Begründung:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat am 31.08.2016 den von der ALLIANZ für Hilden
gestellten Antrag auf Tempodrosselung auf der Marie-Colinet-Straße durch
Anbringung einer Bremsschwelle abgelehnt.
Die
Begründung für diese Entscheidung, jedenfalls soweit diese öffentlich wurde,
lässt berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass die Mitglieder des betreffenden
Fachausschusses sich, wie man das erwarten darf, durch eine Besichtigung vor
Ort sachkundig gemacht haben. Darüber hinaus lassen die von dem Vertreter der CDU
und der FDP vorgebrachten Hinweise auf die Anlieger- bzw. die Sackgasse und der
daraus gezogene Schluss, dass dort hauptsächlich Personen unterwegs seien, die
dort wohnen, den Verdacht aufkommen, dass sich diese Herren — aus welchen
Gründen auch immer — überhaupt nicht mit der Sache befasst haben.
In
der Natur eine Sackgasse liegt es, dass die Einfahrt auch die Ausfahrt bildet,
diese Stelle also doppelt genutzt wird — und das mit einer dichten Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern, deren Wohnungen außerordentlich oft ihre Bewohner wechseln
(mit entsprechendem Einsatz von Handwerkern und Maklern sowie dem vielfältigen
Besuch von Interessenten und schließlich den Umzugstransportern).
Außerdem
ist zu berücksichtigen, dass die rd. 20 gebührenfreien Parkplätze in unmittelbarer
Nähe der City täglich und stündlich Fahrzeuge anlocken — meist vergeblich.
Ferner werden Verkehrs-teilnehmer aufgrund einer nicht mehr aktuellen Software
ihres Navigationsgerätes immer wieder irrtümlich in unsere Straße geleitet.
Etwa einmal wöchentlich fahren sogar, obwohl bei der Einfahrt darauf verwiesen
wird, dass keine Wendemöglichkeit besteht, LKW, vornehmlich aus Osteuropa, ein
und nach langwierigem Rangieren wieder aus.
Es ist also nicht
allein das Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen, das durch die Bewohner der
Marie-Colinet-Straße, ihre Besucher und Lieferanten, sondern auch das noch
weitaus größere, das durch Fremdanlieger auf der Suche nach einem Parkplatz
oder dem richtigen Weg verursacht wird.
Die Anträge der
Bewohner sind nicht willkürlich, sondern haben ihre Berechtigung. Vor allem
sind diese der ebenso großen wie akuten Gefahrensituation geschuldet, die im
besonderen an der Ein- und Ausfahrt, jedoch allgemein im Verlauf der
Marie-Colinet-Straße, die ja aus nahe liegenden Gründen keinen Bürgersteig hat,
besteht. Denn kaum jemand weiß oder nimmt zur Kenntnis, dass auf dieser Straße
nur Fußgängergeschwindigkeit (max. 7 km/h) erlaubt ist. Darauf aufmerksam
gemacht, weisen nicht wenige, darunter auch Anwohner, darauf hin, dass man sehr
wohl Tempo 30 eingehalten habe.
Die Benutzung der
Marie-Colinet-Straße ist besonders an der Einmündung sowie kurz dahinter für
Fußgänger, vor allem für Kinder, lebensgefährlich. Daher ist eine Vorrichtung,
die zur Drosselung des Tempos zwingt, nicht nur berechtigt, sondern unbedingt
erforderlich.
Die Anwohner
hoffen, dass andere Entscheidungen mit mehr Sachverstand getroffen werden und
dem erklärten Willen, dem Wohle der Bürger zu dienen, in größerem Umfang
entsprochen wird.
Bei Bedarf kann eine umfangreiche Unterschriftenliste
nachgereicht werden.
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen, dass auf der Marie-Colinet-Straße im Bereich der Hausnummern 2-6 geeignete bauliche Maßnahmen in Form von Bremsschwellen angebracht werden, die zu einer tatsächlichen Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 7 km/h führen.
Ursprüngliche Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich bereits am 31.8.2016 auf Antrag der Allianz für Hilden mit dem Thema beschäftigt. Der Antrag wurde mit 16 zu 1 Stimmen abgelehnt. Die diesbezügliche SV ist noch einmal beigefügt.
