- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach
Vorberatung im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz der Errichtung eines Sportplatzfunktionsgebäudes am Sportplatz
Weidenweg und den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.545.800 € zuzüglich eines Betrages von 25.000
€ für die zu erbringenden Eigenleistungen zu.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Sanierung/Erweiterung bzw. der Neubau des Funktionsgebäudes am
Sportplatz Weidenweg war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen in den
Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport sowie des Ausschusses für
Umwelt- und Klimaschutz.
Zunächst hatte der Ausschuss für Schule und Sport am 04.07.2013 die
Verwaltung einstimmig beauftragt, den konkreten Mehrbedarf an Funktionsräumen
auf der Sportplatzanlage Weidenweg zu prüfen und die Wirtschaftlichkeit einer
Sanierung und Umgestaltung der vorhandenen Gebäude einschließlich einer
baulichen Erweiterung zu untersuchen.
Diese Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse einschließlich der
Kostenschätzungen für die Realisierungsvarianten „Sanierung/Erweiterung“ und
„Neubau“ wurden sodann dem Ausschuss für Schule und Sport am 12.12.2013 und dem
Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 06.02.2014 vorgelegt. Dabei wurde im abschließenden
Fazit dargestellt, dass unter Berücksichtigung der Folgekosten in
vergleichbarer Höhe der Variante „Neubau“ der Vorzug gegeben werde, da in
diesem Fall nicht auf einer rd. 40 Jahre alten Bausubstanz aufgebaut werden
müsse.
Angesichts des zu diesem Zeitpunkt unklaren Aufbaus des Baugrundes,
seiner Tragfähigkeit und der daraus resultierenden Kostenrisiken für die
erforderlichen Gründungsmaßnahmen wurde die Verwaltung in gleichlautenden
Beschlüssen beider Ausschüsse beauftragt, innerhalb der anstehenden
Planungsphase zunächst eine entsprechende Baugrunduntersuchung durchzuführen
und über die Ergebnisse und die Auswirkungen auf die Kostenschätzung in der
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 24.09.2014 zu berichten. Weiterhin
wurden die erforderlichen Planungsmittel von 143.000 € in den Haushalt des
Jahres 2014 eingestellt.
Mit der Baugrunduntersuchung wurde anschließend das Büro Asmus +
Prabucki aus Essen beauftragt. Dieses Büro verfügte schon über einschlägige
Vorerfahrungen, da es bereits beim Ausbau des Sportplatzes Weidenweg mit den
Bodenuntersuchungen beauftragt war.
Aus dem Gutachten des Büro Asmus + Prabucki wurde dann deutlich, dass
eine Pfahlgründung wie bei der benachbarten Sporthalle Weidenweg nicht zwingend
erforderlich ist, vielmehr könnte eine Flachgründung in Form von
Streifenfundamenten aus rein gründungstechnischer Sicht durchaus ausreichend
sein.
Abschließend hat sodann der Rat die Verwaltung am 01.10.2014 beauftragt,
die begonnene Planung für das Funktionsgebäude am Sportplatz Weidenweg in der
Variante „Neubau“ (ohne Überdachung des Bereiches zum bestehenden Kassenhaus)
fortzusetzen. Über die tatsächliche Durchführung der Maßnahme und Aufnahme der
erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan würde nach Vorlage der §
14-Unterlagen entschieden.
Auf Grundlage des Baugrundgutachtens und des Vorentwurfs wurde im Laufe
des Jahres 2015 die Planung unter Mitwirkung aller für die Erstellung des
Gebäudes notwendigen Ingenieurbüros, sowohl in technischer wie auch
konzeptioneller Hinsicht planerisch durchleuchtet und in dem beigefügten
Entwurf des Architekturbüros „bgs architekten“ niedergelegt.
Die ursprünglich angedachte Überdachung zwischen Kassenhaus und
Umkleidebereich wurde dabei entsprechend dem Ratsbeschluss vom 01.10.2014 nicht
berücksichtigt. Näher untersucht wurden jedoch verschiedene Gründungsvarianten.
Auch wenn nach Aussage des Büros Asmus + Prabucki Streifenfundamente aus rein
gründungstechnischer Sicht ausreichend gewesen wäre, wurde eine Pfahlgründung
aus Kostengründen näher untersucht.
Die vom Bodengutachter angeführte Flachgründung in Form von
Streifenfundamenten würde als Vorleistung die teilweise Beseitigung der
Pfahlkonstruktion erfordern, auf der das heutige Umkleidegebäude errichtet wurde.
Diese Vorleistungen würden kostenmäßig in größerem Umfang zu Buche geschlagen,
als dies bei einer Ergänzung der vorhandenen Pfahlgründung durch weitere Pfähle
der Fall ist. Insofern schlägt die Verwaltung die Ergänzung der vorhandenen
Pfahlgründung vor.
