Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Zwischenbericht zum Stand der Bauleitplanverfahren zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 05.12.2008 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen,
dass jeweils nach der Sommerpause ein zusätzlicher Zwischenbericht zum Stand
der Bauleitplanverfahren dem Ausschuss vorzulegen ist.
Dieser Sitzungsvorlage ist deshalb als Anlage die fortgeschriebene Tabelle zum Stand der Bauleitplanverfahren (Stand: 31.07.2013) beigefügt.
Neben der Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens und der Betreuung des Normenkontrollverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 236A „Altes Helmholtz“ wurden seit dem 17.01.2013 (Stand des „Winterberichts“) folgende Bauleitplanverfahren abgeschlossen:
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 78C, 2. vereinfachte
Änderung für den Bereich Berliner Str. / Itter
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK)
-Â Â Â Â Â Bebauungsplan Nr. 99, 1. vereinfachte
Änderung für den Bereich Gustav-Mahler-Str. / Furtwänglerstr.
      (Planungsziel:   Ausschluss von Vergnügungsstätten und „Rotlicht“-Nutzungen im MK)
-     Bebauungsplan Nr. 232, 1. Änderung für den
Bereich A46 / Hühnergraben / Giesenheide
      (Planungsziel:   Neuordnung der Straßenverkehrsflächen im GE)
Im 1. Halbjahr wurden folgende Verfahren neu eingeleitet:
-     Bebauungsplan Nr. 41B für den Bereich Hülsenstr. / Großhülsen / Eisenbahntrasse
      (Planungsziel:   Erhalt als Standort für produzierendes Gewerbe und
Stadteingangssituation)
-Â Â Â Â Â vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73A,
6. Änderung für den Bereich Hochdahler Str. / Mittelstr. / Mühlenstr.
(Reichshof-Areal)
      (Planungsziel:   Wohnungsbau und Pfarrzentrum)
gez.
Horst Thiele