Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts-
und Wohnungsbauförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der
FDP-Fraktion vom 24. November 2011 abzulehnen und den bisherigen Stundensatz
von 0,60 €/Stunde für das Parken in der Innenstadt beizubehalten.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Bewirtschaftung der städt. Parkhäuser wurde 2011 auf die Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke Hilden GmbH übertragen. Dabei muss festgestellt werden, dass der Betrieb der Parkhäuser Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz, Südstraße und Hofstraße auf der Basis der aktuellen Parkentgelte unwirtschaftlich ist und zu einem jährlichen Verlust von ca. 250.000 Euro führt. In diesem Zusammenhang steht der Antrag der FDP-Fraktion, die Parkentgelte anzupassen und von 0,60 €/Stunde auf 0,80 €/Stunde zu erhöhen, um eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Der Antrag wurde im Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft diskutiert. Dabei wurde vorgeschlagen, zunächst durch die Gremien der Stadt Hilden beraten zu lassen, ob auch eine Erhöhung der Parkgebühren für die von der Stadt betriebenen oberirdischen Parkplätze möglich sei, um weiterhin möglichst einheitliche Parkgebühren sicherzustellen und so unnötigen Park-Such-Verkehr in der Innenstadt zu vermeiden.
Die aktuellen Parkentgelte mit 0,60 €/Stunde befinden sich im Vergleich der der regionalen Parkentgelte im Mittelfeld: Düsseldorf Carlsplatz 2,20 €/Stunde, Düsseldorf Kunstsammlung 1,40 €/Stunde, Haan Diekerstraße 0,60 €/Stunde, Langenfeld erste Stunde kostenloses Parken.
Die Stadt Langenfeld betrachtet die Finanzierung des kostenlosen Parkens als Teil einer aktiven Wirtschaftsförderung. Der jährliche Verlust der Stadt beläuft sich nach hiesigen Kenntnissen auf bis zu 500.000 Euro. Eine überschlägige Berechnung der Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke basierend auf den Ergebnissen 2011 führt in Hilden bei einer Stunde kostenfreies Parken für die Parkhäuser Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße zu einem zusätzlichen Verlust von 173.200 Euro. Diese Verluste würden auch eine Anpassung der Verträge mit den Betreibergesellschaften erfordern, da die Gesellschaften ihrerseits Anteile an den Parkgebühren als Ertrag erhalten. Darüber hinaus wäre noch zu berücksichtigen, dass auch eine Regelung zu den privaten Parkhäusern Kronengarten, Bismarck-Passage, Sparkasse, Robert-Gies-Straße und künftig Warrington-Platz sowie den oberirdischen Stellplätzen im Innenstadtgebiet getroffen werden müsste. Hierzu müssten bei Bedarf konkrete Gespräche mit den Eigentümern/Betreibern geführt werden. Insgesamt erscheint eine Größenordnung wie in Langenfeld bei einer Stunde kostenfreiem Parken nicht unrealistisch.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Positionen wird das Thema Parkentgelte zur Diskussion gestellt. Aus Marketinggesichtspunkten wäre 1 Stunde kostenfreies Parken sicherlich begrüßenswert. Angesichts der entstehenden erheblichen Kosten kann diese Lösung aus Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine derartige Regelung auch die Gefahr der Verkürzung der Aufenthaltszeiten in der Innenstadt auf unter eine Stunde beinhaltet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den bisherigen Stundensatz von 0,60 € /Stunde beizubehalten.
Der Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema aus der Aufsichtsratsitzung der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH ist ergänzend beigefügt.
In Vertretung
gez. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden, siehe Erläuterungen.
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
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Investitions-Nr./
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
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Konto |
Bezeichnung |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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