Das Ergebnis der weiteren planerischen Ausarbeitung ist ein
zweigeschossiges Funktionsgebäude mit vier Mannschafts- und zwei
Schiedsrichter-Umkleiden sowie einer öffentlichen WC-Anlage inkl.
Behinderten-WC. Außerdem ist in dem Neubau die Heizungs- und Lüftungstechnik
für alle drei Gebäude sowie das Büro des Platzwarts mit Sanitätsbereich
untergebracht.
Der Neubau erhebt sich zwischen dem ehemaligen Hausmeisterhaus, in dem
nach der Modernisierung Büros und Lagerräume angeordnet werden, und dem bestehenden
Vereinsheim, das von Seiten des Vereins in Eigenleistung saniert werden soll. Ansicht,
Schnitte und Grundrisse sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Kostenberechnungen wurden für die Kostengruppen 200 bis 500 und 700
in zwei Varianten erstellt. Wobei beide Varianten -was Funktion und technische
Ausstattung anbelangt- identisch sind und sich lediglich in der Ausführung der
Fassade sowie des Schlagwetter- und Sonnenschutzes auf der Erschließungsempore
unterscheiden. Die Untersuchung dieser beider Varianten hatte ihre Ursache in
der Suche nach möglichen und vertretbaren Kostensenkungspotentialen.
Variante 1: Baukosten
zur Erstellung des Gebäudes brutto rd. 1.609.000 €
Klinkerfassade mit einem Schlagwetterschutz und einer Holzverkleidung im
Obergeschoss.
Für die Klinkerfassade spricht eine optisch und technisch
(Widerstandsfähigkeit) hochwertige Erscheinung, wobei jedoch die
Holzverkleidung im OG auch einen erhöhten Wartungsaufwand erfordert. Die
Kostenberechnung der Variante 1 ist als Anlage 3 dieser SV beigefügt.
Variante 2: Baukosten
zur Erstellung des Gebäudes brutto rd. 1.545.800 €
Alternative Fassade: WDVS-Fassade ohne Schlagwetterschutz im
Obergeschoss
Auch wenn die Fassade durch die WDVS-Oberfläche optisch nicht die
gleiche Qualität vorweisen kann, ist eine moderne (Silicon gebundene) WDVS-Fassade
von der Widerstandsfähigkeit mit einer Klinkerfassade durchaus vergleichbar und
das bei geringeren Erstellungskosten.
Die bestehenden Gebäude (hier im Besonderen das Hausmeisterhaus)
besitzen bereits heute eine Putzfassade und sehen sowohl optisch als auch
technisch trotz ihres Alters immer noch erstaunlich gut aus. Somit spricht auch,
neben den technischen Gründen, optisch nichts gegen die Ausführung als WDVS-Fassade.
Auf die ebenfalls in Variante 2 entfallene Holzverkleidung kann
technisch im Sinne des Schlagwetterschutzes ebenfalls verzichtet werden, da
alle Gebäudezugänge des Neubaus in Türnischen angeordnet sind und somit kein
Zugang direkt dem Schlagwetter ausgesetzt ist. Die Verwaltung spricht sich nach
dieser Abwägung für die Variante 2 aus.
Die Kostenberechnung der Variante 2, die Auflistung der entstehenden
Folgekosten sowie eine schlagwortartige Baubeschreibung sind als Anlage 4, 5 und
6 dieser SV beigefügt.
Aufgrund der ursprünglichen Kostenschätzung wurde für diese Baumaßnahme
in den Haushaltsplanentwurf 2016 ein Betrag von 1.428.000 € und für zu
aktivierende Eigenleistungen ein Betrag von 25.000 € aufgenommen. Zuvor waren
bereits im Haushaltsjahr 2014 143.000 € für die vorbereitenden
Planungsleistungen zur Verfügung gestellt worden, insgesamt somit 1.596.000 €. Nachdem
nunmehr die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung erstellt sind, wird ein
Gesamtbetrag von 1.570.800 € (1.545.800 € Baukosten; 25.000 € akt.
Eigenleistungen) benötigt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 könnte daher
um 25.200 € verringert werden.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261400064 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2014 |
I261400064 / 0113030010 |
096002 |
Zugänge Anlagen im Bau |
143.000 |
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2016 |
I261400064 / 0113030010 |
096002 |
w.o., aber inkl. zu aktivierender Eigenleistung (AEL) |
1.453.000 (25.000) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0113030010 / I261400064 |
096002 |
Zugänge An-lagen im Bau plus AEL von |
1.402.800 25.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Über die Änderungsliste wird der Ansatz
angepasst. Gesehen Klausgrete |
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