Antrag der FDP-Fraktion vom 29.08.2012
Erläuterungen zum
Antrag:
Die vorhandene Bestuhlung (vereinzelt Plastikstühle) passen nicht zu einem hochwertigen Stadtbild und Ambiente.
Antragstext:
Die Verwaltung wird gebeten, in Übereinstimmung mit den innerstädtischen
Gaststättenbetreibern, ein Konzept über eine einheitliche Bestuhlung für den
Bereich der Innenstadt, insbesondere für den Alten Markt,
Ellen-Wiederhold-Platz und die Mittelstraße, zu erarbeiten.
Die Vorschläge zum Bestuhlungskonzept sind in einer der nächsten
Stadtentwicklungsausschuss-Sitzungen zur Beratung vorzulegen.
Stand: 29.10.2012
Zusätzliche
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.09.2012 erfolgte zum
Antrag der FDP keine Abstimmung. Die Verwaltung wurde gebeten, Gespräche mit
den Gastronomen und dem Stadtmarketing zu führen.
Die Stellungnahme der Stadtmarketing Hilden GmbH ist der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Im Grundsatz teilt die Stadtmarketing Hilden GmbH das Anliegen der
Antragsteller, weist aber darauf hin, dass „die meisten gastronomischen
Neuzugänge der letzten Jahre … - auch ohne Satzung - eine adäquate Bestuhlung
für ihre Außenflächen gewählt“ haben. Deshalb wird angeregt, statt einer
Satzung, die detailliert Ansprüche an Art und Qualität der Möblierung
formuliert, ein Beratungsgremium zu installieren, dass bei Erteilung einer
neuen Sondernutzungsgenehmigung im Rahmen einer Neueröffnung eines
Gastronomiebetriebes zusammen mit dem Betreiber Vorschläge über die Art der
Möblierung berät.
Aus Sicht der Verwaltung ist zu dieser Anregung hinzuweisen, dass ohne eine Satzung
die Umsetzung der Vorschläge jedoch nur eine freiwillige Maßnahme des
Betreibers wäre. Wenn zusätzlich doch eine Satzung erarbeitet werden sollte,
die aber keine konkreten Vorgaben gibt, wäre diese Satzung zu unbestimmt und
damit unzulässig.
Gespräche mit den Gastronomen wurden seitens der Verwaltung noch nicht
aufgenommen.
Der Wirteverein Hilden e.V hat seine aktive Arbeit eingestellt und fällt als
übergeordneter Ansprechpartner deshalb aus. Der auch für Hilden zuständige
Geschäftsbereich der DEHOGA Nordrhein e.V. (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)
hat seinen Sitz in Neuss. Er ist für die Kreise Oberberg, Mettmann, Viersen
sowie für die kreisfreien Städte Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und
Wuppertal zuständig. Auch dieser Verein ist nicht der Ansprechpartner
der Stadt Hilden für die Hildener Gastronomiebetriebe, da die Mitgliedschaft
freiwillig ist.
Vor diesem Hintergrund müsste bei der Diskussion über ein Konzept über eine
einheitliche Bestuhlung entweder alle Gastronomen zu einer einzigen
öffentlichen Veranstaltung oder – neben der DEHOGA – jeder „unabhängige“ Gastronomiebetrieb
zu einem Einzelgespräch eingeladen werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt der Beratung erscheint jedoch ein solch umfangreiches
Verfahren noch nicht sinnvoll – insbesondere auch deshalb, weil nicht absehbar
ist, ob der Rat die Stadtverwaltung tatsächlich beauftragt, ein
Bestuhlungskonzept zu erarbeiten und wenn ja, ob das Ziel Maßnahmen auf
freiwilliger Basis sind oder die Aufstellung einer Satzung ist, um ggfs. Sanktionsmöglichkeiten
zu haben.
Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung, das Schreiben der Stadtmarketing
Hilden GmbH der politischen Diskussion zur Verfügung.
Ergänzend fügt die Verwaltung der Sitzungsvorlage ein Angebot des Büros Hamann
| Stadtplaner + Architekten zur Aufstellung einer Satzung bei, die dem
Ordnungsamt im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung
gestalterische Vorgaben gibt. Ziel der von Herrn Hamann vorgeschlagenen Satzung
ist nicht nur Vorgaben über Art und Größe der Möblierung der Außengastronomie
zu schaffen, sondern auch Regelungen zu Art, Umfang und Zahl von Werbetafeln
(„Kundenstopper“), Werbefahnen („beach flags“), Warenauslagen, Blumenkübeln,
Stehtischen, etc. zu treffen.
Zwischen der Stadtverwaltung und Herrn Hamann wurde der notwendige Umfang der
zu erbringenden Leistungen (inkl. der Beteiligungen der Betroffenen)
abgestimmt, um eine möglichst von allen akzeptierte und rechtssichere Satzung
zu erhalten.
Anhand des geschätzten Zeit- und Personalaufwandes und aufgrund der Erfahrung
mit ähnlichen Aufträgen für andere Kommunen bietet Herr Hamann an, die
Leistungen zu einem Betrag von 18.083,24 € (inkl. Mehrwertsteuer von 19%) zu
erbringen.
Weder steht im Haushalt 2012 dieser Betrag zur Verfügung noch ist seitens der
Verwaltung bisher vorgesehen, ihn in den Haushalt 2013 aufzunehmen.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag der FDP folgen und eine
Satzung in einem offenen, transparenten und kommunikativen Verfahren aufstellen
wollen sowie weiterhin wünschen, den Auftrag noch in diesem Jahr zu erteilen,
müssten die Haushaltsmittel im Produkt 090101 „Stadtplanung“ überplanmäßig
bereitgestellt werden.
Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dem Antrag zu folgen und
erst im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das nächste Jahr (oder ggfs.
später) die benötigten Finanzmittel bereitzustellen. Entsprechend später
könnten die gestalterischen Vorgaben in Angriff genommen werden.
Sollte die Stadt Hilden auf Grundlage eines Integrierten Handlungskonzeptes zur
Stärkung der Innenstadt Hildens (siehe Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 60/050)
Städtebauförderungsmittel erhalten, könnte auch die Aufstellung der Satzung als
Einzelmaßnahme je Fördersatz mit 50% bis 60 % gefördert werden, wenn die
Satzung als Teil des Projekts definiert wird und das Projekt erst nach
Genehmigung des Grundförderantrags gestartet wird.
Im Ãœbrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zum
Stadtentwicklungsausschuss vom 26.09.2012 verwiesen.
gez.
Thiele
Stellungnahme der
Verwaltung [zum StEA am 26.09.2012]:
Mit dem beigefügten Antrag bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung „in
Übereinstimmung mit den innerstädtischen Gaststättenbetreibern“ einen Rahmen zu
entwickeln, um die Möblierung der Außengastronomie auf ein gleichwertiges und
hohes Niveau zu etablieren.
Die gleiche Zielrichtung besaß der Antrag der Fraktion BA/CDf vom 04.07.2012,
der vorsah, für die Möblierung der Außengastronomie auf dem
Ellen-Wiederhold-Platz eine Gestaltungsrichtlinie zu entwickeln. Im Rahmen der
Vorberatung wurde dieser Antrag im Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich abgelehnt,
eine abschließende Entscheidung des Rates erfolgt voraussichtlich im Rat am
19.09.2012 (nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage) (siehe Sitzungsvorlage: WP
09-14 SV 61/155).
Die Fußgängerzone – insbesondere der Bereich Markt, Ellen-Wiederhold-Platz und
Mittelstraße – ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, auf der auf
Grundlage der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ vom 26.11.2009 durch das Ordnungsamt
außengastronomische Nutzungen genehmigt werden. Diese Satzung der Stadt Hilden
basiert auf den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW, des
Bundesfernstraßengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes. Gestaltungsvorgaben
sind in diesen gesetzlichen Grundlagen nicht vorgesehen.
Wie in der erwähnten Sitzungsvorlage bereits ausgeführt, setzt eine Gestaltungsrichtlinie, die sich sachgemäß auf Themenbereiche
wie Typologie der Möblierung, Farbgestaltung von Tischen und Sitzgelegenheiten,
Größe und Art von (Sonnen-) Schirmen beziehen würde, eine Reihe von Vorarbeiten
voraus und erzeugt zugleich eine Reihe von Nacharbeiten.
Im Vorfeld besteht zunächst die
Notwendigkeit, geeignete Muster für eine Möblierung zu identifizieren und mit
den Betroffenen (in erster Linie Gastronomen) zu diskutieren, um hier auf eine
gemeinsame Lösung zu kommen. Ohne guten Willen von Seiten der Betroffenen wären
Gestaltungsrichtlinien nur schwer umzusetzen.
Eine von „oben“ aufoktroyierte Lösung stieße
aller Wahrscheinlichkeit auf erheblichen Widerstand und wäre für die Stadt
Hilden schwerlich gerichtsfest um- und durchzusetzen.
Im Nachgang wird es erforderlich, sich auch
Gedanken über die Durchsetzung einer „Richtlinie“ zu machen; also etwa auf der
Basis einer kommunalen Satzung die Möglichkeit zu Sanktionen zu erhalten,
sollte die Richtlinie durch die tatsächliche Möblierung auf dem
Ellen-Wiederhold-Platz nicht eingehalten werden.
Ohne Sanktionsmechanismus ist eine Satzung
ein „zahnloser Tiger“, die Umsetzung von Sanktionen wiederum ein sehr
streitbefangenes Geschäft der Verwaltung, welches letzten Endes
Personalkapazitäten bindet.
Gleiches gilt für die notwendigen Kontrollen.
Auch an dieser Stelle sei daran erinnert,
dass ähnliche Absichten der Verwaltung und des Stadtmarketings, nämlich einen
einheitlichen Gestaltungs-Kanon für die Möblierung der Außengastronomie zu
entwickeln und einzuführen, im Zusammenhang mit der einige Jahre
zurückliegenden Planung zur Umgestaltung des Alten Marktes rigoros abgelehnt
worden sind – seitens einer politischen Mehrheit ebenso wie von der Hildener
Gastronomie.
Vor dem Hintergrund der vielfachen politischen Anträge, die sich mit der
Gestaltung der Fußgängerzone in der Hildener Innenstadt beschäftigen,
(beginnend über die CDU zur Illumination und Möblierung der Innenstadt, den
erwähnten Antrag der Fraktion BA/CDf, den SPD-Antrag zur Konkretisierung der
CDU-Anträge, der hier zu behandelnde Antrag der FDP sowie der Antrag des SPD
zur Ausweitung der Werbeanlagensatzung) hat die Verwaltung die Stadtmarketing
GmbH um Stellungnahme zu diesem Antrag der FDP-Fraktion gebeten. Die
Stadtmarketing GmbH hat zugesagt, bis Mitte Oktober hierzu Stellung zu nehmen.
Parallel dazu wurde das Architekturbüro Hamann aus Köln, das im Auftrag der
Stadt Hilden die „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und
Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer
Seitenstraßen“ vom 28.10.2003 erarbeitet hat, gebeten, ein mit Kosten
hinterlegtes Arbeitskonzept zu erstellen. Auch dieses wird zur Zeit noch
erarbeitet.
gez.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Evtl. ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
? |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010060 |
Sonstige
Satzungen |
529100 |
Dienstleistung |
18.100,- |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja evtl. (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: Weder steht im Haushalt 2012 dieser Betrag zur
Verfügung noch ist seitens der Verwaltung bisher vorgesehen, ihn in den
Haushalt 2013 aufzunehmen. |
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Vermerk
Kämmerer Sollte die Stadt Hilden auf Grundlage eines Integrierten Handlungskonzeptes zur Stärkung der Innenstadt Hildens Städtebauförderungsmittel erhalten, könnte auch die Aufstellung der Satzung als Einzelmaßnahme je Fördersatz mit 50% bis 60 % gefördert werden, wenn die Satzung als Teil des Projekts definiert wird und das Projekt erst nach Genehmigung des Grundförderantrags gestartet wird. Von daher
sollte dieser Antrag im Rahmen des Handlungskonzeptes mit abgearbeitet
werden. Gesehen Klausgrete |
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