Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule und Sport

 

a)    beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Erweiterung des Funktionsgebäudes am Sportplatz Schützenstraße. Die für die Erstellung der § 14-Unterlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 37.000 € werden im Haushaltsplan 2015 veranschlagt. Ãœber die endgültige Bereitstellung dieser Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 entschieden.

 

Über die tatsächliche Durchführung der Maßnahme und Aufnahme der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan wird nach Vorlage der §14-Unterlagen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 entschieden.

 

b)    beauftragt die Verwaltung, die mit den Vereinen abgestimmte Ãœbergangslösung durch die Aufstellung von Containern schnellstmöglich umzusetzen. Dafür werden finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 € für die Aufstellung und 13.000 € für die Miete und die Unterhaltung bereit gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Sportanlage Schützenstraße wurde im Jahr 2012 im Rahmen des Modernisierungskonzepts „Masterplan Sportplatzanlagen“ umfangreich modernisiert. Es entstanden eine Kunstrasenfläche, eine Kunststofflaufbahn und eine neue Sprunggrube. Das Kleinspielfeld wurde grundgereinigt und steht als weitere Spielfläche für Ballspiele zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme konnte der „Masterplan Sportplatzanlagen“ abschließend für alle städtischen Fußballplätze umgesetzt werden.

 

Legt man die Entwicklungszahlen der fußballspielenden Vereinsmitglieder in Hilden zu Grunde, kann sicher davon ausgegangen werden, dass das Modernisierungskonzept der Stadt Hilden flächendeckend einen positiven Einfluss, besonders auf den Organisationsgrad der Kinder und Jugendlichen, hat. Nicht zuletzt spielt die Qualitätsverbesserung aller Fußballflächen für das optimale Training und den Spielbetrieb eine entscheidende Rolle. Der Effekt bei den Mädchen und Frauen ist dabei verhältnismäßig höher als bei den Jungen und Männern. Waren im Jahr 2000 noch 1454 Mitglieder in einem Fußballverein organisiert, sind es im Jahr 2014 (Stichtag 01.01.2014) 2205 Personen. Besonders die Zahl der Kinder und Jugendlichen hat sich in diesem Zeitraum fast verdoppelt (659 zu 1124). Dabei wuchs die Zahl der weiblichen Mitglieder unter 18 Jahren von 31 auf 181.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport wurde am 05.02.2014 der Antrag der nutzenden Vereine des Sportplatzes Schützenstraße auf eine Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes vorgelegt.

 

Das Anschreiben der Sportvereine mit ersten Entwürfen zur Erweiterung der Räume und den zugehörigen Kostenschätzungen vom 07.01.2014 stellte die schwierige Umkleide- und Duschsituation für die Sportlerinnen und Sportler dar und wies ebenso auf die mangelhaften Möglichkeiten der Unterbringung von Trainingsmaterialien und der Absolvierung des Vereinsgeschäftsbetriebes hin. Die Planung sah zum damaligen Zeitpunkt die Erweiterung des Funktionsgebäudes um 301 m² mit zwei zusätzlichen Umkleide- und Duschräumen, Büroräumen und weiteren Funktionsräumen vor.

 

In der Sitzung am 05.02.2014 fasste der Ausschuss für Schule und Sport einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den konkreten Mehrbedarf an Funktionsräumen auf der Sportplatzanlage Schützenstraße zu prüfen und eine Kostenschätzung der Baumaßnahme vorzunehmen. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Interimslösung mittels eines Aufbewahrungscontainers gefunden werden kann

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht der Sportplatznutzung vorzulegen. Hierbei soll der Gesamtbedarf an Trainingszeiten festgelegt und die Auslastung der Fußballplätze dargestellt werden. Mögliche Veränderungen der Auslastungen sollen dabei berücksichtigt werden.

 

Die Ergebnisse sind in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 10.12.2014 vorzulegen.

