Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung
des „Alten Marktes“, die Bürgerbeteiligung sowie die Finanzeinplanung
entsprechend Variante:
1. Zum Bereich
Bauplanung die Variante
Variante |
Beschreibung |
geschätzte Kosten |
Nutzung Platz |
A |
Neuverlegung Großpflaster
und Neuerstellung Straßenoberbau, Entrümpelung, Jaubank, Reparatur Pflaster
Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung, Ersatzbäume |
ca. 760.000-918.000€ |
jetzige Nutzung wird beibehalten |
B |
Neuverlegung Kleinpflaster
und Neuerstellung Straßenoberbau, Entrümpelung, Jaubank, Reparatur Pflaster
Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung, Ersatzbäume |
ca. 760.000-918.000€ |
jetzige Nutzung wird beibehalten |
C |
Austausch der Asphaltflächen
gegen Mosaikpflaster und Neuverlegung des vorhandenen Mosaikpflasters auf dem
ganzen Platz, Entrümpelung, Jaubank,
Reparatur Pflaster Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung, Neuerstellung
des Straßenoberbaus, Ersatzbäume |
ca. 528.000€ |
Freihaltung des gesamten
Platzes von jeglichem Kfz-Verkehr durch Poller (Teileinziehung Verkehrsfläche
und Entschädigung Anlieger erforderlich) oder bauliche Ausbildung
einer „Fahrgasse“ |
D |
Austausch der Asphaltflächen
auf dem Platz gegen Mosaikpflaster und Neuverlegung des vorhandenen Mosaikpflasters auf dem ganzen Platz,
Entrümpelung, Jaubank, Reparatur Pflaster Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung und
des Straßenoberbaus |
ca. 297.000€ (+ ggfls
36.000€ „Fahrgasse“ aus Klein- oder
Großpflaster mit neuem Oberbau) |
Freihaltung des gesamten
Platzes von jeglichem Kfz-Verkehr durch Poller (Teileinziehung Verkehrsfläche
und Entschädigung Anlieger erforderlich) oder bauliche Ausbildung einer
„Fahrgasse“ |
E |
Austausch der Asphaltflächen
auf dem Platz gegen Mosaikpflaster (Reparatur), Entrümpelung, Jaubank,
Reparatur Pflaster Mittelstr, Beibehaltung der sonstigen Ausstattung und des
Straßenoberbaus |
ca. 90.000€ |
jetzige Nutzung wird beibehalten |
2. Zum Bereich
Beteiligung der Bürgerschaft:
Variante |
Beschreibung |
geschätzte Kosten |
A |
Bürgerinformationsveranstaltung:
Abendveranstaltung mit Präsentation und Diskussion mit einem externen Moderator,
Einladungen nach dem Zufallsprinzip (500 BürgerInnen) |
ca. 5000€ |
B |
Workshop: mehrere Veranstaltungen
mit Bürgerschaft, Präsentation der Ergebnisse, Unterstützung durch externen
Moderator, Einladungen nach dem Zufallsprinzip |
ca. 5-10.000€ (je nach
Anzahl der Workshops) |
C |
Einwohnerversammlung:
Abendveranstaltung mit Präsentation und Diskussion, Einladung an alle Einwohner
(möglicherweise mehrere Termine stadtteilbezogen), Organisation nach § 23
Gemeindeordnung und §9 Hauptsatzung Anmerkung: Veranstalter ist
der Rat der Stadt |
ca. 5-15.000€ (je nach
Anzahl der Termine) |
3. Zum Bereich
Finanzplanung:
Variante |
Beschreibung/Finanzbedarf |
B |
Entsprechend der
Bauplanungsvarianten A-D sind 80% der Baunebenkosten + die Bürgerbeteiligungskosten
in den Haushalt 2007 als Ansatz einzustellen. Der weitere Betrag bis zur Höhe
der geschätzten Gesamtkosten ist als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt
2007 einzustellen. |
A |
Entsprechend der
Bauplanungsvariante E sind 90.000€ + die Bürgerbeteiligungskosten als Aufwand
in den Haushalt 2007 als Ansatz einzustellen. |
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat fasste in seiner Sitzung vom 20.9.06
folgenden Beschluss:
„Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren
„Hände weg vom 'Alten Markt'“ zulässig ist und beschließt,
1. Dem Bürgerbegehren zur Umgestaltung des Alten Marktes wird
entsprochen. Der Ratsbeschluss vom 21.06.2006 zu diesem Thema wird aufgehoben.
2. Da die grundsätzliche Sanierungsnotwendigkeit des Alten Marktes
weiterhin besteht, wird der Bürgermeister beauftragt, die möglichen
Alternativen für eine künftige Sanierung des Marktes zusammen zu stellen und
die hierfür bereits ermittelten Kosten darzustellen. Dies betrifft insbesondere
§
Erhalt aller dort vorhandenen Bäume;
§
Erhalt und - soweit erforderlich
-Ausbesserung und Wiederherstellung des vorhandenen Kleinpflasters;
§
Entrümpelung, d. h. Beseitigung/Verlegung der
Telefonzelle, Stromkästen und Geländer;
§
Verzicht auf Errichtung einer Sitzmauer
zwischen dem „Alten Markt" und dem Gelände der evangelischen
Kirchengemeinde;
§
Aufstellung einer „Jaubank" um die
„Friedenseiche";
§
Verzicht auf zwölf Lichtstelen, auf bis zu 15
fest installierte Sonnenschirme und auf die von der Stadtverwaltung auf einer
Musterfläche präsentierte „Möblierung";
§
Erhalt der Trennung zwischen „Alter
Markt" und Mittelstraße, d. h. das Pflaster der Mittelstraße bleibt
unverändert.
