Beschlussvorschlag:
„Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
1.        die bisherige Struktur
der Parkentgelte auf den oberirdischen Parkplätzen der Stadt Hilden nicht zu
verändern,
2.        der Verkehrsgesellschaft
Hilden mbH zu empfehlen, auch in den gesellschaftseigenen Tiefgaragen die
Struktur der Parkentgelte nicht zu verändern und somit den Antrag der
FPD-Fraktion abzulehnen,
3. Â Â Â Â Â Â Â der Empfehlung der
Stadtmarketing Hilden GmbH zu folgen und die Ausgabe des Park-smiley nach dem
31.12.2012 einzustellen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Parkentgelte in den Parkhäusern und
Tiefgaragen in der Innenstadt waren bereits Gegenstand von Erörterungen in der
Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 30.08.2012. Anlass
hierfür war ein Antrag der FDP-Fraktion im Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft
Hilden mbH auf Erhöhung der Parkentgelte in den gesellschaftseigenen Parkeinrichtungen
Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße von 0,60 € auf 0,80 € je Stunde. Der
Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema aus der Aufsichtsratssitzung der
Verkehrsgesellschaft Hilden mbH ist dieser Sitzungsvorlage nochmals beigefügt.
Während der Erörterungen im Aufsichtsrat wurde
vorgeschlagen, zunächst durch die Gremien der Stadt Hilden beraten zu lassen,
ob auch eine Erhöhung der Parkgebühren für die von der Stadt betriebenen
oberirdischen Parkplätze möglich sei, um weiterhin möglichst einheitliche
Parkgebühren sicherzustellen und so unnötigen Park-Such-Verkehr in der
Innenstadt zu vermeiden.
Eine (Vor-)Entscheidung in der letzten
Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses wurde jedoch
vertagt; die Verwaltung hatte in der damaligen Sitzung die Fraktionen sodann darum
gebeten, konkrete Fragen und Anregungen für eine Beratung einzureichen. Von dieser
Möglichkeit hat jedoch nur die SPD-Fraktion Gebrauch gemacht; deren
schriftliche Ausführungen sind als Anlage beigefügt. In den nachfolgenden Darstellungen
wird (auch) auf diese einzelnen Aspekte eingegangen.
Weiterhin bat die SPD-Fraktion darum, den
vom Bürgerverein Hilden-Meide e.V. in der Oktober-Ausgabe der „Meider
Randnotizen“ veröffentlichten Hildener Parkhaus-Report der Sitzungsvorlage zur
Ergänzung der Diskussion beizufügen (s. Anlage). Die folgenden tabellarischen
Aufstellungen wurden jedoch um das ProActiv-Parkhaus in der Hofstraße ergänzt,
das in unmittelbarer Nähe (ca. 400m) zur Fußgängerzone liegt.
Preisgestaltung
in den Parkeinrichtungen
Hinsichtlich der erbetenen Information zur
Preisgestaltung in den einzelnen Parkeinrichtungen sei auf die nachfolgende
Ãœbersicht verwiesen:
Parkeinrichtung     /     Â
Parkentgelt für |
½ Stunde |
1 Stunde |
jede weitere Stunde |
Tagessatz |
Nove-Mesto-Platz/Am
Rathaus/Südstraße |
0,30 € |
0,60 € |
0,60 € |
8,00 € |
City-Parkhaus
Robert-Gies-Straße |
0,30 € |
0,60 € |
0,60 € |
8,00 € |
Penny/Strauss-Parkplatz
R.-Gies-Straße |
0,60 € |
0,60 € |
0,80 € |
8,00 € |
Parkhaus Am
Kronengarten |
0,30 € |
0,60 € |
0,80 € |
2,50 € |
ProActiv-Parkhaus
Hofstraße |
0,25 € |
0,50 € |
0,50 € |
4,75 € |
Sparkasse HRV |
0,80 € |
0,80 € |
0,80 € |
8,00 € |
Bismarckpassage |
0,70 € |
1,40 € |
1,40 € |
    10,00
€ |
Oberirdische
Stellplätze (Parkautomaten) |
0,30 € |
0,60 € |
0,60 € |
6,60 € |
Bei einzelnen Parkeinrichtungen existieren
zudem verschiedene „Kunden“-Regelungen, bei denen ganz oder teilweise die
Parkentgelte erlassen werden, wenn in den angrenzenden Einzelhandelsgeschäften
eingekauft wird.
Auslastung und
Kapazität in den Parkeinrichtungen
In diesen
Parkeinrichtungen steht jeweils folgende Stellplatzanzahl zur Verfügung:
Parkeinrichtung |
Anzahl der Stellplätze |
Am Rathaus |
371 |
Nove-Mesto-Platz |
225 |
Südstraße |
128 |
ProActiv-Parkhaus
Hofstraße |
150 |
City-Parkhaus |
89 |
Penny/Strauss-Parkplatz |
57 |
Parkhaus Am
Kronengarten |
310 |
Sparkasse HRV |
88 |
Bismarckpassage |
52 |
Oberirdische
Stellplätze (Parkautomaten) |
400 |
Hinsichtlich der Auslastung der einzelnen
Parkeinrichtungen kann eine einheitliche Aussage nicht getroffen werden. So ist
die durchschnittliche Belegung des ProActiv-Parkhauses an der Hofstraße wegen
der größeren Entfernung zur Fußgängerzone geringer als z.B. die in den
Tiefgaragen am Nove-Mesto-Platz und unter dem Rathaus. Weiterhin spielt die
Anzahl der verfügbaren Stellplätze, die
Höhe des Parkentgeltes eine Rolle und etwaige Veranstaltungen in den Innenstadt
(z.B. Märkte) eine Rolle.
Hinsichtlich der im Eigentum der
Verkehrsgesellschaft Hilden mbH stehenden Tiefgaragen Am Rathaus,
Nove-Mesto-Platz und Südstraße kann allerdings festgestellt werden, dass die
Tiefgarage Nove-Mesto-Platz mit Abstand die höchste Frequentierung der Stellplätze
aufweist. Im Jahre 2011 wurde dort jeder Stellplatz täglich 3,7 mal mit
parkenden Fahrzeugen belegt. In der Tiefgarage Am Rathaus war dies 2,3 mal der
Fall, in der Tiefgarage Südstraße betrug die Wechselquote 1,2. Für die privaten
Parkeinrichtungen verfügt die Verwaltung nicht über entsprechende Kennzahlen.
Neue
Konzeptideen der Stadtmarketing GmbH mit Beteiligung der Geschäfte
Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat in den
vergangenen Wochen mehrfach den Kontakt zum Einzelhandel gesucht, um gemeinsam mit
den Händlern die Zukunft des Parksmileys oder anderer Konzepte der
Parkgebührenerstattung zu erörtern.
Nach der schriftlichen Darstellung der
Stadtmarketing Hilden GmbH vom 13.11.12 waren zu einer Diskussionsrunde am
24.10.2012 rd. 250 Einzelhändler und Gastronomen der Innenstadt eingeladen. 12
Händler sind dieser Einladung gefolgt, weitere 12 haben, teilweise mit
schriftlicher Stellungnahme, abgesagt. Die Parkhaus-Manager von Q-Park und
Contipark waren ebenfalls anwesend.
Inhalt der Erörterungen waren zunächst die
möglichen Konzepte einer Parkgebührenerstattung:
-          Parkwertmünze
(Parksmiley)
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Werttickets
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Bar-Erstattung
mit „Abrissecke“
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Codierung
des Parktickets
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Kostenloses
Parken
Die verschiedenen Alternativen wurden
erläutert, Vor- und Nachteile abgewogen und diskutiert. Die Varianten
„Werttickets“ und „Codierung“ können nach Auffassung der Teilnehmer letztlich
nicht zum Tragen kommen, da sie nicht parkhausübergreifend einsetzbar sind. Die
Variante „Bar-Erstattung mit Abrissecke“ wurde von den anwesenden
Einzelhändlern als zu kompliziert/zu teuer abgelehnt. Der Wunsch, die Stadt
Hilden möge eine Stunde kostenloses Parken ermöglichen, wurde ebenfalls nicht
weiter verfolgt, da die geschätzten Mehrkosten von über 500.000 €/Jahr als
nicht durchsetzbar angesehen wurden.
Fazit dieses Teils der Diskussion war, dass
der Parksmiley als einzige realistische Möglichkeit angesehen wurde, eine
parkhausübergreifende Parkgebührenrückerstattung zu ermöglichen. Aufgrund
teilweise berechtigter Kritik am Parksmiley (u.a. schleppender Münzrücklauf,
geringe Anzahl teilnehmender Unternehmen, uneinheitliche Vergabepraxis – und,
daraus resultierend, Marketing- und Imageprobleme) wurde überlegt, auf eine
Parkgebührenerstattung bzw. einen Parkgebührenerlass in Hilden ganz zu
verzichten und das günstige Parken in Hilden als solches in der Werbung herauszustellen.
Abschließend wurde beschlossen, ein erneutes
Rundschreiben an alle Einzelhändler aufzusetzen und diese über die Zukunft des
Parksmiley abstimmen zu lassen. Folgende alternative Fragestellung wurde
vereinbart:
•          „Fortführung des Parksmileys, ich
selber werde mich künftig aktiv daran beteiligen und mindestens ______
Parksmileys/Jahr abnehmen“.
•          „Beendigung des Parksmileys. Die
Parkgebühren in Hilden sind auch ohne Gebührenerstattung sehr günstig. Dies
sollte aber entsprechend beworben werden“.
Auch dieses Rundschreiben wurde erneut an
knapp 250 Einzelhändler mit Antwortfrist bis zum 10.11.2012verteilt. Im
Ergebnis Â
stimmten 16 Händler für die Fortführung des
Parksmileys,
stimmten 20 Händler für dessen Beendigung.
Die zustimmenden Händler erklärten sich zur
Abnahme von ca. 13.000 Parksmileys/Jahr bereit. Der bisherige Jahresumsatz an
Parksmileys liegt bei ca. 46.000 im Jahr.
Auf Basis dieses Ergebnisses – und des
scheinbar geringen Interesses an diesem Thema – schlägt die Stadtmarketing
Hilden GmbH der Stadt Hilden vor, das System des Parkgebührenerlasses über den
Parksmiley - alternativlos - zu beenden. Hintergrund sei u.a. auch, dass aktuell
ca. 10.000 € investiert werden müssten, um dringend benötigt neue Parksmileys
(10.000 Stück) anzuschaffen. Des Weiteren hat die Firma Q-Park die aktuelle
Vereinbarung mit der Stadt Hilden zur Durchführung des Systems „Parksmiley“ angesichts
der intern dort entstehenden Kosten zum 31.12.2012 gekündigt.
Vielmehr würde Stadtmarketing Hilden künftig
in der Standortwerbung verstärkt auf die Tatsache hinweisen, dass das Parken in
Hilden, auch ohne Parkgebührenrückerstattung, günstig ist. Dabei betont Stadtmarketing
Hilden jedoch, dass die Parkeinrichtungen, deren Gebührenstruktur die Stadt
Hilden (mittelbar) beeinflussen kann, an diesen günstigen Gebühren festhalten
müssten.
Kostenlose Parkzeit in der 1. Stunde
Die Bewirtschaftung der ehemals städt.
Parkhäuser wurde 2011 auf die Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH übertragen.
Dabei muss festgestellt werden, dass der Betrieb der Parkhäuser Am Rathaus,
Nove-Mesto-Platz und Südstraße auf der Basis der aktuellen Parkentgelte
unwirtschaftlich ist und zu einem jährlichen Verlust von ca. 250.000 € führt.
Weitere Verminderungen der Gesamterlöse führen somit auch zu größeren Verlusten
der VGH.
Die Verwaltung hat daher für eine
Vergleichsrechnung die VGH gebeten, vom Parkhausbetreiber eine Musterberechnung
erstellen zu lassen, um die möglichen finanziellen Ausfälle der VGH zu
ermitteln, die die Einführung einer kostenlosen Parkdauer von 1 Stunde nach
sich ziehen würde.
Nach diesen Musterberechnungen verursachen die
(kostenlose Kurzparker und
Kurzparkerinnen bis zu 1 Stunde zusätzliche
Verluste bei der VGH von rd.                     173.200
€.
Zusätzlich entstehen im Falle einer Änderung
der Gebührenstruktur weitere
finanzielle Einbußen von                                                                                                       64.000 €
bei den beauftragten Parkhausbetreibern, die
die VGH ausgleichen müsste. Die
Verluste resultieren aus der
Umsatzbeteiligung der Parkhausbetreiber. Der von
der VGH zu tragende finanzielle Nachteil
beliefe sich somit auf                                      237.200 €.
Weiterhin müsste dann auch die Parkentgeltstruktur bei den
oberirdischen
Stellplätzen angepasst werden. Zur
Ermittlung dieses Betrages wird davon
ausgegangen, dass auch hier ein Umsatzanteil
von 34 % auf die Kurzparker
entfällt, die sich nur bis zu einer Stunde
auf diesen Stellplätzen aufhalten.
Dieser Anteil entspricht dem Umsatzverhältnis
der „1-Stunden-Parker“ zu
den Gesamt-Kurzparkern in den o.g.
Tiefgaragen der VGH. Demnach
werden sich die Erträge der Stadt Hilden um
ca.                                                              125.800 €
verringern (Basis: Haushaltsansatz 2012 von
370.000 €).
Letztlich sind auch die Parkeinrichtungen zu
berücksichtigen, bei denen die
Stadt Hilden oder eine ihrer Tochtergesellschaften
nicht Eigentümer sind. Auch
wenn die Vertragsinhalte mit den dortigen
Parkhausbetreibern der Verwaltung
nicht bekannt sind, entstehen -neben den
Verlusten bei der VGH- auch dort
finanzielle Einbußen. Es ist davon
auszugehen, dass bei einem Wunsch der
Stadt Hilden die jeweiligen
Eigentümer/Parkhausbetreiber einen entsprechen-
den Ausgleich verlangen werden. Details
müssten bei diesbezüglicher Beschluss-
fassung mit den jeweiligen Eigentümern und
Betreibern der Parkeinrichtungen
verhandelt werden.
Für eine überschlägige Ermittlung der
Ausgleichszahlungen kann lediglich das
Verhältnis der Stellplätze in den privaten
Einrichtungen zu denen in den VGH-
Tiefgaragen berücksichtigt werden (746
private, 724 VGH-Stellplätze). Aus-
gehend von den zusätzlichen Verlusten in den
VGH-Tiefgaragen (s.o.) werden
hier voraussichtlich zusätzliche Defizite
von insgesamt ca.                                               244.400
€
entstehen, die von der Stadt Hilden zu
finanzieren wären.
Demnach entstehen für eine Stunde
kostenloses Parken in den o.g.
Parkeinrichtungen überschlägige Gesamtkosten
von                                                       607.400 €.
Zum Antrag der FDP-Fraktion
Die nicht wirtschaftlich zu erfüllende Bewirtschaftung der ehemals städt. Tiefgaragen (Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz, Südstraße)  wurde 2011 auf die Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH übertragen und führt dort zu jährlichen Verlusten von ca. 250.000 €. Diese Situation war bei der Entscheidung über die Übertragung allen Beteiligten bekannt. In diesem Zusammenhang steht der Antrag der FDP-Fraktion, die Parkentgelte anzupassen und von 0,60 €/Stunde auf 0,80 €/Stunde zu erhöhen, um zumindest eine ausgeglichenere Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Die aktuellen Parkentgelte in den Parkeinrichtungen der VGH mit 0,60 €/Stunde befinden sich im Vergleich der der regionalen Parkentgelte im Mittelfeld: Düsseldorf Carlsplatz 2,20 €/Stunde, Düsseldorf Kunstsammlung 1,40 €/Stunde, Haan Diekerstraße 0,60 €/Stunde, Langenfeld erste Stunde kostenloses Parken, danach 1,00 €/Stunde.
Vor diesen Hintergründen der unterschiedlichen Positionen wird das Thema Parkentgelte zur Diskussion gestellt. Aus Marketinggesichtspunkten wäre 1 Stunde kostenfreies Parken sicherlich begrüßenswert. Angesichts der entstehenden erheblichen Kosten kann diese Lösung aus Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine derartige Regelung auch die Gefahr der Verkürzung der Aufenthaltszeiten in der Innenstadt auf unter eine Stunde beinhaltet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bisherige Gebührenstruktur beizubehalten.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Je nach Beschlussfassung |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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