Erläuterungen
zum Antrag:
Antrag der FDP:
Immer mehr Kommunen in Deutschland bieten ihren Bürgern ein kostenfreies, öffentlich zugängliches WLAN-Netzwerk an. Damit wird die Attraktivität für die örtlich ansässige Wirtschaft und den Tourismus gesteigert. Außerhalb der Großstädte entdecken deswegen auch kleinere Kommunen dieses Angebot für sich. Gerade ausländische Touristen und Geschäftsleute werden durch hohe Roaming-Gebühren vom Surfen mit mobilen Endgeräten abgehalten. Durch die Kooperation mit privaten Betreibern entstehen für die Kommunen selber keine Kosten für die Anschaffung der Hardware. Außerdem muss die Stadt dadurch keine rechtlichen Risiken bezüglich des Jugendschutzes oder missbräuchlicher Verwendung befürchten. Für die kostenneutrale Realisierung gibt es bereits viele Konzepte und konkrete Umsetzungsbeispiele, wie das ,Konzept Internetstadt Köln" oder die Städte EIIwangen und Pforzheim. Die FDP-Fraktion spricht sich aus diesen Gründen für eine Einrichtung eines öffentlich zugänglichen und kostenlosen WLAN-Netzwerks für die Hildener Innenstadt aus.
Anregung der Piratenpartei NRW:
Aus unserer heutigen hoch digitalisierten und vernetzten Gesellschaft ist das Internet, sei es für den privaten oder beruflichen Gebrauch, nicht mehr weg zu denken. Durch Smartphones, Tablet-PCs und Laptops ist das Internet mobil geworden. Für den Nutzer ist ein stabiles und zuverlässiges Netz eine wichtige Voraussetzung. Ein freies, kostenloses und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt würde dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt im Allgemeinen und für den Einzelhandel und die Gastronomie im Besonderen deutlich zu steigern. Ein solches Netz wäre ein bedeutender Standortfaktor für Hilden und garantiert bei vergleichsweise geringem Aufwand überregionale Aufmerksamkeit.
Daher fordern wir, die Antragsteller, dass ein kostenloses, freies und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt eingerichtet wird, sei es über ein eigenes Netz der Stadt, über einen Hotspot eines entsprechenden Anbieters oder durch Kooperation mit dem Einzelhandel.
Das oftmals angeführte Argument der noch bestehenden Störerhaftung ist nur ein oberflächliches, denn beispielsweise Monheim am Rhein und Düsseldorf haben kostenloses und offenes WLAN Netzwerk erfolgreich eingerichtet und berichten selber über die Bedeutung des freien und kostenlosen Zugangs zum Interner als Standortfaktor.
Antragstext:
Antrag Nr. 78 der RM Joseph und SB Hoppe (FDP) vom 18.12.2013:
Die Verwaltung wird gebeten:
- Ein Konzept für die Einrichtung eines frei verfügbaren WLAN-Netzwerkes in der Hildener Innenstadt zu erarbeiten.
- Darin die Möglichkeit für Kooperationen mit privaten Betreibern zu prüfen, damit für die Stadt keine Kosten und keine rechtlichen Risiken entstehen.
- Das Gespräch mit den ansässigen Einzelhändlern und Gastronomen zu suchen, um die Zusammenarbeit im Bereich des frei zugänglichen WLAN-Netzwerkes zu erörtern und das Empfangsgebiet über die Hildener Innenstadt zum Beispiel in Restaurants oder Cafés zu erweitern.
Anregung gem. § 24 GO NRW von Herrn Andreas Benoit und dem Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW vom 12.01.2014:
Der AK Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW und der Antragsteller Andreas Benoit bitten den Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden sich mit der Frage zu befassen, ob die Möglichkeiten zur Einrichtung eines freien WLAN-Netzes (Wireless Local Area Network) in der Hildener Innenstadt gegeben sind oder hergestellt werden können und die Ergebnisse sollen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Nach einer mittlerweile erfolgten
Konsolidierung des freien WLAN-Angebotes in Hilden steht dieses nunmehr an
folgenden Standorten zur Verfügung:
·
Rathaus
·
Bürgerhaus
·
Dr.
Ellen-Wiederhold-Platz
·
Rathausvorplatz
zur Itterbrücke hin
·
Feuerwache
·
Stadtbücherei
·
Nové-Mêsto-Platz
·
Jugendtreff
am Weidenweg
·
Jugend-
und Kulturzentrum „Area 51“
Haftungsrechtlich entstehen bei den dortigen
Angeboten keine Probleme, da der Zugang über einen spezialisierten Provider geleitet
wird, der sowohl einen Jugendschutzfilter einsetzt als auch alle eventuellen
Forderungen aufgrund missbräuchlicher Nutzung übernimmt. Vertragspartner ist
derselbe Provider wie in Monheim.
Für eine Ausweitung auf weitere Standorte im
Innenstadtbereich ergeben sich grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, z.B. mit
Zustimmung und Beteiligung von privaten Grundstücksbesitzern,  Betreibern von Geschäften und / oder
Gaststätten oder durch Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur im
öffentlichen Raum auf städtische Kosten.
Zur Klärung, ob einerseits ein tatsächlicher
Bedarf an der Ausweitung des vorhandenen Angebotes besteht und andererseits
Bereitschaft des Einzelhandels oder der Gastronomie vorhanden ist, sich evtl.
an den Kosten eines zusätzlichen Angebotes zu beteiligen, müsste zunächst eine
entsprechende Untersuchung durchgeführt werden. Dabei könnten auch
Refinanzierungsmöglichkeiten betrachtet werden.
Ein hierzu vorliegendes Grobkonzept, in dem
von einer Komplettversorgung der Fußgängerzone ausgegangen wird, geht von
Gesamtkosten für Errichtung, Betrieb und Vermarktung in Höhe von 300.000 € über
einen Zeitraum von 3 Jahren aus, die sich evtl. zumindest teilweise
refinanzieren lassen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Versorgung
im Innenstadtbereich mit WLAN-Angeboten bereits jetzt ausreichend. Es sollte
allerdings geprüft werden, ob punktuell unter Beteiligung von Einzelhandel oder
Gastronomie eine Ausweitung des bestehenden Angebots kostengünstig möglich ist.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
noch
nicht zu übersehen |
||||||
Produktnummer / -bezeichnung |
011001 |
Technikunterstützte
Informationsverarbeitung |
|||||
Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2015 |
||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier
ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein X (hier
ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein X (hier
ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||