Die Alternativen sind in einer Sitzungsvorlage dem Stadtentwicklungsausschuss
in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen und sollen danach mit den
Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden.
3. Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen
Planungsbüro ist zu beenden.
Mit diesem Ratsbeschluss werden sehr enge
Grenzen für Sanierungen des Platzes gesteckt. Umgestaltungen oder Änderungen
der Ausstattungsgegenstände sind damit ausgeschlossen. Da auch die Beibehaltung
des jetzigen Kleinpflasters (Anmerkung: tatsächlich handelt es sich fachlich um
Mosaikpflaster) aufgegeben wird, ist der Aufzeigung von Alternativen ein
engster Rahmen gesetzt.
Aus fachlichen Erwägungen hat die Verwaltung
bezüglich des Belages zusätzliche Alternativen ermittelt, welche den o.a.
Rahmen verlassen. Die Begründung dazu ist nachfolgend ausführlich dargelegt.
1.Erläuterungen
zum Thema Platzbelagsanierung
Im Rahmen der bisherigen Planungsüberlegungen
hat das Thema „Platzbeläge“ einen großen Raum eingenommen. Dabei wurden
allerdings in der öffentlichen Diskussion vorrangig gestalterische Aspekte behandelt.
Die technischen Einsatzrandbedingungen für Belagmaterialien müssen aber genauso
bekannt sein, um eine sachgerechte Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen und
deren Erfolgsaussichten zu treffen. Aus diesem Grund werden straßenbautechnische
Ansprüche nachfolgend einmal ausführlicher dargestellt, um die
Informationsgrundlage für eine sachgerechte Entscheidungsfindung zu schaffen.
1.1Einsatz
von Mosaikpflaster
Auf dem Markt ist derzeit Mosaikpflaster
verlegt. Dabei handelt es sich um Grauwacke als Gesteinsmaterial.
Mosaikpflaster hat Kantenlängen von 4-6cm. Dieses Pflaster ist technisch nicht für befahrene Verkehrsflächen geeignet. Der Einsatzbereich und damit
auch die Einsatzgrenzen von (Naturstein)Pflaster insgesamt ergibt sich u.a. aus
den „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
von Pflasterdecken und Plattenbelägen –ZTV P-StB-). Die kommen regelmäßig als
„Regel der Technik“ bei Ausschreibungen nach VOB zum Einsatz. Darin ist
ausgewiesen: „Mosaikpflastersteine…..sind
für Verkehrsflächen, die mit Kraftfahrzeugen befahren werden, ungeeignet“.
Dies schließt einen Einsatz zumindest für Teile
des Alten Marktes unter technischen Gesichtspunkten aus, da mindestens
Rettungs-, städtische Entsorgungs- und Betriebsfahrzeuge und Lieferfahrzeuge
der Anlieger die Platzfläche benutzen müssen. Weiterhin sind etwaige
Zufahrtsrechte von Anliegern zu ihren Grundstücken zu beachten. Bei
Beibehaltung der jetzigen Nutzungssituation kommen zusätzlich noch die
Fahrzeuge für die Veranstaltungen hinzu. Wenn der Bauherr trotzdem
Mosaikpflaster einsetzt, so bedeutet dies, dass Planer und Baufirma keine Gewährleistung für das erstellte
Werk übernehmen müssen.
Für eine völlige Freihaltung von Kfz-Verkehr
müsste eine sogenannte Teileinziehung des Platzes nach Straßen- und Wegegesetz
NRW erfolgen. Da das aber bezogen auf die Anlieger rechtlich einer
Teilenteignung gleichkommt, würde dies eine (in der Höhe nicht bezifferbare)
Entschädigungspflicht durch die Stadt Hilden nach sich ziehen.
Da eine völlige Freihaltung des Platzes von
Kfz-Verkehr nicht erkennbar ist, muss die Verwaltung von Einsatz eines solchen
Materials für eine Sanierung der Gesamtfläche abraten, wenn dies nicht
zweifelsfrei dauerhaft sichergestellt werden kann. Davon ausgenommen sind
natürlich notwendige Sanierungen kleineren Umfangs innerhalb des
Mosaikpflasters als Arbeiten im Bestand.
1.2Einsatz
von Kleinpflaster
Darunter versteht man Steine mit einer
Kantenlänge bis 10cm, wie sie z.B. auf dem Gelände der evangelischen
Kirchengemeinde verlegt worden sind.
Auch hierzu gibt es Festlegungen zu
Einsatzgrenzen: Verkehrsflächen (dazu gehören natürlich auch Plätze und
Fußgängerzonen) sind nach der „Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus
von Verkehrsflächen –RStO-) anzulegen. Fußgängerzonen mit Ladeverkehr, dieser
tritt ja auch auf dem Markt unzweifelhaft auf (auch ohne Festivitäten), sind
danach in die so genannten Bauklassen III oder IV einzustufen. In der o.a. ZTV
P-StB steht: „Kleinpflastersteine…. sind
für Verkehrsflächen der Bauklassen V und VI (Anmerkung: dies sind Klassen
mit geringeren Anforderungen als die o.a. Klassen III und IV) der RStO geeignet. Für Verkehrsflächen der
Bauklasse IV sind besondere Maßnahmen (z.B. Verband) vorzusehen.
Dies bedeutet, dass sie für Bauklasse III
nicht geeignet sind. Im Rahmen der Kostenberechnung zu den §14-Unterlagen Alter
Markt, wurde die gesamte Fläche (Mittelstr und Markt) pauschal, auf der
sicheren Seite liegend, der Bauklasse III zugeordnet. Dies erfolgte bezüglich
der Marktfläche wegen der Befahrung mit schweren LkW bei bestimmten
Veranstaltungen. Wenn man bei einer möglichen zukünftigen Umgestaltung / Sanierung
ernsthaft den Einsatz von Kleinpflaster in Betracht zieht, wären noch
detaillierte Berechnungen zur Ermittlung der Bauklasse vorzunehmen.
Auch wenn eine solche Berechnung die
Bauklasse IV ergeben sollte, sind besondere technische Vorsorgen zu treffen.
Dies zumindest dann, wenn die jetzige Nutzung so bestehen bleibt. Danach wären
eine so genannte „gebundene Bauweise“ oder mindestens besondere Maßnahmen der
„ungebundenen Bauweise“ angezeigt. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei
der „gebundenen Bauweise“ um eine wasserundurchlässige Bauweise, bei der das
Pflaster in „Beton“ verlegt wird und die Fugen „vermörtelt“ sind. Es handelt
sich hierbei nicht um eine Standardbauweise und sie wurde bisher in Hilden auch
nicht eingesetzt. Sie sind keine „Regel der Technik“ und verbindliche
technische Normen gibt es (noch) nicht.
Neben dem unzweifelhaften Vorteil der
dauerhaft stabilen Fuge sind aber auch einige gravierende Nachteile damit
verbunden: z.B. höhere Baukosten (ca 30-60€/m²), äußerst schwierige Situation
bei Instandsetzungen, Änderungen und Aufbrüchen für nachträgliche
Leitungsverlegungen. Noch ungeklärt ist bei dieser Bauweise der Erhalt der
Friedenseiche wegen der notwendigen Bewässerung und Belüftung der Wurzeln.
Ausführlich ist ein Vergleich zwischen der ungebundenen (Standardbauweise bei
Pflaster) und der gebundenen Bauweise in der Anlage dargelegt.
Die Standardbauweise im Pflasterbau (die
ungebundene Bauweise als wasserdurchlässige Konstruktion mit Schotter, Splitt,
Sand) kann bei Kleinpflaster nicht ohne nähere Untersuchung empfohlen werden.
Da die Maßgenauigkeit der Standardsteine eingeschränkt ist, entstehen relativ
breite Fugen und wegen der Kleinformatigkeit hohe Fugenanteile. Dies kann zu
erheblichen Problemen in der Fugen- und damit Pflasterstabilität führen. Dies
ist auf Auswaschungsprozesse insbesondere bei Tropfwasser (Stichwort
Sonnenschirme) und Aussaugprozesse bei der Straßenreinigung (Stichwort
Kehr-/Saugmaschine) zurückzuführen.
Neben den rein technischen Aspekten beim
Einsatz von Kleinpflaster sei aber auch auf die Fragestellungen der allgemeinen
Nutzungsansprüche hingewiesen. So war bei der Umgestaltung der Mittelstr. zur
Fußgängerzone Mitte der 80-er auch ein Natursteinkleinpflaster vorgesehen. Nachdem
bereits ein Teil so hergestellt war, wurde dies wieder verworfen, u.a. wegen
des schlechten Gehkomforts für die Fußgänger. Vom Behindertenbeirat wurde ein
solches Pflaster übrigens im Rahmen der Planung zum Alten Markt mit Schreiben
vom 25.9.2005 abgelehnt (s. Anlage).
1.3
Einsatz von Großpflaster
Die bisherige Planung sah den Einsatz von
Großpflaster vor. Eingesetzt werden sollten Steine in den Abmessungen von
10x20cm bis 20x40cm und einer Dicke von 15cm. Weiterhin sollten die Oberflächen
und Seiten in bestimmten Arten bearbeitet werden. Zielrichtung dabei war
einerseits gute Optik und Begehbarkeit und andererseits die Erreichbarkeit von
möglichst engen Fugen.
Mit solchen Steinen ist eine RStO-konforme
Pflasterfläche herstellbar, wobei die Art der Steine unter gestalterischen,
preislichen und sonstigen Gesichtspunkten gewählt werden kann. Auch andere
Steinformate sind grundsätzlich denkbar, solange sie sich mindestens im Bereich
des Großpflasters (Mindestgröße 12x12 cm) bewegen. Mit den Mindeststeingrößen
von 12x12cm können somit auch Platzflächen hergestellt werden, die optisch dem
Kirchengelände, der Fläche vor dem Bürgerhaus oder der Schwanenstr vergleichbar
sind (Altstadtcharakter). Die unter Pkt 1.2 geschilderten Probleme können damit
vermieden werden.