Die Inhalte des o.a. Antrags und der Anregung nach § 24 GO NRW sind inhaltsgleich. Daher sind die Regelungen des § 9 (5) c der Hauptsatzung der Stadt Hilden erfüllt (Auszug aus der Hauptsatzung):
§ 9 Anregungen und
Beschwerden
(5) Anregungen oder
Beschwerden können ohne weitere Sachberatung zurückgewiesen werden,
wenn
c) innerhalb der
letzten 12 Monate über den gleichen Inhalt beraten und beschlossen wurde,
Insofern ist durch den Ausschuss zu entscheiden, ob noch einmal eine Sachberatung stattfinden soll. Wenn ja dienen dazu die nachfolgenden Informationen der Verwaltung.
Die Marie-Colinet-Straße ist ein Verkehrsberuhigter Bereich (mit entsprechender Beschilderung gemäß der Straßenverkehrsordnung mit den Verkehrszeichen VZ 325), der von der Einfahrt von der Düsseldorfer Straße in zwei Strängen jeweils als Sackgasse mit Wendehammer endet.
Dazu wurde die Straße bautechnisch so angelegt, dass nicht mehr das Trennungsprinzip zwischen Fahrbahn und Gehweg vorherrscht, sondern der gesamte Querschnitt als Mischfläche für alle Verkehrsarten zur Verfügung steht (siehe Luftbild in SV 66/068).
Aufgrund der als untergeordnet zu bezeichnenden Bedeutung der Marie-Colinet-Straße im Straßennetz der Stadt Hilden, und natürlich auch wegen der bereits oben aufgeführten Sackgassen-Situation, wird seitens der Verwaltung das real anzutreffende Geschwindigkeitsniveau als eher unauffällig eingeschätzt.
Insofern erscheint der Einsatz von sog. Bremsschwellen hier eher entbehrlich zu sein. Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen liegen für den im Antrag benannten Bereich allerdings nicht vor. Wenn diese dem Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage für eine Entscheidung dienen sollen, würde die Verwaltung diese erstellen und dem Ausschuss vorlegen.
Wenn der Anregung nach §24GO gefolgt wird, ist mit Kosten von ca. 1.000€ zu rechnen. Sie wären aus dem Ansatz des Haushaltes 2017 im Produkt 120101 Verkehrsflächen zu finanzieren.
Birgit Alkenings
Ergänzte
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie im Rahmen des Stadtentwicklungsausschusses am 07.12.2016 beschlossen wurde, wurde zunächst die Entscheidung, ob auf der Marie-Colinet-Straße geschwindigkeitsdämpfende Einbauten vorgenommen werden, vertagt und die Stadtverwaltung beauftragt, entsprechende Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Hierzu wurde das Seitenradarmessgerät (SDR), im Rahmen einer verdeckten Messung, in der Marie-Colinet-Straße (gegenüber der Hausnummer 3) installiert. Der Standort ist in der Anlage Bilddokumentation (Anlage 1) sowie dem beigefügten Luftbild als Übersichtslageplan (Anlage 2) dargestellt. Die Marie-Colinet-Straße ist als Verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“ / VZ 325) ausgeschildert. Die Daten wurden in einem Zeitraum vom 30.12.2016 bis zum 14.01.2017 aufgezeichnet. Die Auswertung der erhobenen Daten liegt der Sitzungsvorlage ergänzend als Anlage 3 bei. Aus den Daten ergibt sich ein v85-Wert (Geschwindigkeit wird von 85% der Verkehrsteilnehmer unterschritten) von 25 km/h und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 19 km/h.
Ebenfalls lässt sich aus dem Geschwindigkeitshistogramm ablesen, dass sich die Mehrzahl der gemessenen Verkehrsteilnehmer in einem Geschwindigkeitsbereich zwischen 10 und 20 km/h auf der Marie-Colinet-Straße bewegt hat.
Obwohl damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Verkehrsberuhigten Bereich von 7 km/h von der Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer (geringfügig) überschritten wurde, bieten die gemessenen Werte keinen unmittelbaren Anlass zur Sorge oder lassen sofortigen Handlungsbedarf erkennen.
Diese Einschätzung (u.a. auch schon im Jahr 2015 durch die Kreispolizeibehörde Mettmann bestätigt) wird auch dadurch untermauert, dass die Marie-Colinet-Straße als unfallunauffällig einzuschätzen ist.
Um hier jedoch präventiv tätig zu werden und die in die Marie-Colinet-Straße einfahrenden Verkehrsteilnehmer noch deutlicher auf den Verkehrsberuhigten Bereich hinzuweisen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass ein weiteres Verkehrszeichen VZ 325 und ein Zusatzzeichen mit dem Text „Schritt fahren“ in der nächsten Baumscheibe im Einfahrtsbereich errichtet wird (siehe Anlage 4).
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1201010010 |
521151 |
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480,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (x) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (x) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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