 

Sportplatznutzung

 

Die Sportflächen der Außenanlagen stehen den Schulen für den Unterricht und die Durchführung von Bundesjugendspielen, Hildener Sportvereinen und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Auf Sportvereinsebene werden die Sportanlagen (Kunstrasen und Rasen) regelmäßig durch Fußballvereine, Leichtathleten, dem Stadtsportverband für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens, Rehagruppen und Jugendbaseballmannschaften belegt. An den Wochenenden finden Meisterschaftsspiele im Fußball, Leichtathletikwettkämpfe und andere Großveranstaltungen statt. Die Kunstrasenfelder sind bis auf wenige Ausnahmen im Jahr (Schnee- und Eisdecke, Reparaturmaßnahmen) durchgehend für die Nutzung frei gegeben. Die Rasenplätze sind witterungsbedingt und bezogen auf die Auslastung durch Veranstaltungen und den Spielbetrieb im Fußball (Oberliga) nur sporadisch nutzbar. Bei der Reservierung einer Rasennutzerzeit ist es notwendig, Nutzerzeiten auf dem Kunstrasen als Ausweichmöglichkeit vorzuhalten. Regelmäßiges Training auf den Rasenflächen sollte grundsätzlich nicht stattfinden. Aus diesem Grund werden im Folgenden bei der Darstellung der Auslastung der Sportplätze ausschließlich die Kunstrasenfelder betrachtet.

 

Auslastung, Bedarf und Veränderungsmöglichkeiten

 

Alle Hildener Kunstrasenplätze werden von Montag bis Freitag von den Hildener Fußballvereinen zu Trainingszwecken genutzt. Das Training beginnt flächendeckend zwischen 16 Uhr und 17 Uhr und endet meist um 21:30 Uhr. Eine parallele Nutzung von Platzhälften ist auf allen Sportanlagen generell der Fall, teilweise trainieren bis zu vier Mannschaften auf einem Fußballplatz. Hinzu kommt die Nutzung an den Wochenenden für den Ligabetrieb und für die Durchführung anderer Sportveranstaltungen und Turniere. Für erste und zweite Mannschaften bzw. bei Trainingsspielen wird notwendigerweise der ganze Platz belegt. Orientiert man sich an dem Standardwert des deutschen Fußballbundes zur Nutzung von Kunstrasenplätzen liegen die in Hilden festgehaltenen Werte incl. Schul- und Wochenendnutzung über den empfohlenen Nutzerstunden von 2.000 – 2.500 pro Jahr. Laut KGSt-Bericht zum Vergleichsring Sportstätten (siehe SV WP 14-20 SV 51/019) wird in der Betrachtung der einzelnen Werte deutlich, „dass gerade Kunstrasenplätze eine hohe Anzahl an Vereinen und Mannschaften binden…. Eine besonders hohe Mitgliederbindung bei jüngeren Aktiven weist Hilden auf, die gerade in den letzten Jahren eine hohe Zunahme an jungen weiblichen Mitgliedern verzeichnen konnten.“ Hilden weist im Bericht den prozentual höchsten Mitgliederwert der 0-18-Jährigen Fußballerinnen und Fußballer auf. Auch der Auslastungsgrad der Sportplätze ist in Hilden deutlich höher als bei den anderen teilnehmenden Städten. Die Sportnutzfläche je Verein ist vergleichsweise gering und die Anzahl der Fußballmannschaften je Sportplatzeinheit liegt auch hier mit einem Wert von 4,82 an der Spitze. Ferner konnte durch die Vergleichsarbeit belegt werden, dass sich mittlerweile der Frauenfußball in den Vereinen etabliert hat und einen deutlichen Anteil an der Auslastung der Sportplätze ausmacht.

 

Die Verteilung der Nutzerzeiten der Sportanlagen Hoffeldstraße, Furtwänglerstraße, Kalstert und Weidenweg wird in Eigenregie über die betreuenden und hauptnutzenden Vereine geregelt. Externe Anfragen an die Verwaltung zur Nutzung dieser Anlagen werden nach Rücksprache mit den Vereinen bearbeitet.

