Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

 

1.         den teilweisen Umbau der Theodor-Heuss-Schule zu einer 6-gruppigen Kindertageseinrich-tung und stimmt den vorgelegten Unterlagen nach § 14 GemHVO sowie den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von

 

3.355.500 € für den Umbau der Gebäude,

   564.245 € für die Umgestaltung der Außenanlagen und

   377.000 € für die Bewilligung eines Ausstattungszuschusses an der Träger zu;

 

2.         die Aufnahme der Maßnahme in die Haushalts- und Finanzplanung des Jahres 2016;

 

3.         die vorzeitige Freigabe von Haushaltsmitteln i.H.v. 641.500 € im Vorgriff auf den Haushalt 2016 zur Weiterführung der Planungsaufgaben (I261500079);

 

4.         die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden mit einer Gegenleistungsverpflichtung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung in Höhe von 377.000 € zur Beschaffung von Einrichtung und Ausstattung der Plätze;

 

5.         die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in den Haushaltsplan 2016 zu Gunsten des Haushaltsjahres 2017 für den freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 377.000 €.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 25.09.2014 wurde im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (vgl. WP 14-20 SV 51/010) dem Umbau eines Teils der Theodor-Heuss-Hauptschule zu einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung grundsätzlich zugestimmt und die Maßnahme in die nächste Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung im ersten Quartal 2015 aufgenommen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die für einen Umbau vorzulegenden Unterlagen nach § 14 GemHVO zu erarbeiten und diese in den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 vorzulegen.

 

In der weiteren Fortschreibung der dem JHA am 19.02.2015 vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung (vgl. WP 14-20 SV 51/053) ist ebenfalls auf den Umbau Bezug genommen worden und als notwendige Maßnahme bestätigt worden, um

 

  • weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen,
  • weitere Plätze für Kinder im Alter ab 3 Jahren zu schaffen und die vorhandenen Überbelegungen zu reduzieren,
  • einen Schwerpunkt der inklusiven Betreuung im Stadtteil Nord zu schaffen,
  • inklusive Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.

 

Die Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.06.2015 festgelegt. Hier konnte die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG) gewonnen werden. Der Name der neuen Kita lautet: Kindertageseinrichtung „Nordlichter“.

 

Die FZG wurde intensiv an der Raumplanung sowie an der Planung zur Gestaltung des Außengeländes beteiligt (s. Anlage 1 - Trägererklärung der FZG). Hier konnten insgesamt, angepasst an die Rahmenbedingungen des Gebäuderiegels, sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Dies gilt auch für den Bereich des Außengeländes. Für Planung der Räume und des Außengeländes wurde eine Betriebserlaubnis des überörtlichen Trägers in Aussicht gestellt.

 

I.          Gebäude

 

Die in Rede stehenden Gebäude der heutigen Theodor-Heuss-Schule (sog. Riegel 3 und das Mehrzweckgebäude) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der vorhandenen Einfachsporthalle, dem Jugendzentrum Area 51 und der Sportplatzanlage an der Furtwänglerstraße. Durch die schulische Nutzung ist das Grundstück schon seit vielen Jahren als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.

Der zweigeschossige, als Klassentrakt genutzte Riegel 3 wurde ebenso im Jahr 1971 errichtet wie das Mehrzweckgebäude, das jedoch im Jahre 1987 erweitert wurde. Die Grundsubstanz der Gebäude bildet eine Betonskelettkonstruktion. Diese Grundkonstruktion wird auch bei einem Umbau der Gebäude zu einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung erhalten.

Allerdings werden die Gebäude jedoch vollständig entkernt (einschließlich Dach, Fenster und Fassade) und anschließend neu aufgebaut. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Baubeschreibung des Architekturbüros Scheer verwiesen, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist (s. Anlage 2 – Baubeschreibung).

 

Raumplanung und -gestaltung der neuen Kindertageseinrichtungen wurden -nachdem die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. als künftiger Träger der Einrichtung feststand- intensiv erörtert und entsprechend den Anforderungen an eine inklusive Kita. mit der nun vorliegenden Planung umgesetzt. Die Raumplanung berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungsprofile in Bezug auf die Betreuung und Bedürfnisse von Kindern unter und über drei Jahren. Vor allem die komplexen Anforderungen an die Einrichtung, die die pädagogischen Schwerpunkte Inklusion, Bewegung und Naturpädagogik aufweisen soll, kann durch das vorgelegte Raumprogramm auch konzeptionell umgesetzt werden. Therapieräume sowie inklusive Spielmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich wurden eingeplant.

 

Im Vergleich zu dem mit der Sitzungsvorlage  WP 14-20 SV 51/010 vorgelegten Vorentwurf ist nunmehr die Grundstruktur der bisherigen, schulischen Klassenräume in deutlichem Umfang aufgebrochen.

 

Die Räumlichkeiten wurden in der weitergehenden Entwurfsplanung überplant und neu aufgeteilt (s. Anlagen 3a bis 3c - Ansichten, Grundrisse), um den konzeptionellen und pädagogischen Anforderungen des Trägers gerecht werden zu können. Dies ist allerdings auch mit einer Kostensteigerungen gegenüber der Kostenschätzung des Architekturbüros Scheer aus dem vergangenen Jahr verbunden. An dieser Stelle sei daran erinnert, das die Frage der Trägereigenschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt bzw. beschlossen wurde, aus diesem Grunde pädagogische und konzeptionelle Anforderungen nicht bekannt waren und zwangsläufig auch nicht berücksichtigt werden konnten. Insgesamt beinhaltete die „erste vorläufige Kostenschätzung“ vom 02. Juni 2014, die mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/010 vorgelegt wurde, nur die Kosten für die Herrichtung der Gebäude. Schon damals hatte das Büro Scheer darauf hingewiesen, dass bis zu einer endgültigen Kostenberechnung noch weitere offene Fragen mit verschiedenen Fachingenieuren zu klären sind, so z.B. die Funktionsfähigkeit der Regen- und Schmutzwasserleitungen sowie der Gas- und Stromversorgung betreffend.

 

Die zusätzlichen Kosten entstehen durch

 

-           Abbruch- und Rohbaumaßnahmen (~ 36.000 €),

-           die Erstellung eines Gebäudetraktes zwischen den vorhandenen Baukörpern (~ 110.000 €),

-           den Einbau einer Alarmierungsanlage (~ 10.000 €),

-           die Verlegung neuer Regen- und Schmutzwasserleitungen auf dem Kita.-Gelände und deren Anschluss an den Bestand (~ 50.000 €),

-           die evtl. noch zu errichtende Rigole zur Regenwasserbeseitigung (~ 70.000 €),

-           die Verlegung der Gas- und Wasserleitungen (~ 15.000 €),

-           den Einbau einer Lüftungsanlage mit entsprechender Mess-, Steuer- und Regelungtechnik (~ 160.000 €)

-           die Anpassung der Nebenkosten für die Fachingenieure bedingt durch die höheren Baukosten.

 

Insgesamt wird auf die Kostenberechnung vom 28.09.2015 verwiesen, die mit Gesamtkosten in Höhe von 3.355.500 abschließt (s. Anlage 4 - Kostenberechnung). In diesem Betrag sind die sog. aktivierten Eigenleistungen der Verwaltung im Umfang von 25.000 € enthalten. Das Architekturbüro Scheer weist -zur Klarstellung des Sachverhaltes- auch darauf hin, dass Kostenpositionen für die Sanierung oder Erneuerung von Schmutz- oder Regenwasserkanälen außerhalb des ausgewiesenen Grundstückes der Kita. nicht kalkuliert worden sind.

 

Das in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/010 dargestellte Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Umbau / der Herrichtung des vorhandenen Gebäudebestandes und einem alternativ auch möglichen Neubau wird durch die nunmehr vorgelegten, erhöhten Gesamtkosten nicht verändert, da die oben angegebenen Positionen auch bei einem Neubau kostenerhöhend gewirkt hätten.

 

Das Architekturbüro Scheer führt in der Baubeschreibung dieser Maßnahme u.a. aus, dass das umgebaute Gebäude anschließend technisch einem Neubau gleichkommt. So werden natürlich auch die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt, die mit dem 01.05.2014 in Kraft gesetzt wurde.

 

Der vom Architekturbüro Scheer erstellte Gebäudeentwurf einschließlich der Außenanlagen wurde am 12.10.2015 den Vertretern des Behinderten- und des Seniorenbeirates vorgestellt. Insbesondere die geplanten Ausstattungen zur Barrierefreiheit wurden positiv vermerkt. Die Stellungnahme beider Beiräte sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt (Anlagen 5 und 6).

 

Die durch die Umbaumaßnahme resultierenden Folgekosten sind in Anlage 7 dargestellt.

 

 

Zeitliche Planung und vorzeitige Freigabe von Planungsmitteln

 

In Abstimmung mit dem Architekturbüro Scheer ist die folgende zeitliche Planung vorgesehen:

 

Maßnahmebeginn                        01.06.2016

Vergabe Rohbauauftrag        ca. 01.07.2016

Rohbauabnahme                   ca. 01.11.2016

Geplante Fertigstellung          ca. 30.06.2017

Geplanter Betriebsbeginn            01.08.2017

 

Diese Zeitplanung wurde auch im nachfolgend näher erläuterten Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses angegeben.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass unter den „Maßnahmebeginn“ nicht die planerischen Tätigkeiten (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen) zu verstehen sind. Diese müssen deutlich vor dem 01. Juni 2016 bereits abgeschlossen sein, damit die Bauunternehmen termingerecht beauftragt werden können.

 

Derzeit ist vorgesehen, das der Haushalt 2016 durch den Rat in der Sitzung am 16.03.2016 beschlossen wird. Weiterhin ist davon auszugehen, dass bis zur Freigabe des Haushaltes (nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsbehörde) noch ca. 4 Wochen vergehen. Eine Auftragsvergabe erst etwas Mitte April 2014 ist jedoch deutlich zu spät, um die dann noch anstehenden Planungsaufgaben durchführen zu können. Daher sind die Aufträge an die Planungsbüros deutlich früher zu erteilen, um die o.g. zeitliche Vorgehensweise einhalten zu können.

 

Insofern ist erforderlich, mit dem Architekturbüro und den betroffenen Fachingenieuren frühzeitig Vertragsbeziehungen einzugehen, damit diese ihre weiteren Aufgabenstellungen erfüllen können. Für die Auftragsvergaben an die Planungsbüros benötigt die Verwaltung, auch wenn Zahlungen tatsächlich erst deutlich später erfolgen, eine Ermächtigungsgrundlage in Form einer vorzeitigen Mittelfreigabe der Planungskosten im Vorgriff auf den Haushalt 2016. Entsprechend der Kostenberechnung nach DIN 276 betragen diese 641.500 €.

 

Landesmittel

 

Über das U3-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wurde der Stadt Hilden grundsätzlich ein Budget in Höhe von rd. 355.700 € (11.120 € pro U3-Platz) in Aussicht gestellt. Dieser Betrag würde jedoch nur rd. 60 % der üblichen Förderung (18.000 € pro Platz) entsprechen. Auf Antrag beim Landschaftsverband Rheinland konnte erreicht werden, dass die maximale Förderung in Höhe von 576.000 € bewilligt wird. Der Bewilligungsbescheid liegt bereits vor. Der Abruf dieser Landesmittel ist wie folgt beantragt:

 

2016           35 %             nach Erteilung Rohbauauftrag                             rd. 201.600 €

2017           35 %             nach Anzeige Fertigstellung Rohbauauftrag        rd. 201.600 €

2017           30%              Abschließende Fertigstellung                               rd. 172.800 €

 

 

II.         Außengelände

 

Ausgangssituation

 

Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gebäudeteils der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule zu einer 6-gruppigen Kita ist auch eine komplette Neuanlage des Außengeländes erforderlich.

Bei einer für die Unterbringung der Einrichtung vorgesehenen Gesamtgrundstücksgröße von ca. 4.300 m² entfallen ca. 1.300 m² auf die Gebäudegrundfläche. Die Größe der Außenanlage beträgt ca. 3.000 m²; in dieser Fläche sind neben den Grün- und Spielflächen auch die Zufahrts- und Wegeflächen enthalten.

Die derzeit als Schulaußengelände genutzte Fläche muss im Hinblick auf die zukünftige Nutzergruppe komplett altersgerecht umgestaltet werden. Der vorhandene Laubengang wird im Zuge der Gebäudeumbauarbeiten abgerissen, das vorhandene Seilspielgerät wird ebenfalls abgebaut, kann jedoch auf dem Gelände der Wilhelm-Fabry-/Sekundarschule an einem bereits vorbereiteten Standort wieder aufgebaut und weiterhin verwendet werden. Der auf dem Gelände vorhandene Baumbestand, der zu großen Teilen aus mehr als 60 Jahre alten Pappeln besteht, wird entfernt. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Bäume war es hier in Verbindung mit den Sturmereignissen der letzten Jahre immer wieder zu Starkastausbrüchen gekommen. In Verbindung mit den erforderlichen umfangreichen Arbeiten unmittelbar am Gebäude, sowie im gesamten Außengelände (Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Wegebauarbeiten, Aufstellung von Spielgeräten mit Fallschutzbereichen etc.) sind Eingriffe in die Wurzelbereiche unvermeidlich.

 

Im Hinblick auf die sensible Folgenutzung auf dem Gelände kann die Verkehrssicherheit bei dem überalterten vorhandenen Baumbestand zukünftig nicht mehr garantiert werden. Im Rahmen der Neugestaltung des Geländes ist deshalb eine Nachpflanzung von Bäumen vorgesehen, die auch an die zukünftige Nutzung angepasst sind (kleinkronige Bäume bzw. Obstbäume).

 

Neugestaltung

 

Die Neuplanung der Außenanlage erfolgte im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen in enger Abstimmung mit der Freizeitgemeinschaft Hilden Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden (FZG). Dabei sollte die zukünftige Ausgestaltung des Außengeländes auch der Konzeption der Kita als „inklusive Einrichtung mit pädagogischem Schwerpunkt auf individuelle Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf“ gerecht werden. Folgende Förderschwerpunkte waren hier insbesondere zu berücksichtigen:

 

· Förderschwerpunkt „Inklusion“,

· Förderschwerpunkt „Bewegung“,

· Förderschwerpunkt „Naturpädagogik“.

 

Ferner waren bei der Planung des Außenanlagen ebenfalls sowohl die Bedürfnisse von U3-Kindern, wie auch die Bedürfnisse von Ü3-Kindern zu beachten.

 

Bei der Auswahl der Spielmöglichkeiten sowie der sonstigen Ausstattung des Außengeländes wurden weiterhin die künftigen Pflege- und Unterhaltungskosten bzw. der vom künftigen Träger zu leistende Aufwand berücksichtigt, um diese möglichst klein zu halten. So wurde beispielsweise auf die Anschaffung langlebiger Spielgeräte Wert gelegt. Im Hinblick auf den o.g. Anforderungskatalog wurde die Einrichtung mit einer angemessenen, jedoch nicht überdimensionierten Ausstattung geplant.

 

Aufgrund der bereits bestehenden Möglichkeiten sollte das Außengelände der neuen Einrichtung zwingend folgende Elemente enthalten:

 

-           Naturnah gestaltete Außenbereiche, die den Kindern Erfahrungen mit den Elementen Erde/Sand, Luft und Wasser ermöglichen. (Wasser-Matsch-Bereich);

-           Naturnah gestaltete Flächen, Erlebnispfade und andere sensorisch integrierende Spielräume rund um das Gebäude sollten errichtet werden;

-           Die Bereitstellung anderer erlebnispädagogischer Elemente wie altersentsprechende Klettermöglichkeiten sollte ermöglicht werden.

 

Neben den Anforderungen an die „inhaltliche“ Ausgestaltung des Außengeländes, war es auch Aufgabe, vor dem Hintergrund des vorhandenen Gebäudebestandes eine möglichst optimierte Zuordnung von Funktionen auf dem Außengelände zur erzielen. Im Folgenden soll die Grundkonzeption (s. hierzu auch Anlage 8 - Plan Außenanlagen) kurz erläutert werden.

 

Wegesystem

Die zentrale Zufahrt/Zugang von Norden erfolgt über eine gepflasterte Wegfläche. Von dieser Zuwegung zweigen weitere Pflasterwege ab, über die alle Gebäudezugänge sowie die vorgelagerten Terrassenflächen barrierefrei erreicht werden. Ebenso ist vom Kita-Gelände aus der Zugang der Turnhalle direkt über einen Pflasterweg erreichbar.

 

Einfriedigung

Das komplette Außengelände wird mit einem Stabgitterzaun mit eingelegten Sichtblenden eingefriedet. Die Erschließung (fußläufig sowie Anlieferung und Feuerwehrzufahrt) erfolgt von Norden über den bestehenden Parkplatz. Ein weiteres Tor in der geplanten Einfriedigung ermöglicht vom Gelände aus den direkten Zugang zur Turnhalle.

 

Sonstige Infrastruktur

Direkt neben dem Zugang ist neben einer Fläche zur Aufstellung der Abfall- bzw. Wertstoffcontainer auch die Fahrradabstellanlage geplant. Hier befindet sich ebenfalls der Standort für eine Garage in Überlänge, in der mobile Außenspielgeräte sowie sonstiges mobiles Außenmobiliar dauerhaft und sicher untergebracht werden können.

 

Spielfunktionen

Die sich aus der o.g. pädagogischen Konzeption ableitenden Spielbereiche waren auf dem durch die bereits bestehenden Baukörper stark gegliederten Außengelände zu realisieren. Hierbei wurde versucht, die vorgegebene Gliederung zu nutzen, um möglichst wenige weitere Abtrennungen (z.B. Hecken) innerhalb des Geländes zu errichten. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung des U3-Bereiches vom Ü3-Bereich.

Der U3-Bereich befindet im südlichen Teil der Einrichtung zu beiden Seiten des eingeschossigen Baukörpers. Wie bei allen Gruppen im Erdgeschoss (insgesamt 4), so steht auch den beiden hier befindlichen Gruppen jeweils eine große Terrasse (5m x 8m) zur Verfügung. Hier kann auch bei Nässe bzw. Feuchtigkeit der Rasenflächen eine Außenspielfläche direkt vor dem jeweiligen Gruppenraum genutzt werden (z.B. mit einer „mobilen Holzbaustelle“). Das U3-Areal ist vom übrigen Außengelände optisch durch eine niedrige Hecke abgegrenzt, die beiden U3-Spielbereiche sind aber miteinander verbunden. Für jede Gruppe ist die Anlegung eines Spielhügels mit Sandbereich vorgesehen. Ferner soll im U3-Bereich eine Wassermatschanlage (westliche Teilfläche) sowie ein Weidentipi (östliche Teilfläche) errichtet werden. Weitere Ausstattungsmerkmale sind ein Außenwickeltisch sowie Sonnenschutz für die Terrassen. Die südwestlichen Kindergartengruppen 4 (Ü3) und 6 (U3) erhalten je ein Gerätehaus zur Unterbringung von mobilen Spielgeräten.

Der größte, nicht von Baukörpern unterbrochene Teil des Außengeländes liegt direkt südlich der Turnhalle. Hier, unmittelbar vor dem überdachten Zugang zu den beiden Gebäudeteilen, soll eine größere Rasenfläche angelegt werden, die keine weiteren Einbauten erhält. Diese Fläche soll im normalen Betrieb als Spielrasen genutzt werden, sie dient aber auch als Freifläche bei größeren Außenveranstaltungen der gesamten Einrichtung. Östlich anschließend an diese Rasenfläche ist der Bau einer großen Spielkombination in einer Sandfläche geplant. Diese ermöglicht vielfältige Spielfunktionen (Klettern, Hangeln, Rutschen ….). In Anbetracht des unmittelbar südlich der Einrichtung befindlichen Hoxbachs, soll die Spielkombination in Form eines Holzschiffes errichtet werden.

In den schmalen Freiflächen, die dem nördlichen 2-geschossigen Gebäude vorgelagert sind, sind die Aufstellung eines Rollstuhldrehkarussells, eines Niedrigseilgartens sowie 2 Mini-Vogelnestschaukeln vorgesehen.

 

Bepflanzung

Mit Ausnahme der gepflasterten Zuwegungen sowie der Sandfallschutzfläche sowie den Sandspielbereichen wird die gesamte Außenanlage als Rasenfläche angelegt. Innerhalb dieser Fläche sind an mehreren Stellen die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Anlegung von (Obst-/Gemüse)-Beeten vorgesehen. Zur Abgrenzung des U3-Bereiches dienen die bereits o.g. niedrigen Heckenelemente.

 

Kosten

 

Im Mai 2014 wurden die Kosten für die Errichtung eines KiTa-Außengeländes auf ca. 300.000 € geschätzt. Zu diesem Zeitpunkt lagen weder Angaben über die genaue Größe, noch die Abgrenzung des zukünftigen Außengeländes vor. Eine Konkretisierung erfolgte erst im Rahmen der Entwürfe / Strukturstudien zur Umnutzung des Standortes Theodor-Heuss-Schule (THS) Ende 2014/Anfang 2015. Ebenso waren zu diesem Zeitpunkt sowohl die zukünftige Trägerschaft sowie das pädagogische Konzept für die geplante Einrichtung noch völlig offen. Ferner war zu diesem Zeitpunkt auch noch davon ausgegangen worden, die Planung und Bauleitung der Maßnahme mit eigenem Personal durchzuführen.

 

Mit der weiteren Festlegung der Rahmenbedingungen (Festlegung des im Rahmen des Umnutzungskonzeptes THS zur Verfügung stehenden Außengeländes, Festlegung der gebäudespezifischen erforderlichen Rettungswege, Festlegung der Trägerschaft, Festlegung des pädagogischen Konzeptes) wurden in mehreren Arbeitstreffen mit dem zukünftigen Träger die Ausstattungsmerkmale im Hinblick auf das eingangs beschriebene pädagogische Konzept konkretisiert. Ferner ergab die Vermessung der vorhandenen Geländehöhen, dass das Gelände erhöht werden muss, um an den neu zu schaffenden Gebäudeausgängen (Notausgänge bzw. Terrassen) einen barrierefreien Zugang vom Gebäude in das Außengelände zu ermöglichen. Angesichts der derzeitigen Personalkapazität kann die Maßnahme nicht wie ursprünglich geplant mit eigenem Personal durchgeführt werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens im beabsichtigten Zeitplan (Inbetriebnahme der Einrichtung im August 2017) ist die Beauftragung eines externen Planungsbüros erforderlich.

 

Nach Konkretisierung der Planung liegen die ermittelten Gesamtkosten bei nunmehr 550.000 € brutto (s. Anlage 9 - Kostenberechnung Außenanlagen). Hinzu kommen die zu aktivierenden Eigenleistungen der Verwaltung von 14.245 €.

 

 

III.        Ausstattung

 

Der Träger hat eine Kostenplanung zur Ausstattung der pädagogisch und hauswirtschaftlich genutzten Räume vorgelegt. Die Kostenplanung schließt mit rd. 377.000 € ab und liegt demnach mir rd. 27.000 € über den ursprünglich überschlägig geplanten Kosten von rd. 350.000 €. Diese Mehrkosten entstehen durch die Ausstattung von 3 Therapiebereichen sowie 3 Mehrzweckräumen (durch die Rahmenbedingung des Gebäuderiegels notwendig). Für insgesamt 105 Kinder ergibt sich somit ein Ausstattungsbetrag in Höhe von rd. 3.600 € und ist vergleichbar mit dem Betrag der Förderrichtlinie des Landes NRW für den Ausbau U3 (3.500 € pro Kind). Die Differenz von 100 € pro Kind ist z.B. der inklusiven Ausstattung von 3 großen behindertengerechten Sanitärräumen mit entsprechenden auf Maß gefertigten Wickelbereichen geschuldet. Die Ausstattungsplanung ist aus Sicht des Fachamtes solide, jedoch nicht großzügig und mit dem Standard in städt. Kindertageseinrichtungen vergleichbar.

 

Kostengruppen in der Übersicht:

Gruppenräume

 

125.000 €

Sanitärbereich

 

32.500 €

Schlafräume

 

34.000 €

Kl. Therapieräume

6.900 €

Mehrzweck/Therapie

26.000 €

Snoezelen

 

8.000 €

Flur/Garderoben

33.000 €

Musik

 

5.200 €

Wirtschaftsgegenstände

5.000 €

Päd.Mat. Innen

 

12.200 €

Päd.Mat außen

 

8.700 €

Leitung/Technik

10.500 €

Personalraum/Technik

18.000 €

Hauswirtschaft

 

4.500 €

Küche

 

47.500 €

Gesamtkosten

 

  377.000 €

 

Die Kostenübernahme soll durch die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses mit der Zweckbindung von 20 Jahren an den Träger FZG per Bescheid erfolgen. Die FZG erhält eine Beratung und Unterstützung zur Beschaffung und Ausschreibung der Ausstattungsgegenstände.

Die Kosten für die Ausstattung sind als Investitionen in der Finanzplanung 2017 enthalten.

 

 

IV.       Künftige Vermietung des Gebäudes Kita „Nordlichter“

Es besteht die Absicht, das Kita-Gebäude ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme an die FZG zu kostendeckenden bzw. marktüblichen Konditionen zu vermieten. Dies führt zu dem Vorteil, dass ein Teil der Mietkosten über einen Landeszuschuss zu den gesetzlichen Betriebskosten refinanziert werden kann. Durch eine dynamische Mietanpassung würde zudem von der gesetzlich festgelegten Steigerung der Mietpauschale profitiert werden können. In der Sitzung des JHA am 16.06.2016 wird in dieser Sache die entsprechende Sitzungsvorlage beraten werden.

 

V.        Betriebskosten der Kita „Nordlichter“

 

Mit Eröffnung der geplanten Kita „Nordlichter“ zum 01.08.2017 wird ab diesem Zeitpunkt auch die Landesförderung einsetzen. Das Kinder- und Betreuungsbudget muss zum 15.03.2017 (verbindliche gesetzliche Frist im KiBiz) beantragt werden.

 

Derzeit wird grundsätzlich von folgender Kinderzahl ausgegangen:

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Kinderzahlen ergibt sich ein Betriebskostenzuschuss von rd. 1 Mio. € (100%) pro Jahr.

 

Kostenverteilung der Betriebskosten:

 

 

Kommune

Freier Träger

Rechtsgrundlage:

Träger Anteil  

210.000 €

90.000 €

§ 20 Abs. 1 KiBiz

JA Anteil

490.000 €

550.000 €

Summe:

Städt. Anteil

700.000 €

640.000 €

Rechtsgrundlage:

Refinanzierung Land 

300.000 €

360.000 €

§21 Abs. 1 KiBiz

Vorteil zur kommunalen Trägerschaft

 

60.000 €

 

 

Durch die Übertragung der Trägerschaft auf einen „anderen freien Träger“, hier die FZG, ergibt sich ein finanzieller Vorteil bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gegenüber einer städtischen Trägerschaft in Höhe von 6 %. Dies entspricht 60.000 € pro Jahr.

 

Weiterhin erfolgt eine Teil-Refinanzierung des JA-Anteils über die Kostenbeiträge der Eltern. 9 % Trägeranteil in Höhe von rd. 90.000 € wird ebenfalls von der Stadt Hilden als freiwilliger Zuschuss übernommen. Die Betriebskosten und die zu erwartenden Kostenbeiträge der Eltern sind in der Finanzplanung 2017 ff. enthalten.

 

VI.       Fazit

 

Der Umbau der Theodor-Heuss-Schule zur 6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ unter der Trägerschaft der FZG ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung dringend notwendig. Mit der Inbetriebnahme können 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 73 Plätze für Kinder über 3 Jahren zusätzlich angeboten werden. Die Zahl der Überbelegungen im Bereich der Kinder im Alter von 3-6 Jahren kann damit deutlich reduziert werden. Des Weiteren wird das Angebot für Kinder unter 2 Jahren ausgeweitet.

 

Entsprechend der unter II. und der beigefügten Anlagen schließt der Umbau der Gebäude mit einer Endsumme von 3.355.500 € ab.

 

Die erforderliche Umgestaltung des Außengeländes schließt in der Endsumme entsprechend der beigefügten Kostenberechnung mit Gesamtkosten von 564.245 € ab.

 

Die Kosten für die Ausstattung werden bis zu einer Höhe von maximal 377.000 € durch Gewährung eines freiwilligen Zuschusses an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden finanziert, der mit einer Gegenleistungsverpflichtung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung versehen ist . Damit die Freizeitgemeinschaft frühzeitig die Ausstattung ausschreiben kann, ist die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 zu Gunsten des Haushaltsjahres 2017 erforderlich.

 

Das Gebäude wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ an die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vermietet.

 

Es ergibt sich voraussichtlich ein Betriebskostenzuschuss von rd. 1 Mio. € (100 %) pro Jahr. Davon trägt das Land 36%, demnach rd. 360.000 €. Eine Teil-Refinanzierung erfolgt über die Kostenbeiträge der Eltern. Die Betriebskosten und die zu erwartenden Kostenbeiträge der Eltern sind in der Finanzplanung 2017 ff. enthalten.

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261500079

Umbau Theodor-Heuss-Schule in Kindertagesstätte

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von

0-6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I510000035

Kita. Einrichtung, Nordlichter

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000053

Lieferung und Montage - Spielgeräte – Schulen, Kindergärten

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:        Entwurf HH 2016

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0113030010 / I261500079

096002

Zugänge AIB – bebaute Grundstücke

1.665.250

2017

0113030010 / I261500079

096002

(VE für 2017)

w.o.

1.665.250

2016

1301010050 / I660000053

096021

Zugänge AIB Sonstiges

80.000

(+2.800 € AEL)

2017

1301010050 / I660000053

096021

(VE für 2017)

Zugänge AIB Sonstiges

327.000

(+11.445 € AEL)

2016

1301010050

545006

Aufwendungen für Festwerte Kiga u. Schulen

143.000

2017

0601010050 / I510000035

199210

(VE für 2017)

Zuwendung mit mehrjähriger Gegenleistung

377.000

2016

2017

I261500079

379520

 

Erhaltene Anzahlungen vom Bund

201.600 €

374.400 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete