Abhandlung der Anregungen
Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1.
die
Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt
abzuhandeln:
1.1
Schreiben
der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22 Gefahrenabwehr, Hafensicherheit,
Kampfmittelbeseitigung vom 07.11.2013
Bezirksregierung Abteilung 22 (Kampfmittelbeseitigungsdienst):
Der Bereich ist
identisch mit jener Fläche, die bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange ausgewertet wurde (Stellungnahme vom
09.04.2013).
Es haben sich keine
neuen Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung für den beantragten Bereich
ergeben.
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Das Schreiben des KBD wird zur Kenntnis genommen.
1.2
Schreiben
der Westnetz GmbH – Regionalzentrum Neuss – vom 12.11.2013
Im Bereich des
Bebauungsplanes sind keine Versorgungsleitungen der Westnetz GmbH vorhanden.
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Das Schreiben der Westnetz GmbH wird zur Kenntnis genommen.
1.3 Schreiben des Kreises Mettmann vom 29.11.2013
Untere Wasserbehörde:
Es bestehen gegen die
geplante semizentrale Versickerung keine Bedenken.
Untere Immissionsschutzbehörde:
Gegen das o. g.
Bauleitplanverfahren bestehen aus der Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes
keine Bedenken.
Untere Bodenschutzbehörde:
Allgemeiner
Bodenschutz
Aus Sicht des
Allgemeinen Bodenschutzes werden keine Anregungen vorgebracht.
Altlasten
Für das Plangebiet
liegen keine Erkenntnisse, Hinweise oder Verdachtsmomente zu Altlasten,
schädlichen Bodenveränderungen sowie dadurch bedingten Beeinträchtigungen vor,
so dass diesbezüglich keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht werden.
Kreisgesundheitsamt:
Es werden keine
Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Untere Landschaftsbehörde:
Zu der vorgenannten
Planung werden die nachfolgend näher dargestellten Hinweise gemacht. Bedenken
oder Anregungen werden nicht vorgebracht.
Landschaftsplan:
Das Plangebiet liegt
nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete
werden auch nicht berührt. Eine Beteiligung von Beirat, ULAN- Fachausschuss
sowie Kreisausschuss ist daher nicht erforderlich.
Umweltprüfung/
Eingriffsregelung:
Der Begründung des
Bebauungsplanes ist ein Umweltbericht mit durchgeführter Umweltprüfung (UP)
beigefügt worden, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
beschrieben und bewertet werden.
Die Planung bedingt
Eingriffe in Natur und Landschaft. Zur Abarbeitung des entstehenden
Ausgleichsbedarfs wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet.
Der darin vorgesehenen Begleichung des verbleibenden Defizits wird zugestimmt.
Artenschutz:
Nach hiesiger
Einschätzung werden lokale Populationen streng geschützter Arten durch die
Planung nicht beeinträchtigt. Die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung
(ASP) bestätigt dies.
Planung:
Es werden keine
Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Das Schreiben des Kreises Mettmann und die darin enthaltenden Aussagen
und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.4Â Â Â Â Â Â Anregungen
aus der frühzeitigen Beteiligung:
Im Übrigen sind die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen
Anregungen nicht anders zu bewerten, als bereits im Offenlagebeschluss des
Rates vom 16.10.2013 (Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/207) beschlossen. Es wird
insoweit auf den Beschluss vom 16.10.2013 verwiesen.
2.
die
Anregungen der BürgerInnen im Rahmen der öffentlichen Auslegung wie folgt
abzuhandeln:
Es sind keine Anregungen von BürgerInnen im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangen.
3.        das Angebot vom 08.01.2014 der Firma Wohnbau-Gesellschaft
H. Derr mbH § Co KG, Hilden auf Abschluss des Durchführungsvertrages anzunehmen und die
Stadtverwaltung zu ermächtigen, den Durchführungsvertrag gemäß § 63 und 64
Gemeindeordnung NW verbindlich für die Stadt Hilden abzuschließen.
4.        den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63, 3. Änderung,
welcher zugleich auch Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20 ist, gem. der §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S.666) in der z.Zt
gültigen Fassung sowie §10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt geändert
wurde durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), als Satzung.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung
einschließlich Umweltbericht vom 09.12.2013 zugrunde.
Das Plangebiet des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63, 3. Änderung, welcher zugleich auch
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20 ist, liegt im Hildener Norden zwischen
der L282 (Westring) und der Köbener Straße. Es wird im Norden begrenzt durch
das Grundstück des bestehenden Garagenhofes (Flurstück 550), dem
Feuerwehrzufahrtsweg der Hausnummer 8 der Köbener Str. im Osten (Flurstück
272), der Straßenfläche der Köbener Str. im Süden (Flurstück 423) und der
Fußgängerzuwegung zur Hausnummer 10 der Köbener Str. im Westen (Flurstück 271).
Das Plangebiet selbst umfasst Teilbereiche der Flurstücke 271 und 272 in Flur
31 der Gemarkung Hilden. Die Größe des Plangebietes beträgt rund 0,26 ha.
Das Plangebiet befindet sich im Besitz der
Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH & Co KG, welche die Planung und Umsetzung
des Vorhabens in Auftrag gegeben hat.
Ziel der Planung ist es, den bereits
existierenden Garagenhof auf Flurstück 550 zu erweitern. Im Detail sollen 25
Fertiggaragen nördlich der Wohnhäuser Köbener Str. Nr. 8 und Nr. 10 errichtet
werden. Die Gestaltung der neuen baulichen Anlagen soll sich an dem bestehenden
Garagenhof orientieren (z. B. Dachbegrünung). Die Zufahrt des bestehenden Garagenhofes
wird zur Erschließung der geplanten Garagen genutzt und geringfügig angepasst
werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 14.11.2012 wurde im Stadtentwicklungsausschuss der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63, 3.
Änderung gefasst, welcher zugleich auch Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 20
für den Bereich Köbener Straße ist. Am 04.12.2012 erfolgte die Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses.
Auslöser für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der stark
gestiegene private Stellplatzbedarf im Bereich der Köbener Straße. Die
Wohnbau-Gesellschaft H. Derr mbH & Co KG beabsichtigt durch die Planung
diesem entgegen zu kommen, Parkmöglichkeiten auf privatem Grund zu schaffen und
somit den Parkdruck auf der Köbener Str. zu verringern.
Zwei erstellte Planungsvarianten sowie eine Nullvariante wurden im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bürgeranhörung am 14.02.2013 öffentlich
vorgestellt. Die Betroffenen wurden schriftlich (postalisch) und im Internet
eingeladen. Das Protokoll zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt
dieser Sitzungsvorlage bei. Die Inhalte der Bürgerbeteiligung sind in die Abwägung
einbezogen worden. Ziel der Bürgeranhörung war es, das Meinungsbild der
Öffentlichkeit bezüglich der zwei existierenden Planungsvarianten zu erkennen
und die hieraus als favorisiert hervorgehende Variante weiter zu verfolgen. In
der Bürgeranhörung kam es zu einer deutlichen Mehrheit für die erste
Planungsvariante, ohne den zusätzlichen Bau von weiteren 8 Stellplätzen nahe
der Köbener Straße.
Mit dem Bebauungsplanentwurf, den Gutachten und der Entwurfsbegründung
wurden mit Schreiben vom 27.03.2013 neben den verwaltungsinternen Fachämtern
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
beteiligt. Auf deren Rückäußerungen wird im  Beschlussvorschlag verwiesen. Aus der
Behördenbeteiligung gingen keine Aspekte hervor, die zu einer grundlegenden
Überarbeitung und/oder Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes führten. Es wurden
jedoch Aktualisierungen und Präzisierungen sowohl in der
Bebauungsplan-Zeichnung als auch in der Begründung zum Bebauungsplan
vorgenommen. Anregungen städtischer Dienststellen wurden nach Absprache soweit
wie möglich berücksichtigt.
Der Offenlagebeschluss wurde am 16.10.2013 durch den Rat der Stadt
Hilden gefasst. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die
Offenlage des Bebauungsplanes fanden vom 04.11.2013 bis einschließlich
06.12.2013 statt. Eine Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Hilden der Stadt
Hilden.
Aus den Anregungen der Bürger, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange ergab sich keine Notwendigkeit die Grundzüge des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 63, 3. Änderung (VEP Nr. 20) zu ändern.
Aufgrund einer Anregung des Sachgebietes Grünflächen und Forst der Stadt
Hilden, wurde in den textlichen Festsetzungen unter Punkt (3) der Festsetzung
Nr. 5 eine Pflanzliste für die herzustellenden Ersatzpflanzungen eingefügt.
Darüber hinaus wurden die Formulierungen bezüglich der Umsetzung der
Ersatzpflanzungen verstärkt („ist…“, bzw. „…sind zu pflanzen“). Ein zeitlicher
Rahmen für die Umsetzung der Ersatzpflanzungen wurde ebenfalls eingefügt.
Entsprechende Ergänzungen wurden auch im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan im Kapitel 6.2.1 gemacht.
Aufgrund einer Anregung der Feuerwehr der Stadt Hilden wurden in der
Begründung und dem Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Formulierungsänderungen bezüglich der Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche des
Hauses Köbener Str. Nr. 8 gemacht. Auch wurde in Kapitel 5 der Begründung der
Hinweis ergänzt, dass die entsprechende Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche in
jedem Fall erhalten bleibt.
Der aktuelle Entwurf ist nun auf einem Stand, der einen Beschluss als
Satzung möglich macht.
Die bisherigen Abwägungsentscheidungen durch den Rat werden bestätigt
und sind Teil der endgültigen städtebaulichen Abwägung des Satzungsbeschlusses.
Gez.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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-bezeichnung: |
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Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Konto |
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Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
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Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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