1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
2. Alternative Lagerflächen
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Hilden:
Der Rat der Stadt Hilden
genehmigt die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 06.03.2013
gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die Mittelbereitstellung und
deren vorzeitige Freigabe aus dem Haushalt 2013 für die Maßnahmen
a)
Haushaltsmittel Bau Salzlagerhalle in Höhe von 241.000 €“
Zusätzlich beschließt der Rat
der Stadt Hilden, für die Anmietung der Grundstückserweiterungsfläche
Haushaltsmittel in Höhe von 11.400 € zur Verfügung zu stellen.
Zusätzliche Erläuterungen
Siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und Winterdienst |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I6813neu |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Winterdienst |
785100 |
Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen |
241.000,- |
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Winterdienst |
542210 |
Mieten |
11.400,- (2013) 22.800,- (ab 2014) |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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