Betreff
Kostenloses WLAN in der Hildener Innenstadt
Vorlage
WP 09-14 SV 10/079/1
Aktenzeichen
I/10-IT
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Antrag der FDP:

 

Immer mehr Kommunen in Deutschland bieten ihren Bürgern ein kostenfreies, öffentlich zugängliches WLAN-Netzwerk an. Damit wird die Attraktivität für die örtlich ansässige Wirtschaft  und den Tourismus gesteigert. Außerhalb der Großstädte entdecken deswegen auch kleinere Kommunen dieses Angebot für sich. Gerade ausländische Touristen und Geschäftsleute werden durch hohe Roaming-Gebühren vom Surfen mit mobilen Endgeräten abgehalten. Durch die Kooperation mit privaten Betreibern entstehen für die Kommunen selber keine Kosten für die Anschaffung der Hardware. Außerdem muss die Stadt dadurch keine rechtlichen Risiken bezüglich des Jugendschutzes oder missbräuchlicher Verwendung befürchten. Für die kostenneutrale Realisierung gibt es bereits viele Konzepte und konkrete Umsetzungsbeispiele, wie das ,Konzept Internetstadt Köln" oder die Städte EIIwangen und Pforzheim. Die FDP-Fraktion spricht sich aus diesen Gründen für eine Einrichtung eines öffentlich zugänglichen und kostenlosen WLAN-Netzwerks für die Hildener Innenstadt aus.

 

 

Anregung der Piratenpartei NRW:

 

Aus unserer heutigen hoch digitalisierten und vernetzten Gesellschaft ist das Internet, sei es für den privaten oder beruflichen Gebrauch, nicht mehr weg zu denken. Durch Smartphones, Tablet-PCs und Laptops ist das Internet mobil geworden. Für den Nutzer ist ein stabiles und zuverlässiges Netz eine wichtige Voraussetzung. Ein freies, kostenloses und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt würde dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt im Allgemeinen und für den Einzelhandel und die Gastronomie im Besonderen deutlich zu steigern. Ein solches Netz wäre ein bedeutender Standortfaktor für Hilden und garantiert bei vergleichsweise geringem Aufwand überregionale Aufmerksamkeit.

 

Daher fordern wir, die Antragsteller, dass ein kostenloses, freies und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt eingerichtet wird, sei es über ein eigenes Netz der Stadt, über einen Hotspot eines entsprechenden Anbieters oder durch Kooperation mit dem Einzelhandel.

 

Das oftmals angeführte Argument der noch bestehenden Störerhaftung ist nur ein oberflächliches, denn beispielsweise Monheim am Rhein und Düsseldorf haben kostenloses und offenes WLAN Netzwerk erfolgreich eingerichtet und berichten selber über die Bedeutung des freien und kostenlosen Zugangs zum Interner als Standortfaktor.


Antragstext:

 

Antrag Nr. 78 der RM Joseph und SB Hoppe (FDP) vom 18.12.2013:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

 

  1. Ein Konzept für die Einrichtung eines frei verfügbaren WLAN-Netzwerkes in der Hildener Innenstadt zu erarbeiten.
  2. Darin die Möglichkeit für Kooperationen mit privaten Betreibern zu prüfen, damit für die Stadt keine Kosten und keine rechtlichen Risiken entstehen.
  3. Das Gespräch mit den ansässigen Einzelhändlern und Gastronomen zu suchen, um die  Zusammenarbeit im Bereich des frei zugänglichen WLAN-Netzwerkes zu erörtern und das Empfangsgebiet über die Hildener Innenstadt zum Beispiel in Restaurants oder Cafés zu erweitern.

 

Anregung gem. § 24 GO NRW von Herrn Andreas Benoit und dem Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW vom 12.01.2014:

 

Der AK Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW und der Antragsteller Andreas Benoit bitten den Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden sich mit der Frage zu  befassen, ob die Möglichkeiten zur Einrichtung eines freien WLAN-Netzes (Wireless Local Area Network) in der Hildener Innenstadt gegeben sind oder hergestellt werden können und die Ergebnisse sollen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt werden.


 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Wie im Haupt- und Finanzausschuss am 05.03.2014 gewünscht, wurde eine rechtliche Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer Einrichtung eines freien WLANs aus Steuermitteln durchgeführt. Bei Vorliegen eines öffentlichen Zweckes und soweit sich Kosten und Verwaltungsaufwand im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt Hilden bewegen, wäre die Einrichtung eines freien WLANs aus Steuermitteln wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Beide Voraussetzungen sind offenkundig gegeben.

 

Eine für die Stadt Hilden tatsächlich „kostenlose“ Lösung ist nicht möglich, da vergleichbare Angebote in anderen Städten nur im Rahmen von Pilotprojekten realisiert werden konnten, zu denen diese Anbieter heute nicht mehr bereit sind. Aus diesem Grund wird z.B. auch das Angebot in Monheim durch die Stadt Monheim am Rhein selbst finanziert.

 

In Hilden wird bislang in der Stadtbücherei und in den beiden städtischen Jugendtreffs ein freies WLAN auf Kosten der Stadt Hilden angeboten. Haftungsrechtlich entstehen bei den dortigen Angeboten keine Probleme, da der Zugang über einen spezialisierten Provider geleitet wird, der sowohl einen Jugendschutzfilter einsetzt als auch alle eventuellen Forderungen aufgrund missbräuchlicher Nutzung übernimmt. Vertragspartner ist derselbe Provider wie in Monheim.

 

Wie schon in der als Anlage beigefügten Antragsvorlage WP 09-14 SV 10/079 ausgeführt, befinden sich im Innenstadtbereich (Fußgängerzone) kaum städtische Gebäude, an denen entsprechende WLAN-Antennen montiert werden könnten. Eine Ausweitung des schon jetzt bestehenden städtischen Angebotes mit freiem WLAN von den bereits versorgten Standorten könnte für folgende Bereiche erfolgen, die in einem oder in unmittelbarer Nähe eines städtischen Gebäudes liegen:

 

·                 Rathaus

·                 Bürgerhaus

·                 Dr. Ellen-Wiederhold-Platzes

·                 Mittelstraße im Bereich des Bürgerhauses

·                 Rathausvorplatzes zur Itterbrücke hin

·                 Nové-Mêsto-Platz

 

Die Versorgung dieser aus städtischen Gebäuden mit vorhandenem Glasfasernetz zu bedienenden Bereiche wäre nach einer aktuellen Kostenermittlung mit folgenden Aufwendungen verbunden:

 

·                 einmalig ca. 2.000 €

·                 monatlich ca. 50 €

 

Eine Ausweitung auf weitere Standorte im Innenstadtbereich wäre nur mithilfe von privaten Grundstücksbesitzern und / oder Betreibern möglich, da dies der Zustimmung des jeweiligen Gebäudeeigentümers bedarf. Hier entstehen höhere Aufwendungen je Installationspunkt, um im Ergebnis ein einheitliches WLAN-Angebot für die Nutzer darstellen zu können. Je Punkt muss von

 

·                    einmaligen Kosten von ca. 600 € und

·                    monatlichen Kosten von 50 €

 

ausgegangen werden. Angesichts der Länge der Mittelstraße muss zur Abdeckung von Mittelstraße und Markt von ca. 10 Installationspunkten ausgegangen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Versorgung im Innenstadtbereich mit WLAN-Angeboten bereits jetzt ausreichend, so dass ein zusätzliches städt. WLAN-Angebot für nicht erforderlich gehalten wird. Eine Bereitschaft des Einzelhandels oder der Gastronomie, sich an den Kosten eines zusätzlichen Angebotes zu beteiligen, kann angesichts der bereits dort vorhandenen eigenen Angebote nicht erwartet werden.

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

011001

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0110011200

Netzwerk Datensicherheit

542240

Mieten für TK-Einrichtungen

   600

0110011200

Netzwerk Datensicherheit

527920

Hardware (Router,Switche)

2.000

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Mittel müssten überplanmäßig bereit gestellt werden.

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen, in Vertretung Danscheidt