Betreff
Bericht zu dem Beschluss des Sozialausschusses vom 11.6.2018 zu den Veröffentlichungen der Stadt Hilden in Leichter Sprache
Vorlage
WP 14-20 SV 50/125/1
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu einer Prioritätenliste für Übersetzungen der Veröffentlichungen in Leichter Sprache zur Kenntnis.

 

Über die Umsetzung der Übersetzung des Themas „Wahlen“ im Haushaltsjahr 2020 wird zusammen mit den Haushaltsplanberatungen beraten.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Beschluss vom 11.8.2018, WP 14-20 SV50/125 wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Behindertenbeirates und des Seniorenbüros der Stadt Hilden gegründet, die sich intensiv mit dem Thema „Leichte Sprache“ beschäftigt hat.

 

Die Arbeitsgruppe hat sich zunächst darauf verständigt, das Thema Wahlen aufgrund seiner Aktualität für das kommende Jahr übersetzen zu lassen. Dieses Thema kann voraussichtlich nur erfolgversprechend vor den Wahlen übersetzt werden, wenn die Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen werden. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Auftrag zügig abgewickelt werden kann. Gegebenenfalls sind Ausschreibungen je nach Auftragsvolumen vorzunehmen.

 

Darüber hinaus werden die Themen des Bürgerbüros (z.B. An- und Abmeldung) des Amtes für Jugend, Schule und Sport und des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen in den Blick genommen.

Sollte das Amt für Soziales, Integration und Wohnen die Koordination übernehmen müssen, würden zusätzliche Personalkapazitäten notwendig und weitere Schnittstellen zwischen den Fachämtern erforderlich.

 

Das Thema Leichte Sprache bedurfte einer Herstellung eigener Fachlichkeit in der Arbeitsgruppe. Alle Fachämter wurden hinsichtlich wesentlicher Veröffentlichungen mit einem hohen Interesse für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden angeschrieben. Dabei sollte es sich nicht um zu komplexe Zusammenhänge handeln, da z.B. bei komplexer Rechtsmaterie eine rechtssichere Übersetzung nicht unterstellt werden kann. Rechtliche Zusammenhänge bedürfen immer einer gerichtlichen Nachprüfbarkeit, die auch von der Agentur Barrierefrei in einer Untersuchung des Themas nicht festgestellt werden konnte.

Ein Beispiel des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen liegt bereits vor und kann in den kommenden Wochen nach weiterer Prüfung durch das Fachamt auf die Homepage der Stadt Hilden übernommen werden. Auf dieser Seite konnten nur einfache Sachverhalte dargestellt werden, die letztendlich immer in den Hinweis auf die Erreichbarkeit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachamtes/der Ansprechpartner münden. Eine Kollegin hat diese Seite im Rahmen ihrer nebenberuflichen Ausbildung zur Übersetzerin in Leichte Sprache übersetzt und stellt sie mit Hinweis auf ihr Copyright zur Verfügung.

 

Da es wenige geeignete Flyer für eine Übersetzung in Leichte Sprache gibt, sie haben in der Regel nur eine geringe Gültigkeitsdauer, sind Texte mit einer hohen Bürgerorientierung der Homepage durch die Fachämter zu sichten, die sich für eine Übersetzung eignen würden.

Dafür muss den Fachämtern zunächst ein einheitliches Verständnis zum Thema Leichte Sprache vermittelt und es müssen einheitliche Prüfschemen zur Veröffentlichung festgelegt werden, z.B. Relevanz einer Information für die Zielgruppe der Leichten Sprache und Prognose für die Wirksamkeit der Informationen in Leichter Sprache. Die Wirksamkeit kann für eine Übersetzung anhand der Anzahl der Zugriffe auf die entsprechende Seite der Homepage gemessen werden.

Ein Symbol zur Auffindbarkeit der Texte sollte in die Homepage aufgenommen werden. 

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Übersetzungen in Leichte Sprache zusätzlich zu den bisherigen Veröffentlichungen angeboten werden müssen, da Menschen außerhalb der Zielgruppe ansonsten nicht für diese Art von Informationen empfänglich wären. Die möglichen Zielgruppen sind Menschen mit einem eingeschränkten Sprachverständnis, sei es aufgrund mentaler oder sprachlicher Einschränkungen. 

 

Die Stadt Iserlohn hat bereits wesentliche Themen in Leichte Sprache übersetzt. Die Übernahme der Übersetzungen wurde jedoch vor dem Hintergrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für die Erstellung und Unterhaltung dieser Seiten und im Hinblick auf die Bildrechte und die individuellen Texte abgelehnt.

 

Für die Stadt Hilden bedeutet das, dass eigene Übersetzungen veranlasst und durch einen in der Leichten Sprache zertifizierten Übersetzer vorgenommen werden müssten. Der Übersetzer müsste über eine Kontrollgruppe mit mindestens zwei Prüfern mit Lernbehinderung und einer Prüfassistenz verfügen. Hierbei ist zu beachten, dass die Menschen aus den Prüfgruppen in ihrem eigenen Tempo und ihrer eigenen Belastbarkeit arbeiten müssen und dürfen. Zudem müssten Bildrechte geprüft und hinsichtlich der Preisgestaltung die enthaltenen Korrekturschleifen festgelegt sein.

 

Nach Vorlage der Übersetzungen müssten die Fachämter wiederum prüfen, ob die Übersetzungen nutzbar sind oder gegebenenfalls eine Sinnverfälschung vorliegt. Im Zweifel verbleiben weitere Korrekturschleifen.

 

Der gesamte Prozess der Übersetzungen wird sowohl Personalkapazitäten der Fachämter und Übersetzungskosten in Anspruch nehmen. In welchem Umfang kann kaum abgeschätzt werden.

Die derzeitigen Angebote für reine Übersetzungskosten betragen ca. 220 Euro für 1.500 bis 1.800 Zeichen, dies entspricht in etwa dem Text eines Flyers.

 

Nach einer Übersetzung des Themas Wahlen könnte zumindest in diesem Zusammenhang eine Abschätzung der Kosten wie auch der städtischen Personalressourcen erfolgen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050201, Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2020

050201 1000

543400

 

Sonstige Geschäftsausgaben

5.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke