Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule und Sport
a)
beauftragt die Verwaltung mit der Planung der
Erweiterung des Funktionsgebäudes am Sportplatz Schützenstraße. Die für die
Erstellung der § 14-Unterlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
37.000 € werden im Haushaltsplan 2015 veranschlagt. Über die endgültige
Bereitstellung dieser Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2015 entschieden.
Über die tatsächliche Durchführung der
Maßnahme und Aufnahme der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan
wird nach Vorlage der §14-Unterlagen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016
entschieden.
b) beauftragt die
Verwaltung, die mit den Vereinen abgestimmte Übergangslösung durch die
Aufstellung von Containern schnellstmöglich umzusetzen. Dafür werden
finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 € für die Aufstellung und 13.000 € für die
Miete und die Unterhaltung bereit gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Sportanlage Schützenstraße wurde im Jahr
2012 im Rahmen des Modernisierungskonzepts „Masterplan Sportplatzanlagen“ umfangreich
modernisiert. Es entstanden eine Kunstrasenfläche, eine Kunststofflaufbahn und
eine neue Sprunggrube. Das Kleinspielfeld wurde grundgereinigt und steht als
weitere Spielfläche für Ballspiele zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme konnte
der „Masterplan Sportplatzanlagen“ abschließend für alle städtischen
Fußballplätze umgesetzt werden.
Legt man die Entwicklungszahlen der
fußballspielenden Vereinsmitglieder in Hilden zu Grunde, kann sicher davon
ausgegangen werden, dass das Modernisierungskonzept der Stadt Hilden flächendeckend
einen positiven Einfluss, besonders auf den Organisationsgrad der Kinder und Jugendlichen,
hat. Nicht zuletzt spielt die Qualitätsverbesserung aller Fußballflächen für
das optimale Training und den Spielbetrieb eine entscheidende Rolle. Der Effekt
bei den Mädchen und Frauen ist dabei verhältnismäßig höher als bei den Jungen
und Männern. Waren im Jahr 2000 noch 1454 Mitglieder in einem Fußballverein
organisiert, sind es im Jahr 2014 (Stichtag 01.01.2014) 2205 Personen. Besonders
die Zahl der Kinder und Jugendlichen hat sich in diesem Zeitraum fast verdoppelt
(659 zu 1124). Dabei wuchs die Zahl der weiblichen Mitglieder unter 18 Jahren
von 31 auf 181.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport wurde am 05.02.2014 der Antrag der nutzenden Vereine des Sportplatzes Schützenstraße auf eine Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes vorgelegt.
Das
Anschreiben der Sportvereine mit ersten Entwürfen zur Erweiterung der Räume und
den zugehörigen Kostenschätzungen vom 07.01.2014 stellte die schwierige
Umkleide- und Duschsituation für die Sportlerinnen und Sportler dar und wies
ebenso auf die mangelhaften Möglichkeiten der Unterbringung von
Trainingsmaterialien und der Absolvierung des Vereinsgeschäftsbetriebes hin.
Die Planung sah zum damaligen Zeitpunkt die Erweiterung des Funktionsgebäudes
um 301 m² mit zwei zusätzlichen
Umkleide- und Duschräumen, Büroräumen und weiteren Funktionsräumen vor.
In der Sitzung am 05.02.2014 fasste der
Ausschuss für Schule und Sport einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Ausschuss für Schule und Sport beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den
konkreten Mehrbedarf an Funktionsräumen auf der Sportplatzanlage Schützenstraße
zu prüfen und eine Kostenschätzung der Baumaßnahme vorzunehmen. Außerdem soll
geprüft werden, ob eine Interimslösung mittels eines Aufbewahrungscontainers
gefunden werden kann
Zudem
wird die Verwaltung beauftragt, eine Ãœbersicht der Sportplatznutzung
vorzulegen. Hierbei soll der Gesamtbedarf an Trainingszeiten festgelegt und die
Auslastung der Fußballplätze dargestellt werden. Mögliche Veränderungen der
Auslastungen sollen dabei berücksichtigt werden.
Die
Ergebnisse sind in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am
10.12.2014 vorzulegen.
Sportplatznutzung
Die Sportflächen der Außenanlagen stehen den
Schulen für den Unterricht und die Durchführung von Bundesjugendspielen,
Hildener Sportvereinen und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Auf
Sportvereinsebene werden die Sportanlagen (Kunstrasen und Rasen) regelmäßig
durch Fußballvereine, Leichtathleten, dem Stadtsportverband für die Abnahme des
Deutschen Sportabzeichens, Rehagruppen und Jugendbaseballmannschaften belegt.
An den Wochenenden finden Meisterschaftsspiele im Fußball,
Leichtathletikwettkämpfe und andere Großveranstaltungen statt. Die
Kunstrasenfelder sind bis auf wenige Ausnahmen im Jahr (Schnee- und Eisdecke,
Reparaturmaßnahmen) durchgehend für die Nutzung frei gegeben. Die Rasenplätze
sind witterungsbedingt und bezogen auf die Auslastung durch Veranstaltungen und
den Spielbetrieb im Fußball (Oberliga) nur sporadisch nutzbar. Bei der
Reservierung einer Rasennutzerzeit ist es notwendig, Nutzerzeiten auf dem
Kunstrasen als Ausweichmöglichkeit vorzuhalten. Regelmäßiges Training auf den
Rasenflächen sollte grundsätzlich nicht stattfinden. Aus diesem Grund werden im
Folgenden bei der Darstellung der Auslastung der Sportplätze ausschließlich die
Kunstrasenfelder betrachtet.
Auslastung, Bedarf und Veränderungsmöglichkeiten
Alle Hildener Kunstrasenplätze werden von
Montag bis Freitag von den Hildener Fußballvereinen zu Trainingszwecken
genutzt. Das Training beginnt flächendeckend zwischen 16 Uhr und 17 Uhr und
endet meist um 21:30 Uhr. Eine parallele Nutzung von Platzhälften ist auf allen
Sportanlagen generell der Fall, teilweise trainieren bis zu vier Mannschaften
auf einem Fußballplatz. Hinzu kommt die Nutzung an den Wochenenden für den
Ligabetrieb und für die Durchführung anderer Sportveranstaltungen und Turniere.
Für erste und zweite Mannschaften bzw. bei Trainingsspielen wird
notwendigerweise der ganze Platz belegt. Orientiert man sich an dem
Standardwert des deutschen Fußballbundes zur Nutzung von Kunstrasenplätzen
liegen die in Hilden festgehaltenen Werte incl. Schul- und Wochenendnutzung
über den empfohlenen Nutzerstunden von 2.000 – 2.500 pro Jahr. Laut
KGSt-Bericht zum Vergleichsring Sportstätten (siehe SV WP 14-20 SV
51/019) wird in der Betrachtung der einzelnen Werte deutlich, „dass gerade Kunstrasenplätze eine hohe
Anzahl an Vereinen und Mannschaften binden…. Eine besonders hohe
Mitgliederbindung bei jüngeren Aktiven weist Hilden auf, die gerade in den
letzten Jahren eine hohe Zunahme an jungen weiblichen Mitgliedern verzeichnen
konnten.“ Hilden weist im Bericht den prozentual höchsten Mitgliederwert
der 0-18-Jährigen Fußballerinnen und Fußballer auf. Auch der Auslastungsgrad der Sportplätze ist in Hilden deutlich höher
als bei den anderen teilnehmenden Städten. Die Sportnutzfläche je Verein ist
vergleichsweise gering und die Anzahl der Fußballmannschaften je Sportplatzeinheit
liegt auch hier mit einem Wert von 4,82 an der Spitze. Ferner konnte durch die
Vergleichsarbeit belegt werden, dass sich mittlerweile der Frauenfußball in den
Vereinen etabliert hat und einen deutlichen Anteil an der Auslastung der
Sportplätze ausmacht.
Die Verteilung der Nutzerzeiten der
Sportanlagen Hoffeldstraße, Furtwänglerstraße, Kalstert und Weidenweg wird in
Eigenregie über die betreuenden und hauptnutzenden Vereine geregelt. Externe
Anfragen an die Verwaltung zur Nutzung dieser Anlagen werden nach Rücksprache
mit den Vereinen bearbeitet.
Die Zeiten auf den Fußballplätzen der
Schützenstraße und der Bezirkssportanlage werden aufgrund der Belegung durch
mehrere Vereine über das Sportbüro geregelt und hängen stark von der Nachfrage
der Vereine ab. Die Kompensationsmöglichkeiten für fehlende Trainingseinheiten
durch beide Sportplätze sind enorm und werden einmal jährlich im Rahmen einer
gemeinsamen Sitzung mit allen Fußballvereinen neu verteilt. Ebenso werden in
dieser Sitzung Nutzungsmöglichkeiten für den Spielbetrieb besprochen und festgelegt.
Die Schulnutzung und die Nutzung durch die
Öffentlichkeit finden zu den bekannten Öffnungszeiten statt und hängen stark
von Ferienzeiten und der hiesigen Witterung ab.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass durch alle
Vereine regelmäßige Nachfragen bezüglich zusätzlicher Nutzerzeiten gestellt
werden. Die Möglichkeiten zur Regulierung der Bedarfe sind sehr eingeschränkt.
Im Bambini- und Kinderfußballbereich lassen sich zumeist Regelungen über die
Nutzung von Viertel-Plätzen finden. Für den A- und B-Jugendbereich und für die
Seniorenmannschaften hängen die Lösungen beispielsweise stark von den
zeitlichen Begrenzungen durch Schule und Beruf ab und können nicht in den
Zeitfenstern vor 18 Uhr generiert werden.
Die vorangegangen Ausführungen lassen
erkennen, dass es keine Veränderungsmöglichkeiten bei der Verteilung von
Nutzerzeiten auf den Hildener Fußballplätzen gibt. Alle Plätze sind ähnlich
stark ausgelastet und lassen auch aufgrund der Vereinsstrukturen keine
Verlagerungen zu. Möglichkeiten zur Vergabe von freien Kapazitäten werden
entweder direkt, nach Rücksprache mit der Sportverwaltung, durch die Vereine
genutzt oder durch das Sportbüro kommuniziert. Dabei werden die Anzahl der
Mitglieder, besonders der Kinder und Jugendlichen und die Anzahl der Mannschaften
mit deren Spielklassen berücksichtigt.
Die hohe Auslastung der Hildener Fußballplätze verlangt, gemessen an den deutschlandweit gültigen Standards, einen erhöhten Bedarf an Funktionsgebäuden. Die weiterhin positive Entwicklung der Mitgliederzahlen, besonders der weiblichen Mitglieder, in den Hildener Fußballvereinen erfordert im Rahmen einer langfristigen Planung für den Sportplatz an der Schützenstraße bezogen auf die Umkleidesituation vier Räume mit den zugehörigen sanitären Anlagen. Zusätzliche Möglichkeiten zur Unterbringung von Trainingsmaterialien sind zeitgemäß und müssen den nutzenden Vereinen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Der Mehrbedarf an Räumlichkeiten ist aus Sicht der Verwaltung unstrittig.
Die Verwaltung hat zu einer weiteren fachbezogenen Ermittlung des standortbezogenen Bedarfes an Funktionsräumen das Institut für Sportökonomie und Sportmanagement der deutschen Sporthochschule Köln beauftragt, eine Untersuchung vorzunehmen. Das vorliegende Gutachten bietet neben einer guten Einzelanalyse einen Gesamtüberblick und ist in der Anlage beigefügt.
Ein Fazit der Expertise ist, dass der aktuelle Bestand der Räume auf dem Sportplatz Schützenstraße nicht ausreichend ist und folglich eine Erweiterung empfohlen wird. Es fehlen Umkleideräume mit je einem Duschraum sowie Waschstellen und Toiletten. Grundlage für diese Feststellung ist zum einen die erhebliche Auslastung der Sportanlage durch die nutzenden Vereine und zum anderen die Tatsache, dass die Belegung durch Mädchenfußballmannschaften fast 40 % der gesamten Nutzerzeiten ausmacht. Bei der Bestands- und Bedarfsanalyse wurden neben den Daten zur Mitgliederentwicklung, Sportplatzauslastung und Vereinsentwicklung in Hilden die allgemeine Hildener Sport- und Bevölkerungsentwicklung sowie deutschlandweite Standards im Sportanlagenbau vergleichend betrachtet. In dem Gutachten wird zudem auf das notwendige Vorhandensein von Schiedsrichter-/Übungsleiterräumen, einer Erste Hilfe Station und einem Lagerraum hingewiesen.
Die Verwaltung hat bei der Überprüfung und Überarbeitung der durch die nutzenden Vereine eingereichten und im Ausschuss für Schule und Sport am 05.02.2014 vorgestellten Unterlagen die Maßgaben der Expertise mit Blick auf die schon bestehenden Gebäude und der qualitativen Besonderheiten berücksichtigt. Die aus der Anpassung resultierenden Optimierungsmöglichkeiten wurden den Vorständen der nutzenden Vereine FSV Mädchenpower, AC Italia Süd und Marokkanischer Sportverein am 15.10.2014 vorgestellt. Auch wurden während dieses Termins weitere Varianten zur Reduzierung des Raumprogramms einvernehmlich erörtert und festgehalten.
Nach übereinstimmender Auffassung der
Sportvereine und der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Expertise hat
man sich darauf verständigt, dass vier Umkleideräume incl. WC mit angrenzenden
Duscheinheiten ohne zusätzlich angebaute Garderoben (Käfige mit je 3-4 m² für die Unterbringung von Taschen und
anderen privaten Gegenständen, während sich zweite oder dritte Mannschaften in
den Umkleiden umziehen) ausreichen. Laut Expertise ist die Anzahl der
Umkleiden besonders abhängig von der Auslastung der Sportanlage und der Planung
weiterer Garderobenräume/Käfige. Verzichtet man, wie in der vorgelegten
Planung, auf den Anbau zusätzlicher Garderoben, sollten vier Umkleideräume zur
Verfügung stehen. Bei der Planung der
Umkleideräume hat sich die Verwaltung an den Größen anderer Hildener
Funktionsräume auf Außenanlagen orientiert. Der Sanitätsraum wird entweder in
einen der Schiedsrichterräume oder den Platzwartraum integriert.
Die
wesentlichen Veränderungen zum bisherigen Vorentwurf beziehen sich auf die Lage
der Umkleiden incl. Duschräume. Die geplanten drei Büroräume mit einer
Gesamtgröße von 38 m² wurden zu
einer Einheit (28 m²) zusammengefasst.
Auf den Vorraum mit einer Größe von 53 m²
wurde gänzlich verzichtet. Aufgrund verwaltungsseitiger Erfahrungswerte wurden
die Grundflächen mehrerer Räume, wie z.B. des Hausanschlussraums, des
Behinderten-WCs u. a. vergrößert. Die Erweiterungsfläche des Funktionsgebäudes
beträgt in dieser Variante 310 m².
Kostenschätzung
Die Vorgaben für ein erforderliches
Raumprogramm und die Besprechungsergebnisse vom 15.10.2014 wurden durch die
Verwaltung in zeichnerische Vorentwürfe aufgenommen, die dieser Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt sind. Weiterhin sind Perspektiven beigefügt, die einen
ersten Eindruck des Objektes vermitteln.
Als Anhalt
für weitere Entscheidungen wurde der Vorentwurf mit einer
Gesamtkostenschätzung, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist und nicht die
Qualität der innerhalb von § 14-Unterlagen zu erstellenden Kostenberechnungen
hat, hinterlegt. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten des
Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern und weisen einen Betrag
von 775.818,12 € brutto incl. der Baunebenkosten aus.
Die Kostenschätzung berücksichtigt bereits
auch die Kostensteigerungen, die durch die Änderungen der Energieeinsparverordnung
2014 (EnEV)Â zu verzeichnen sind. Die
Abweichung zu der durch die nutzenden Vereine im Januar eingereichten
Vorplanung und der dortigen Kostenschätzung (= 765.000 €) erscheint zunächst
gering, zu berücksichtigen ist aber, dass damals die Nebenkosten für den
Architekten und die Fachingenieure nicht enthalten waren.
Der Kostenschätzung müssen noch
Projektsteuerungsleistungen hinzugerechnet werden. Nach der Honorarordnung für
Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft (kurz AHO
2009) ist hier mit einem Betrag von rd. 37.000 € brutto zu rechnen. Dabei
handelt es sich um eine überschlägige Rechnung, da die AHO 2009 nicht
verbindlich vorgeschrieben ist, sondern nur einen Anhaltspunkt bietet.
Folgekosten
Die aus dem Neubau des Funktionsgebäudes
bzw. dem Umbau eines Teiles des Bestandsobjektes sich ergebenden jährlichen
Folgekosten sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Sie belaufen sich
auf Basis der voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten auf 68.505.94 €
jährlich über die Nutzungsdauer von 60 Jahren.
Interimslösung
Entsprechend dem o. g. Beschluss des
Ausschusses für Schule und Sport vom 05.02.2014 wurde am 15.10.2014 mit den
Vereinen eine Übergangsmöglichkeit durch das Aufstellen eines Containers auf
der Sportanlage Schützenstraße diskutiert. In der Sitzung des Ausschusses vom
24.09.2014 hatte zudem die FDP-Fraktion einen Antrag zur Aufstellung eines
Umkleidecontainers eingebracht, der als Anlage beigefügt ist.
Besonders dem FSV Mädchenpower wäre durch
eine solche Lösung sehr geholfen. Fehlende Umkleide- und Rückzugsmöglichkeiten
für die Spielerinnen sowie Lagermöglichkeiten könnten so anteilig kompensiert
werden.
Eine schnelle Übergangslösung könnte in
Abstimmung mit den Vereinen durch das Aufstellen von zwei Umkleide- und einem
Lagercontainer mit je einer Größe von 2,5 x 6 m geschaffen werden. Der entsprechende
Aufwand beträgt einmalig 5.000 € für die Errichtung und rund 13.200 € Unterhaltungskosten
jährlich.
Die antragstellenden Vereine haben mit dem beigefügten
Schreiben vom 07.11.2014 die Notwendigkeit der Erweiterung aus ihrer
Perspektive dargestellt.
Fazit:
Der zusätzliche Raumbedarf an Funktionsräumen auf der Sportplatzanlage Schützenstraße ist unstrittig. Von daher sollten Planungsmittel in Höhe von 37.000 € im Haushalt 2015 bereitgestellt werden, um damit die § 14 – Unterlagen zu erstellen. Nach der Vorlage dieser konkreten Planunterlagen könnte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 abschließend entschieden werden, ob und wann die Maßnahme realisiert wird. Bis dahin ist die Umsetzung einer Übergangslösung erforderlich.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261500082 |
Erweiterung des Funktionsgebäudes
Schützenstraße |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0113030010 |
Investitionen |
096002 |
Zugänge Anlagen im Bau |
37.000 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Die Sportanlage Schützenstraße wurde im
Jahr 2012 im Rahmen des Modernisierungs-konzepts "Masterplan
Sportplatzanlagen" umfangreich modernisiert. Es entstanden eine
Kunstrasenfläche, eine Kunststofflaufbahn und eine neue Sprunggrube. Das
Kleinspielfeld wurde grundgereinigt und steht als weitere Spielfläche für Ballspiele zur Verfügung. Mit dieser
Maßnahme konnte der "Masterplan Sportplatzanlagen" abschließend für
alle städtischen Fußballplätze umgesetzt werden. In der Sitzung des Ausschusses
für Schule und Sport wurde am 05.02.2014 der Antrag der nutzenden Vereine des
Sportplatzes Schützenstraße auf eineÂ
Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes vorgelegt.       Weil ein finanzieller Aufwand bereits
angefallen ist, sollten trotz einer sehr schwierigen Haushaltslage die
weiteren Planungsmittel von 37.000 € bereitgestellt werden, um Klarheit
hinsichtlich der §14-Unterlagen zu bekommen. Weitere Haushaltsmittel incl. der Aufwendungen
im Ergebnishaushalt für die Anmietung von Containern sind zurzeit aber nicht
finanzierbar. Klausgrete |
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