Betreff
Anregung nach §24GO, Marie-Colinet-Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/080
Aktenzeichen
66.1 Marie-Colinet-Straße
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 31.08.2016 den von der ALLIANZ für Hilden gestellten Antrag auf Tempodrosselung auf der Marie-Colinet-Straße durch Anbringung einer Bremsschwelle abgelehnt.

Die Begründung für diese Entscheidung, jedenfalls soweit diese öffentlich wurde, lässt berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass die Mitglieder des betreffenden Fachausschusses sich, wie man das erwarten darf, durch eine Besichtigung vor Ort sachkundig gemacht haben. Darüber hinaus lassen die von dem Vertreter der CDU und der FDP vorgebrachten Hinweise auf die Anlieger- bzw. die Sackgasse und der daraus gezogene Schluss, dass dort hauptsächlich Personen unterwegs seien, die dort wohnen, den Verdacht aufkommen, dass sich diese Herren — aus welchen Gründen auch immer — überhaupt nicht mit der Sache befasst haben.

In der Natur eine Sackgasse liegt es, dass die Einfahrt auch die Ausfahrt bildet, diese Stelle also doppelt genutzt wird — und das mit einer dichten Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, deren Wohnungen außerordentlich oft ihre Bewohner wechseln (mit entsprechendem Einsatz von Handwerkern und Maklern sowie dem vielfältigen Besuch von Interessenten und schließlich den Umzugstransportern).

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die rd. 20 gebührenfreien Parkplätze in unmittelbarer Nähe der City täglich und stündlich Fahrzeuge anlocken — meist vergeblich. Ferner werden Verkehrs-teilnehmer aufgrund einer nicht mehr aktuellen Software ihres Navigationsgerätes immer wieder irrtümlich in unsere Straße geleitet. Etwa einmal wöchentlich fahren sogar, obwohl bei der Einfahrt darauf verwiesen wird, dass keine Wendemöglichkeit besteht, LKW, vornehmlich aus Osteuropa, ein und nach langwierigem Rangieren wieder aus.

 

Es ist also nicht allein das Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen, das durch die Bewohner der Marie-Colinet-Straße, ihre Besucher und Lieferanten, sondern auch das noch weitaus größere, das durch Fremdanlieger auf der Suche nach einem Parkplatz oder dem richtigen Weg verursacht wird.

Die Anträge der Bewohner sind nicht willkürlich, sondern haben ihre Berechtigung. Vor allem sind diese der ebenso großen wie akuten Gefahrensituation geschuldet, die im besonderen an der Ein- und Ausfahrt, jedoch allgemein im Verlauf der Marie-Colinet-Straße, die ja aus nahe liegenden Gründen keinen Bürgersteig hat, besteht. Denn kaum jemand weiß oder nimmt zur Kenntnis, dass auf dieser Straße nur Fußgängergeschwindigkeit (max. 7 km/h) erlaubt ist. Darauf aufmerksam gemacht, weisen nicht wenige, darunter auch Anwohner, darauf hin, dass man sehr wohl Tempo 30 eingehalten habe.

Die Benutzung der Marie-Colinet-Straße ist besonders an der Einmündung sowie kurz dahinter für Fußgänger, vor allem für Kinder, lebensgefährlich. Daher ist eine Vorrichtung, die zur Drosselung des Tempos zwingt, nicht nur berechtigt, sondern unbedingt erforderlich.

Die Anwohner hoffen, dass andere Entscheidungen mit mehr Sachverstand getroffen werden und dem erklärten Willen, dem Wohle der Bürger zu dienen, in größerem Umfang entsprochen wird.

 

Bei Bedarf kann eine umfangreiche Unterschriftenliste nachgereicht werden.

 


Antragstext:

 

Der Stadtrat möge beschließen, dass auf der Marie-Colinet-Straße im Bereich der Haus-nummern 2-6 geeignete bauliche Maßnahmen in Form von Bremsschwellen angebracht werden, die zu einer tatsächlichen Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 7 km/h führen.



Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich bereits am 31.8.2016 auf Antrag der Allianz für Hilden mit dem Thema beschäftigt. Der Antrag wurde mit 16 zu 1 Stimmen abgelehnt. Die diesbezügliche SV ist noch einmal beigefügt.

 

Die Inhalte des o.a. Antrags und der Anregung nach § 24 GO NRW sind inhaltsgleich. Daher sind die Regelungen des § 9 (5) c der Hauptsatzung der Stadt Hilden erfüllt (Auszug aus der Hauptsatzung):

 

§ 9 Anregungen und Beschwerden

(5) Anregungen oder Beschwerden können ohne weitere Sachberatung zurückgewiesen werden,

wenn

c) innerhalb der letzten 12 Monate über den gleichen Inhalt beraten und beschlossen wurde,

 

Insofern ist durch den Ausschuss zu entscheiden, ob noch einmal eine Sachberatung stattfinden soll. Wenn ja dienen dazu die nachfolgenden Informationen der Verwaltung.

 

Die Marie-Colinet-Straße ist ein Verkehrsberuhigter Bereich (mit entsprechender Beschilderung gemäß der Straßenverkehrsordnung mit den Verkehrszeichen VZ 325), der von der Einfahrt von der Düsseldorfer Straße in zwei Strängen jeweils als Sackgasse mit Wendehammer endet.

Dazu wurde die Straße bautechnisch so angelegt, dass nicht mehr das Trennungsprinzip zwischen Fahrbahn und Gehweg vorherrscht, sondern der gesamte Querschnitt als Mischfläche für alle Verkehrsarten zur Verfügung steht (siehe Luftbild in SV 66/068).

Aufgrund der als untergeordnet zu bezeichnenden Bedeutung der Marie-Colinet-Straße im Straßennetz der Stadt Hilden, und natürlich auch wegen der bereits oben aufgeführten Sackgassen-Situation, wird seitens der Verwaltung das real anzutreffende Geschwindigkeitsniveau als eher unauffällig eingeschätzt.

 

Insofern erscheint der Einsatz von sog. Bremsschwellen hier eher entbehrlich zu sein. Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen liegen für den im Antrag benannten Bereich allerdings nicht vor. Wenn diese dem Stadtentwicklungsausschuss als Grundlage für eine Entscheidung dienen sollen, würde die Verwaltung diese erstellen und dem Ausschuss vorlegen.

 

Wenn der Anregung nach §24GO gefolgt wird, ist mit Kosten von ca. 1.000€ zu rechnen. Sie wären aus dem Ansatz des Haushaltes 2017 im Produkt 120101 Verkehrsflächen zu finanzieren.

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

 

1.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(x)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete