Betreff
IHK A 1 Neu "Verbesserung der Verbindung Mittelstraße - Stadtpark / Fritz-Gressard-Platz"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/113
Aktenzeichen
66.1 IHK A1neu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Projekt A 1 neu „Verbesserung der Verbindung Mittelstraße - Stadtpark / Fritz-Gressard-Platz“ als Teil des fortgeschriebenen Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung umzusetzen.

 

Der Ausführungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes. Der für die Baufinanzmittel bestehende HV6 wird mit Zugang des Förderbescheides aufgehoben und das Projektbudget wird auf 692.000 € erhöht.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 die Vorplanung „Verbesserung der Verbindung Mittelstraße / Stadtpark / Fritz-Gressard-Platz“ (SV 61/139) als Teil der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beschlossen. Die Fortschreibung des IHK insgesamt wurde vom Rat am 12.07.2017 beschlossen (SV 61/145). Der damals erstellte Vorentwurfsplan für den o.a. Kreuzungsbereich ist zur Erinnerung (als Anlage 1) beigefügt.

 

Nunmehr wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt, welche hier zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt wird. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung bis Dezember 2018 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen. Derzeit wird von einem Förderbescheid etwa Mitte 2019 ausgegangen.

 

Gegenüber dem Vorentwurfsplan aus dem Jahr 2017 haben sich aus bautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Gründen an einzelnen Punkten geringfügige Änderungen ergeben, ohne dass die wesentlichen Planungsgrundlagen und –ziele verändert worden sind. Im beigefügten Erläuterungsbericht (Anlage 2) sind die städtebaulichen Randbedingen und die Änderungen zum Vorentwurfsplan ausführlich dargelegt und im Entwurfsplan (Anlage 3) sowie der Kostenberechnung/-verteilung (Anlage 2 und 4) dargestellt. Insofern wird inhaltlich darauf verwiesen.

 

Nach den Förderbestimmungen der Bezirksregierung Düsseldorf sind alle Maßnahmen im Projekt förderfähig. Des Weiteren ist die Bushaltestelle Fritz-Gressard-Platz (Fahrtrichtung Norden) gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) (§ 12 ÖPNVG NRW) förderfähig. Eine Anmeldung zur Förderung wurde seitens der Stadt Hilden bereits am 20.04.2018 beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr gestellt.

Im Rahmen des Projektes sind auch geringfügige zwingend notwendige Änderungen an der Straßenbeleuchtung erforderlich. Die Maßnahmen sind im Erläuterungsbericht zusammen mit den entstehenden Kosten dargestellt. Diese geringfügigen Kosten sind nach derzeitigem Stand nicht förderfähig.

 

Die Wesentlichen städtebaulichen Verbesserungen ergeben sich aufgrund der veränderten Eingangssituation in die Mittelstraße (Fußgängerzone). Der Lieferverkehr, Versorgungsfahrzeuge und eventuelle Anwohner können die Fußgängerzone ausschließlich von Norden kommend über die Benrather Straße (L 404) erreichen. Durch diese Umgestaltung war es möglich, die beiden heute nördlich und südlich der Mittelstraße gelegenen Fußgängerfurten zu zentralisieren und den Übergang von der Fußgängerzone besser an den Stadtpark anzubinden. Aufgrund der Zuwegemöglichkeiten für Lösch- und Rettungsfahrzeuge (unter anderem auch von Süden einfahrend), ist eine umfassende Stadtmöblierung des neu gestalteten Fußgängerzonenbereichs an der westlichen Seite der Mittelstraße (nach derzeitigem Sachstand) nicht zu realisieren. Die entwickelte Planung stellt unter städtebaulichen wie auch verkehrlichen Aspekten eine optimale Lösung im Hinblick auf die Ziele des Integrierten Handlungskonzept für die Hildener Innenstadt dar.

 

Die Planung wurde unter enger Beteiligung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden abgestimmt.

 

Die Gesamtkosten für das vorgestellte Projekt belaufen sich laut Kostenberechnung auf 691.985,00 €. Eine Detaillierte Kostenauflistung liegt als Anlage 4 der Sitzungsvorlage bei. Im Haushaltsplan 2017 – 2019 wurde auf Basis der Vorplanung ein Projektbudget in Höhe von 566.700 € etatisiert und mit einem HV6-Vermerk versehen. Dieser soll mit der Beschlussfassung aufgehoben  werden, damit die Bauarbeiten nach Eingang des Förderbescheides (voraussichtlich Mitte 2019) ausgeschrieben werden können.

Die Kostenberechnung des Fachbüros weist auch Kosten aus allen Planungsphasen aus, da diese ebenfalls förderfähig sind.

Auf Grundlage der bisher abgestimmten Entwurfsplanung muss jedoch eine Anpassung des Projektbudgets erfolgen, da ansonsten die Maßnahme nicht mit der vorgesehenen Zielrichtung umgesetzt werden kann. Die Maßnahme kann daher nur mit einer Budgetanpassung auf die im Erläuterungsbericht ermittelte Gesamtsumme von 692.000€ realisiert werden. Kostenreduzierungsmöglichkeiten sind im Projekt nicht vorhanden. Die Kostenerhöhung ist auf die genaueren Massenermittlungen im Rahmen der Entwurfsplanung und die Aktualisierung des Baupreisindexes zurückzuführen.

 

Im Sinne einer vorsichtigen Haushaltsplanung beziehen sich die in der Tabelle „finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Zuschüsse auf die Projektkostensumme des Vorentwurfes in Höhe von 588.000€. Diese Summe war in der Vergangenheit der Bezirksregierung für dieses Projekt benannt worden. Für den in 2018 zu stellenden Förderantrag werden die neuen Projektkosten angemeldet. Wenn diese Summe gefördert wird, so erhöhen sich die Zuschüsse um ca. 50.000€.

 

 

In Vertretung

 

Gez. Norbert Danscheidt

 

1. Beigeordneter

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Verkehrsflächen

21.300

2019

1201010010

521151

Verkehrsflächen

566.700

Zuschüsse gesamt für 2019 bis 2023, die sich wie folgt aufteilen: 294.000 €

2019

1201010010

414100/10

Zuschüsse

14.700

2020

1201010010

414100/10

Zuschüsse

73.500

2021

1201010010

414100/10

Zuschüsse

88.200

2022

1201010010

414100/10

Zuschüsse

73.500

2023

1201010010

414100/10

Zuschüsse

44.100

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1201010010

521151

Verkehrsflächen

692.000

Zuschüsse gesamt für 2019 bis 2023, die sich wie folgt aufteilen: 344.000 €

2019

1201010010

414100/10

Zuschüsse

14.700

2020

1201010010

414100/10

Zuschüsse

73.500

2021

1201010010

414100/10

Zuschüsse

88.200

2022

1201010010

414100/10

Zuschüsse

123.500

2023

1201010010

414100/10

Zuschüsse

44.100

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Beträge werden so in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen, also der höhere Zuschußbetrag von 50.000 € wird berücksichtigt.

 

In Vertretung Danscheidt