1.4
Schichten unter dem Pflaster
Neben der Frage des Belages ist auch die
sonstige sogenannte Oberbausituation mit zu betrachten. Unter Oberbau versteht
man dabei vereinfacht gesagt die gesamte Konstruktion aus Trag- und
Frostschutzschicht (Schotter), Bettung (Sand) und Belag. Nur der fachtechnisch
richtige Gesamtaufbau nach RStO gewährleistet eine dauerhaft funktionsfähige
und schadenfreie Platzfläche. Mit dauerhaft funktionsfähig sind hier Zeiträume
von über 50 Jahren gemeint.
Im Rahmen der bisherigen Planung wurde ein
Bodengutachten erstellt, welches bereits Mitte August den Fraktionen zur
Verfügung gestellt worden ist. Daraus geht hervor, dass die derzeit unter dem
Mosaikpflaster eingebauten Schichten keinen tragfähigen und regelgerechten
Oberbau darstellen. Sofern auf diesem Material neue Beläge aufgebracht werden,
ist wieder mit Schäden im Gesamtsystem zu rechnen. Auch eine Gewährleistung für
die Schadenfreiheit der neuen Fläche ist dann nicht zu erlangen.
Vor diesem Hintergrund hat die bisherige
Planung einen kompletten Neubau des Oberbaus vorgesehen. Die Verwaltung ist
auch weiterhin der Auffassung, dass nur dieser Weg die Grundlage für eine
langfristige Schadenfreiheit bietet.
1.5
Fazit
Bei der Durchführung von reinen Belagarbeiten
mit Mosaikpflaster muss man sich also darüber im Klaren sein, dass es sich
nicht um langfristige Sanierungen auf der Basis der Regeln der Technik handelt,
sondern um vorübergehende Reparaturarbeiten. Die Einsatzmöglichkeit von
Kleinpflaster müsste erst noch detailliert untersucht werden. Die
Einsatzmöglichkeit von Großpflaster ist uneingeschränkt möglich. Der Oberbau
unter dem jetzigen Mosaikpflaster muss entsprechend den Regeln der Technik neu
erstellt werden, wenn man eine langfristig schadenfreie Konstruktion erreichen
will. Nur dann sind auch Gewährleistungen der Baufirma erzielbar.
2.
Kostenangaben
Trotz der oben deutlich gemachten Bedenken zu
bestimmten Materialien und Bauweisen/Sanierungsvorstellungen werden natürlich
entsprechend des Auftrages an die Verwaltung zu allen Varianten Kosten
angegeben, soweit dies aus dem derzeitigen Datenbestand möglich ist.
Alle nachfolgenden Angaben gehen davon aus,
dass Abmessungen und Höhensituation des jetzigen Platzes unverändert bestehen
bleiben. Dies bedeutet auch die Beibehaltung der Stufen zur Mittelstr. Das
Kirchengelände ist ebenfalls nicht Gegenstand der Planung. Zur Verdeutlichung
ist das Plangebiet als Anlage beigefügt.
Zur Genauigkeit der nachfolgenden
Kostenangaben muss deutlich darauf hingewiesen werden, da es sich nur um Richtgrößen handeln kann, da ja noch
keine konkreten Planungen und Massenermittlungen vorliegen.
2.1
Reparaturen am Mosaikpflaster
Eine Variante besteht darin, im
Mosaikpflaster nur die Fehlstellen, welche derzeit mit Asphalt gefüllt sind,
neu zu erstellen. Für den STEA am 22.6.05 sind in der SV 66/025 schon einmal
Kosten für Reparaturen am Mosaikpflaster ermittelt worden. Die dafür
angesetzten Preise werden für die neuerliche Kalkulation übernommen. Die
Gesamtkosten für den Ersatz der Asphaltflächen durch Mosaikpflaster belaufen
sich auf ca. 30.000 €.
In der jetzigen Pflasterung bestehen
umfangreiche Absackungen, Verschiebungen und Ausbrüche. Daraus ergibt sich als
weitergehende Reparaturmöglichkeit, das gesamte Pflaster aufzunehmen und
höhengerecht neu zu verlegen, sowie die o.a. Fehlstellen zu beseitigen. Als
Preisansatz stehen hier derzeit nur Vertragspreise aus der Teilsanierung 1999
zur Verfügung. Für eine Neuverlegung des vorhandenen Pflasters wäre danach mit
Kosten von 125€/m² zu rechnen. Es sei noch einmal deutlich gemacht, dass dies
keine Maßnahme nach den Regeln der Technik ist, wenn der Fahrzeugverkehr nicht
vollständig vom Platz verbannt wird. Der Platz hat eine Größe von 1500m². Bei
einer kompletten Neuverlegung wären dafür 190.000€ aufzuwenden. Im Bereich der
Mittelstr am Alten Markt sind im Klinkerpflaster ebenfalls Schäden vorhanden,
ohne das dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Wenn man hier ebenfalls
Sanierungen aus optischen Gründen vornehmen will, so werden diese ohne nähere
Neukalkulation auf ca. 10.000€ geschätzt.
2.2
Neuerstellung des Oberbaus
Ein im Rahmen der Entwurfsplanung erstelltes
Bodengutachten (Januar 2006) gibt Aufschluss über die Baugrundsituation. Dieser
ist nicht in ausreichendem Maße tragfähig. Schon aus diesem Grund war natürlich
in der bisherigen Entwurfsplanung ein kompletter Austausch des Oberbaus
eingeplant. Mit den vorgenannten Arbeiten ist auf dem Markt das Problem der
mangelhaften Trag- und Frostschutzschichten nicht gelöst. Dies muss man aber
angehen, wenn man Gewährleistungen erlagen und eine dauerhafte Sanierung
erreichen will. Bei einer Platzfläche von ca. 1500m² ist auf der Basis der
Kostenberechnung der §14-Unterlage für einen Austausch der Frostschutz- und
Tragschicht mit 125.000€ zu rechnen. Aus den unter Punkt 1 deutlich gemachten
technischen Randbedingungen ist dies aber beim Einsatz von Mosaikpflaster aus
Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da es sich unter fachlichen
Gesichtspunkten beim Mosaikpflaster bei den gegebenen Randbedingungen um das
falsche Material handelt. Beim Einsatz von (evtl.) Kleinpflaster und
Großpflaster ist mit der Erneuerung des Oberbaus eine dauerhaft schadensfreie
und den technischen Regeln entsprechende Baukonstruktion erzielbar. Besondere
Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen an bleibenden Ausstattungsgegenständen
(Bäumen, Lampen, Pflaster Mittelstr etc.) sind in der Kostenangabe nicht
enthalten. Hierzu wäre eine nähere Planung als Kalkulationsgrundlage erforderlich.
2.3
Neues Klein- oder Großpflaster
Genaue Kosten für eine umfassende
Umgestaltung mit Kleinpflaster oder Großpflaster können nicht genannt werden,
da nicht auf vorhandene Kostenermittlungen zurückgegriffen werden kann. Sie
hängen auch entscheidend vom einzusetzenden Material ab. Zur Verdeutlichung
sind einmal zur allgemeinen Information Richtpreisangaben für die Lieferung unterschiedlicher
Materialien, Formate und Qualitäten als Anlage beigefügt. Als Richtpreis können für die Verlegung
40€/m² aus der bisherigen Kostenberechnung angesetzt werden. Dieser Preis gilt
für Großpflaster in Reihenverlegung. Daraus ergibt sich eine Preisbandbreite
von 142-218€/m² (Hinweis: die Preise beziehen sich auf Material aus Vietnam.
Preise für europ. Material liegen nicht konkret vor).
Bei diesem Pflaster steht auch mindestens
optisch ähnliches Material zur Verfügung wie das jetzige Mosaikpflaster.
2.4
Allgemein
Die obigen Kostenangaben beinhalten keine
Baunebenkosten. Erfahrungswerte liegen bei 10-20% der Baukosten. Diese Erfahrungswerte
werden auch bei der Gesamtkostenübersicht unter Punkt 5 eingesetzt. Genauere
Angaben setzen eine neue Kostenberechnung voraus.
3.Entrümpelung
Dieses Thema zieht sich durch alle bisherigen
Planungsüberlegungen. Darunter werden die Verlagerung der Schaltschränke
(Stadtwerke, Stadt, Ish, Deutsche Telekom), der Telefonzellen, der
oberirdischer Reste der ehemaligen Toilettenanlage und eigentlich auch des
Briefkastens verstanden (auch wenn nur ein Teil dieser Gegenstände im
Ratsbeschluss vom 20.9.06 erwähnt sind).
Alle bisherigen Planungen haben dieses Ziel
auch berücksichtigt. Vorgesehen war daher bisher eine Verlagerung der
Schaltschränke zum Axlerhof Ecke Mittelstr und der Telefonzellen sowie des
Briefkasten zur Kurt-Kappel-Str Ecke Markt. Mit den Versorgungsträgern waren
die technischen Sachverhalte im Rahmen der Entwurfsplanung bereits abgestimmt.
Bezüglich der Kostentragung ist bezüglich der
Telekommunikationseinrichtungen eine Regelung im Telekommunikationsgesetz
enthalten. Danach hat der Leitungsträger auf seine Kosten die Anlage zu ändern,
wenn die Beibehaltung einer beabsichtigten Änderung des Verkehrsweges entgegensteht.
Bei der bisher geplanten grundlegenden Umgestaltung war der Sachverhalt
eindeutig. Die Schaltschränke standen nicht im Einklang mit dem Planungsziel.
Die Kostentragung lag damit bei den Leitungsträgern. Wenn es nur um Sanierungen
von Pflasterflächen geht, ist dies möglicherweise nicht mehr so eindeutig. Hier
müssten evtl. Verhandlungen mit den Firmen geführt werden. Über eine
schlimmstenfalls bei der Stadt liegende Kostentragungshöhe kann derzeit keine
Angabe gemacht werden.
Bezüglich der Stadtwerke regelt sich die
Kostentragung nach dem Konzessionsvertrag. Die Verteilung der Kosten erfolgt
zwischen Stadt und SWH nach dem Alter der Einrichtungen. In der bisherigen
Kostenberechnung zur Umgestaltung Alter Markt sind 26.000€ (ohne
Baunebenkosten) eingeplant gewesen.
Für den Abbruch der oberirdischen Reste der
ehemaligen Toilettenanlage waren 1.000€ in der Kostenberechnung (ohne
Baunebenkosten) enthalten.
4. „Jaubank“
Auch die Frage der öffentlich zugänglichen
Sitzgelegenheiten war immer Gegenstand der Planungen. Wie bereits in der
Vergangenheit und auch jetzt aus der Politik eingebracht, ist im bisherigen
Entwurf eine „Jaubank“ rund um die Friedenseiche enthalten.
Die max. möglichen Abmessungen der Jaubank
sind begrenzt, wenn auch weiterhin das Festzelt an der bisherigen Stelle und
Größe aufgestellt werden soll.
In der Kostenberechnung waren dafür 17.000€
(ohne Baunebenkosten) enthalten.
5.
Sonstiges
Die sonstigen Vorgaben aus dem Bürgerbegehren
und dem Ratsbeschluss lassen keine weiteren Ansatzpunkte für bauliche Maßnahmen
erkennen. Insofern können von der Verwaltung auch keine Alternativen vorgelegt
werden.
Es würden somit die Bäume, die Beleuchtung
sowie alle sonstigen Ausstattungsgegenstände in ihrem jetzigen Zustand erhalten
bleiben.
Da nach der Beschlusslage auch die Stufen zur
Mittelstr beibehalten werden sollen, wird zur allgemeinen Information ein
weiteres Schreiben des Behindertenbeirates als Anlage beigefügt.
Eine Einschränkung muss aber zu den
Kugelahornen gemacht werden. Die 60-70cm tiefen Ausschachtungsarbeiten für
einen neuen Oberbau würden zwangsläufig fast bis an die Stämme heranreichen. Es
ist eher wahrscheinlich, dass in größerem Umfang dann Wurzeln gekappt werden
müssen und die Bäume dann wahrscheinlich nicht erhalten werden können und durch
neue ersetzt werden müssen. Alternativ wäre noch ein vorübergehender Verbleib
der Bäume in einem Einschlag einer Baumschule sowie ein dafür notwendiger starker
Kronenrückschnitt denkbar.
Ein Gesamtaustausch der Bäume einschließlich
Baumschutzgitter und –scheibe wird auf 43.000€ geschätzt (Kostenberechnung
Entwurf). Ein Einschlag ist voraussichtlich nicht kostengünstiger.
Der Vollständigkeit halber sei auch noch
einmal klar gestellt, dass auch folgende bisher vorgesehene Maßnahmen nach dem
Ratsbeschluss nicht zur Ausführung kommen:
- unterirdische Versorgungseinrichtungen für
Veranstaltungen (Strom, Wasser, Veranstaltungstechnik)
-Beleuchtung Reformationskirche
-neuer Standort und Sockel Fabry-Denkmal
6.
Gesamtkostenübersicht
(Alle Angaben mit 19% Mwst)
Teilkosten/ Variante € |
Klein-/Großpfl.+Oberbau |
Neuverlegung Mosaikpfl.+Oberbau (keine Gewährl. bei jetziger
Nutzung) |
Neuverlegung vorhandenes Mosaikpfl. (keine Gewährl.) |
Reparatur Mosaikpfl. (keine Gewährl.) |
|
A+B |
C |
D |
E |
Pflaster
Markt |
411.000-543.000 |
218.000 |
218.000 |
30.000 |
Pflaster Mittelstr. |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
Oberbau |
125.000 |
125.000 |
|
|
Entrümpelung |
27.000 |
27.000 |
27.000 |
27.000 |
Jaubank |
17.000 |
17.000 |
17.000 |
17.000 |
Ersatzbäume |
43.000 |
43.000 |
|
|
Baunebenkosten |
127.000-153.000 |
88.000 |
27.000 |
8.000 |
Gesamt € |
760.000-918.000 |
528.000 |
297.000 |
90.000 |
evtl.
„Fahrgasse“ |
|
|
36.000 |
|
7. Schlussfolgerungen
-Mosaikpflaster ist grundsätzlich nach den
Regeln der Technik nicht geeignet, sofern die Flächen auch zukünftig befahren
werden. Wenn dies wegen der Anliegernutzungsrechte nur teilweise erreichbar
ist, müsste mindestens eine „Fahrgasse“ z.B. zwischen den jetzigen
Baumstandorten und den Gebäuden nach den Regeln der Technik (Belag in Klein-
oder Großpflaster, neue Trag- und Frostschutzschicht) hergestellt werden.
-Eine auf Dauerhaftigkeit ausgerichtete
Sanierung setzt einen Neubau der Trag- und Frostschutzschicht voraus.
-Zur Einsatzmöglichkeit von Kleinpflaster
sind noch weitergehende technische Untersuchungen nötig.
-Ein komplette Neuverlegung des (vorh.)
Mosaikpflasters ist nur dann eine Wertverbesserung und damit eine
Investitionsmaßnahme, wenn gleichzeitig die Frostschutz- und Tragschicht ausgetauscht
wird. Ansonsten handelt es sich um Aufwand, welcher komplett im Jahr der
Durchführung zu verbuchen ist. Ein neuer Oberbau mit (evtl.)Klein- oder
Großpflaster stellt eine Wertverbesserung daher, welche über die Nutzungszeit
abgeschrieben werden kann.
Dieser Unterschied wird im neuen
Haushaltswesen unter NKF besonders wichtig.
8.
Bürgerbeteiligung
Der Rat hat beschlossenen, eine weitere
Bürgerbeteiligung zum Alten Markt durchzuführen. Da die Art des Verfahrens
dabei nicht festgelegt worden ist, macht die Verwaltung dazu einen Vorschlag.
Im Rahmen des städtebaulichen Projektes
„Rahmenplan Nördliche Unterstadt“ wurden bereits einmal umfassend die möglichen
Beteiligungsverfahren dargestellt. Diese sind in der Anlage nochmals beigefügt.
Im Rahmen der Planungen zum Alten Markt
wurden bisher 2 Verfahren eingesetzt:
-Workshop
Im Rahmen der Vorentwurfsplanungen zu einem
Landeswettbewerb wurden Workshops mit verschiedenen Beteiligtenkreisen an mehreren
Tagen durchgeführt. Dabei sollten die grundlegenden Nutzungswünsche und
Gestaltungsideen erarbeitet werden.
Im Rahmen der verworfenen Entwurfsplanung
wurden mehrere Veranstaltungen mit den Anliegern durchgeführt. Zentrales Thema
war dabei die Gastronomienutzung (Schirme, Bestuhlung etc.).
-Vortrag und Diskussion
Nach dem Zufallsprinzip wurden mehrere
hundert Bürger sowie Vereine etc. zu einer Abendveranstaltung eingeladen. Nach
einer Vorstellung der Planung wurde mit den Anwesenden diskutiert. Hier handelte
es sich um das City-Konzept und den Alten Markt.
Die Verwaltung schlägt das Verfahren „Vortrag
und Diskussion“ vor. Dabei sollen mit den Einladungen Vorinformationen über die
bisherige Planungs-, Diskussions- und Beschlusssituation verschickt werden.
Die Durchführung eines Workshops wird schon
aus organisatorischen Gesichtspunkten als problematisch erachtet. Es ist eine
große Anzahl von Teilnahmewünschen zu erwarten. Ein Workshop mit vielleicht mehreren
hundert Leuten ist aber nicht mehr händelbar. Hier müsste dann ggfls. die
Teilnehmerzahl begrenzt werden.
Denkbar wäre auch noch eine
Einwohnerversammlung. Diese wäre nach §23 Gemeindeordnung vom Rat einzuberufen.
Weitere Regelungen finden sich in §9 der Hauptsatzung der Stadt Hilden.
Bei allen Arten der Beteiligung (Ausnahme
Einwohnerversammlung) schlägt die Verwaltung den Einsatz eines externen
Moderators vor. Bei dem Projekt „Verkehrsberuhigung Hilden Ost“ hat die
Verwaltung sehr gute Erfahrungen mit einer solchen Vorgehensweise gesammelt.
9.
Empfehlungen
-Wenn, entsprechend des Ratsbeschlusses, das
Mosaikpflaster gegen die fachliche Empfehlung der Verwaltung auf jeden Fall
beibehalten werden soll, steht die Platznutzungsfrage im Vordergrund. Hier wird
auch auf die beigefügte Veranstaltungsliste hingewiesen. Es handelt sich um die
Veranstaltungen, bei denen der Markt mit Fahrzeugen befahren wird. Nach
Erfahrungen des Ordnungsamtes handelt es sich dabei regelmäßig auch um
Fahrzeuge über 2,8 t. Wenn eine vollständige
Unterbindung von Fahrzeugverkehr nicht sichergestellt werden kann, sollten nur
die Reparaturarbeiten begrenzten Umfanges am Mosaikpflaster durchgeführt
werden. Bezüglich der vollständigen Unterbindung des Fahrzeugverkehrs sei noch
einmal die rechtliche Fragestellung der Aufrechterhaltung der Erschließung der
Anlieger in Erinnerung gerufen. Alle darüber hinaus gehenden Arbeiten am
Pflaster sind fachlich nicht zu vertreten. Insgesamt muss man sich aber darüber
im Klaren sein, dass die Entscheidung über eine technisch richtige und dauerhafte
Sanierung damit nur zeitlich verschoben ist. Die Unterhaltungsaufwendungen
werden sich nach hiesiger Einschätzung zukünftig immer weiter erhöhen, da die
Schadenentwicklung progressiv verläuft.
Weiterhin wären die sonstigen Arbeiten
entsprechend Ratsbeschluss durchzuführen.
Die Gesamtkosten werden auf 90.000€
geschätzt.
-Wenn eine auf Dauerhaftigkeit und
Wertverbesserung abzielende Sanierung erfolgen soll, müssen die Grenzen des
Ratsbeschlusses verlassen werden (evtl. Klein- oder besser Großpflaster) oder
die Nutzungen rigoros eingeschränkt (bei Mosaikpflaster) werden. Bei einer
Beibehaltung der Nutzung sollte Großpflaster eingesetzt und der gesamte Oberbau
saniert werden. Zur Erinnerung sei noch einmal darauf hingewiesen, dass unter
Großpflaster bereits Steine mit Kantenlängen ab 12cm verstanden werden.
Weiterhin wären die sonstigen Arbeiten
entsprechend Ratsbeschluss durchzuführen. Auf die Ausführungen zu den Bäumen
sei auch noch einmal hingewiesen.
Die Gesamtkosten werden auf 760.000-918.000€
geschätzt. Die Kostenangabe ist, wie bereits ausgeführt als Richtgröße auf der
Basis vorhandener Kostendaten zu verstehen. Sie beinhalten Baunebenkosten und
19% Mwst. Bezüglich des Materiales beziehen sich die Kosten auf asiatisches
Material unterschiedlicher Art und Qualität (s. Anlage, Richtpreisangebot).
-Die „Reparaturvariante“ könnte ohne
Einschaltung eines externen Planers in 2007 durchgeführt werden. Dabei wird
vorausgesetzt, dass die Arbeiten auch während der „Terrassensaison“ der
Gastronomen durchgeführt werden können. Aus hiesiger Sicht müsste dies möglich
sein, da die Flächen außerhalb der Gastronomiebereiche liegen.
-Die Neuverlegung des Mosaikpflasters ohne
neue Frostschutz- und Tragschicht wie auch eine grundhafte Sanierung setzten
eine Fachplanung voraus. Daraus könnte sich, je nach Umfang der vom Rat
beschlossenen Bürgerbeteiligung und den Abläufen der politischen
Entscheidungsfindung, nachfolgender Terminplan ergeben (Anmerkung: wegen der
Bedeutung des Alten Marktes wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass
neben dem Stadtentwicklungsausschuss auch der Rat jeweils einzubinden ist (dies
ist bisher bei den wesentlichen Beschlüssen zum Alten Markt auch so erfolgt).
Andernfalls wäre ein entsprechender politischer Beschluss angezeigt):
Terminplan bei grundhafter Sanierung
17.1.07 Stadtentwicklungsausschuss Beschluss über Bauvariante und
Bürgerbeteiligung
31.1.07 Rat Beschluss
über Bauvariante und Bürgerbeteiligung
bis 28.2. Bürgerbeteiligung
(bei Ratsbeteiligung)
bis 14.2. Bürgerbeteiligung
(ohne Ratsbeteiligung)
21.3.07 Stadtentwicklungsausschuss Planungsauftrag an die Verwaltung
25.4.07 Rat Planungsauftrag
an die Verwaltung und üpl- Mittelbereitstellung
6.6.07 Stadtentwicklungsausschuss evtl. Bemusterung Steinmaterial
bis 25.6. Entwurfsplanung,
Erstellung §14-Unterlagen
8.8.07 Stadtentwicklungsausschuss Baubeschluss
19.9.07 Rat Baubeschluss
und üpl-Mittelbereitstellung
bis 17.10. Ausführungsplanung,
Ausschreibungsunterlage
bis 16.11. Angebotserstellung
Bieter
28.11.07 Auftragserteilung
10.12.07 Baubeginn
Frühjahr 2008 Fertigstellung
Dieser Terminplan setzt voraus, dass an keiner Stelle Verzögerungen auftreten.
Spätestens am 25.4.06 müsste die Politik abschließend über die Bauvariante und
damit die Platznutzung entscheiden. In der Entwurfsplanung bis 25.6 wird nur eine Lösung durchgeplant.
10.
Beschlussmöglichkeiten
Aus
der derzeitigen Beschlusslage des Rates auf der Basis des Bürgerbegehrens
heraus bleibt eigentlich nur die o.a. „Reparaturvariante E“ (s. Pkt. 6
Gesamtkostenübersicht). In den Erläuterungen und hier insbesondere unter dem
Punkt Empfehlungen wurde verwaltungsseitig umfassend dargestellt, dass es dazu
technisch sinnvolle/ggfls. auch dringend anzuratende (Variante A) Alternativen
gibt, welche aber die Intentionen des Bürgerbegehrens verlassen. Andererseits
wird damit aber dem Auftrag des Rates entsprochen, Alternativen zur
Platzsanierung darzustellen.
Insofern
sind im Beschlussvorschlag die denkbaren Alternativen mit dem geschätzten Finanzbedarf
und den evtl. Auswirkungen zur Platznutzung dargestellt worden.
• Ein
Beschluss nach Variante A bedeutet:
- dauerhafte + nachhaltige Sanierung nach den Regeln der Technik
- Minimierung der
Instandhaltungskosten
• Ein
Beschluss nach Variante E bedeutet:
- Reparatur unter Außerachtlassung
der Regeln der Technik
- hohe und weiter steigende
Instandhaltungskosten
• Die
Varianten B-D liegen im Spannungsfeld zwischen den vorgenannten Lösungen unter
Bezugnahme auf die umfassenden Erläuterungen
• Bürgerbeteiligung
Auch
zur Beteiligung der Bürgerschaft sind Beschlussvorschläge mit Ihrem jeweiligen
geschätzten Finanzbedarf dargestellt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
je nach Beschluss |
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Produktnummer: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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€ |
€ |
ja/nein |
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je nach Beschluss |
95.000 bis 933.000 |
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je nach Beschluss |
Alter Markt |
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Sichtvermerk
Kämmerer |
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