Betreff
Parkentgelte in der Innenstadt
Vorlage
WP 09-14 SV 80/018
Aktenzeichen
WP 09-14 SV 80/018
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der FDP-Fraktion vom 24. November 2011 abzulehnen und den bisherigen Stundensatz von 0,60 €/Stunde für das Parken in der Innenstadt beizubehalten.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Bewirtschaftung der städt. Parkhäuser wurde 2011 auf die Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke Hilden GmbH übertragen. Dabei muss festgestellt werden, dass der Betrieb der Parkhäuser Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz, Südstraße und Hofstraße auf der Basis der aktuellen Parkentgelte unwirtschaftlich ist und zu einem jährlichen Verlust von ca. 250.000 Euro führt. In diesem Zusammenhang steht der Antrag der FDP-Fraktion, die Parkentgelte anzupassen und von 0,60 €/Stunde auf 0,80 €/Stunde zu erhöhen, um eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

 

Der Antrag wurde im Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft diskutiert. Dabei wurde vorgeschlagen, zunächst durch die Gremien der Stadt Hilden beraten zu lassen, ob auch eine Erhöhung der Parkgebühren für die von der Stadt betriebenen oberirdischen Parkplätze möglich sei, um weiterhin möglichst einheitliche Parkgebühren sicherzustellen und so unnötigen Park-Such-Verkehr in der Innenstadt zu vermeiden.

 

Die aktuellen Parkentgelte mit 0,60 €/Stunde befinden sich im Vergleich der der regionalen Parkentgelte im Mittelfeld: Düsseldorf Carlsplatz 2,20 €/Stunde, Düsseldorf Kunstsammlung 1,40 €/Stunde, Haan Diekerstraße 0,60 €/Stunde, Langenfeld erste Stunde kostenloses Parken.

 

Die Stadt Langenfeld betrachtet die Finanzierung des kostenlosen Parkens als Teil einer aktiven Wirtschaftsförderung. Der jährliche Verlust der Stadt beläuft sich nach hiesigen Kenntnissen auf bis zu 500.000 Euro. Eine überschlägige Berechnung der Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke basierend auf den Ergebnissen 2011 führt in Hilden bei einer Stunde kostenfreies Parken für die Parkhäuser Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße zu einem zusätzlichen Verlust von 173.200 Euro. Diese Verluste würden auch eine Anpassung der Verträge mit den Betreibergesellschaften erfordern, da die Gesellschaften ihrerseits Anteile an den Parkgebühren als Ertrag erhalten. Darüber hinaus wäre noch zu berücksichtigen, dass auch eine Regelung zu den privaten Parkhäusern Kronengarten, Bismarck-Passage, Sparkasse, Robert-Gies-Straße und künftig Warrington-Platz sowie den oberirdischen Stellplätzen im Innenstadtgebiet getroffen werden müsste. Hierzu müssten bei Bedarf konkrete Gespräche mit den Eigentümern/Betreibern geführt werden. Insgesamt erscheint eine Größenordnung wie in Langenfeld bei einer Stunde kostenfreiem Parken nicht unrealistisch.

 

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Positionen wird das Thema Parkentgelte zur Diskussion gestellt. Aus Marketinggesichtspunkten wäre 1 Stunde kostenfreies Parken sicherlich begrüßenswert. Angesichts der entstehenden erheblichen Kosten kann diese Lösung aus Sicht der Verwaltung aber nicht empfohlen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine derartige Regelung auch die Gefahr der Verkürzung der Aufenthaltszeiten in der Innenstadt auf unter eine Stunde beinhaltet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den bisherigen Stundensatz von 0,60 € /Stunde beizubehalten.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion zu diesem Thema aus der Aufsichtsratsitzung der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH ist ergänzend beigefügt.

 

 

In Vertretung

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden, siehe Erläuterungen.

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt