Betreff
Veröffentlichungen der Stadt Hilden in Leichter Sprache
Vorlage
WP 14-20 SV 50/125
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, dass die Verwaltung der Stadt Hilden in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat als Behindertenbeauftragten der Stadt Hilden bis Ende 2019 eine Sichtung der Veröffentlichungen der Stadt Hilden vornimmt, um eine Prioritätenliste zur Übersetzung in Leichte Sprache zu erstellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Änderungsliste 2018 ff.- Ergebnishaushalt und den Antrag Nr. 25 Bündnis 90/Grüne verwiesen, über den laut Anlage 3 der Niederschrift des H + F – TOP 8 –  ( s. Anlage) durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt abgestimmt wurde. Die Verwaltung wird sich mit dem Thema als Baustein der „Barrierefreiheit“ beschäftigen und soll einen Bericht vorlegen, welche Veröffentlichungen sinnvollerweise in „Leichter Sprache“ angeboten werden sollten, einschließlich der personellen und finanziellen Ressourcen.

 

Da sich der Behindertenbeirat seit seiner Gründung im Jahr 1976 mit dem Thema der Barrierefreiheit befasst und mit seinen Mitgliedsgruppen auch in der Lage sein wird, über die Prioritäten von Menschen mit Handicaps unter deren Beteiligung zu beraten, ermöglicht dieser Weg bereits die Partizipation der Menschen mit Behinderung als wesentliches Erfordernis der UN- Behindertenrechtskonvention. Bei den Mitgliedern des Behindertenbeirates handelt es sich um ehrenamtlich Tätige, daher wird voraussichtlich ein größeres Zeitfenster benötigt.

 

Unabhängig davon, wird mit Festlegung der ersten Priorität bereits mit der Umsetzung begonnen werden können, wobei erst dann unter Berücksichtigung der Ziffer b) der oben genannten Stellungnahme der Verwaltung eine Kalkulation der externen Kosten erfolgen könnte.

 

Die unter der Variante a) dargestellte Möglichkeit würde die Schulung eigener MitarbeiterInnen erfordern, derzeit sind weder die Menge notwendiger Personalressourcen noch die damit verbundenen Kosten abzuschätzen. Dies ist zum einen abhängig vom Volumen der Veröffentlichungen und zum anderen von der Komplexität der Inhalte.

 

Interne Kosten lassen sich bei beiden Varianten derzeit nicht abschätzen, da die Verwaltung je nach Herkunft der zu übersetzenden Veröffentlichungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachämter zudem dafür einsetzen müsste, um Verständnisprobleme der häufig sehr komplexen Materie mit den „Übersetzern“ klären zu können. Zusätzlich wäre das Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen bei jeder Veröffentlichung zu beteiligen, damit ein einheitliches Erscheinungsbild gewahrt bleiben könnte.

 

Da die „Leichte Sprache“ häufig Erklärungen über Bilder enthält, werden auch der Satz und das barrierefreie Layout einen wesentlichen personellen wie finanziellen Aufwand beinhalten.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete