- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO und vorzeitige Mittelbereitstellung -
Beschlussvorschlag:
„Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz
1. den teilweisen Umbau der
Theodor-Heuss-Schule zu einer 6-gruppigen Kindertageseinrich-tung und stimmt
den vorgelegten Unterlagen nach § 14 GemHVO sowie den ermittelten Gesamtkosten
in Höhe von
3.355.500 €
für den Umbau der Gebäude,
564.245 € für die Umgestaltung der Außenanlagen
und
377.000 € für die Bewilligung eines
Ausstattungszuschusses an der Träger zu;
2. die Aufnahme der Maßnahme in die
Haushalts- und Finanzplanung des Jahres 2016;
3. die vorzeitige Freigabe
von Haushaltsmitteln i.H.v. 641.500 € im Vorgriff auf den Haushalt 2016 zur Weiterführung
der Planungsaufgaben (I261500079);
4. die
Gewährung eines freiwilligen Zuschusses an die Freizeitgemeinschaft Behinderte
und Nichtbehinderte e.V. Hilden mit einer Gegenleistungsverpflichtung über 20
Jahre ab Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung in Höhe von 377.000 € zur
Beschaffung von Einrichtung und Ausstattung der Plätze;
5. die Aufnahme einer
Verpflichtungsermächtigung in den Haushaltsplan 2016 zu Gunsten des
Haushaltsjahres 2017 für den freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 377.000
€.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
(JHA) am 25.09.2014 wurde im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
(vgl. WP 14-20 SV 51/010) dem Umbau eines Teils der Theodor-Heuss-Hauptschule
zu einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung grundsätzlich zugestimmt und die
Maßnahme in die nächste Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung im ersten
Quartal 2015 aufgenommen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die für
einen Umbau vorzulegenden Unterlagen nach § 14 GemHVO zu erarbeiten und diese
in den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 vorzulegen.
In der weiteren Fortschreibung der dem JHA am
19.02.2015 vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung (vgl. WP 14-20 SV 51/053) ist
ebenfalls auf den Umbau Bezug genommen worden und als notwendige Maßnahme
bestätigt worden, um
- weitere Plätze für
Kinder unter 3 Jahren zu schaffen,
- weitere Plätze für
Kinder im Alter ab 3 Jahren zu schaffen und die vorhandenen Überbelegungen
zu reduzieren,
- einen Schwerpunkt
der inklusiven Betreuung im Stadtteil Nord zu schaffen,
- inklusive Plätze
für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.
Die Trägerschaft der neuen
Kindertageseinrichtung wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
11.06.2015 festgelegt. Hier konnte die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und
Nichtbehinderte e.V. (FZG) gewonnen werden. Der Name der neuen Kita lautet: Kindertageseinrichtung
„Nordlichter“.
Die FZG wurde
intensiv an der Raumplanung sowie an der Planung zur Gestaltung des Außengeländes
beteiligt (s. Anlage 1 - Trägererklärung der FZG). Hier konnten insgesamt,
angepasst an die Rahmenbedingungen des Gebäuderiegels, sehr gute Ergebnisse
erzielt werden. Dies gilt auch für den Bereich des Außengeländes. Für Planung
der Räume und des Außengeländes wurde eine Betriebserlaubnis des überörtlichen
Trägers in Aussicht gestellt.
I. Gebäude
Die in Rede stehenden Gebäude der heutigen
Theodor-Heuss-Schule (sog. Riegel 3 und das Mehrzweckgebäude) befinden sich in
unmittelbarer Nachbarschaft zu der vorhandenen Einfachsporthalle, dem
Jugendzentrum Area 51 und der Sportplatzanlage an der Furtwänglerstraße. Durch
die schulische Nutzung ist das Grundstück schon seit vielen Jahren als Fläche
für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Der zweigeschossige, als Klassentrakt
genutzte Riegel 3 wurde ebenso im Jahr 1971 errichtet wie das Mehrzweckgebäude,
das jedoch im Jahre 1987 erweitert wurde. Die Grundsubstanz der Gebäude bildet
eine Betonskelettkonstruktion. Diese Grundkonstruktion wird auch bei einem
Umbau der Gebäude zu einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung erhalten.
Allerdings werden die Gebäude jedoch vollständig
entkernt (einschließlich Dach, Fenster und Fassade) und anschließend neu
aufgebaut. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Baubeschreibung des Architekturbüros
Scheer verwiesen, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist (s. Anlage 2
– Baubeschreibung).
Raumplanung und -gestaltung der neuen
Kindertageseinrichtungen wurden -nachdem die Freizeitgemeinschaft Behinderte
und Nichtbehinderte e.V. als künftiger Träger der Einrichtung feststand-
intensiv erörtert und entsprechend den Anforderungen an eine inklusive Kita. mit
der nun vorliegenden Planung umgesetzt. Die Raumplanung berücksichtigt die
unterschiedlichen Anforderungsprofile in Bezug auf die Betreuung und
Bedürfnisse von Kindern unter und über drei Jahren. Vor allem die komplexen
Anforderungen an die Einrichtung, die die pädagogischen Schwerpunkte Inklusion,
Bewegung und Naturpädagogik aufweisen soll, kann durch das vorgelegte Raumprogramm
auch konzeptionell umgesetzt werden. Therapieräume sowie inklusive
Spielmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich wurden eingeplant.
Im Vergleich zu dem mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/010 vorgelegten Vorentwurf ist
nunmehr die Grundstruktur der bisherigen, schulischen Klassenräume in
deutlichem Umfang aufgebrochen.
Die Räumlichkeiten wurden in der
weitergehenden Entwurfsplanung überplant und neu aufgeteilt (s. Anlagen 3a bis
3c - Ansichten, Grundrisse), um den konzeptionellen und pädagogischen Anforderungen
des Trägers gerecht werden zu können. Dies ist allerdings auch mit einer Kostensteigerungen
gegenüber der Kostenschätzung des Architekturbüros Scheer aus dem vergangenen Jahr
verbunden. An dieser Stelle sei daran erinnert, das die Frage der Trägereigenschaft
erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt bzw. beschlossen wurde, aus diesem
Grunde pädagogische und konzeptionelle Anforderungen nicht bekannt waren und
zwangsläufig auch nicht berücksichtigt werden konnten. Insgesamt beinhaltete
die „erste vorläufige Kostenschätzung“ vom 02. Juni 2014, die mit der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/010 vorgelegt wurde, nur die Kosten für die
Herrichtung der Gebäude. Schon damals hatte das Büro Scheer darauf hingewiesen,
dass bis zu einer endgültigen Kostenberechnung noch weitere offene Fragen mit
verschiedenen Fachingenieuren zu klären sind, so z.B. die Funktionsfähigkeit
der Regen- und Schmutzwasserleitungen sowie der Gas- und Stromversorgung
betreffend.
Die zusätzlichen Kosten entstehen durch
- Abbruch-
und Rohbaumaßnahmen (~ 36.000 €),
- die
Erstellung eines Gebäudetraktes zwischen den vorhandenen Baukörpern (~ 110.000
€),
- den
Einbau einer Alarmierungsanlage (~ 10.000 €),
- die Verlegung neuer Regen-
und Schmutzwasserleitungen auf dem Kita.-Gelände und deren Anschluss an den
Bestand (~ 50.000 €),
- die evtl. noch zu
errichtende Rigole zur Regenwasserbeseitigung (~ 70.000 €),
- die Verlegung der Gas-
und Wasserleitungen (~ 15.000 €),
- den Einbau einer
Lüftungsanlage mit entsprechender Mess-, Steuer- und Regelungtechnik (~ 160.000
€)
- die Anpassung der
Nebenkosten für die Fachingenieure bedingt durch die höheren Baukosten.
Insgesamt wird auf die Kostenberechnung vom
28.09.2015 verwiesen, die mit Gesamtkosten in Höhe von 3.355.500 abschließt (s.
Anlage 4 - Kostenberechnung). In diesem Betrag sind die sog. aktivierten
Eigenleistungen der Verwaltung im Umfang von 25.000 € enthalten. Das
Architekturbüro Scheer weist -zur Klarstellung des Sachverhaltes- auch darauf
hin, dass Kostenpositionen für die Sanierung oder Erneuerung von Schmutz- oder Regenwasserkanälen
außerhalb des ausgewiesenen Grundstückes der Kita. nicht kalkuliert worden
sind.
Das in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/010
dargestellte Ergebnis eines Vergleichs zwischen dem Umbau / der Herrichtung des
vorhandenen Gebäudebestandes und einem alternativ auch möglichen Neubau wird
durch die nunmehr vorgelegten, erhöhten Gesamtkosten nicht verändert, da die
oben angegebenen Positionen auch bei einem Neubau kostenerhöhend gewirkt
hätten.
Das Architekturbüro Scheer führt in der
Baubeschreibung dieser Maßnahme u.a. aus, dass das umgebaute Gebäude
anschließend technisch einem Neubau gleichkommt. So werden natürlich auch die
Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt, die mit dem
01.05.2014 in Kraft gesetzt wurde.
Der vom Architekturbüro Scheer erstellte
Gebäudeentwurf einschließlich der Außenanlagen wurde am 12.10.2015 den
Vertretern des Behinderten- und des Seniorenbeirates vorgestellt. Insbesondere
die geplanten Ausstattungen zur Barrierefreiheit wurden positiv vermerkt. Die
Stellungnahme beider Beiräte sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt (Anlagen 5
und 6).
Die durch die Umbaumaßnahme resultierenden Folgekosten
sind in Anlage 7 dargestellt.
Zeitliche Planung und vorzeitige Freigabe von
Planungsmitteln
In Abstimmung mit dem Architekturbüro Scheer ist
die folgende zeitliche Planung vorgesehen:
Maßnahmebeginn 01.06.2016
Vergabe Rohbauauftrag ca. 01.07.2016
Rohbauabnahme ca.
01.11.2016
Geplante Fertigstellung ca. 30.06.2017
Geplanter Betriebsbeginn
01.08.2017
Diese Zeitplanung wurde auch im nachfolgend
näher erläuterten Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
angegeben.
In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass unter den „Maßnahmebeginn“ nicht die planerischen Tätigkeiten
(Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen)
zu verstehen sind. Diese müssen deutlich vor dem 01. Juni 2016 bereits abgeschlossen
sein, damit die Bauunternehmen termingerecht beauftragt werden können.
Derzeit ist vorgesehen, das der Haushalt 2016
durch den Rat in der Sitzung am 16.03.2016 beschlossen wird. Weiterhin ist
davon auszugehen, dass bis zur Freigabe des Haushaltes (nach Kenntnisnahme
durch die Aufsichtsbehörde) noch ca. 4 Wochen vergehen. Eine Auftragsvergabe
erst etwas Mitte April 2014 ist jedoch deutlich zu spät, um die dann noch anstehenden
Planungsaufgaben durchführen zu können. Daher sind die Aufträge an die
Planungsbüros deutlich früher zu erteilen, um die o.g. zeitliche Vorgehensweise
einhalten zu können.
Insofern ist erforderlich, mit dem
Architekturbüro und den betroffenen Fachingenieuren frühzeitig Vertragsbeziehungen
einzugehen, damit diese ihre weiteren Aufgabenstellungen erfüllen können. Für
die Auftragsvergaben an die Planungsbüros benötigt die Verwaltung, auch wenn
Zahlungen tatsächlich erst deutlich später erfolgen, eine Ermächtigungsgrundlage
in Form einer vorzeitigen Mittelfreigabe der Planungskosten im Vorgriff auf den
Haushalt 2016. Entsprechend der Kostenberechnung nach DIN 276 betragen diese 641.500
€.
Landesmittel
Über das
U3-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wurde der
Stadt Hilden grundsätzlich ein Budget in Höhe von rd. 355.700 € (11.120 € pro
U3-Platz) in Aussicht gestellt. Dieser Betrag würde jedoch nur rd. 60 % der
üblichen Förderung (18.000 € pro Platz) entsprechen. Auf Antrag beim
Landschaftsverband Rheinland konnte erreicht werden, dass die maximale
Förderung in Höhe von 576.000 € bewilligt wird. Der Bewilligungsbescheid
liegt bereits vor. Der Abruf dieser Landesmittel ist wie folgt beantragt:
2016 35
% nach Erteilung Rohbauauftrag rd. 201.600 €
2017 35
% nach Anzeige Fertigstellung
Rohbauauftrag rd. 201.600 €
2017 30% Abschließende Fertigstellung rd. 172.800 €
II. Außengelände
Ausgangssituation
Im Zusammenhang mit dem Umbau eines
Gebäudeteils der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule zu einer 6-gruppigen Kita ist
auch eine komplette Neuanlage des Außengeländes erforderlich.
Bei einer für die Unterbringung der
Einrichtung vorgesehenen Gesamtgrundstücksgröße von ca. 4.300 m² entfallen ca.
1.300 m² auf die Gebäudegrundfläche. Die Größe der Außenanlage beträgt ca.
3.000 m²; in dieser Fläche sind neben den Grün- und Spielflächen auch die
Zufahrts- und Wegeflächen enthalten.
Die derzeit als Schulaußengelände genutzte
Fläche muss im Hinblick auf die zukünftige Nutzergruppe komplett altersgerecht
umgestaltet werden. Der vorhandene Laubengang wird im Zuge der
Gebäudeumbauarbeiten abgerissen, das vorhandene Seilspielgerät wird ebenfalls
abgebaut, kann jedoch auf dem Gelände der Wilhelm-Fabry-/Sekundarschule an
einem bereits vorbereiteten Standort wieder aufgebaut und weiterhin verwendet
werden. Der auf dem Gelände vorhandene Baumbestand, der zu großen Teilen aus
mehr als 60 Jahre alten Pappeln besteht, wird entfernt. Aufgrund des
fortgeschrittenen Alters der Bäume war es hier in Verbindung mit den
Sturmereignissen der letzten Jahre immer wieder zu Starkastausbrüchen gekommen.
In Verbindung mit den erforderlichen umfangreichen Arbeiten unmittelbar am
Gebäude, sowie im gesamten Außengelände (Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen,
Wegebauarbeiten, Aufstellung von Spielgeräten mit Fallschutzbereichen etc.)
sind Eingriffe in die Wurzelbereiche unvermeidlich.
Im Hinblick auf die sensible Folgenutzung auf
dem Gelände kann die Verkehrssicherheit bei dem überalterten vorhandenen
Baumbestand zukünftig nicht mehr garantiert werden. Im Rahmen der Neugestaltung
des Geländes ist deshalb eine Nachpflanzung von Bäumen vorgesehen, die auch an
die zukünftige Nutzung angepasst sind (kleinkronige Bäume bzw. Obstbäume).
Neugestaltung
Die Neuplanung der Außenanlage erfolgte im
Rahmen mehrerer Arbeitstreffen in enger Abstimmung mit der Freizeitgemeinschaft
Hilden Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden (FZG). Dabei sollte die
zukünftige Ausgestaltung des Außengeländes auch der Konzeption der Kita als „inklusive
Einrichtung mit pädagogischem Schwerpunkt auf individuelle Förderung von
Kindern mit besonderem Förderbedarf“ gerecht werden. Folgende Förderschwerpunkte
waren hier insbesondere zu berücksichtigen:
· Förderschwerpunkt „Inklusion“,
· Förderschwerpunkt „Bewegung“,
· Förderschwerpunkt „Naturpädagogik“.
Ferner waren bei der Planung des Außenanlagen
ebenfalls sowohl die Bedürfnisse von U3-Kindern, wie auch die Bedürfnisse von
Ü3-Kindern zu beachten.
Bei der Auswahl der Spielmöglichkeiten sowie
der sonstigen Ausstattung des Außengeländes wurden weiterhin die künftigen
Pflege- und Unterhaltungskosten bzw. der vom künftigen Träger zu leistende
Aufwand berücksichtigt, um diese möglichst klein zu halten. So wurde
beispielsweise auf die Anschaffung langlebiger Spielgeräte Wert gelegt. Im
Hinblick auf den o.g. Anforderungskatalog wurde die Einrichtung mit einer
angemessenen, jedoch nicht überdimensionierten Ausstattung geplant.
Aufgrund der bereits bestehenden
Möglichkeiten sollte das Außengelände der neuen Einrichtung zwingend folgende
Elemente enthalten:
- Naturnah gestaltete
Außenbereiche, die den Kindern Erfahrungen mit den Elementen Erde/Sand, Luft
und Wasser ermöglichen. (Wasser-Matsch-Bereich);
- Naturnah gestaltete
Flächen, Erlebnispfade und andere sensorisch integrierende Spielräume rund um
das Gebäude sollten errichtet werden;
- Die Bereitstellung
anderer erlebnispädagogischer Elemente wie altersentsprechende Klettermöglichkeiten
sollte ermöglicht werden.
Neben den Anforderungen an die „inhaltliche“
Ausgestaltung des Außengeländes, war es auch Aufgabe, vor dem Hintergrund des
vorhandenen Gebäudebestandes eine möglichst optimierte Zuordnung von Funktionen
auf dem Außengelände zur erzielen. Im Folgenden soll die Grundkonzeption (s.
hierzu auch Anlage 8 - Plan Außenanlagen) kurz erläutert werden.
Wegesystem
Die zentrale Zufahrt/Zugang von Norden
erfolgt über eine gepflasterte Wegfläche. Von dieser Zuwegung zweigen weitere
Pflasterwege ab, über die alle Gebäudezugänge sowie die vorgelagerten
Terrassenflächen barrierefrei erreicht werden. Ebenso ist vom Kita-Gelände aus
der Zugang der Turnhalle direkt über einen Pflasterweg erreichbar.
Einfriedigung
Das komplette Außengelände wird mit einem
Stabgitterzaun mit eingelegten Sichtblenden eingefriedet. Die Erschließung
(fußläufig sowie Anlieferung und Feuerwehrzufahrt) erfolgt von Norden über den
bestehenden Parkplatz. Ein weiteres Tor in der geplanten Einfriedigung
ermöglicht vom Gelände aus den direkten Zugang zur Turnhalle.
Sonstige Infrastruktur
Direkt neben dem Zugang ist neben einer
Fläche zur Aufstellung der Abfall- bzw. Wertstoffcontainer auch die Fahrradabstellanlage
geplant. Hier befindet sich ebenfalls der Standort für eine Garage in
Überlänge, in der mobile Außenspielgeräte sowie sonstiges mobiles Außenmobiliar
dauerhaft und sicher untergebracht werden können.
Spielfunktionen
Die sich aus der o.g. pädagogischen
Konzeption ableitenden Spielbereiche waren auf dem durch die bereits bestehenden
Baukörper stark gegliederten Außengelände zu realisieren. Hierbei wurde
versucht, die vorgegebene Gliederung zu nutzen, um möglichst wenige weitere
Abtrennungen (z.B. Hecken) innerhalb des Geländes zu errichten. Insbesondere
gilt dies für die Abgrenzung des U3-Bereiches vom Ü3-Bereich.
Der U3-Bereich befindet im südlichen Teil der
Einrichtung zu beiden Seiten des eingeschossigen Baukörpers. Wie bei allen
Gruppen im Erdgeschoss (insgesamt 4), so steht auch den beiden hier befindlichen
Gruppen jeweils eine große Terrasse (5m x 8m) zur Verfügung. Hier kann auch bei
Nässe bzw. Feuchtigkeit der Rasenflächen eine Außenspielfläche direkt vor dem
jeweiligen Gruppenraum genutzt werden (z.B. mit einer „mobilen Holzbaustelle“).
Das U3-Areal ist vom übrigen Außengelände optisch durch eine niedrige Hecke
abgegrenzt, die beiden U3-Spielbereiche sind aber miteinander verbunden. Für
jede Gruppe ist die Anlegung eines Spielhügels mit Sandbereich vorgesehen.
Ferner soll im U3-Bereich eine Wassermatschanlage (westliche Teilfläche) sowie
ein Weidentipi (östliche Teilfläche) errichtet werden. Weitere
Ausstattungsmerkmale sind ein Außenwickeltisch sowie Sonnenschutz für die
Terrassen. Die südwestlichen Kindergartengruppen 4 (Ü3) und 6 (U3) erhalten je
ein Gerätehaus zur Unterbringung von mobilen Spielgeräten.
Der größte, nicht von Baukörpern
unterbrochene Teil des Außengeländes liegt direkt südlich der Turnhalle. Hier,
unmittelbar vor dem überdachten Zugang zu den beiden Gebäudeteilen, soll eine
größere Rasenfläche angelegt werden, die keine weiteren Einbauten erhält. Diese
Fläche soll im normalen Betrieb als Spielrasen genutzt werden, sie dient aber
auch als Freifläche bei größeren Außenveranstaltungen der gesamten Einrichtung.
Östlich anschließend an diese Rasenfläche ist der Bau einer großen
Spielkombination in einer Sandfläche geplant. Diese ermöglicht vielfältige
Spielfunktionen (Klettern, Hangeln, Rutschen ….). In Anbetracht des unmittelbar
südlich der Einrichtung befindlichen Hoxbachs, soll die Spielkombination in
Form eines Holzschiffes errichtet werden.
In den schmalen Freiflächen, die dem
nördlichen 2-geschossigen Gebäude vorgelagert sind, sind die Aufstellung eines
Rollstuhldrehkarussells, eines Niedrigseilgartens sowie 2
Mini-Vogelnestschaukeln vorgesehen.
Bepflanzung
Mit Ausnahme der gepflasterten Zuwegungen
sowie der Sandfallschutzfläche sowie den Sandspielbereichen wird die gesamte
Außenanlage als Rasenfläche angelegt. Innerhalb dieser Fläche sind an mehreren
Stellen die Pflanzung von Obstbäumen sowie die Anlegung von
(Obst-/Gemüse)-Beeten vorgesehen. Zur Abgrenzung des U3-Bereiches dienen die
bereits o.g. niedrigen Heckenelemente.
Kosten
Im Mai 2014 wurden die Kosten für die
Errichtung eines KiTa-Außengeländes auf ca. 300.000 € geschätzt. Zu diesem
Zeitpunkt lagen weder Angaben über die genaue Größe, noch die Abgrenzung des
zukünftigen Außengeländes vor. Eine Konkretisierung erfolgte erst im Rahmen der
Entwürfe / Strukturstudien zur Umnutzung des Standortes Theodor-Heuss-Schule
(THS) Ende 2014/Anfang 2015. Ebenso waren zu diesem Zeitpunkt sowohl die
zukünftige Trägerschaft sowie das pädagogische Konzept für die geplante
Einrichtung noch völlig offen. Ferner war zu diesem Zeitpunkt auch noch davon
ausgegangen worden, die Planung und Bauleitung der Maßnahme mit eigenem Personal
durchzuführen.
Mit der weiteren Festlegung der
Rahmenbedingungen (Festlegung des im Rahmen des Umnutzungskonzeptes THS zur
Verfügung stehenden Außengeländes, Festlegung der gebäudespezifischen
erforderlichen Rettungswege, Festlegung der Trägerschaft, Festlegung des
pädagogischen Konzeptes) wurden in mehreren Arbeitstreffen mit dem zukünftigen
Träger die Ausstattungsmerkmale im Hinblick auf das eingangs beschriebene pädagogische
Konzept konkretisiert. Ferner ergab die Vermessung der vorhandenen
Geländehöhen, dass das Gelände erhöht werden muss, um an den neu zu schaffenden
Gebäudeausgängen (Notausgänge bzw. Terrassen) einen barrierefreien Zugang vom
Gebäude in das Außengelände zu ermöglichen. Angesichts der derzeitigen
Personalkapazität kann die Maßnahme nicht wie ursprünglich geplant mit eigenem
Personal durchgeführt werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens im
beabsichtigten Zeitplan (Inbetriebnahme der Einrichtung im August 2017) ist die
Beauftragung eines externen Planungsbüros erforderlich.
Nach Konkretisierung der Planung liegen die
ermittelten Gesamtkosten bei nunmehr 550.000 € brutto (s. Anlage 9 - Kostenberechnung
Außenanlagen). Hinzu kommen die zu aktivierenden Eigenleistungen der Verwaltung
von 14.245 €.
III. Ausstattung
Der Träger hat eine Kostenplanung zur
Ausstattung der pädagogisch und hauswirtschaftlich genutzten Räume vorgelegt.
Die Kostenplanung schließt mit rd. 377.000 € ab und liegt demnach mir rd.
27.000 € über den ursprünglich überschlägig geplanten Kosten von rd. 350.000 €.
Diese Mehrkosten entstehen durch die Ausstattung von 3 Therapiebereichen sowie
3 Mehrzweckräumen (durch die Rahmenbedingung des Gebäuderiegels notwendig). Für
insgesamt 105 Kinder ergibt sich somit ein Ausstattungsbetrag in Höhe von rd.
3.600 € und ist vergleichbar mit dem Betrag der Förderrichtlinie des Landes NRW
für den Ausbau U3 (3.500 € pro Kind). Die Differenz von 100 € pro Kind ist z.B.
der inklusiven Ausstattung von 3 großen behindertengerechten Sanitärräumen mit
entsprechenden auf Maß gefertigten Wickelbereichen geschuldet. Die
Ausstattungsplanung ist aus Sicht des Fachamtes solide, jedoch nicht großzügig
und mit dem Standard in städt. Kindertageseinrichtungen vergleichbar.
Kostengruppen in der Übersicht:
Gruppenräume |
|
125.000 € |
Sanitärbereich |
|
32.500 € |
Schlafräume |
|
34.000 € |
Kl. Therapieräume |
6.900 € |
|
Mehrzweck/Therapie |
26.000 € |
|
Snoezelen |
|
8.000 € |
Flur/Garderoben |
33.000 € |
|
Musik |
|
5.200 € |
Wirtschaftsgegenstände |
5.000 € |
|
Päd.Mat. Innen |
|
12.200 € |
Päd.Mat außen |
|
8.700 € |
Leitung/Technik |
10.500 € |
|
Personalraum/Technik |
18.000 € |
|
Hauswirtschaft |
|
4.500 € |
Küche |
|
47.500 € |
Gesamtkosten |
|
377.000 € |
Die Kostenübernahme soll durch die Gewährung
eines freiwilligen Zuschusses mit der Zweckbindung von 20 Jahren an den Träger
FZG per Bescheid erfolgen. Die FZG erhält eine Beratung und Unterstützung zur
Beschaffung und Ausschreibung der Ausstattungsgegenstände.
Die Kosten für die Ausstattung sind als
Investitionen in der Finanzplanung 2017 enthalten.
IV. Künftige
Vermietung des Gebäudes Kita „Nordlichter“
Es besteht die
Absicht, das Kita-Gebäude ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme an die FZG zu kostendeckenden
bzw. marktüblichen Konditionen zu vermieten. Dies führt zu dem Vorteil, dass
ein Teil der Mietkosten über einen Landeszuschuss zu den gesetzlichen
Betriebskosten refinanziert werden kann. Durch eine dynamische Mietanpassung
würde zudem von der gesetzlich festgelegten Steigerung der Mietpauschale
profitiert werden können. In der Sitzung des JHA am 16.06.2016 wird in dieser
Sache die entsprechende Sitzungsvorlage beraten werden.
V. Betriebskosten der Kita
„Nordlichter“
Mit Eröffnung der geplanten Kita
„Nordlichter“ zum 01.08.2017 wird ab diesem Zeitpunkt auch die Landesförderung
einsetzen. Das Kinder- und Betreuungsbudget muss zum 15.03.2017 (verbindliche
gesetzliche Frist im KiBiz) beantragt werden.
Derzeit wird grundsätzlich von folgender
Kinderzahl ausgegangen:
Unter Berücksichtigung dieser Kinderzahlen
ergibt sich ein Betriebskostenzuschuss von rd. 1 Mio. € (100%) pro Jahr.
Kostenverteilung der Betriebskosten:
|
|
Kommune |
Freier Träger |
Rechtsgrundlage: |
Träger Anteil |
210.000 € |
90.000 € |
§ 20 Abs. 1 KiBiz |
JA Anteil |
490.000 € |
550.000 € |
Summe: |
Städt. Anteil |
700.000 € |
640.000 € |
Rechtsgrundlage: |
Refinanzierung Land |
300.000 € |
360.000 € |
§21 Abs. 1 KiBiz |
Vorteil zur kommunalen Trägerschaft |
|
60.000 € |
Durch die Übertragung der Trägerschaft auf
einen „anderen freien Träger“, hier die FZG, ergibt sich ein finanzieller
Vorteil bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gegenüber einer
städtischen Trägerschaft in Höhe von 6 %. Dies entspricht 60.000 € pro Jahr.
Weiterhin erfolgt eine Teil-Refinanzierung
des JA-Anteils über die Kostenbeiträge der Eltern. 9 % Trägeranteil in Höhe von
rd. 90.000 € wird ebenfalls von der Stadt Hilden als freiwilliger Zuschuss
übernommen. Die Betriebskosten und die zu erwartenden Kostenbeiträge der Eltern
sind in der Finanzplanung 2017 ff. enthalten.
VI. Fazit
Der Umbau der Theodor-Heuss-Schule zur
6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ unter der Trägerschaft der FZG
ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung dringend notwendig. Mit der
Inbetriebnahme können 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 73 Plätze für
Kinder über 3 Jahren zusätzlich angeboten werden. Die Zahl der Überbelegungen
im Bereich der Kinder im Alter von 3-6 Jahren kann damit deutlich reduziert
werden. Des Weiteren wird das Angebot für Kinder unter 2 Jahren ausgeweitet.
Entsprechend der unter II. und der
beigefügten Anlagen schließt der Umbau der Gebäude mit einer Endsumme von 3.355.500
€ ab.
Die erforderliche Umgestaltung des Außengeländes
schließt in der Endsumme entsprechend der beigefügten Kostenberechnung mit Gesamtkosten
von 564.245 € ab.
Die Kosten für die Ausstattung werden bis zu
einer Höhe von maximal 377.000 € durch Gewährung eines freiwilligen Zuschusses an
die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden finanziert,
der mit einer Gegenleistungsverpflichtung über 20 Jahre ab
Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung versehen ist . Damit die Freizeitgemeinschaft
frühzeitig die Ausstattung ausschreiben kann, ist die Veranschlagung einer
Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 zu Gunsten des Haushaltsjahres
2017 erforderlich.
Das Gebäude wird ab dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ an die Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vermietet.
Es ergibt sich voraussichtlich ein
Betriebskostenzuschuss von rd. 1 Mio. € (100 %) pro Jahr. Davon trägt das Land
36%, demnach rd. 360.000 €. Eine Teil-Refinanzierung erfolgt über die Kostenbeiträge
der Eltern. Die Betriebskosten und die zu erwartenden Kostenbeiträge der Eltern
sind in der Finanzplanung 2017 ff. enthalten.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
|||||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
||||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261500079 |
Umbau Theodor-Heuss-Schule in Kindertagesstätte |
||||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren |
||||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I510000035 |
Kita. Einrichtung, Nordlichter |
||||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer |
||||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660000053 |
Lieferung und Montage - Spielgeräte – Schulen, Kindergärten |
||||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||||||
|
||||||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: Entwurf HH 2016 (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||||
2016 |
0113030010 / I261500079 |
096002 |
Zugänge AIB – bebaute Grundstücke |
1.665.250 |
||||||
2017 |
0113030010 / I261500079 |
096002 (VE für
2017) |
w.o. |
1.665.250 |
||||||
2016 |
1301010050 / I660000053 |
096021 |
Zugänge AIB Sonstiges |
80.000 (+2.800 €
AEL) |
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2017 |
1301010050 / I660000053 |
096021 (VE für
2017) |
Zugänge AIB Sonstiges |
327.000 (+11.445 €
AEL) |
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2016 |
1301010050 |
545006 |
Aufwendungen für Festwerte Kiga u. Schulen |
143.000 |
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2017 |
0601010050 / I510000035 |
199210 (VE für
2017) |
Zuwendung mit mehrjähriger Gegenleistung |
377.000 |
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2016 2017 |
I261500079 |
379520 |
Erhaltene Anzahlungen vom Bund |
201.600 € 374.400 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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