Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Hilden:
Der Rat der Stadt Hilden
genehmigt die als Anlage beigefügte, vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung vom 06.03.2013 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Für den
Haupt- und Finanzausschuss:
„Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die Mittelbereitstellung und
deren vorzeitige Freigabe aus dem Haushalt 2013 für die Maßnahmen
a)
Haushaltsmittel Bau Salzlagerhalle in Höhe von 241.000 €
b)
Haushaltsmittel in Höhe 11.400 € zur Anmietung der
Grundstückserweiterungsfläche.“
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem Winter 2010/2011 wurde der Winterdienst in Hilden grundlegend
neu organisiert. Die Arbeitszeitmodelle wurden mit einem Früh- und Spätdienst
angepaßt. Fahrzeuge und Streutechnik wurden optimiert. Alle Streu- und
Räumpläne wurden neu aufgestellt. Das Streckennetz in der ersten Priorität
wurde um die Straßen mit Linienbusverkehr und den Straßen in Gewerbegebieten
erweitert. Nachdem in den früheren Jahren der Aufwand für den Winterdienst in
der allgemeinen Straßenreinigungsgebühr enthalten war, wurde inzwischen der
Aufwand des Winterdienstes separiert und über die Winterdienstgebühr
abgerechnet. Die Streusalzlagerung erfolgt weiterhin in dem auf dem
Betriebsgelände des Zentralen Bauhofes vorhandenen Streusalzsilo (ca. 100 To.).
Zusätzlich wurde in der Herderstraße eine Teilfläche in einer Lagerhalle von
ca. 700 m² angemietet. In dieser Lagerhalle werden rund 600 To. Streusalz in
Bodenlagerung als Schüttgut gelagert. Zusätzlich wird dort Streusalz und Granulat
in Säcken gelagert, das vorwiegend von den städtischen Hausmeistern zur
Verfügung gestellt wird.Â
Die Jahresmiete beträgt 20.000 €.
Der Mietvertrag wurde durch den Vermieter fristgerecht zum 31.03.13
gekündigt.
Im Frühjahr 2011wurde in einen Gutachten zur Salzbevorratung folgende
Feststellungen getroffen:
Um eine
ausreichende Versorgungssicherheit mit Salz zu gewährleisten, müssen also die
Lagerkapazitäten
erheblich
aufgestockt werden. Das Strategiepapier vom August 2010 fordert eine Mindestlagermenge
von 3,5 t pro Kilometer Salznetz, empfohlen wird eine Menge von 5 t pro
Kilometer. Diese
Mengen haben sich im Dezember 2010 auch bereits als richtig erwiesen und
bewährt; die
Betriebe, die diese Mengen eingelagert hatten, hatten keine Versorgungsprobleme.
Für die Stadt
Hilden ergibt sich unter Zugrundelegung der Straßen der Dringlichkeitsstufen 1
und 2 (insgesamt
rund 78 km Netzlänge) eine optimale Lagerkapazität von etwa 400 t, allermindestens
275 t. Von Seiten des Gutachters wird aufgrund der Erfahrungen des Winters
2010/11 eine Lagermenge von 400 t empfohlen; diese unterstellt schon, dass in
Perioden mit extremer Witterung die Straßen der Stufe 3 nicht mehr mit Salz
behandelt werden.
Wie oben dargestellt, wurden die Streckennetze in Hilden komplett
überarbeitet und ausgeweitet. Aus der nachfolgenden Tabelle können die
Streckenlängen und die sich daraus ergebenden Bevorratungsmengen ersehen
werden.
|
Netzlänge in km |
5 T0./km |
3,5
To./km |
Priorität
1 |
56,629 |
283,145 |
198,2015 |
Priorität
2 |
26,659 |
133,295 |
93,3065 |
Priorität
3 |
31,48 |
157,4 |
110,18 |
|
|
573,84 |
401,688 |
Â
In diesen Berechnungen ist der Salzverbrauch, der durch die eigene Herstellung
der Salzsole verursacht wird, nicht berücksichtigt.
Im Winter 2010/2011 wurden 970 Tonnen Streusalz verbraucht.
Im Winter 2011/2012 Â wurden 109 Tonnen Streusalz verbraucht.
Im Winter 2012/2013 wurden bis heute mehr als 600 Tonnen verbraucht.
Unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachters und den jüngsten Erfahrungen
ist aus Sicht des Fachamtes eine Salzbevorratung von rund 600 Tonnen zwingend erforderlich.
Nachdem die Kündigung der Lagerhalle eingegangen war, wurde
intensiv nach einer anderen Lagerhalle gesucht. Die Lagerhalle muß in
entsprechender Entfernung zum Bauhof liegen, mit Sattelzügen und
Streufahrzeugen 24 Stunden anfahrbar sein, die LKW müssen zum Be- und Entladen
in die Halle fahren können und die Sattelzüge müssen ihre Ladung durch
Hochstellen des Sattelaufliegers entladen können.
Die Suche erfolgte unter Mitwirkung der
Wirtschaftsförderung, Vermietern undÂ
Maklern als auch über sonstige Kontakte. Diverse Hallen wurden
angeboten. Einige Hallen wurden besichtigt.
In den vielen Gesprächen wurde immer wieder darauf
hingewiesen, dass die gesuchte Hallengröße in Hilden stark nachgefragt ist.
Leerstände in dem Hallensegment würden kaum bestehen. Außerdem sind die
Anforderungen zur Anfahrbarkeit und zur lichten Höhe der Halle unüblich, da diese
Hallen im Regelfall von Stückgutspeditionen nachgefragt werden. Deshalb hätten
entsprechende Hallen eine Rampenanlieferung und eine für Gabelstapler geeignete
Zufahrt.
Bisher konnte nur eine Halle gefunden werden, die den
Anforderungen entspricht und auch rechtzeitig verfügbar ist. Die Jahresmiete
beträgt jedoch rund 107.000 € brutto. Diese Miete entspricht in ihrer Höhe dem
Hildener Mietspiegel.
Der gewerbliche Mietspiegel für Hilden (Stand Januar 2012)
weist folgende Netto-Mieten aus:
Die Halle ist hochwertig ausgestattet. Grundsätzlich ist der
Mietpreis für diese Halle gerechtfertigt.
Jedoch wären die Mietkosten für die Lagerung von Salz enorm
hoch!
Unter Berücksichtigung der bisherigen Hallenmiete betrug
ausweislich der Gebührenbedarfsberechnung 2013 der gesamte Gebührenbedarf zur
Berechnung der Winterdienstgebühr 269.739 €. Die möglichen, erheblichen Auswirkungen
auf die zukünftigen Gebühren werden später noch dargestellt.
Die bisher angemietete Halle liegt in nicht allzu großer
Entfernung zum Betriebsgelände. Winterdienstfahrzeuge müssen zum Beladen die
Halle anfahren, um dort Streusalz aufzunehmen. Auf dem Betriebsgelände selbst
wird dann in einem weiteren Ladevorgang die Salzsole getankt. Diese
Zwischenfahrten und zusätzlichen Ladevorgänge verzögern den Folgeeinsatz der
fünf Winterdienstfahrzeuge erheblich. Je weiter die Salzlagerhalle und das Betriebsgelände
voneinander entfernt liegen, umso erheblicher wird die Verzögerung. Ideal wäre
eine Salzlagerung auf dem Betriebsgelände selbst. Denkbar ist ein Standort
unmittelbar neben Salzsilo und Solebereiter. Jedoch ist das Betriebsgelände
intensiv genutzt, Freiflächen gibt es dort nicht. Sollte auf dem Betriebsgelände
eine eigene Halle errichtet werden, müßten Ausweichstellflächen gefunden
werden.Â
In den vergangenen Tagen wurde mit potentiellen Lieferanten
einer Fertighalle Kontakt aufgenommen. Diese Hallen werden aus Ingenieurholzbau
mit vorgefertigten Bauteilen hergestellt und sind speziell für die Lagerung von
Streusalz konstruiert. Ein Grundriß und ein Gebäudeschnitt ist im Anhang
beigefügt.
Zur Erstellung einer entsprechenden Salzlagerhalle ist mit
folgenden Kosten zu rechnen:
Halle, Lieferung und Montage                       115.282 €
Gründung, Fundamente und Hallenboden     96.390 €
Dachrinnen                                                       3.570 €
Elektroinstallationen                                         5.355 €
Baunebenkosten                                            20.403 €
                                                         Â
Summe brutto                                                          241.000 €
Die § 14 Unterlagen
sind im Anhang beigefügt.
Die Lieferzeit beträgt nach Angaben der Firmen zwischen 10
und 15 Wochen nach Auftragserteilung.
Um einen zügigen und abgestimmten Baubeginn und -fortschritt
zu gewährleisten, ist vorgesehen, die Lieferung und Errichtung der
Salzlagerhalle in einem Auftrag zu vergeben. Potentielle Lieferanten haben im
Vorfeld erklärt, dass diese Gesamtleistung angeboten werden kann.
Rückwärtige Grundstückserweiterung
Es ist angedacht, die Salzlagerhalle neben dem bestehenden
Salzsilo zu errichten. Der Bau einer Salzlagerhalle auf dem bisherigen Gelände
des Bauhofes löst einen zusätzlichen Flächenbedarf aus, da die dann überbaute
Fläche bisher komplett als Stellfläche für Fahrzeuge und Container genutzt werden
muß. Auf dem nachfolgendend eingefügten Luftbildausschnitt wird die derzeitige
Situation wiedergegeben.
Eine vergleichbare Situation gab es auch anläßlich der
Einrichtung des Wertstoffhofes. Damals wurde an der rückwärtigen Grundstücksgrenze
von einem Nachbargrundstück eine Fläche von rund 1.000 m² angemietet. Auf dem
angemieteten Grundstück wurde eine Garage für Großfahrzeuge errichtet. Das
vorhandene alte Gebäude (Scheune) wird als Lagerraum für Geräte, Maschinen etc.
genutzt.
Die Eigentümer wären bereit, die restliche Fläche des
Grundstückes einschließlich des dort vorhandenen Hallenteiles ebenfalls langfristig
zu vermieten. Die Restfläche beträgt ca. 500 m². Die umsatzsteuerfreie,
indexorientierte Miete für Grundstück und Lagerhalle würde brutto 1.900 € monatlich betragen. Eine Anmietung der Fläche wäre
ab Juli 2013 erforderlich. Für 6 Monate werden in 2013 zusätzliche Mietkosten
von 11.400 €, für die Folgejahre 22.800 € erforderlich.
Die Flächen sind auf dem nachfolgenden Luftbild gekennzeichnet.
Der Zuschnitt der zusätzlichen Fläche ist nicht optimal, da
das spitz zulaufende Grundstück hinter der Garage zu Einschränkungen in der
Zugänglichkeit und der Anfahrbarkeit führt. Um mit einem Wechselladerfahrzeug
Container aufzuziehen bzw. abzusetzen sind zusätzliche Aufstell- und Rangierflächen
erforderlich.
Ideal wäre daher eine Übernahme des weiter angrenzenden
Grundstückes (ohne den dort vorhandenen Hallenteil), das jedoch einem anderen
Eigentümer gehört. Diese Grundstücksfläche ist rd. 700 m² groß. Die Hinzunahme
des Grundstückes würden die Nachteile im Zuschnitt mehr als kompensieren.
Mit diesem Grundstück könne zudem eine zusätzliche
Grundstückausfahrt Richtung Herderstraße erreicht werden, so dass
zukünftig zu eine klaren Trennung von
Betriebs- und Publikumsverkehr (Wertstoffhof) möglich würde. Die Verhandlungen
mit dem Eigentümer konnten noch nicht zu einem Abschluss gebracht werden.
In der Kostenrechnung und somit auch in den
Gebührenbedarfsberechnungen werden auch die Grundstückskosten berücksichtigt. In
der bisherigen Verteilung der Grundstückskosten werden nicht die Gesamtkosten
des insgesamt zur Verfügung stehenden Betriebsgeländes verteilt, vielmehr
werden die flächenscharfen Entstehungskosten nach tatsächlicher konkreter
Nutzung verteilt. Dies führt zu erheblichen Unterschieden. Es ist daher
beabsichtigt, zukünftig eine Verteilung auf Basis der gesamten
Grundstückskosten vorzunehmen, umso eine sinnvolle Nivellierung zu erreichen.Â
Â
Auswirkungen auf zukünftige Winterdienstgebühren
Die Entscheidung, ob weiterhin eine Halle angemietet werden
soll oder eine eigene Salzlagerhalle errichtet werden soll, wirkt sich auf die
zukünftigen Winterdienstgebühren aus. Deshalb wurde fiktiv durchgerechnet, wie
sich die Winterdienstgebühren in den Folgejahren verändern, wenn diese Halle
angemietet würde oder alternativ eine Salzlagerhalle selbst errichtet wird. Um
einen Vergleich zu ermöglichen, blieben allen übrigen Parameter unverändert.
In der Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Mietaufwendungen
in Höhe von 20.000 € eingeplant. Da der Mietvertrag zum 31.03.2013 gekündigt
wurde, fallen hierfür nur 5.000 € an. Hinzu kämen jährlich 107.000 € für die
Anmietung der Halle ab dem 01.03.2013. Somit fallen im Jahr 2013 89.167 € an.
Die gesamten Mietkosten in 2013 betragen also 94.167 € was zu einem Defizit von
74.167 € in dem Jahresabschluß des Gebührenhaushaltes für das Jahr 2013 führt.
Dieses Defizit wird in den Gebührenkalkulationen 2015 bis 2017 ausgeglichen,
dies wirkt sich negativ auf die Gebührenentwicklung auswirkt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Gebührenentwicklung
für die Jahre 2013 bis 2015 unter der Voraussetzung, dass die Jahresabschlüsse
2012 bis 2013 den Gebührenkalkulationen entsprechen. In der ersten Variante
wird ab dem 01.03.2013 eine Salzhalle für 107.000 € gemietet und die bisher für
20.000 €/a gemietete Halle wird zum 31.03.2013 aufgegeben. Bei
Variante zwei bleibt der aktuelle Stand bei einer Hallenmiete von 20.000 €. Die
dritte Variante zeigt die Entwicklung der Gebühr beim Bau einer eigenen Halle
in Höhe von 241.000 € mit einem Abschreibungszeitraum von 40 Jahren beginnend
mit dem 01.07.2013 zzgl. Grundstückskosten auf dem Bauhof in Höhe von ca. 3.000
€. Als Abschreibungszeitraum wurde der gem. Ziffer 1.21 der
Abschreibungstabelle NRW vorgegebene Zeitraum angesetzt. Die
Prozentangaben der Veränderung beziehen sich auf das Basisjahr der GBB 2013.
Die Grundstückskosten werden nach den tatsächlichen Kosten des
Grundstückanteils bemessen. Da der geplante Standort der Salzlagerhalle auf dem
in städtischem Eigentum befindlichen Grundstück errichtet werden soll, werden
nicht die Kosten für die zusätzlich anmietete Grundstückfläche angesetzt.
Halle 107.000 € |
Halle 20.000 € |
Kauf 241.000 € |
|
Winterdienst |
Winterdienst |
Winterdienst |
|
Gesamtkosten 2013 |
205.291 € |
205.291 € |
205.291 € |
Gesamterlöse 2013 |
-64.447 € |
-64.447 € |
-64.447 € |
Gebührenbedarf 2013 |
269.738 € |
269.738 € |
269.738 € |
|
|
|
|
Frontmeter 2013 |
214.740 Meter |
214.740 Meter |
214.740 Meter |
Gebühr 2013 |
1,26 € |
1,26 € |
1,26 € |
Halle 107.000 € |
Halle 20.000 € |
Kauf 241.000 € |
|
Winterdienst |
Winterdienst |
Winterdienst |
|
Gesamtkosten 2014 |
302.693 € |
205.291 € |
208.859 € |
Gesamterlöse 2014 |
-68.689 € |
-64.447 € |
-65.504 € |
Gebührenbedarf 2014 |
371.382 € |
269.738 € |
274.363 € |
|
|
|
|
Frontmeter 2014 |
214.740 Meter |
214.740 Meter |
214.740 Meter |
Gebühr 2014 |
1,73 € |
1,26 € |
1,28 € |
Veränderung in % |
+ 40,48 % |
0 % |
+ 1,59 % |
Halle 107.000 € |
Halle 20.000 € |
Kauf 241.000 € |
|
Winterdienst |
Winterdienst |
Winterdienst |
|
Gesamtkosten 2015 |
302.693 € |
205.291 € |
208.519 € |
Gesamterlöse 2015 |
-29.442 € |
-24.201 € |
-25.325 € |
Gebührenbedarf 2015 |
332.135 € |
229.492 € |
233.844 € |
|
|
|
|
Frontmeter 2015 |
214.740 Meter |
214.740 Meter |
214.740 Meter |
Gebühr 2015 |
1,55 € |
1,07 € |
1,09 € |
Veränderung in % |
+ 23,02 % |
- 15,08 % |
- 13,49 % |
Spätestens vor Beginn der nächsten Winterperiode muß eine
neue Lagermöglichkeit für ca. 500 Tonnen Streusalz vorhanden sein. Aus der oben
aufgeführten Gegenüberstellung kann ersehen werden, dass die für die Gebührenzahler
günstigste Lösung die Errichtung einer eigenen Salzlagerhalle darstellt. Es ist
ein ehrgeiziges Ziel, unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine Inbetriebnahme
der eigenen Salzlagerhalle bis zum 01.09.2013 zu erreichen. Der Auftrag an den
möglichen Lieferanten müßte nach erfolgter Ausschreibung und Baugenehmigung
dann Ende Mai/ Anfang Juni 2013 erfolgen. Der Haushalt 2013 wird voraussichtlich
in der Ratssitzung am 10.04.13 verabschiedet. Eine Ausschreibung könnte erst
nach der Mittelfreigabe erfolgen. Mit den notwendigen Fristen zur Ausschreibung,
Abgabe der Angebote, Auswertung der Angebote bis zur Erteilung des Zuschlages
wäre nicht mit einer Fertigstellung der Salzlagerhalle bis zum Beginn des
Winters zu rechnen. Daher wäre die Anmietung einer Halle als Übergangslösung
erforderlich. Es wäre dann mit Mietkosten in der oben beschriebenen Höhe zu
rechnen. Um Mietkosten im hohen 5-stelligen Bereich einzusparen, schlägt die
Verwaltung vor, die Haushaltsmittel für die Errichtung einer Salzlagerhalle in
den Haushalt 2013 einzustellen und gleichzeitig per Dringlichkeitsbeschluss die
sofortige Mittelfreigabe zu beschließen.
Wenn dann alles optimal läuft, könnte die Miete für eine
Zwischenlösung (derzeit 107.000 €/Jahr)
eingespart werden.
Sollte die vorgeschlagene Lösung zur Errichtung einer
Salzlagerhalle mit Grundstückserweiterung nicht zum Tragen kommen, müßte
alternativ der Ansatz zur Anmietung einer Salzlagerhalle angepaßt werden.
Derzeit ist jedoch keine Mietoption offen.
Anlagen
Beispiel Salzlagerhalle
§ 14 Unterlage
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und Winterdienst |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I6813neu |
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2013 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
Winterdienst |
785100 |
Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen |
241.000,- |
|||
|
Winterdienst |
542210 |
Mieten |
11.400,- (2013) 22.800,- (ab 2014) |
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Bei entsprechendem Beschluss sind die
Mittel in den Haushaltsplan 2013 aufzunehmen. |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||