Beschluss über den Städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
Der städtebauliche Entwurf, der im Städtebaulichen Wettbewerb
Albert-Schweitzer-Schule mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, soll
Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan sein, ist aber im Hinblick auf
die Erstellung des Bebauungsplans im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichts
weiterzuentwickeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Auslobung die weitere
Bearbeitung der Aufstellung des Bebauungsplanes bis Leistungsphase 4 und
optional 5 aus § 19 HOAI 2009 an das mit dem ersten Preis ausgezeichnete Büro Meurer
Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnergesellschaft aus Frankfurt a.M. zu
übertragen.
Erläuterungen und
Begründungen:
Nachdem der Rat am 19.10.2011 die Auslobung eines Städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs für den Standort Albert-Schweitzer-Schule beschlossen
hat, wurde das Wettbewerbsverfahren nach den Regeln der RAW 2004 (von der
Architektenkammer NRW unterstütztes Regelwerk für Wettbewerbe) durchgeführt. 5
Stadtplanungs- und Architekturbüros wurden geladen und 15 Büros aus einer Anzahl
von Bewerbungen ausgelost, um Vorschläge für eine neue städtebauliche Perspektive
zu erarbeiten.
Nach der Bearbeitungszeit des Wettbewerbs vom 17.02.2012 bis zum
30.04.2012 haben 15 regionale und überregionale Stadtplanungsbüros Entwürfe
abgegeben.
Über diese 15 Wettbewerbsbeiträge hat das Preisgericht am Freitag, den
01.06.2012 beraten. Die Jury war zusammengesetzt aus
- Prof. Jürgen von Brandt, Architekt und
Stadtplaner, Köln
- Prof. Christl Drey, Architektin und
Stadtplanerin, Köln / Kassel
- Frieder J. Heinz, Architekt, Solingen
- Rita Hoff, Baudezernentin der Stadt Hilden
- Judith Kusch, Architektin und Stadtplanerin,
Köln
Als Vorsitzende wurde Frau Prof. Christl Drey gewählt.
Den
stimmberechtigten Preisrichtern standen Vertreter/innen der Fraktionen SPD,
CDU, Bündnis 90/ Grüne, dUH, FDP und FL sowie der Stadtverwaltung Hildens in
sachlichen Fragen beratend zur Seite. Alle Berater/innen, die stellvertretenden Preisrichter sowie die
Mitglieder der Vorprüfung sind im beiliegenden Protokoll der
Preisgerichtssitzung aufgeführt.
Die vom Preisgericht beschlossenen Preisträger sind:
1. Preis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Meurer
Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft,
Frankfurt a.M.
2. Preis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Die
Interessanten / StadtFreiRaum – Jochen Zimmermann, Trier
3. Preis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Dragomir
Stadtplanung, München
Einer dieser Entwürfe soll der Auslobung entsprechend als Grundlage für
die Erstellung eines Bebauungsplanes dienen. Im Laufe der Diskussionen des Preisgerichts
über die Entwürfe wurde festgestellt, dass jeder der Entwürfe, auch jeder
prämierte Entwurf, der Überarbeitung bedarf. Die Entwürfe sind als Vorentwürfe
zu verstehen, die für die Überleitung in einen Bebauungsplan detailliert
überarbeitet werden müssen. Dies betrifft insbesondere die
Erschließungsflächen, die auf dieser Vorentwurfsebene in allen Entwürfen nur unzureichend
dimensioniert sind.
Empfehlung des
Preisgerichts
Das Preisgericht hat der Ausloberin Stadt Hilden einstimmig
empfohlen, die Arbeit mit dem ersten Preis zur Grundlage der weiteren
Bearbeitung zu wählen. Aus der Empfehlung des Preisgerichts zum 1. Preis:
„Bei der Weiterbearbeitung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs
soll neben der Beachtung der in der schriftlichen Beurteilung geäußerten
Kritikpunkte insbesondere Folgendes Berücksichtigung finden:
· Die Baumstandorte
sollen im Hinblick auf ihren möglichst weitgehenden Erhalt erneut überprüft
werden.
· Die
Funktionsfähigkeit der Erschließungsstruktur ist nach den gültigen Regeln zu
verbessern.
· Die Setzung und
Dimensionierung des südwestlichen Baufeldes in der bestehenden Grünfläche soll
überprüft werden.
· Bei der
Detaillierung der Baufelder sollten Belichtung, Besonnung und Dimensonierung
der privaten Gärten optimiert werden.
· Zu überprüfen ist
auch, ob die Zeilen am Park nicht von der Parkseite aus erschlossen werden
könnten.“
Die eingelieferten Pläne der Preisträger liegen in Verkleinerung der
Sitzungsvorlage bei. Aus den ebenfalls beigefügten jeweiligen Erläuterungen
gehen die den Entwürfen zugrunde liegende Philosophie sowie weiterführende
Überlegungen hervor. Im Folgenden werden die Entwürfe kurz vorgestellt und
schließlich aus Sicht der Verwaltung in Bezug auf Ihre Umsetzbarkeit geprüft.
Alle drei Entwürfe legen Wert auf verkehrsberuhigte Wohnbereiche sowie
eine große Grünanlage. Sie erhalten im Wesentlichen die Grünanlage und erhalten
jeweils 7 bzw. 8 der Bestandsbäume. Die von den Preisträgern gegebenen
Erläuterungen zu den besonderen Qualitäten ihrer Entwürfe werden im Folgenden
kurz zusammengefasst:
1.
Preis
Bebauung:
-
einzelne Baufelder
-
verdichtete Bautypen: Patiohaus und Stadthaus (RH),
Solitär und Geschosswohnungsbauten (MFH; Solitär mit Nutzungsmischung möglich,
z.B. mit Arztpraxen; Geschosswohnungsbauten mit barrierefreier Erschließung, Wohnungsmix
(60 - 110 m²))
-
Vorschlag eines seniorengerechten MFH am
Quartiersplatz
-
Gebäude verfügen über Garten, Hof, Dachterrasse, Balkon/Loggia
oder alle diese Merkmale
-
Flexibilität der Bautypen hinsichtlich ihres
Standorts im Quartier und der Position auf dem Baufeld, Baufeld kann mit nur
einem Gebäudetyp besetzt oder durchmischt sein, dadurch Anpassung des
Planungskonzepts an den Markt ohne die Grundstruktur zu zerstören
-
Baufelder können in einzelnen Schritten entwickelt
werden - als Realisierungsabschnitte mit Tiefgaragen für die Parkraumbedürfnisse
der Parzelle
-
Geplant sind 143 Wohneinheiten, davon 59 in EFH
Erschließung
und Zonierung:
-
Weiterführung der Forstbachstraße
-
drei neue Stichstraßen
-
Wege für Fußgänger und Radfahrer
-
Gebäude gruppieren sich zu Geviert, in der Mitte
Wegeaufweitung als Raum für
nachbarschaftliche Kontakte
-
private Gartenflächen grenzen an
Grünanlage:
-
bleibt zum großen Teil bestehen, wird in Richtung
Norden „gekippt“
-
Renaturierung des Uferbereichs des Garather Mühlenbachs
-
kleiner Quartiersplatz am nördlichen Rand der
Grünanlage
-
Café und weitere Einrichtungen des täglichen
Bedarfs können den Ort beleben
-
Wege seitlich der Grünanlage können im Bedarfsfall
von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen befahren werden
2.
Preis
Bebauung:
-
verdichtete Bauweise
-
in den Randbereichen dreigeschossige
Geschosswohnungsbauten und Stadthäuser
-
innenliegend zwei- bis dreigeschossige Reihenhaus-
bzw. Stadthausbebauung
-
viergeschossiges Eckgebäude am Quartiersplatz mit
öffentlichkeitswirksamer Nutzung (Bäckerei/ Café/ Bar)
-
Am Wiedenhof: Gebäudekomplex für altengerechtes
Wohnen
-
sonst vornehmlich auf (junge) Familien,
Alleinerziehende und Singles zugeschnittene Grundrisse
-
Geplant sind 145 Wohneinheiten, davon 39 in EFH
Erschließung
und Zonierung:
-
Aufweitungen mit breiter Wegeführung
-
Erschließung über öffentliche und private, als „notbefahrbar“
ausgebaute Anwohnerwege (Feuerwehrzufahrt)
-
Fuß- und Radwegeverbindungen
-
Wege-, Hof- und Platzsituationen
-
Erschließung der 3 Tiefgaragen über die Straßen Am
Wiedenhof und Kunibertstraße
-
32 öffentliche Parkplätze am Rand als Parkraum für
Besucher
-
Abfallentsorgung erfolgt über Sammelstellen
Grünanlage:
-
Eingangssituation über den Quartiersplatz in die
Grünanlage
-
Grünanlage wird nach Norden hin vergrößert
-
Garather Mühlenbach wird im östlichen Teilbereich
angestaut
-
anfallendes Regenwasser kann in Randbereichen der
Grünanlage versickert werden
3.
Preis
Bebauung:
-
Wohnhöfe mit je 4 Gebäuden, die durch ein System
von Laubengängen und Pergolen miteinander verbunden sind
-
halböffentlicher Hof, in dem sich das Leben aller
Altersgruppen dieses Wohnhofs abspielt
-
große Terrassen auf Höhe der Laubengänge
-
Wohnungen orientieren sich mit Küchen und
Essbereichen in den Innenhof
-
ein Gemeinschaftsraum pro Wohnhof im Bereich des
Zugangs von der öffentlichen Straße
-
vielfältige Wohnformen möglich
-
überwiegend 3-geschossig
-
je ein gezielt angeordnetes 4-geschossiges Gebäude
pro Wohnhof
-
Geplant sind 168 Wohneinheiten, davon 21 in EFH
Erschließung
und Zonierung:
-
Anordnung der Wohnhöfe an den umgebenden Straßen
-
Erschließung ausschließlich von bestehenden Straßen
aus
Grünanlage:
-
öffentliche Grünanlage wird vergrößert
-
öffentliches Fuß- und Radwegesystem
Umsetzbarkeit der
Entwürfe
Bei der Entscheidung darüber, welcher Entwurf weitergeführt werden
sollte, sollte die Umsetzbarkeit genau betrachtet werden. Die drei
Preisträgerentwürfe haben hier sehr unterschiedliche Voraussetzungen:
Stellungnahme zum
1. Preis:
Der Entwurf bietet eine klare Struktur aus
Geschoss- und Reihenhaustypen, angeordnet in 4 Höfen und 3 zusätzlichen Zeilen
zur Ergänzung des Bestandes.
Ø Das Gebiet wird
gut erschlossen, die Wendemöglichkeiten müssen jedoch überarbeitet werden.
Ø Die Bautypen sind
unterschiedlich und können flexibel gehandhabt werden; d.h., es kann
beispielsweise auch ein Wohnhof aus reinen Geschoßtypen oder Reihenhäusern
entstehen, ohne die städtebauliche Struktur zu verändern.
Ø Die einzelnen Höfe
sind unabhängig voneinander entwickelbar.
Ø Der Entwurf kann
unter mittel- oder langfristiger Beibehaltung des Vereinsheims verwirklicht
werden, wobei lediglich ein potentielles Stadthaus an der Kunibertstraße
entfallen würde.
Ø Die Ansiedlung
eines Cafés o.ä. am Quartiersplatz wird aufgrund der Nähe zur Ladenzeile St.
Konrad-Allee kritisch gesehen.
Stellungnahme zum
2. Preis:
Der Entwurf bietet eine klare Struktur aus
Zeilenbauten, die in zwei durch die Grünanlage getrennten Bereichen angeordnet
sind. Das Gebiet wird in den zwei getrennten Blöcken jeweils über Anwohnerwege
in Form von Stichstraßen erschlossen, die beispielsweise für die Feuerwehr
„notbefahrbar“ sind; Müllsammelplätze sollen am Rand des Gebietes entstehen.
Ø An den meisten Zeilen
entstehen Doppelerschließungen
Ø Es sind bisher
keine Wendemöglichkeiten und Aufstellflächen für die Feuerwehr vorgesehen. Bei
dem engen Erschließungsnetz würde eine entsprechende Überarbeitung des Entwurfs
voraussichtlich die Grünanlage erheblich verkleinern.
Ø Die
Müllsammelplätze am Gebietsrand erfordern teils lange Transportwege für die
Bewohner.
Ø Als erste und
zweite Bauphase ist der westliche Block vorgesehen, die Realisierung des östlichen
Blockes soll in zwei weiteren Phasen später erfolgen. Aufgrund der erforderlichen
Tiefgarage des nordöstlichen Blocks kann ein großer Teil der Bebauung im
Bereich der heutigen Turnhalle und des Vereinsheims mittel- oder langfristig voraussichtlich
nicht in vorgesehener Form entwickelt werden.
Ø Die Ansiedlung
eines Cafés o.ä. am Quartiersplatz wird aufgrund der Nähe zur Ladenzeile St.
Konrad-Allee kritisch gesehen.
Stellungnahme zum
3. Preis:
Der Entwurf bietet eine klare Struktur aus 4 Wohnhöfen sowie zwei Zeilen
zur Ergänzung des Bestandes. Die Wohnhöfe werden einzeln von der Kunibertstraße
und Am Wiedenhof her erschlossen, zusätzliche befahrbare Erschließungen sind
nicht vorgesehen. In den einzelnen Höfen sind die Bautypen teilweise
austauschbar.
Ø Die Wohnhöfe sind
sehr kompakt geplant, so dass die Abstandsflächen der einzelnen Gebäude
zueinander teilweise nicht ausreichen, auch ist an einigen Stellen die
ausreichende Belichtung und Besonnung der Wohnungen fraglich. Die Ãœberarbeitung
des Entwurfes würde hier eine Entzerrung dieser Situation erfordern und damit
die städtebauliche Struktur und vorgesehene Raumqualitäten erheblich verändern,
ebenso würde die öffentliche Grünanlage dadurch verkleinert werden.
Ø Es sind bisher
keine Wendemöglichkeiten und Aufstellflächen für die Feuerwehr vorgesehen; in
der vorliegenden Form ist nicht jeder Baukörper im erforderlichen Maße erreichbar.
Die entsprechende Überarbeitung des Entwurfs würde voraussichtlich die
Grünanlage erheblich verkleinern.
Ø Der nordöstliche
Block kann in vorgesehener Form mit der Tiefgaragen-Zufahrt erst nach Wegfall
des Vereinsheims entstehen. Vorher ist es nur möglich, den Wohnhof ohne das entsprechende
Gebäude im Bereich des Vereinsheims zu errichten - die Raumqualität des Hofes
wird unter Wegfall eines Gebäudes jedoch nicht erreicht.
Entsprechend der geschilderten Umsetzbarkeit der städtebaulichen Qualitäten
der verschiedenen ausgezeichneten Entwürfe unterstützt die Verwaltung die
Empfehlung des Preisgerichts, den Entwurf des ersten Preisträgers überarbeiten
zu lassen und als Grundlage für einen Bebauungsplan zu nehmen. Die Entwürfe
der 2. und 3. Preisträger bieten eine weniger robuste Grundstruktur, welche,
wie dargestellt, noch intensiverer Ãœberarbeitung bedarf, wodurch sich die
städtebauliche Struktur deutlich verändern würde (bspw. Verkleinerung der
dargestellten Grünanlage).
Ãœbertragung der Arbeiten zur Umsetzung des
Städtebaulichen Entwurfs in einen Bebauungsplan
Mit der Auslobung des Wettbewerbs hat die Stadt Hilden ein
Leistungsversprechen gegeben, dass einem der Büros, die mit einem Preis bedacht
wurden, weitere Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren
übertragen werden.
„Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb
bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmerin / des
Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet,
wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen
unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur
Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem
Verhältnis.“
(Auslobungsbroschüre)
Die Leistungsphasen
1-3 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs, Ermitteln
der Planungsvorgaben sowie Vorentwurf) wurden mit dem Städtebaulichen
Wettbewerb bereits erfüllt und werden nicht erneut vergütet, sofern der Entwurf
nicht im Wesentlichen verändert werden soll. Wird die Umsetzung nicht an
einen der Preisträger vergeben, so fallen die Kosten für die Bearbeitung des
Entwurfs aufgrund des Leistungsversprechens trotzdem an. Die Aufgabe muss gemäß der Auslobung bis zur
Leistungsphase 4 und kann bis zur Phase 5 übertragen werden. Die genaue
Aufgabenbeschreibung muss mit dem Büro vereinbart werden. Die Leistungsphasen 4
und 5 umfassen gemäß § 19 HOAI:
Leistungsphase
4: Entwurf
Entwurf
des Bebauungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen
Fassung mit Begründung, Mitwirken bei der überschlägigen Ermittlung der Kosten
und, soweit erforderlich, Hinweise auf bodenordnende und sonstige Maßnahmen,
für die der Bebauungsplan die Grundlage bilden soll, Mitwirken bei der
Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen, Abstimmen
des Entwurfs mit dem Auftraggeber.
Leistungsphase
5: Planfassung für die Anzeige oder Genehmigung
Erstellen
des Bebauungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung
und seiner Begründung für die Anzeige oder Genehmigung in einer farbigen oder
vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen.
H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101Â |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010010 |
Stadtentwicklungsplanung |
549610 |
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18.000,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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