Betreff
Parkentgelte in der Innenstadt
Vorlage
WP 09-14 SV 26/065
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss

 

1.         die bisherige Struktur der Parkentgelte auf den oberirdischen Parkplätzen der Stadt Hilden nicht zu verändern,

 

2.         der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH zu empfehlen, auch in den gesellschaftseigenen Tiefgaragen die Struktur der Parkentgelte nicht zu verändern und somit den Antrag der FPD-Fraktion abzulehnen,

 

3.         der Empfehlung der Stadtmarketing Hilden GmbH zu folgen und die Ausgabe des Park-smiley nach dem 31.12.2012 einzustellen.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Parkentgelte in den Parkhäusern und Tiefgaragen in der Innenstadt waren bereits Gegenstand von Erörterungen in der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 30.08.2012. Anlass hierfür war ein Antrag der FDP-Fraktion im Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH auf Erhöhung der Parkentgelte in den gesellschaftseigenen Parkeinrichtungen Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße von 0,60 € auf 0,80 € je Stunde. Der Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema aus der Aufsichtsratssitzung der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH ist dieser Sitzungsvorlage nochmals beigefügt.

 

Während der Erörterungen im Aufsichtsrat wurde vorgeschlagen, zunächst durch die Gremien der Stadt Hilden beraten zu lassen, ob auch eine Erhöhung der Parkgebühren für die von der Stadt betriebenen oberirdischen Parkplätze möglich sei, um weiterhin möglichst einheitliche Parkgebühren sicherzustellen und so unnötigen Park-Such-Verkehr in der Innenstadt zu vermeiden.

 

Eine (Vor-)Entscheidung in der letzten Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses wurde jedoch vertagt; die Verwaltung hatte in der damaligen Sitzung die Fraktionen sodann darum gebeten, konkrete Fragen und Anregungen für eine Beratung einzureichen. Von dieser Möglichkeit hat jedoch nur die SPD-Fraktion Gebrauch gemacht; deren schriftliche Ausführungen sind als Anlage beigefügt. In den nachfolgenden Darstellungen wird (auch) auf diese einzelnen Aspekte eingegangen.

 

Weiterhin bat die SPD-Fraktion darum, den vom Bürgerverein Hilden-Meide e.V. in der Oktober-Ausgabe der „Meider Randnotizen“ veröffentlichten Hildener Parkhaus-Report der Sitzungsvorlage zur Ergänzung der Diskussion beizufügen (s. Anlage). Die folgenden tabellarischen Aufstellungen wurden jedoch um das ProActiv-Parkhaus in der Hofstraße ergänzt, das in unmittelbarer Nähe (ca. 400m) zur Fußgängerzone liegt.

 

 

Preisgestaltung in den Parkeinrichtungen

 

Hinsichtlich der erbetenen Information zur Preisgestaltung in den einzelnen Parkeinrichtungen sei auf die nachfolgende Ãœbersicht verwiesen:

 

Parkeinrichtung      /       Parkentgelt für

½ Stunde

1 Stunde

jede weitere Stunde

Tagessatz

Nove-Mesto-Platz/Am Rathaus/Südstraße

0,30 €

0,60 €

0,60 €

8,00 €

City-Parkhaus Robert-Gies-Straße

0,30 €

0,60 €

0,60 €

8,00 €

Penny/Strauss-Parkplatz R.-Gies-Straße

0,60 €

0,60 €

0,80 €

8,00 €

Parkhaus Am Kronengarten

0,30 €

0,60 €

0,80 €

2,50 €

ProActiv-Parkhaus Hofstraße

0,25 €

0,50 €

0,50 €

4,75 €

Sparkasse HRV

0,80 €

0,80 €

0,80 €

8,00 €

Bismarckpassage

0,70 €

1,40 €

1,40 €

    10,00 €

Oberirdische Stellplätze (Parkautomaten)

0,30 €

0,60 €

0,60 €

6,60 €

 

Bei einzelnen Parkeinrichtungen existieren zudem verschiedene „Kunden“-Regelungen, bei denen ganz oder teilweise die Parkentgelte erlassen werden, wenn in den angrenzenden Einzelhandelsgeschäften eingekauft wird.

 

 

 

 

Auslastung und Kapazität in den Parkeinrichtungen

 

In diesen Parkeinrichtungen steht jeweils folgende Stellplatzanzahl zur Verfügung:

 

Parkeinrichtung

Anzahl der Stellplätze

Am Rathaus

371

Nove-Mesto-Platz

225

Südstraße

128

ProActiv-Parkhaus Hofstraße

150

City-Parkhaus

89

Penny/Strauss-Parkplatz

57

Parkhaus Am Kronengarten

310

Sparkasse HRV

88

Bismarckpassage

52

Oberirdische Stellplätze (Parkautomaten)

400

 

Hinsichtlich der Auslastung der einzelnen Parkeinrichtungen kann eine einheitliche Aussage nicht getroffen werden. So ist die durchschnittliche Belegung des ProActiv-Parkhauses an der Hofstraße wegen der größeren Entfernung zur Fußgängerzone geringer als z.B. die in den Tiefgaragen am Nove-Mesto-Platz und unter dem Rathaus. Weiterhin spielt die Anzahl der verfügbaren Stellplätze,  die Höhe des Parkentgeltes eine Rolle und etwaige Veranstaltungen in den Innenstadt (z.B. Märkte) eine Rolle.

 

Hinsichtlich der im Eigentum der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH stehenden Tiefgaragen Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße kann allerdings festgestellt werden, dass die Tiefgarage Nove-Mesto-Platz mit Abstand die höchste Frequentierung der Stellplätze aufweist. Im Jahre 2011 wurde dort jeder Stellplatz täglich 3,7 mal mit parkenden Fahrzeugen belegt. In der Tiefgarage Am Rathaus war dies 2,3 mal der Fall, in der Tiefgarage Südstraße betrug die Wechselquote 1,2. Für die privaten Parkeinrichtungen verfügt die Verwaltung nicht über entsprechende Kennzahlen.

 

 

Neue Konzeptideen der Stadtmarketing GmbH mit Beteiligung der Geschäfte

 

Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat in den vergangenen Wochen mehrfach den Kontakt zum Einzelhandel gesucht, um gemeinsam mit den Händlern die Zukunft des Parksmileys oder anderer Konzepte der Parkgebührenerstattung zu erörtern.

 

Nach der schriftlichen Darstellung der Stadtmarketing Hilden GmbH vom 13.11.12 waren zu einer Diskussionsrunde am 24.10.2012 rd. 250 Einzelhändler und Gastronomen der Innenstadt eingeladen. 12 Händler sind dieser Einladung gefolgt, weitere 12 haben, teilweise mit schriftlicher Stellungnahme, abgesagt. Die Parkhaus-Manager von Q-Park und Contipark waren ebenfalls anwesend.

 

Inhalt der Erörterungen waren zunächst die möglichen Konzepte einer Parkgebührenerstattung:

 

-           Parkwertmünze (Parksmiley)

-           Werttickets

-           Bar-Erstattung mit „Abrissecke“

-           Codierung des Parktickets

-           Kostenloses Parken

 

Die verschiedenen Alternativen wurden erläutert, Vor- und Nachteile abgewogen und diskutiert. Die Varianten „Werttickets“ und „Codierung“ können nach Auffassung der Teilnehmer letztlich nicht zum Tragen kommen, da sie nicht parkhausübergreifend einsetzbar sind. Die Variante „Bar-Erstattung mit Abrissecke“ wurde von den anwesenden Einzelhändlern als zu kompliziert/zu teuer abgelehnt. Der Wunsch, die Stadt Hilden möge eine Stunde kostenloses Parken ermöglichen, wurde ebenfalls nicht weiter verfolgt, da die geschätzten Mehrkosten von über 500.000 €/Jahr als nicht durchsetzbar angesehen wurden.

 

Fazit dieses Teils der Diskussion war, dass der Parksmiley als einzige realistische Möglichkeit angesehen wurde, eine parkhausübergreifende Parkgebührenrückerstattung zu ermöglichen. Aufgrund teilweise berechtigter Kritik am Parksmiley (u.a. schleppender Münzrücklauf, geringe Anzahl teilnehmender Unternehmen, uneinheitliche Vergabepraxis – und, daraus resultierend, Marketing- und Imageprobleme) wurde überlegt, auf eine Parkgebührenerstattung bzw. einen Parkgebührenerlass in Hilden ganz zu verzichten und das günstige Parken in Hilden als solches in der Werbung herauszustellen.

 

Abschließend wurde beschlossen, ein erneutes Rundschreiben an alle Einzelhändler aufzusetzen und diese über die Zukunft des Parksmiley abstimmen zu lassen. Folgende alternative Fragestellung wurde vereinbart:

 

•           „Fortführung des Parksmileys, ich selber werde mich künftig aktiv daran beteiligen und mindestens ______ Parksmileys/Jahr abnehmen“.

 

•           „Beendigung des Parksmileys. Die Parkgebühren in Hilden sind auch ohne Gebührenerstattung sehr günstig. Dies sollte aber entsprechend beworben werden“.

 

Auch dieses Rundschreiben wurde erneut an knapp 250 Einzelhändler mit Antwortfrist bis zum 10.11.2012verteilt. Im Ergebnis  

 

stimmten 16 Händler für die Fortführung des Parksmileys,

stimmten 20 Händler für dessen Beendigung.

 

Die zustimmenden Händler erklärten sich zur Abnahme von ca. 13.000 Parksmileys/Jahr bereit. Der bisherige Jahresumsatz an Parksmileys liegt bei ca. 46.000 im Jahr.

 

Auf Basis dieses Ergebnisses – und des scheinbar geringen Interesses an diesem Thema – schlägt die Stadtmarketing Hilden GmbH der Stadt Hilden vor, das System des Parkgebührenerlasses über den Parksmiley - alternativlos - zu beenden. Hintergrund sei u.a. auch, dass aktuell ca. 10.000 € investiert werden müssten, um dringend benötigt neue Parksmileys (10.000 Stück) anzuschaffen. Des Weiteren hat die Firma Q-Park die aktuelle Vereinbarung mit der Stadt Hilden zur Durchführung des Systems „Parksmiley“ angesichts der intern dort entstehenden Kosten zum 31.12.2012 gekündigt.

 

Vielmehr würde Stadtmarketing Hilden künftig in der Standortwerbung verstärkt auf die Tatsache hinweisen, dass das Parken in Hilden, auch ohne Parkgebührenrückerstattung, günstig ist. Dabei betont Stadtmarketing Hilden jedoch, dass die Parkeinrichtungen, deren Gebührenstruktur die Stadt Hilden (mittelbar) beeinflussen kann, an diesen günstigen Gebühren festhalten müssten.

 

 

Kostenlose Parkzeit in der 1. Stunde

 

Die Bewirtschaftung der ehemals städt. Parkhäuser wurde 2011 auf die Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH übertragen. Dabei muss festgestellt werden, dass der Betrieb der Parkhäuser Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße auf der Basis der aktuellen Parkentgelte unwirtschaftlich ist und zu einem jährlichen Verlust von ca. 250.000 € führt. Weitere Verminderungen der Gesamterlöse führen somit auch zu größeren Verlusten der VGH.

 

Die Verwaltung hat daher für eine Vergleichsrechnung die VGH gebeten, vom Parkhausbetreiber eine Musterberechnung erstellen zu lassen, um die möglichen finanziellen Ausfälle der VGH zu ermitteln, die die Einführung einer kostenlosen Parkdauer von 1 Stunde nach sich ziehen würde.

 

Nach diesen Musterberechnungen verursachen die (kostenlose Kurzparker und

Kurzparkerinnen bis zu 1 Stunde zusätzliche Verluste bei der VGH von rd.                      173.200 €.

Zusätzlich entstehen im Falle einer Änderung der Gebührenstruktur weitere

finanzielle Einbußen von                                                                                                        64.000 €

bei den beauftragten Parkhausbetreibern, die die VGH ausgleichen müsste. Die

Verluste resultieren aus der Umsatzbeteiligung der Parkhausbetreiber. Der von

der VGH zu tragende finanzielle Nachteil beliefe sich somit auf                                        237.200 €.

 

Weiterhin müsste  dann auch die Parkentgeltstruktur bei den oberirdischen

Stellplätzen angepasst werden. Zur Ermittlung dieses Betrages wird davon

ausgegangen, dass auch hier ein Umsatzanteil von 34 % auf die Kurzparker

entfällt, die sich nur bis zu einer Stunde auf diesen Stellplätzen aufhalten.

Dieser Anteil entspricht dem Umsatzverhältnis der „1-Stunden-Parker“ zu

den Gesamt-Kurzparkern in den o.g. Tiefgaragen der VGH. Demnach

werden sich die Erträge der Stadt Hilden um ca.                                                                125.800 €

verringern (Basis: Haushaltsansatz 2012 von 370.000 €).

 

Letztlich sind auch die Parkeinrichtungen zu berücksichtigen, bei denen die

Stadt Hilden oder eine ihrer Tochtergesellschaften nicht Eigentümer sind. Auch

wenn die Vertragsinhalte mit den dortigen Parkhausbetreibern der Verwaltung

nicht bekannt sind, entstehen -neben den Verlusten bei der VGH- auch dort

finanzielle Einbußen. Es ist davon auszugehen, dass bei einem Wunsch der

Stadt Hilden die jeweiligen Eigentümer/Parkhausbetreiber einen entsprechen-

den Ausgleich verlangen werden. Details müssten bei diesbezüglicher Beschluss-

fassung mit den jeweiligen Eigentümern und Betreibern der Parkeinrichtungen

verhandelt werden.

 

Für eine überschlägige Ermittlung der Ausgleichszahlungen kann lediglich das

Verhältnis der Stellplätze in den privaten Einrichtungen zu denen in den VGH-

Tiefgaragen berücksichtigt werden (746 private, 724 VGH-Stellplätze). Aus-

gehend von den zusätzlichen Verlusten in den VGH-Tiefgaragen (s.o.) werden

hier voraussichtlich zusätzliche Defizite von insgesamt ca.                                                244.400 €

entstehen, die von der Stadt Hilden zu finanzieren wären.

 

Demnach entstehen für eine Stunde kostenloses Parken in  den o.g.

Parkeinrichtungen überschlägige Gesamtkosten von                                                        607.400 €.

 

 

Zum Antrag der FDP-Fraktion

 

Die nicht wirtschaftlich zu erfüllende Bewirtschaftung der ehemals städt. Tiefgaragen (Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz, Südstraße)  wurde 2011 auf die Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH übertragen und führt dort zu jährlichen Verlusten von ca. 250.000 €. Diese Situation war bei der Entscheidung über die Übertragung allen Beteiligten bekannt. In diesem Zusammenhang steht der Antrag der FDP-Fraktion, die Parkentgelte anzupassen und von 0,60 €/Stunde auf 0,80 €/Stunde zu erhöhen, um zumindest eine ausgeglichenere Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

 

Die aktuellen Parkentgelte in den Parkeinrichtungen der VGH mit 0,60 €/Stunde befinden sich im Vergleich der der regionalen Parkentgelte im Mittelfeld: Düsseldorf Carlsplatz 2,20 €/Stunde, Düsseldorf Kunstsammlung 1,40 €/Stunde, Haan Diekerstraße 0,60 €/Stunde, Langenfeld erste Stunde kostenloses Parken, danach 1,00 €/Stunde.

 

Vor diesen Hintergründen der unterschiedlichen Positionen wird das Thema Parkentgelte zur Diskussion gestellt. Aus Marketinggesichtspunkten wäre 1 Stunde kostenfreies Parken sicherlich begrüßenswert. Angesichts der entstehenden erheblichen Kosten kann diese Lösung aus Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine derartige Regelung auch die Gefahr der Verkürzung der Aufenthaltszeiten in der Innenstadt auf unter eine Stunde beinhaltet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bisherige Gebührenstruktur beizubehalten.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Je nach Beschlussfassung

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete