Betreff
Follow-Up-Bericht der Prüfungsfeststellungen von 2012 bis 2014 vom 15.12.2015 bzw.27.09.2016
Vorlage
WP 14-20 SV 14/013/1
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Geänderter Beschlussvorschlag nach

Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Follow-Up-Bericht vom 15.12.2015 / 27.09.2016 zu Eigen. Er empfiehlt dem Rat die Bürgermeisterin zu bitten, die Prüffeststellungen

 

Einzelprüfungsbericht über den Korruptionsfall 2014 vom 25.09.2014

Seite 94

E21               Anpassung des Korruptions-Master­plans von Tranparency International

 

Seite 96

E22               Risiko-Sensibilisierung der MA bei nicht IT-systemintegrierten Ausgangsrechnungen

 

Seite 97

E23               Überprüfung der Kontrollübersichten (Quartalslisten, Auswertungen aus der KLR etc.) hinsichtlich Funktionalität und Wirkung (und Wirkungserwartung)

Einzelprüfungsbericht Korruptionsfall 2013 vom 20.08.2014

Seite 107

B4                 Regelungen (IQM) nach Korruptionsfall im Personalmanagement treffen

 

Seite 108

E1                 Anpassung und Anwendung des Korruptions-Masterplans von Tranparency International

 

mit deren Umsetzungen noch nicht begonnen wurde, abzustellen.“

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden bittet die Bürgermeisterin, die oben genannten Prüffeststellungen binnen 6 Monaten umzusetzen."


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ursprünglich war vorgesehen, dem Rechnungsprüfungsausschuss wie üblich Bericht über die bislang nicht erledigten Prüffeststellungen in Form zweier Sitzungsvorlagen für die Sitzung am 09.11.2015 zu erstatten.

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat in seiner 6. Handreichung zum Neuen kommunalen Finanzmanagement konkretisiert, dass „der Rat sich in seiner Funktion als „Auftraggeber“ und Verantwortlicher nicht selbst als Adressat des Prüfungsberichtes ausschließen darf“. Weiter heißt es, dass „er zudem über die aus der Prüfung abzuleitenden örtlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie über den Umgang mit dem Prüfungsbericht zu entscheiden hat“.

 

Deshalb hatte das BPA abweichend von der bisherigen Verfahrensweise in den Tabellen der nicht erledigten Prüffeststellungen auch den Text der Feststellungen abgedruckt, um die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates über die Inhalte der Feststellungen zu orientieren.

 

Angesichts der Aufzählung der bloßen Prüfungsfeststellungen ohne die weiteren mit den Feststellungen in Zusammenhang stehenden Berichtsbestandteile des BPAes bestanden allerdings Zweifel, ob diese Informationen für die Beratungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss und den Rat ausreichend sein würden. Außerdem war zu befürchten, dass die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüffeststellungen anders ausgefallen wären, die Verwaltung sich also etwa vehementer gegen die Feststellungen ausgesprochen hätte, wenn damals bereits bekannt gewesen wäre, dass der Rat über den Umgang mit den Prüfberichten entscheiden müsse.

 

Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, wurden damals die beiden geplanten Sitzungsvorlagen nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden vom Leiter des BPAes zurückgezogen. Die Auflistungen der Prüffeststellungen wurden überarbeitet und durch die damaligen Erläuterungen, Stellungnahmen der Verwaltung und Auswertungen des BPAes ergänzt und in den Follow-Up-Prüfbericht übernommen.

 

Der Prüfungsbericht wurde Ende 2015 mit der Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gegeben. Die dann geführten Gespräche nahmen so viel Zeit in Anspruch, dass es nicht mehr gelang, den Bericht für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.04.2016 fertig zu stellen.

 

Die Berichtsteile 2.2 bis 2.12 und die Übersichten auf den Seiten 14 und 15 des Berichtes machen deutlich, dass die Verwaltung etliche Prüfungsfeststellungen aus den zugrunde liegenden Berichten erst zu bearbeiten begonnen hat, nachdem dieser Follow-Up-Bericht zur Jahreswende 2015/2016 dem Verwaltungsvorstand zur Stellungnahme überlassen worden war. Dabei gibt es bezüglich des Prüfungsberichtes zum Korruptionsfall 2014 vom 25.09.2014 eine Besonderheit. Er enthält eine Reihe von Lösungen/Aktionen, die zwischen Verwaltung und BPA vereinbart wurden, um festgestellte Mängel abzustellen. Diese Vereinbarungen resultieren aus Beanstandungen, die nach ihrer Vereinbarung im Bericht als Empfehlungen dargestellt wurden, deren Umsetzung die Verwaltung aber vereinbart hatte. Sofern diese Vereinbarungen nicht oder erst verzögert eingehalten wurden, sind sie ebenfalls Gegenstand des Follow-Up-Berichts.

 

Es ist die Pflicht der BPAes, die Politik über die aufgefundenen Mängel, aber auch über die Maßnahmen der Verwaltung zum Abstellen der Mängel zu unterrichten. Der Follow-Up-Bericht enthält daher in seiner aktuellen Fassung die entsprechenden, aber komprimierten Inhalte aus dem Follow-Up-Bericht zum Stand des Jahreswechsels 2015/2016. Etliche gegen Ende des vergangenen Jahres noch offenen Prüfungsfeststellungen wurden von der Verwaltung inzwischen umgesetzt oder mit deren Umsetzung wurde begonnen, wohl auch, weil der Prüfungsbericht an die Erledigung einer Reihe von Beanstandungen und Empfehlungen erinnert hat.

 

Aus diesem Grunde enthält dieser Bericht nunmehr alle Prüfungsfeststellungen, die in der Ursprungsversion dieses Berichtes noch enthalten waren, auch wenn sich deren Bearbeitungsstand inzwischen geändert haben sollte. Solche Veränderungen des Umsetzungsstandes sind aber ausdrücklich gekennzeichnet.

 

Zu den noch „offenen“ Prüfungsfeststellungen enthält diese Sitzungsvorlage entsprechende Beschlussempfehlungen. Die in Umsetzung befindlichen Feststellungen werden vom BPA weiterhin begleitet.

 

 

Zusatz aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.11.2016:

Ursprünglich standen im Beschlussvorschlag noch die Empfehlungen 6 und 7 zum Jahresabschlussbericht 2011. Der Ausschuss hat mit 7 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Einwände E6 und E7 aus dem Beschlussvorschlag entfernt, so dass es sich hier um einen geänderten Beschlussvorschlag handelt.

 

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin