Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Metttmann (3. Nahverkehrsplan):
Beteiligung der kreisangehörigen Städte
Vorlage
WP 09-14 SV 61/224
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Stadt Hilden im Rahmen der Aufstellung des 3.Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann zu.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit 2010 ist der Kreis Mettmann dabei, seinen 2. Nahverkehrsplan  gemäß den Vorgaben des ÖPNVG NRW fortzuschreiben.

Durch den Umfang der inhaltlichen Überarbeitungen ist aus einer Fortschreibung inzwischen eine Neuaufstellung geworden, nämlich die Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes des Kreises Mettmann.

 

Zahlreiche Arbeiten inhaltlicher Art sind seit 2010 auf „informeller Ebene“ gelaufen. Die Verwaltung hat hierzu insgesamt drei Zwischenberichte vorgelegt, zuletzt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.09.2013.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.11.2013 hatten zudem ein Vertreter des Kreises Mettmann sowie eine Vertreterin der Gutachtergemeinschaft, die im Auftrag des Kreises als Aufgabenträger tätig ist, die Gelegenheit, den Entwurf des 3. Nahverkehrsplanes im Ausschuss vorzustellen.

 

Gleichzeitig hat der Kreis Mettmann mit Schreiben vom 15.10.2013 nun mit dem „Gesamtentwurf“ des 3. Nahverkehrsplanes das offizielle Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Somit ist auch die Stadt Hilden um eine Stellungnahme gebeten worden.

 

Seitens der Verwaltung haben die im Rat der Stadt Hilden vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 18.10.2013 den Gesamtentwurf zum 3. Nahverkehrsplan sowohl in digitaler als auch analoger Form zur Verfügung gestellt bekommen.

 

Verbunden war dies mit der Bitte, etwaige Anregungen und/oder Fragen bis zum 18.11.2013 bei der Verwaltung einzureichen, damit sie in eine Sitzungsvorlage (und die an den Kreis Mettmann abzugebende Stellungnahme) eingearbeitet werden könnten.

 

Dementsprechend sind die eingegangenen Hinweise der Fraktionen dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Anlage 2-5).

Anlage 1 ist der Entwurf der Stellungnahme, wie sie an den Kreis Mettmann weitergegeben werden könnte.

Inhaltlich kann diese Stellungnahme dahingehend zusammengefasst werden, als dass sie zunächst zwei allgemeine Thematiken anspricht, nämlich die bisher im NVP nicht angesprochene Rolle des Kreises Mettmann als Aufgabenträger des ÖPNV bei unterschiedlichen Interessenslagen der kreisangehörigen Städte sowie die praktische Umsetzung der im NVP aufgeführten „Prüfungsaufträge“.

Darüber hinaus werden verschiedene planerische Details angesprochen; es handelt sich hier um Aspekte aus den Anregungen der Fraktionen.

Als Anlage 6 ist zusätzlich die vorhergegangene Stellungnahme der Stadt Hilden an den Kreis Mettmann beigefügt.

 

Insgesamt sieht die Verwaltung keinen Grund, den Entwurf des 3. Nahverkehrsplanes als für die Entwicklung des Öffentlichen Nahverkehrs in Hilden negativ zu betrachten. Der Entwurf ist in einem ausführlichen Arbeitsprozess erstellt worden, bei dem die Interessen der Städte gleich mehrfach erfragt wurden. Das gilt selbstverständlich auch für Hilden.

 

Ob der 3. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann die Grundlage für eine Weiterentwicklung des ÖPNV im Kreis Mettmann (und den Städten des Kreises) darstellt, wird sich jedoch erst in den kommenden Jahren zeigen.

 

Gez.

H. Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer