Betreff
Kostenloses WLAN in der Hildener Innenstadt
Vorlage
WP 09-14 SV 10/079
Aktenzeichen
I/10-IT
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Antrag der FDP:

 

Immer mehr Kommunen in Deutschland bieten ihren Bürgern ein kostenfreies, öffentlich zugängliches WLAN-Netzwerk an. Damit wird die Attraktivität für die örtlich ansässige Wirtschaft  und den Tourismus gesteigert. Außerhalb der Großstädte entdecken deswegen auch kleinere Kommunen dieses Angebot für sich. Gerade ausländische Touristen und Geschäftsleute werden durch hohe Roaming-Gebühren vom Surfen mit mobilen Endgeräten abgehalten. Durch die Kooperation mit privaten Betreibern entstehen für die Kommunen selber keine Kosten für die Anschaffung der Hardware. Außerdem muss die Stadt dadurch keine rechtlichen Risiken bezüglich des Jugendschutzes oder missbräuchlicher Verwendung befürchten. Für die kostenneutrale Realisierung gibt es bereits viele Konzepte und konkrete Umsetzungsbeispiele, wie das ,Konzept Internetstadt Köln" oder die Städte EIIwangen und Pforzheim. Die FDP-Fraktion spricht sich aus diesen Gründen für eine Einrichtung eines öffentlich zugänglichen und kostenlosen WLAN-Netzwerks für die Hildener Innenstadt aus.

 

 

Anregung der Piratenpartei NRW:

 

Aus unserer heutigen hoch digitalisierten und vernetzten Gesellschaft ist das Internet, sei es für den privaten oder beruflichen Gebrauch, nicht mehr weg zu denken. Durch Smartphones, Tablet-PCs und Laptops ist das Internet mobil geworden. Für den Nutzer ist ein stabiles und zuverlässiges Netz eine wichtige Voraussetzung. Ein freies, kostenloses und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt würde dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt im Allgemeinen und für den Einzelhandel und die Gastronomie im Besonderen deutlich zu steigern. Ein solches Netz wäre ein bedeutender Standortfaktor für Hilden und garantiert bei vergleichsweise geringem Aufwand überregionale Aufmerksamkeit.

 

Daher fordern wir, die Antragsteller, dass ein kostenloses, freies und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt eingerichtet wird, sei es über ein eigenes Netz der Stadt, über einen Hotspot eines entsprechenden Anbieters oder durch Kooperation mit dem Einzelhandel.

 

Das oftmals angeführte Argument der noch bestehenden Störerhaftung ist nur ein oberflächliches, denn beispielsweise Monheim am Rhein und Düsseldorf haben kostenloses und offenes WLAN Netzwerk erfolgreich eingerichtet und berichten selber über die Bedeutung des freien und kostenlosen Zugangs zum Interner als Standortfaktor.


Antragstext:

 

Antrag Nr. 78 der RM Joseph und SB Hoppe (FDP) vom 18.12.2013:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

 

  1. Ein Konzept für die Einrichtung eines frei verfügbaren WLAN-Netzwerkes in der Hildener Innenstadt zu erarbeiten.
  2. Darin die Möglichkeit für Kooperationen mit privaten Betreibern zu prüfen, damit für die Stadt keine Kosten und keine rechtlichen Risiken entstehen.
  3. Das Gespräch mit den ansässigen Einzelhändlern und Gastronomen zu suchen, um die  Zusammenarbeit im Bereich des frei zugänglichen WLAN-Netzwerkes zu erörtern und das Empfangsgebiet über die Hildener Innenstadt zum Beispiel in Restaurants oder Cafés zu erweitern.

 

Anregung gem. § 24 GO NRW von Herrn Andreas Benoit und dem Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW vom 12.01.2014:

 

Der AK Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW und der Antragsteller Andreas Benoit bitten den Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden sich mit der Frage zu  befassen, ob die Möglichkeiten zur Einrichtung eines freien WLAN-Netzes (Wireless Local Area Network) in der Hildener Innenstadt gegeben sind oder hergestellt werden können und die Ergebnisse sollen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt werden.


 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat in den letzten Jahren mehrfach geprüft, ob und wo zusätzlich zu den vorhandenen privaten Angeboten ein freies WLAN-Angebot im Hildener Stadtgebiet realisiert werden könnte. Auch die Erfahrungen der Stadt Monheim am Rhein mit den dort im Sommer 2013 installierten freien WLANs wurden hierfür ausgewertet.

 

In Hilden wird bislang in der Stadtbücherei und in den beiden städtischen Jugendtreffs ein freies WLAN auf Kosten der Stadt Hilden angeboten. Haftungsrechtlich entstehen bei den dortigen Angeboten keine Probleme, da der Zugang über einen spezialisierten Provider geleitet wird, der sowohl einen Jugendschutzfilter einsetzt als auch alle eventuellen Forderungen übernimmt.

 

Im Innenstadtbereich betreibt aktuell die Deutsche Telekom bereits 8 Hotspots zwischen Gabelung und Fritz-Gressard-Platz (WLAN-to-go), darunter auch ein Hotspot am Markt. Ein solches kommerzielles Angebot existiert z.B. in Monheim nicht. Darüber hinaus bietet die große Mehrheit der Restaurants, Cafés und Hotels in Hilden ihren Gästen ein kostenloses WLAN an.

 

Eine Erweiterung des Angebotes für Besucher der Innenstadt könnte nur mithilfe von privaten Grundstücksbesitzern und / oder Betreibern erfolgen, da in der Fußgängerzone kaum städtische Gebäude liegen, an denen entsprechende Antennen montiert werden könnten. Eine Bereitschaft hierzu erscheint aufgrund der bestehenden kommerziellen Angebote fraglich.

 

Mittlerweile ist zudem nahezu das gesamte Hildener Stadtgebiet von den Anbietern T-Mobile, Vodafone und O2 mit LTE (Long Term Evolution, deutlich schnellerer Nachfolger von UMTS) und von E-Plus mit UMTS versorgt, so dass Nutzer mit SIM-Karten deutscher Mobilfunkanbieter kaum Bedarf an einem freien WLAN haben, da sie in der Regel eine Datenflatrate nutzen.

 

Hilden ist keine klassische Touristenstadt, bei der insbesondere ausländische Besucher durch Nutzung eines (freien) WLANs Roamingkosten einsparen könnten.

 

Die Einrichtung eines freien WLANs aus Steuermitteln würde sicherlich die Geschäftsinteressen anderer Marktteilnehmer berühren (z.B. die Deutsche Telekom) und damit möglicherweise als unzulässiger Wettbewerb der Öffentlichen Hand gerügt werden können.

 

Eine Ausweitung des schon jetzt bestehenden städtischen Angebotes mit freiem WLAN von den o.g. Standorten auf eine Abdeckung des Rathauses, des Bürgerhauses, des Dr. Ellen-Wiederhold-Platzes und des Rathausvorplatzes zur Itterbrücke hin wäre nach einer aktuellen Kostenermittlung mit folgenden Aufwendungen verbunden:

 

§  einmalig ca. 1.000 €

§  monatlich ca. 30 €

 

Die Ausweitung auf Standorte, an denen bereits heute kommerzielle WLAN-Angebote zur Verfügung stehen, wäre - wie oben bereits erläutert - wettbewerbsrechtlich bedenklich. Aus Sicht der Verwaltung ist außerdem die Versorgung im Innenstadtbereich mit WLAN-Angeboten bereits jetzt ausreichend, so dass ein zusätzliches städt. WLAN-Angebot für nicht erforderlich gehalten wird. Eine Bereitschaft des Einzelhandels oder der Gastronomie, sich an den Kosten eines zusätzlichen Angebotes zu beteiligen, kann angesichts der bereits eigenen dortigen Angebote nicht erwartet werden.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

011001

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0110011200

Netzwerk Datensicherheit

542240

Mieten für TK-Einrichtungen

360

0110011200

Netzwerk Datensicherheit

527920

Hardware (Router,Switche)

1000

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete