Bebauungsplan Nr. 254 "Albert-Schweitzer-Schule"
Erläuterungen zum Antrag:
Dem Antrag waren keine Erläuterungen beigefügt.
Antragstext:
Auf Grundlage der
Beratung der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.01.2014
beantragt die FDP-Fraktion zum Bebauungsplan Nr. 254 folgende Punkte in die
neue Offenlage aufzunehmen und zu berücksichtigen:
- Eine n e u e Offenlage des Bebauungsplan Nr.
254 auf den Weg zu bringen.
- Die
Festschreibung aller vorhandenen Bäume auf der zu entstehenden Freifläche
zwischen WA4 , WA2 und WA5.
- Beim Bau der
geplanten Rigole, die zur Versickung des Niederschlagswassers im geplanten
Baugebiet dienen soll, darf keiner der vorhandenen Bäume beschädigt
werden.
- Die Anzahl
der Stellplätze im mehrgeschossigen Wohnungsbau sind auf 1,5 Stellplätze
je Wohneinheit festzuschreiben. (Ausgenommen hiervon sind die geplanten
Wohneinheiten, die durch die WGH gebaut werden sollen.)
- Auf die
Erschließungsstraße Planstraße 01 gänzlich zu verzichten und die jetzige
vorhandene Infrastruktur / Straßenführung Am Lindengarten zu erhalten und
somit den Baum Nr. 16 festzuschreiben.
- Den Baukörper
WA5 um 180 Grad zu drehen, so dass die Eingänge (Ostseite) über die Straße
Am Lindengarten erschlossen werden und die Gärten (Südwestseite) am Rand
des Bebauungsgebietes unmittelbar an die Grünfläche anschließen.
- Den Baukörper
WA5 zu kürzen, so dass der Baum Nr. 17 erhalten bleibt und festgeschrieben
wird.
Stellungnahme der
Verwaltung
Durch die 46.
Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 254 soll eine nicht
mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz
in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu
schaffen. Außerdem soll eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz ins
Plangebiet integriert werden.
Nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 12.06.2013 hat der Rat der Stadt Hilden am 10.07.2013 den Beschluss zur Offenlage der nach der frühzeitigen Beteiligung überarbeiteten Planung gefasst. Die Offenlage wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden vom 11.07.2013 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde vom 22.07.2013 bis einschließlich 16.09.2013 öffentlich ausgelegt.
Wesentliche Inhalte der Anregungen aus der Offenlage wurden dem Stadtentwicklungsausschuss am 22.01.2014 mitgeteilt. In der Sitzung wurden zwei Anträge der Fraktionen für Maßnahmen zum Baumschutz im Plangebiet Albert-Schweitzer-Schule vorgebracht, die Gegenstand der Sitzungsvorlage 61/235 sind. Der nun vorgelegte Antrag der FDP-Fraktion greift diese Punkte noch einmal auf, und ergänzt sie um Anträge zu den Versickerungsmaßnahmen und der Anzahl der Stellplätze. (Die im Folgenden genannten Nummern der Bäume entsprechen der Nummerierung im Landschaftspflegerischen Begleitplan.)
Der der vorliegenden Sitzungsvorlage 61/239 zugrunde
liegende Antrag der FDP-Fraktion greift die in der SV 61/235 behandelten Punkte
teilweise noch einmal auf bzw. ergänzt sie. Zu den Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
Neue Offenlage
Die Wiederholung
der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 254 ist aus Gründen der Rechtssicherheit
erforderlich, wie in der Mitteilungsvorlage SV 61/226 am 22.01.2014 dargelegt.
Bäume in der Grünfläche
Erstmalig wird der
Antrag gestellt, alle vorhandenen Bäume auf der Erweiterung der
Grünfläche zum Erhalt festzusetzen, was über alle bisherigen Forderungen
hinausgeht.
In der Übersicht, die der Sitzungsvorlage 61/235 beigefügt ist, sind neben den
schützens- und erhaltenswerten Bäume die „Sonstigen Bäume“ mit einem dünnen
schwarzen Kreis gekennzeichnet.
Die Bäume im
Plangebiet werden vom Sachgebiet Grünflächen regelmäßig auf ihre Vitalität und
ihren ökologischen Wert hin untersucht. Auf der geplanten öffentlichen
Grünfläche (nördliche des bestehenden Spielplatzes) stehen drei Bäume, die
diesen Untersuchungen nach schutzwürdig sind, und ein Baum, der erhaltenswert
ist. Wie in der SV 61/235 dargelegt, ist deren Festsetzung nicht erforderlich,
aber möglich, insofern wird auf die entsprechende Beschlussfassung verwiesen.
Außerdem stehen
jedoch weitere Bäume und Gehölze auf der Grünfläche, die keinen Schutzstatus
haben. Die Festsetzung der Fläche als öffentliche Grünfläche gefährdet deren
Erhalt grundsätzlich nicht. Sie beinhaltet hingegen den Erhalt und die Pflege
der Fläche als Grünfläche mit Bäumen und Gehölzen. Ob die einzelnen Bäume
erhalten werden, hängt daher nicht vom Bebauungsplan ab, sondern lediglich von
künftigen Gestaltungswünschen. Wenn alle Bäume in diesem Bereich zum
Erhalt festgesetzt werden, werden damit auch Bäume festgesetzt, die aufgrund
ihrer fehlenden Vitalität oder anderer Gründe nicht dauerhaft erhalten werden
können oder sollen, die auch nicht gemäß Baumschutzsatzung erhalten werden
müssten. Der Erhalt aller Bäume durch Festsetzung im Bebauungsplan ist daher
nicht empfehlenswert und wird von der Verwaltung abgelehnt.
Rigolenbau und Baumschutz
Der Platz zwischen den Bäumen und der Planstraße 5 reicht für die
Baugrube der Rigole aus, ohne die Bäume zu gefährden. Eine Umplanung ist daher
hierfür nicht erforderlich.
Stellplatzschlüssel
Der
aufgrund der neuen Wohneinheiten entstehende Platzbedarf für den ruhenden
Verkehr wird durch Stellplätze in Tiefgaragen und in den Einfamilienreihen- und
Patiohäusern gedeckt. Hierfür wird bisher ein Stellplatzschlüssel von 1,0 pro Wohneinheit
angesetzt. Der Verkehrsprognose liegt die Annahme zugrunde, dass alle neuen
Haushalte über je einen Pkw verfügen, obwohl es in Hilden statistisch gesehen
ca. 15% Haushalte ohne Pkw gibt.
Seitens
der Verwaltung wird aus den ausgeführten Gründen kein Bedarf an einem höheren
Stellplatzschlüssel für die Mehrfamilienhäuser gesehen.
Im
Bereich der Mehrfamilienhäuser ist es dennoch ohne weitere Veränderungen
an der Planung möglich, auf privatrechtlicher Basis – entweder im
Kaufvertrag oder freiwillig – einen höheren Stellplatzschlüssel umzusetzen, als
bisher in der Planung berücksichtigt:
Die
Tiefgaragen können größer gebaut werden (unter Berücksichtigung der bestehenden
Festsetzungen), oder in den Tiefgaragen Doppelparker oder sonstige Parksysteme
eingerichtet werden. Dies ist ohne Überarbeitung und erneute Offenlage möglich.
Es könnte
auch für das ganze Plangebiet oder aber nur für die Mehrfamilienhäuser ein
höherer Stellplatzschlüssel festgesetzt werden, als bisher vorgesehen, also
beispielsweise 1,5 Stellplätze je Wohneinheit. Zu bedenken ist aber, dass bei
einem höheren Stellplatzschlüssel die Kosten für den einzelnen Bauherren bzw.
Käufer ansteigen. Für verschiedene Bauvorhaben ist die Forderung nach einem
höheren Stellplatzanteil grundsätzlich auch nicht sinnvoll. Dies betrifft Bauten
im öffentlich geförderten Wohnungsbau (z.B. die WGH) oder auch Interessenten an
Seniorenwohnungen, für die zwar ebenfalls Stellplätze vorgesehen werden sollen,
jedoch ein Stellplatz pro Wohneinheit sicherlich ausreichen wird. Da aber erst
im Zuge der Beratung eines Vermarktungskonzepts festgelegt wird, welche
Nutzungen wo im Baugebiet angesiedelt werden sollen und letztlich somit die
Nutzung der einzelnen Mehrfamilienhäuser noch nicht feststeht, kann auf Ebene
des Bebauungsplans nicht für einige Mehrfamilienhäuser ein anderer
Stellplatzschlüssel festgelegt werden, als für andere.
Erhalt der bestehenden Erschließung
Die
bestehende Straße Am Lindengarten (Stichstraße von der Lindenstraße aus) dient
nur der Erschließung weniger Einfamilienhäuser sowie der Erschließung und Pflege
der Grünanlage Am Lindengarten. Da in dem Gebiet in Zukunft erheblich mehr
Wohneinheiten entstehen, muss die Erschließung angepasst werden. Dies betrifft
sowohl die Planstraßen 01 und 05, als auch die entsprechenden Kanäle. Soll die
Erschließung beibehalten werden, so müsste auf die vorgesehene Planung
verzichtet werden und eine weitaus geringere Baudichte geplant werden.
Der Baum Nr. 16 kann dennoch festgesetzt werden und als Straßenbaum
erhalten werden, wie in der SV 61/235 dargelegt. Die Straße Am Lindengarten
(östlicher Teil) kann bei Beibehaltung der Planung nicht in der bestehenden,
„provisorisch“ hergestellten Form erhalten werden.
Drehung der
Baukörper im WA 5
In der SV 61/235 wurden die Folgen einer möglichen
Drehung des Baukörpers im WA 5 um 180° bereits ausführlich dargelegt, so dass
in diesem Bezug
auf jene Sitzungsvorlage und die entsprechende Beschlussfassung verwiesen wird.
Erhaltung des Baumes Nr. 17
Der Schutz des
Baumes Nr. 17 kann ebenfalls gewährleistet werden, wenn, wie in der SV 61/235
dargelegt, die Festsetzung eines bedingten Baurechts für das südliche Patiohaus
im WA 5 getroffen wird. Ein gänzlicher Verzicht auf das Patiohaus ist auch
denkbar, aber nicht erforderlich. Insofern wird auf die SV 61/235 verwiesen.
Die Verwaltung schlägt daher aus den
aufgeführten Gründen vor:
- Den Bebauungsplan mit den evtl. beschlossenen
Änderungen neu offenzulegen,
- für den Bereich des WA 5 die
vorgestellte Variante I im Bebauungsplan inklusive des zusätzlichen
bedingten Baurechts umzusetzen und den Baum Nr. 17 zum Erhalt
festzusetzen,
- den Baum Nr. 16 zum Erhalt
festzusetzen,
- die schützens- und erhaltenswerten
Bäume in der Grünanlage nicht festzusetzen.
gez. H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
abhängig
vom Beschluss |
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Produktnummer / -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010030 |
Bebauungsplan |
529100 |
Dienstleistung |
5.050,- € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Haushaltsmittel von zusätzlich 5.050,- €
müssen bei positiver Beschlussfassung in den Haushalt 2014 aufgenommen werden
(siehe SV 61/235). |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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