Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Integrationsrat und den
Sozialausschuss die novellierte Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte
für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden erhebt unterschiedliche Gebühren für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose.
Mit Wirkung zum 01.07.1997 wurde die Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Übergangsheime (Asyl) der Stadt Hilden erlassen. Die letzte Änderung wurde am 22.12.2017 verabschiedet. Aktuell wird eine Nutzungsgebühr von 120 € pro Person inklusive aller Nebenkosten erhoben.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Hilden (Hildener Obdachlosensatzung) wurde am 16.11.1971 aufgestellt. Der letzte Nachtrag ist auf den 25.03.2015 datiert. Aktuell werden 4,90€ pro Quadratmeter Nutzungsgebühr ohne Stromkosten erhoben.
Aufgrund von gestiegenen Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Unterkünfte und zur Optimierung der Prozessabläufe bei der Verwaltung der Unterkünfte ist es notwendig geworden, dass die zwei parallel existierenden Benutzungs- und Gebührensatzungen synchronisiert und harmonisiert werden.
Auf Grundlage der Berechnung der tatsächlichen Kosten für die Unterkünfte (s. Anlage), deren Unterhaltung, der anteiligen Verwaltung- und Betreuungskosten und abzüglich der Erlöse durch Pauschalen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüaG) wurden 281,45€ pro Person und Monat als kostendeckend errechnet. Hierfür dienten die Jahreswerte des Jahres 2020 als Basis.
Kosten in Höhge von 281,45 € pro Person werden als nicht umsetzbar betrachtet, zumal es sich um Gemeinschaftsunterkünfte handelt. Erfahrungen anderer Verwaltungen haben ergeben, dass eine Gebührenhöhe von 195,00 € pro Person auch von anderen Leistungsträgern wie dem Jobcenter anerkannt wurden. Daher wurde ein Betrag in Höhe 195,00€ pro Person und Monat zzgl. 8% vom Regelleistungssatz als Strompauschale für die Bereiche Obdach und Asyl vorgesehen.
Im Vergleich mit den Angemessenheitsrichtwerten des Jobcenters liegen die Benutzungsgebühren in den städtischen Unterkünften am Beispiel einer vierköpfigen Familie mit 780,00 (4x195,00€) Warmmiete im Gegensatz zu 816,05 Euro Brutto-Kaltmiete beim Jobcenter niedriger.
In die Berechnung sind folgende Werte eingeflossen:
Legende der Erträge und Aufwendungen |
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Aufwendungen |
Sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
Aufw. f.
Rohstoffe/Fertigungsmaterial Schreinerei |
Gasenergie |
Wasser/Abwasser |
Heizöl |
Strom |
Aufwend. f. Unterhaltung d. Grundstücke,Gebäude... |
Aufwendungen f. Unterhaltung d. Gebäude |
Kleine Gebäudeunterhaltung |
Aufwend f. Unterhaltung der Masch./techn. Anlagen |
Grundsteuer/Straßenreinig./Niederschlagswassergeb. |
Gebäudeversicherung |
Abfallentsorgung |
Hausmeister- und Winterdienst |
Fremdreinigung |
Reinigungsmittel u.ä. |
sonst. Aufwend. f. Bewirtsch. Grundstücke/Gebäude |
Mieten für Immobilien |
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Kalkulatorische Kosten |
Kalkulatorische Zinsen |
Kalkulatorische Abschreibungen |
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Innerbetriebliche Umlagen |
SG Kaufmännisches Gebäudemanagement |
SG Technisches Gebäudemanagement |
Gebäude Allgemein |
Umlage Liegenschaftsvorkostenstelle |
Umlage der Leistungen der Schreinerei |
Amt für Gebäudwirtschaft |
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Personalaufwand |
Amtsleitung mit einem Anteil von 3% zzgl. anteilig sächlicher
Kosten und Gemeinkosten |
Sachgebietsleiter mit einem Anteil von 20% zzgl. anteilig
sächlicher Kosten und Gemeinkosten |
Verwaltungsmitarbeiter mit einem Anteil von 45% zzgl. anteilig
sächlicher Kosten und Gemeinkosten |
4 Sozialarbeiter*innen mit einem Anteil von 25% zzgl. anteilig
sächlicher Kosten und Gemeinkosten |
8 Taghausmeister mit einem Anteil von 100% zzgl. sächlicher
Kosten und Gemeinkosten |
5 Nachthausmeister mit einem Anteil von 100% zzgl. sächlicher
Kosten und Gemeinkosten |
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Erträge |
Erträge nach FlüaG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) |
Bei einer Anhebung der Kosten der Unterkunft von 120€ auf 195 € würden bei prognostiziert durchschnittlich 473,5 Bewohner*innen im Jahr 2022 35.512,50 €/Monat an Mehrerträgen generiert werden können. Das entspricht einer Jahressumme von prognostiziert 426.150 €.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
050303 |
433020 |
Benutzungsgeb.
Unterk. Asylbegehrende Ausländer |
828.945 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
050303 |
433020 |
Benutzungsgeb.
Unterk. Asylbegehrende Ausländer |
1.037.790 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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