Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und
Klimaschutz und des Schul- und Sportausschusses am 05.07.2018 den in den beiliegenden
Unterlagen nach § 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) beschriebenen Neubau
eines Oberstufenzentrums für das Helmholtz-Gymnasium als Ersatz für das sogenannte
„Kocksgebäude“.
Die Mittel sind teilweise im Haushaltsplan 2018/2019
etatisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Finanzmittelbedarf in
den Haushalt 2019 aufzunehmen.“
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung vom 05.07.2017 beauftragte
der Schul-und Sportausschuss (WP 14-20 SV 51/160) die Verwaltung, die Planung
für einen Ersatzbau des sogenannten „Kocks-Pavillons“ als Teil des
Helmholtz-Gymnasiums vorzunehmen und die § 14-Unterlagen nach der GemHVO zu erstellen.
Grundlage dieser Beauftragung war der Kostenvergleich zwischen
- Schlichte bauliche Erhaltung
des Gebäudes 1.500.000
bis 1.700.000 €
- Sanierung in energetischer
und optischer Hinsicht 2.500.000
bis 3.000.000 €
- Neubau von 11 Klassen, Räume
für Jugendförderung (G8) 3.726.000
€
- Neubau mit zus. Erweiterung
um 6 Klassen (G9) 5.226.000
€
Nach den Sommerferien 2017 wurden vom
Fachamt zusammen mit dem Helmholtz-Gymnasium, der Marie-Colinet-Sekundarschule
und der Jugendförderung als späteren Nutzern des Gebäudes die einzelnen
Anforderungen hinsichtlich Raumprogramm und Ausstattungsmerkmalen festgelegt. Auf
Basis dieser Anforderungen wurde dann am 09.10.2017 drei Architekturbüros zur
Abgabe eines Entwurfs aufgefordert. Vorgaben für diese Entwurfsplanung waren
das Raumprogramm für
o
HGH: 10 Klassenräume, 1
Lehrerzimmer, 1 Berufsorientierungsraum und 1 Aufenthaltsraum/Pausenhalle incl.
Nebenräumen wie WC-Anlagen, Putzmittel etc.,
o
MCS: 1
Klassenraum mit Differenzierungsraum,
o
Jugendförderung: 1 Gruppenraum, 2 Büros, 1 Teeküche, 2
Lagerräume,
o
HGH: Option
für eine Erweiterung um 6 Klassenräume (für G9).
Weitere Anforderungen ergaben sich aus
technischen Maßgaben:
o
Einsatz
von Baumaterialien mit minimiertem Ressourcen- und Energieeinsatz,
o
gute
CO²-Bilanz,
o
Schadstofffreiheit,
o
kurze
Bauzeit und hohe Wirtschaftlichkeit.
Des Weiteren wurden die Architekten gebeten,
gleichzeitig mit dem Vorentwurf eine Kostenschätzung und ein Honorarangebot
einzureichen.
Fristgerecht gingen zum Abgabetermin am 15.12.2017
von allen 3 Wettbewerbern Entwürfe ein, die in der Folgezeit vom Fachamt
bewertet wurden (Anlage 1 „Zusammenfassung Wertung Entwürfe“). Am 20.01.2018
fand dann das Auswahlverfahren gemeinsam mit den Vertretern der künftigen
Nutzer im Rathaus statt (Anlage 2 „Protokoll Auswahlverfahren“). In diesem
Auswahlverfahren wurde von allen Beteiligten der Entwurf des Büros
bgs-architekten Düsseldorf favorisiert.
Als einziger der 3 Teilnehmenden hat bgs-architekten
sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen entschieden, die optionale Erweiterung
nicht später an- oder aufzubauen, sondern diese gleich mit zu erstellen. Die
Gesamtherstellung des Gebäudes in einem Zuge spart nach Stand der zum Zeitpunkt
des Wettbewerbs auf Basis des Vorentwurfs vorliegenden Kostenschätzung rund
400.000 € gegenüber einem späteren Anbau/Aufbau ein. Da zu diesem Zeitpunkt
sich schon abzeichnete, dass zukünftig wieder zum Abitur nach 9 Jahren
zurückgekehrt wird, soll bei der weiteren Bearbeitung des Entwurfs gleich die
Erweiterung mit geplant und auch realisiert werden.
Im Folgenden fand am 13.03.2018 ein
Abstimmungsgespräch mit Vertretern/innen der Schule, Schüler/innen und Eltern
statt, um noch erforderliche Veränderungen in den Entwurf aufzunehmen. Dabei
ergab sich u.a., dass der zukünftige Lehrbetrieb auch mit privaten Endgeräten
(Smart-Phones und Tablets) betrieben werden soll. Die Schülervertreter/innen wünschten
sich Flurbreiten von ca. 2,00 m, die mit der Wettbewerbsplanung schon erfüllt
waren und einen Oberstufenraum zum Aufenthalt während der Freistunden. Diese Wünsche
wurden bei der weiteren Entwurfsplanung berücksichtigt.
Bei dem neuen Schulgebäude handelt es sich um
ein Innenhofgebäude in Elementbauweise, wobei der Innenhof als teilweise
überdachte Pausenfläche nutzbar ist. Der Haupteingang mit Pausenhalle orientiert
sich zum Helmholtz-Gymnasium. Das Gebäude ist als Holz- bzw. Holzhybridbau
konzipiert, die Dachfläche wird mit einem extensiv gegrünten Retentionsdach
ausgeführt.
Vorteil der Elementbauweise ist ein hoher
Vorfertigungsgrad und eine hohe Passgenauigkeit der einzelnen Elemente. Die
Elemente können witterungsunabhängig produziert und „just in time“ angeliefert
werden. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Bauzeit gegenüber einer
konventionellen Ausführung.
Die angedachte Bauweise ist weiterhin
ressourceneffizienter als die allgemein angewandte Stahlbetonbauweise. Die
Literatur geht davon aus, dass in etwa nur 1/3 der ansonsten benötigten Ressourcen
verbraucht werden.
Die Lüftung der Räume erfolgt über ein
hybrides Lüftungssystem, das die Fensterlüftung mit dezentralen, kompakten
Lüftungsgeräten im Brüstungsbereich kombiniert. Die Lüftungsgeräte verfügen
außerdem über eine Steuerung mit den Kenngrößen CO2 und Temperatur.
Die über Geothermie und Gas gewonnene Heizwärme wird ebenfalls über die Lüftungsgeräte
eingebracht. Detaillierte Angaben hierzu sind in der Anlage 5 „Erläuterungen
zum Entwurf“ enthalten.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 (Anlage 3)
zur jetzt vorliegenden, mit Lehrern, Eltern und Schülerschaft abgestimmten
Entwurfsplanung (Anlage 4) schließt mit einer Summe von 5.895.650,66 €.
Die Kosten liegen somit um rund 670.000 €
über den seinerzeit für die SV 51/160 geschätzten 5.226.000 € für einen Ausbau
nach dem nunmehr erforderlichen G9-Standard.
Diese Kostensteigerung begründet sich durch:
·
nach
dem Wettbewerb noch eingearbeitete Änderungen (89.850 €, siehe oben),
·
dem
Tatbestand, dass sich auf dem städtischen Grundstück öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen
befinden, die umgelegt werden müssen, da sie sich unter dem geplanten Gebäude
befinden würden. Die im Vorfeld vorgenommene Überprüfung auf eingetragene Grunddienstbarkeiten
oder Baulasten war jedoch negativ ausgefallen. Die Umverlegung dieser Leitungen
verursacht Mehrkosten in Höhe von 242.150 €. Die Frage der Kostentragung muss
noch mit den Stadtwerken geklärt werden.
Bezogen auf die Kostenschätzung des Fachamts
in Höhe von 5.226.000 € ergibt sich unter Hinzurechnung der Nutzerwünsche und
der Umverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen zur damaligen Kostenschätzung
ein Mehrbedarf von rund 337.650 €. Das sind rund 6% der Gesamtkosten. Nach
Literatur und Rechtssprechung (OLG Köln vom 04.09.2001) kann die
Kostenberechnung auf Basis eines Entwurfes bis zu 30% von der vorhergehenden Kostenschätzung
basierend auf dem Vorentwurf abweichen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplananmeldung für
das Jahr 2018 wurde noch nicht über die Wiedereinführung von G9 diskutiert, so dass
seinerzeit auch nur ein Neubau für die G8-Variante (ohne Erweiterung) mit
Kosten von 3.726.000 € angemeldet wurden. Nach der Entscheidung für die G9-Lösung
fehlen unter Berücksichtigung des noch vorhandenen Haushaltsausgaberestes für
Planungskosten in Höhe von 115.000 € insgesamt 2.054.651 €.
Für die
Durchführung einer Ausschreibung ist es allerdings erforderlich, dass
finanzielle Mittel in entsprechender Höhe tatsächlich auch zur Verfügung
stehen. Da dies bislang nicht vollständig der Fall ist, wäre für die sofortige Bereitstellung
eines Mehrbedarfs in dieser Höhe die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes
erforderlich. Zur Vermeidung dieses aufwändigen und auch langwierigen Prozesses
und zur Realisierung einer ebenfalls regulären Finanzierung schlägt die
Verwaltung daher vor, dass
a)
die §
14-Unterlagen dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Schul- und
Sportausschuss am 05.07.18 zur Vorberatung vorgelegt werden. Der Haupt- und
Finanzausschuss würde sodann am 26.09.18 eine endgültige Entscheidung mit der
Maßgabe treffen, dass der Mehrbedarf für den Haushalt 2019 angemeldet wird.
b)
In der
Dezember-Sitzung des Rates würde - gemeinsam mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes
- eine vorzeitige Mittelfreigabe beantragt, um anschließend unverzüglich die
Ausschreibung der Maßnahme auf den Weg zu bringen.
Diese Vorgehensweise würde zwar eine ca.
halbjährige Verzögerung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme mit sich
bringen, die aber aus Sicht der Verwaltung insgesamt akzeptabel ist.
Nach Fertigstellung des neuen
Oberstufenzentrums soll das alte, marode Kocksgebäude abgerissen werden und als
Fläche zur Nutzung als Schulhof/Grünanlage wieder hergerichtet werden. Die
Kosten für den Abriss incl. der externen Leistungen betragen rund 266.000 €,
die jedoch nicht in der Kostenberechnung enthalten sind. Diese Kosten sollen
dann im Haushalt 2020 neu veranschlagt werden.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1.
Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
|
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261600105/I261800122 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 2018 |
0113030010/I261600105 HAR 0113030010/I261800122 |
096002 096002 |
Zugänge AIB Zugänge AIB |
115.000 800.000 |
||
2019 |
0113030010/I261800122 |
096002 |
Zugänge AIB |
2.926.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0113030010/I261800122 |
096002 |
Zugänge AIB |
4.980.651 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
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|
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|
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||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
X |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Investitionen für die IT- und Möbelausstattung
müssen noch ermittelt und in den Entwurf 2019 aufgenommen werden. Gesehen
Klausgrete |
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