 

Die Zeiten auf den Fußballplätzen der Schützenstraße und der Bezirkssportanlage werden aufgrund der Belegung durch mehrere Vereine über das Sportbüro geregelt und hängen stark von der Nachfrage der Vereine ab. Die Kompensationsmöglichkeiten für fehlende Trainingseinheiten durch beide Sportplätze sind enorm und werden einmal jährlich im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit allen Fußballvereinen neu verteilt. Ebenso werden in dieser Sitzung Nutzungsmöglichkeiten für den Spielbetrieb besprochen und festgelegt.

 

Die Schulnutzung und die Nutzung durch die Öffentlichkeit finden zu den bekannten Öffnungszeiten statt und hängen stark von Ferienzeiten und der hiesigen Witterung ab.

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass durch alle Vereine regelmäßige Nachfragen bezüglich zusätzlicher Nutzerzeiten gestellt werden. Die Möglichkeiten zur Regulierung der Bedarfe sind sehr eingeschränkt. Im Bambini- und Kinderfußballbereich lassen sich zumeist Regelungen über die Nutzung von Viertel-Plätzen finden. Für den A- und B-Jugendbereich und für die Seniorenmannschaften hängen die Lösungen beispielsweise stark von den zeitlichen Begrenzungen durch Schule und Beruf ab und können nicht in den Zeitfenstern vor 18 Uhr generiert werden.

 

Die vorangegangen Ausführungen lassen erkennen, dass es keine Veränderungsmöglichkeiten bei der Verteilung von Nutzerzeiten auf den Hildener Fußballplätzen gibt. Alle Plätze sind ähnlich stark ausgelastet und lassen auch aufgrund der Vereinsstrukturen keine Verlagerungen zu. Möglichkeiten zur Vergabe von freien Kapazitäten werden entweder direkt, nach Rücksprache mit der Sportverwaltung, durch die Vereine genutzt oder durch das Sportbüro kommuniziert. Dabei werden die Anzahl der Mitglieder, besonders der Kinder und Jugendlichen und die Anzahl der Mannschaften mit deren Spielklassen berücksichtigt.

 

Die hohe Auslastung der Hildener Fußballplätze verlangt, gemessen an den deutschlandweit gültigen Standards, einen erhöhten Bedarf an Funktionsgebäuden. Die weiterhin positive Entwicklung der Mitgliederzahlen, besonders der weiblichen Mitglieder, in den Hildener Fußballvereinen erfordert im Rahmen einer langfristigen Planung für den Sportplatz an der Schützenstraße bezogen auf die Umkleidesituation vier Räume mit den zugehörigen sanitären Anlagen. Zusätzliche Möglichkeiten zur Unterbringung von Trainingsmaterialien sind zeitgemäß und müssen den nutzenden Vereinen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Der Mehrbedarf an Räumlichkeiten ist aus Sicht der Verwaltung unstrittig.

 

Die Verwaltung hat zu einer weiteren fachbezogenen Ermittlung des standortbezogenen Bedarfes an Funktionsräumen das Institut für Sportökonomie und Sportmanagement der deutschen Sporthochschule Köln beauftragt, eine Untersuchung vorzunehmen. Das vorliegende Gutachten bietet neben einer guten Einzelanalyse einen Gesamtüberblick und ist in der Anlage beigefügt.

 

Ein Fazit der Expertise ist, dass der aktuelle Bestand der Räume auf dem Sportplatz Schützenstraße nicht ausreichend ist und folglich eine Erweiterung empfohlen wird. Es fehlen Umkleideräume mit je einem Duschraum sowie Waschstellen und Toiletten. Grundlage für diese Feststellung ist zum einen die erhebliche Auslastung der Sportanlage durch die nutzenden Vereine und zum anderen die Tatsache, dass die Belegung durch Mädchenfußballmannschaften fast 40 % der gesamten Nutzerzeiten ausmacht. Bei der Bestands- und Bedarfsanalyse wurden neben den Daten zur Mitgliederentwicklung, Sportplatzauslastung und Vereinsentwicklung in Hilden die allgemeine Hildener Sport- und Bevölkerungsentwicklung sowie deutschlandweite Standards im Sportanlagenbau vergleichend betrachtet. In dem Gutachten wird zudem auf das notwendige Vorhandensein von Schiedsrichter-/Übungsleiterräumen, einer Erste Hilfe Station und einem Lagerraum hingewiesen.

 

Die Verwaltung hat bei der Überprüfung und Überarbeitung der durch die nutzenden Vereine eingereichten und im Ausschuss für Schule und Sport am 05.02.2014 vorgestellten Unterlagen die Maßgaben der Expertise mit Blick auf die schon bestehenden Gebäude und der qualitativen Besonderheiten berücksichtigt. Die aus der Anpassung resultierenden Optimierungsmöglichkeiten wurden den Vorständen der nutzenden Vereine FSV Mädchenpower, AC Italia Süd und Marokkanischer Sportverein am 15.10.2014 vorgestellt. Auch wurden während dieses Termins weitere Varianten zur Reduzierung des Raumprogramms einvernehmlich erörtert und festgehalten.

 

Nach übereinstimmender Auffassung der Sportvereine und der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Expertise hat man sich darauf verständigt, dass vier Umkleideräume incl. WC mit angrenzenden Duscheinheiten ohne zusätzlich angebaute Garderoben (Käfige mit je 3-4 m² für die Unterbringung von Taschen und anderen privaten Gegenständen, während sich zweite oder dritte Mannschaften in den Umkleiden umziehen) ausreichen. Laut Expertise ist die Anzahl der Umkleiden besonders abhängig von der Auslastung der Sportanlage und der Planung weiterer Garderobenräume/Käfige. Verzichtet man, wie in der vorgelegten Planung, auf den Anbau zusätzlicher Garderoben, sollten vier Umkleideräume zur Verfügung stehen. Bei der Planung der Umkleideräume hat sich die Verwaltung an den Größen anderer Hildener Funktionsräume auf Außenanlagen orientiert. Der Sanitätsraum wird entweder in einen der Schiedsrichterräume oder den Platzwartraum integriert.

 

Die wesentlichen Veränderungen zum bisherigen Vorentwurf beziehen sich auf die Lage der Umkleiden incl. Duschräume. Die geplanten drei Büroräume mit einer Gesamtgröße von 38 m² wurden zu einer Einheit (28 m²) zusammengefasst. Auf den Vorraum mit einer Größe von 53 m² wurde gänzlich verzichtet. Aufgrund verwaltungsseitiger Erfahrungswerte wurden die Grundflächen mehrerer Räume, wie z.B. des Hausanschlussraums, des Behinderten-WCs u. a. vergrößert. Die Erweiterungsfläche des Funktionsgebäudes beträgt in dieser Variante 310 m².

 

Kostenschätzung

 

Die Vorgaben für ein erforderliches Raumprogramm und die Besprechungsergebnisse vom 15.10.2014 wurden durch die Verwaltung in zeichnerische Vorentwürfe aufgenommen, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt sind. Weiterhin sind Perspektiven beigefügt, die einen ersten Eindruck des Objektes vermitteln.

 

Als Anhalt für weitere Entscheidungen wurde der Vorentwurf mit einer Gesamtkostenschätzung, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist und nicht die Qualität der innerhalb von § 14-Unterlagen zu erstellenden Kostenberechnungen hat, hinterlegt. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern und weisen einen Betrag von 775.818,12 € brutto incl. der Baunebenkosten aus.

 

Die Kostenschätzung berücksichtigt bereits auch die Kostensteigerungen, die durch die Änderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV)  zu verzeichnen sind. Die Abweichung zu der durch die nutzenden Vereine im Januar eingereichten Vorplanung und der dortigen Kostenschätzung (= 765.000 €) erscheint zunächst gering, zu berücksichtigen ist aber, dass damals die Nebenkosten für den Architekten und die Fachingenieure nicht enthalten waren.

 

Der Kostenschätzung müssen noch Projektsteuerungsleistungen hinzugerechnet werden. Nach der Honorarordnung für Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft (kurz AHO 2009) ist hier mit einem Betrag von rd. 37.000 € brutto zu rechnen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Rechnung, da die AHO 2009 nicht verbindlich vorgeschrieben ist, sondern nur einen Anhaltspunkt bietet.

 

Folgekosten

 

Die aus dem Neubau des Funktionsgebäudes bzw. dem Umbau eines Teiles des Bestandsobjektes sich ergebenden jährlichen Folgekosten sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Sie belaufen sich auf Basis der voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten auf 68.505.94 € jährlich über die Nutzungsdauer von 60 Jahren.

 

Interimslösung

 

Entsprechend dem o. g. Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 05.02.2014 wurde am 15.10.2014 mit den Vereinen eine Übergangsmöglichkeit durch das Aufstellen eines Containers auf der Sportanlage Schützenstraße diskutiert. In der Sitzung des Ausschusses vom 24.09.2014 hatte zudem die FDP-Fraktion einen Antrag zur Aufstellung eines Umkleidecontainers eingebracht, der als Anlage beigefügt ist.

 

Besonders dem FSV Mädchenpower wäre durch eine solche Lösung sehr geholfen. Fehlende Umkleide- und Rückzugsmöglichkeiten für die Spielerinnen sowie Lagermöglichkeiten könnten so anteilig kompensiert werden.

 

Eine schnelle Übergangslösung könnte in Abstimmung mit den Vereinen durch das Aufstellen von zwei Umkleide- und einem Lagercontainer mit je einer Größe von 2,5 x 6 m geschaffen werden. Der entsprechende Aufwand beträgt einmalig 5.000 € für die Errichtung und rund 13.200 € Unterhaltungskosten jährlich.

 

Die antragstellenden Vereine haben mit dem beigefügten Schreiben vom 07.11.2014 die Notwendigkeit der Erweiterung aus ihrer Perspektive dargestellt.

 

Fazit:

Der zusätzliche Raumbedarf an Funktionsräumen auf der Sportplatzanlage Schützenstraße ist unstrittig. Von daher sollten Planungsmittel in Höhe von 37.000 € im Haushalt 2015 bereitgestellt werden, um damit die § 14 – Unterlagen zu erstellen. Nach der Vorlage dieser konkreten Planunterlagen könnte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 abschließend entschieden werden, ob und wann die Maßnahme realisiert wird. Bis dahin ist die Umsetzung einer Übergangslösung erforderlich.

 

 

gez. Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261500082

Erweiterung des Funktionsgebäudes Schützenstraße

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113030010

Investitionen

096002

Zugänge Anlagen im Bau

37.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Die Sportanlage Schützenstraße wurde im Jahr 2012 im Rahmen des Modernisierungs-konzepts "Masterplan Sportplatzanlagen" umfangreich modernisiert. Es entstanden eine Kunstrasenfläche, eine Kunststofflaufbahn und eine neue Sprunggrube. Das Kleinspielfeld wurde grundgereinigt und steht als weitere Spielfläche für  Ballspiele zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme konnte der "Masterplan Sportplatzanlagen" abschließend für alle städtischen Fußballplätze umgesetzt werden. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport wurde am 05.02.2014 der Antrag der nutzenden Vereine des Sportplatzes Schützenstraße auf eine  Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes vorgelegt.       

Weil ein finanzieller Aufwand bereits angefallen ist, sollten trotz einer sehr schwierigen Haushaltslage die weiteren Planungsmittel von 37.000 € bereitgestellt werden, um Klarheit hinsichtlich der §14-Unterlagen zu bekommen.

 

Weitere Haushaltsmittel incl. der Aufwendungen im Ergebnishaushalt für die Anmietung von Containern sind zurzeit aber nicht finanzierbar.

 

Klausgrete