraktionen gewährt werden, ist zu beachten, dass die Zuschüsse jeweils pro
Wahlperiode benötigt werden, da die Tablets nach 4-5 Jahren veraltet sind und
wahrscheinlich von der Mandatos-App nicht mehr unterstützt werden.
Die Fraktion
Allianz für Hilden hat darüber hinaus den als Anlage beigefügten „Antrag zur
Einführung der digitalen Gremienarbeit“ eingereicht. Die Verwaltung hält es
nicht für hilfreich im Sinne der Sache, hierzu eine separate Vorlage zur
Beschlussfassung vorzulegen. Stattdessen wird im nachfolgenden zu den einzelnen
Antragpunkten Stellung bezogen. Selbstverständlich steht es unabhängig davon
frei, entsprechende Änderungen des Beschlussvorschlages zu beantragen.
„Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, die
Beschlussvorlage WP14-20 SV 01/084 so zu überarbeiten, dass
- die vorgeschlagenen
Handlungsoptionen alle Fraktionen, unabhängig von ihrer Größe,
gleichbehandeln, ohne dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger und deren
Stellvertreter ohne Ratsmandat gegenüber Ratsmitglieder durch Kosten
benachteiligt werden, die in keinem Fall durch Sitzungsgelder allein zu
stemmen sind.
Hierzu wird nochmal darauf verwiesen, dass der Rat im Rahmen seiner
Haushaltsautonomie und im rechtlichen Rahmen in der Regelung frei ist. Die
möglichen Varianten hinsichtlich der Einführung der papierlosen Gremienarbeit
und mögliche Varianten einer Bezuschussung sind ausreichend dargestellt worden.
- die Nutzung eigener
Tablets nur absolut freiwillig und insbesondere ohne spezielle
sicherheitstechnische Auflagen erfolgt.
s. Ausführungen zu 1.
- sichergestellt ist, dass
alle Sicherheitsanforderungen durch die bereitgestellte App und ihre
Mechanismen und Authentifizierungsverfahren sowie die AGB des Anbieters
abgedeckt werden, oder (?) dass jegliche Zugriffe durch Dritte auf
die (..?) oder Erweiterungen der
privaten Infrastruktur erforderlich sind.
Ob die von Somacos bereitgestellte App „bestmögliche und umfassende
Sicherheitsmechanismen, -technologien und Authentifizierungsmaßnahmen“ enthält,
kann verwaltungsseitig nicht abschließend beurteilt werden. Tests und
Erfahrungen anderer Kommunen haben bislang keine Sicherheitslücken gezeigt. Im
Übrigen wird auf die Ausführungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
verwiesen (s.o.)
- nachgewiesen ist, dass
die Handhabbarkeit insbesondere während der Sitzungen für ungeübte
Anwender und die dafür erforderliche WLAN-Performance in den Sitzungsräumen
gewährleistet ist.
Die Verwaltung bietet seit April dieses Jahres die testweise Nutzung der
Mandsatos-App an
Die für die gleichzeitige Nutzung aller Mandatsträger erforderliche
WLAN-Performance wurde bereits zunächst im Sitzungssaal des Bürgerhauses
geschaffen. Selbstverständlich ist die Verwaltung in der Pflicht die
erforderliche Performance vorzuhalten, gegebenenfalls entsprechend zu erweitern.
- Erfahrungsberichte
vergleichbarer Städte detailliert eingearbeitet sind.
Die Verwaltung hat in den bisherigen Beratungen und Sitzungsvorlagen
immer wieder über Erfahrungen anderer Städte
berichtet und diese in die jeweiligen Erläuterungen und Empfehlungen eingearbeitet.
- hinreichend beleuchtet
wird, welche Synergien sich aus einem gemeinsamen Vorgehen der Kommunen im
Kreis ergeben würden.
Synergien sind nicht erkennbar.
Zusammenfassung:
Die Einladung muss
in Papierform zugestellt werde, wenn nicht ausdrücklich persönlich darauf
verzichtet wird.
Die
Sitzungsvorlagen müssen zugänglich sein
Der Rat ist in der
Wahl des Modells, sowohl was Zustellung als auch Bezuschussung angeht, frei.
Die Verwaltung hat
die komplett digitale Variante mit der höchsten Einsparung vorgeschlagen. Das
ist aber ein Vorschlag.
gez.
Birgit Alkenings