Betreff
CDU Antrag zur Umplanung des Wendehammers auf dem Azaleenweg
Vorlage
WP 09-14 SV 66/180
Aktenzeichen
IV/66
Art
Antragsvorlage

 

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die oben angegebene Sitzungsvorlage bildet die Grundlage für die Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss, die Grünanlage am Azaleenweg aufzugeben und dort zusätzliche Parkplätze zu errichten. Die CDU-Fraktion hat nunmehr Informationen erhalten, dass in dem bestehenden Bebauungsplan an dieser Stelle eine Grünfläche festgeschrieben sei. Diese Information war in der Sitzungsvorlage SV 66/165 nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion erneut Beratungsbedarf.

 


 

Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beantragt, das Thema „Umplanung des Wendehammers auf dem Azaleenweg“ erneut im Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung auf die Tagesordnung zu setzen und hierzu die Sitzungsvorlage SV 66/165 um Erläuterungen zu den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans zu ergänzen.

 


 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der im Stadtentwicklungsausschuss vom 06.11.2013 abgelehnten Bürgeranregung, einen zusätzlichen Parkplatz entlang einer Garage auf dem Azaleenweg einzurichten, wurde die Verwaltung beauftragt, eigene Planungsvorschläge für zusätzliche öffentliche Stellplätze zu erarbeiten, diese mit Hilfe einer Befragung den betroffenen Anwohnern vorzustellen und zeitgleich auch über die favorisierte Variante abstimmen zu lassen.

Mit 60 % Zustimmung für Variante 1 gab es ein deutliches Votum der Anwohner für die Schaffung von weiteren 6 Stellplätzen, dem sich der Stadtentwicklungsausschuss am 12.02.2014 mit dem Beschluss der Umsetzung dieser Variante, anschloss.

Durch die bauliche Umsetzung der gewünschten Variante 1, würden ca. 30 Prozent der betroffenen Grünfläche von „Aufenthaltsfläche“ zu „Restgrün“ umgewandelt.

 

Der Azaleenweg liegt im Planungsbereich des seit dem 30. April 1994 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 131, der in seiner Ursprungsform die Anlage einer ca. 960 Quadratmeter großen Grünfläche („Verkehrsgrün“) vorgesehen hatte.

Um jedoch die Möglichkeit auszuschöpfen zu können, dort weitere Bauflächen auszuweisen, wurde im Jahr 1995 ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt, durch welches die für die Bebauung vorgesehene Fläche erweitert und ein Großteil (ca. 80 Prozent) der vorgenannten Grünfläche reduziert wurde.

Am 29. Januar 1996 wurde, gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), die 1. vereinfachte Änderung durch vorherige öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt gemacht und somit ebenfalls rechtskräftig.

 

Weder für den Bebauungsplan Nr. 131 noch für die 1. Vereinfachte Änderung existieren textliche Festsetzungen, jedoch ist die zu betrachtende Fläche, wie bereits gemäß Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 im ursprünglichen Bebauungsplan Nr 131 dargestellt, als sog. „Verkehrsgrün“ ausgewiesen.

 

 

Obwohl im Vergleich zur 1. Vereinfachten Änderung von 1996, die neuerlich vorgesehene Umgestaltung der Grünfläche nur ca. 30 Prozent betrifft, wird dem Stadtentwicklungsausschuss anheimgestellt, darüber zu beschließen, ob eine weitere vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 131 – 1 (nach Maßgabe der Variante 1) durchgeführt werden soll, oder, aufgrund der bereits mit der 1. Vereinfachten Änderung durchgeführten Reduzierung der Grünfläche, die derzeitige Ausgestaltung des Azaleenweges beibehalten werden soll und die bereits vorhandene Anzahl an öffentlichen (ca. 9) und privaten (ca. 83) Stellplätzen, auch im Hinblick auf eine gewünschte Aufenthaltsfunktion, als ausreichend erachtet werden kann.

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen   Nein