Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
Einführung der digitalen Gremienarbeit.
Die Verwaltung
wird beauftragt,
-
Lizenzen der Firma Somacos zu erwerben für die
Mandatos-App der Betriebssysteme
-
iOS und
-
Android,
-
den Gremienmitgliedern eine Sammelbestellung für
den Erwerb von Tablets anzubieten,
-
die Geschäftsordnung des Rates bezüglich der
digitalen Gremienarbeit zu überarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen
und
-
eine Nutzungsvereinbarung vorzubereiten.
Grundsätzlich
nutzen die Gremienmitglieder hierbei eigene Endgeräte (Tablets).
Den Fraktionen soll die Möglichkeit gegeben
werden, ihren Ratsmitgliedern und sachkundigen BürgerInnen oder sachkundigen
EinwohnerInnen, die von den Fraktionen entsendet wurden, ein Tablet zur
Verfügung zu stellen, wenn diese kein eigenes Tablet nutzen möchte. Hierzu erhalten
die Fraktionen je Wahlperiode zusätzliche Investitionszuschüsse für die
Anschaffung geeigneter Tablets mit dem Betriebssystem.
o Android
o iOS
Der Zuschuss wird gewährt für ein Tablet mit
der erforderlichen Basisausstattung, die für die Nutzung der Mandatos-App
benötigt wird (zurzeit rd. 220,00 € für entsprechende Android-Geräte und rd. 350,00 € für entsprechende iPads).
Die Anzahl der Tablets, die bezuschusst
werden, ist begrenzt auf die jeweilige Anzahl der Ratsmitglieder und
sachkundigen BürgerInnen und EinwohnerInnen, soweit diese den Verzicht auf Papierzustellung
erklären.
Diese Investitionszuschüsse sind nicht anrechenbar
auf die jährlich übertragbaren Fraktionszuschüsse, die nicht verausgabt wurden.
Parallel zur Nutzung von Mandatos stellt die Verwaltung auf Wunsch für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten die Unterlagen weiter in Papierform zur Verfügung.
Die Mittelbereitstellung erfolgt im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen dieser
Sitzungsvorlage SV 01/084/2:
In der letzten
Ratssitzung am 13.12.2017 hat der Rat beschlossen, die digitale Gremienarbeit
in Hilden einzuführen. Es soll jedoch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die
Sitzungsunterlagen in Papierform zu erhalten.
Im Rahmen der
Diskussion wurde besprochen, dass die Fraktionen den Fraktionsmitgliedern, die
sich kein eigenes Tablet besitzen oder anschaffen wollen, aber dennoch an der
papierlosen Gremienarbeit teilnehmen wollen, ein Tablet zur Verfügung stellen
sollen. Hierzu soll den Fraktionen ein Investitionszuschuss für die Beschaffung
der Tablets gewährt werden. Die Tablets werden von den Fraktionen angeschafft
und gehen in das Eigentum der jeweiligen Fraktion über (eine etwaige
Sammelbestellung über die Verwaltung ist natürlich unabhängig davon möglich).
Bereits in der
letzten Ratssitzung wurde besprochen, dass den Fraktionen maximal für die
Anzahl der eigenen Gremienmitglieder Zuschüsse gezahlt werden und es keine
Doppelbezuschussung für Gremienmitglieder geben soll, die bereits über die
Mitgliedschaft zu einem anderen, digital arbeitenden Gremium (z. B. Kreistag,
Aufsichtsrat) ein Tablet gestellt bekommen haben, das sie auch für die
Ratsarbeit nutzen dürfen.
Unabhängig davon
sollte ein Investitionszuschuss nur für Tablets gezahlt werden, soweit die Nutzer
den Verzicht auf Papierzustellung erklärt haben.
In den
Haushaltsplanberatungen 2018 soll über die Höhe des Zuschusses pro Tablet sowie
die Gruppen beschlossen werden, für die eine Fraktion einen solchen Zuschuss
erhalten kann.
Um hierüber
entscheiden zu können, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über
mögliche Zuschusskosten zu erstellen. Die Kosten für ein taugliches
Android-Gerät in der mit der erforderlichen Basisausstattung betragen zurzeit ca.
220 €, für ein entsprechendes iPad ca. 350 €. Da ein freiwilliger Umstieg zur
digitalen Gremienarbeit beschlossen wurde, hängt die Endsumme des
Zuschussbetrages entscheidend von der Anzahl der Fraktionsmitglieder ab, die
tatsächlich umsteigen möchten. Nachfolgend sind daher die maximal entstehenden
Kosten auf dieser Preisbasis berechnet:
Anzahl |
Kosten Android Tablet (220€/Tablet) |
Kosten iPad (350€/Tablet) |
|
Ratsmitglieder |
44 |
9.680,00 € |
15.400,00 € |
Sachkundige BürgerInnen |
55 |
12.100,00 € |
19.250,00 € |
Summe |
163 |
21.780,00 € |
34.650,00 € |
Verwaltungsseitig
wird empfohlen, Gremienmitgliedern, die ausschließlich stellvertretende Funktionen
wahrnehmen, von der Bezuschussung auszunehmen.
Anzahl |
Kosten
Android Tablet (220€/Tablet) |
Kosten
iPad (350€/Tablet) |
|
ausschließlich
stellvertretende sachkundige Bürger der Fraktionen |
14 |
3.080,00
€ |
4.900,00
€ |
Diese
Gremienmitglieder entsprechend selten tatsächlich in Ausschüssen tätig. Wie in
der SV 01/084/1 erläutert, ist die Weitergabe von Tablets an Stellvertreter mit
einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung, die die Vertraulichkeit der Daten
sicherstellt, möglich. Die von der Verwaltung in der letzten Ratssitzung
zugesagte Muster-Nutzungsvereinbarung zwischen Fraktion und Gremienmitglied ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt
Der
Beschlussvorschlag sieht eine Bezuschussung ausschließlich für Tablets von
Fraktionsmitgliedern vor, die entweder Ratsmitglied oder sachkundige
BürgerInnen bzw. sachkundige EinwohnerInnen, die von den Fraktionen in einen
Ausschuss entsandt sind. Daneben können weitere Personen einem Gremium
angehören, entweder auf Grund sondergesetzlicher Bestimmungen oder weil der Rat
es für angebracht hält:
- Sachkundige Einwohner (Sozialausschuss und Schul- und
Sportausschuss)
- Beratende Mitglieder aufgrund sondergesetzlicher Bestimmungen
(Schul- und Sportausschuss und Jugendhilfeausschuss)
Hierbei handelt es sich entweder um hauptamtliche Bedienstete von
Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kirche, Kreisverwaltung, Amtsgericht
oder Bundesagentur für Arbeit) oder Vertretern von Organisationen, die selbst
ein Interesse haben, an der Gremienarbeit teilzuhaben (z.B. Paritätischer Wohlfahrtsverband,
Kinderschutzbund). Hier vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass für die
technische Ausstattung von Mitarbeitern grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber
bzw. die entsendende Einrichtung verantwortlich ist, so auch für eine
eventuelle Ausstattung mit einem Tablet.
Anzahl |
Kosten
Android Tablet (220€/Tablet) |
Kosten
iPad (350€/Tablet) |
|
Jugendhilfeausschuss
(einschl. Stellvertreter) |
22 |
4.840,00
€ |
7.700,00
€ |
Schul-
und Sportausschuss (einschl. Stellvertreter) |
10 |
2.200,00
€ |
3.500,00
€ |
Sozialausschuss
(einschl. Stellvertreter) |
8 |
1.760,00
€ |
2.800,00
€ |
Gleiches gilt im Übrigen auch für
- Stimmberechtigte Mitglieder aufgrund sondergesetzlicher
Bestimmungen (Jugendhilfeausschuss)
Anzahl |
Kosten Android Tablet (220€/Tablet) |
Kosten iPad (350€/Tablet) |
|
Jugendhilfeausschuss (einschl. Stellvertreter ) |
12 |
2.640,00 € |
4.200,00 € |
Ebenfalls
ausgenommen von dieser Zuschussregelung wäre der Integrationsrat
Anzahl |
Kosten Android Tablet (220€/Tablet) |
Kosten iPad (350€/Tablet) |
|
gewählt über Integrationsratswahl |
9 |
1.980,00 € |
3.150,00 € |
Der Integrationsrat
ist kein Gremium des Rates. Die Mitglieder gehören auch nicht alle einer Fraktion
an. Insofern würde die Einbeziehung des Integrationsrates zu einer
Ungleichbehandlung innerhalb des Gremiums führen. Dies ist nicht gewollt.
Die hauptamtlichen
MitarbeiterInnen der Fraktionsgeschäftsstellen wurden im Beschlussvorschlag
ebenfalls nicht berücksichtigt, da hier noch grundsätzlich die Teilnahme an der
digitalen Gremienarbeit datenschutzrechtlich geprüft wird.
Unabhängig von der Entscheidung über eine
Zuschussgewährung bleibt es all diesen Gremienmitgliedern auf Grund des
bestehenden Ratsbeschlusses vom 13.12.2017 freigestellt, weiterhin die
Sitzungsunterlagen ausgedruckt zu erhalten.
Auch ist es möglich, private Tablets über
die von der Stadt angebotene Sammelbestellung per Ausschreibung auf eigene
Kosten zu beziehen.
Die Entscheidung
über Zuwendungen (Art, Umfang etc.) liegt im alleinigen Ermessen des Rates der Stadt Hilden. Der Rat kann im Rahmen
seiner Haushaltsautonomie und unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze
eigenverantwortliche Regelungen hinsichtlich beabsichtigter Zuschüsse etc.
treffen.
Es ist zu beachten,
dass die Zuschüsse jeweils pro Wahlperiode benötigt werden, da die Tablets nach
4-5 Jahren veraltet sind und keine Updates mehr zur Verfügung gestellt werden.
Zeitplan:
Die Lizenzschlüssel können nach Rechtskraft des Haushaltes, also voraussichtlich Ende April erworben werden.
Mandatos muss nicht „installiert“ werden, sondern es muss nur der entsprechende Lizenzschlüssel eingegeben werden. Das können wir selbst machen. Danach muss kurz getestet werden, ob Session weiterhin wie gewohnt funktioniert. Dafür wird ein kurzes Wartungsfenster (ca. 1 Stunde) benötigt.
Zusätzlich müssen evtl. an der Firewall Einstellungen geändert werden. Der Aufwand hierfür wird auf etwa 2 Stunden geschätzt. Während dieser Zeit steht Session aber komplett zur Verfügung.
Insofern könnte Mandatos ab Anfang Mai genutzt werden.
Unmittelbar im Anschluss an die Umstellung werden selbstverständlich Schulungen für Interessierte angeboten.
Bei dieser Vorgehensweise schlägt die Verwaltung vor, ab dem Zeitpunkt, in dem Mandatsträger die Nutzung von Mandatos verbindlich erklärt haben parallel zur Nutzung von Mandatos auf Wunsch für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten die Unterlagen weiter in Papierform zur Verfügung zu stellen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101 |
Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0101013000 |
549200 |
Fraktionszuwendungen |
251.000,00 |
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|
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|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
0101013000 |
549200 |
Fraktionszuwendungen |
275.000,00 |
||
|
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|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
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|
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|
||
|
|
|
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|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der tatsächliche Mittelbedarf ist abhängig
davon, wie viele Mandatsträger/Gremienmitglieder von dem Angebot Gebrauch
machen wollen. Dies ist vorab nicht einzuschätzen Der maximal benötigte
Betrag nach BV liegt bei 34.650 € wenn
alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger ein iPad nutzen möchten. Hiervon
ist nicht auszugehen. In der Änderungsliste ist ein Mehrbedarf von 24.000 €
enthalten. Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
|||
Vermerk Personaldezernent |