Betreff
Kostenloses WLAN in der Hildener Innenstadt
Vorlage
WP 14-20 SV 10/009
Aktenzeichen
I/10-IT
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Antrag der FDP:

 

Immer mehr Kommunen in Deutschland bieten ihren Bürgern ein kostenfreies, öffentlich zugängliches WLAN-Netzwerk an. Damit wird die Attraktivität für die örtlich ansässige Wirtschaft  und den Tourismus gesteigert. Außerhalb der Großstädte entdecken deswegen auch kleinere Kommunen dieses Angebot für sich. Gerade ausländische Touristen und Geschäftsleute werden durch hohe Roaming-Gebühren vom Surfen mit mobilen Endgeräten abgehalten. Durch die Kooperation mit privaten Betreibern entstehen für die Kommunen selber keine Kosten für die Anschaffung der Hardware. Außerdem muss die Stadt dadurch keine rechtlichen Risiken bezüglich des Jugendschutzes oder missbräuchlicher Verwendung befürchten. Für die kostenneutrale Realisierung gibt es bereits viele Konzepte und konkrete Umsetzungsbeispiele, wie das ,Konzept Internetstadt Köln" oder die Städte EIIwangen und Pforzheim. Die FDP-Fraktion spricht sich aus diesen Gründen für eine Einrichtung eines öffentlich zugänglichen und kostenlosen WLAN-Netzwerks für die Hildener Innenstadt aus.

 

 

Anregung der Piratenpartei NRW:

 

Aus unserer heutigen hoch digitalisierten und vernetzten Gesellschaft ist das Internet, sei es für den privaten oder beruflichen Gebrauch, nicht mehr weg zu denken. Durch Smartphones, Tablet-PCs und Laptops ist das Internet mobil geworden. Für den Nutzer ist ein stabiles und zuverlässiges Netz eine wichtige Voraussetzung. Ein freies, kostenloses und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt würde dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt im Allgemeinen und für den Einzelhandel und die Gastronomie im Besonderen deutlich zu steigern. Ein solches Netz wäre ein bedeutender Standortfaktor für Hilden und garantiert bei vergleichsweise geringem Aufwand überregionale Aufmerksamkeit.

 

Daher fordern wir, die Antragsteller, dass ein kostenloses, freies und effizientes WLAN-Netz in der Hildener Innenstadt eingerichtet wird, sei es über ein eigenes Netz der Stadt, über einen Hotspot eines entsprechenden Anbieters oder durch Kooperation mit dem Einzelhandel.

 

Das oftmals angeführte Argument der noch bestehenden Störerhaftung ist nur ein oberflächliches, denn beispielsweise Monheim am Rhein und Düsseldorf haben kostenloses und offenes WLAN Netzwerk erfolgreich eingerichtet und berichten selber über die Bedeutung des freien und kostenlosen Zugangs zum Interner als Standortfaktor.


Antragstext:

 

Antrag Nr. 78 der RM Joseph und SB Hoppe (FDP) vom 18.12.2013:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

 

  1. Ein Konzept für die Einrichtung eines frei verfügbaren WLAN-Netzwerkes in der Hildener Innenstadt zu erarbeiten.
  2. Darin die Möglichkeit für Kooperationen mit privaten Betreibern zu prüfen, damit für die Stadt keine Kosten und keine rechtlichen Risiken entstehen.
  3. Das Gespräch mit den ansässigen Einzelhändlern und Gastronomen zu suchen, um die  Zusammenarbeit im Bereich des frei zugänglichen WLAN-Netzwerkes zu erörtern und das Empfangsgebiet über die Hildener Innenstadt zum Beispiel in Restaurants oder Cafés zu erweitern.

 

Anregung gem. § 24 GO NRW von Herrn Andreas Benoit und dem Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW vom 12.01.2014:

 

Der AK Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW und der Antragsteller Andreas Benoit bitten den Rat und die Verwaltung der Stadt Hilden sich mit der Frage zu  befassen, ob die Möglichkeiten zur Einrichtung eines freien WLAN-Netzes (Wireless Local Area Network) in der Hildener Innenstadt gegeben sind oder hergestellt werden können und die Ergebnisse sollen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt werden.


 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach einer mittlerweile erfolgten Konsolidierung des freien WLAN-Angebotes in Hilden steht dieses nunmehr an folgenden Standorten zur Verfügung:

 

·                 Rathaus

·                 Bürgerhaus

·                 Dr. Ellen-Wiederhold-Platz

·                 Rathausvorplatz zur Itterbrücke hin

·                 Feuerwache

·                 Stadtbücherei

·                 Nové-Mêsto-Platz

·                 Jugendtreff am Weidenweg

·                 Jugend- und Kulturzentrum „Area 51“

 

Haftungsrechtlich entstehen bei den dortigen Angeboten keine Probleme, da der Zugang über einen spezialisierten Provider geleitet wird, der sowohl einen Jugendschutzfilter einsetzt als auch alle eventuellen Forderungen aufgrund missbräuchlicher Nutzung übernimmt. Vertragspartner ist derselbe Provider wie in Monheim.

 

Für eine Ausweitung auf weitere Standorte im Innenstadtbereich ergeben sich grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, z.B. mit Zustimmung und Beteiligung von privaten Grundstücksbesitzern,  Betreibern von Geschäften und / oder Gaststätten oder durch Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur im öffentlichen Raum auf städtische Kosten.

 

Zur Klärung, ob einerseits ein tatsächlicher Bedarf an der Ausweitung des vorhandenen Angebotes besteht und andererseits Bereitschaft des Einzelhandels oder der Gastronomie vorhanden ist, sich evtl. an den Kosten eines zusätzlichen Angebotes zu beteiligen, müsste zunächst eine entsprechende Untersuchung durchgeführt werden. Dabei könnten auch Refinanzierungsmöglichkeiten betrachtet werden.

 

Ein hierzu vorliegendes Grobkonzept, in dem von einer Komplettversorgung der Fußgängerzone ausgegangen wird, geht von Gesamtkosten für Errichtung, Betrieb und Vermarktung in Höhe von 300.000 € über einen Zeitraum von 3 Jahren aus, die sich evtl. zumindest teilweise refinanzieren lassen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Versorgung im Innenstadtbereich mit WLAN-Angeboten bereits jetzt ausreichend. Es sollte allerdings geprüft werden, ob punktuell unter Beteiligung von Einzelhandel oder Gastronomie eine Ausweitung des bestehenden Angebots kostengünstig möglich ist.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

noch nicht zu übersehen

Produktnummer / -bezeichnung

011001

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete