Betreff
Konzept über eine einheitliche Bestuhlung für den Bereich der Innenstadt:
Antrag der FDP-Fraktion vom 29.08.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 61/167/1
Aktenzeichen
IV/61.1 St
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die vorhandene Bestuhlung (vereinzelt Plastikstühle) passen nicht zu einem hochwertigen Stadtbild und Ambiente.


Antragstext:


Die Verwaltung wird gebeten, in Übereinstimmung mit den innerstädtischen Gaststättenbetreibern, ein Konzept über eine einheitliche Bestuhlung für den Bereich der Innenstadt, insbesondere für den Alten Markt, Ellen-Wiederhold-Platz und die Mittelstraße, zu erarbeiten.

Die Vorschläge zum Bestuhlungskonzept sind in einer der nächsten Stadtentwicklungsausschuss-Sitzungen zur Beratung vorzulegen.


Stand: 29.10.2012

Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung:

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.09.2012 erfolgte zum Antrag der FDP keine Abstimmung. Die Verwaltung wurde gebeten, Gespräche mit den Gastronomen und dem Stadtmarketing zu führen.

Die Stellungnahme der Stadtmarketing Hilden GmbH ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im Grundsatz teilt die Stadtmarketing Hilden GmbH das Anliegen der Antragsteller, weist aber darauf hin, dass „die meisten gastronomischen Neuzugänge der letzten Jahre … - auch ohne Satzung - eine adäquate Bestuhlung für ihre Außenflächen gewählt“ haben. Deshalb wird angeregt, statt einer Satzung, die detailliert Ansprüche an Art und Qualität der Möblierung formuliert, ein Beratungsgremium zu installieren, dass bei Erteilung einer neuen Sondernutzungsgenehmigung im Rahmen einer Neueröffnung eines Gastronomiebetriebes zusammen mit dem Betreiber Vorschläge über die Art der Möblierung berät.
Aus Sicht der Verwaltung ist zu dieser Anregung hinzuweisen, dass ohne eine Satzung die Umsetzung der Vorschläge jedoch nur eine freiwillige Maßnahme des Betreibers wäre. Wenn zusätzlich doch eine Satzung erarbeitet werden sollte, die aber keine konkreten Vorgaben gibt, wäre diese Satzung zu unbestimmt und damit unzulässig.

Gespräche mit den Gastronomen wurden seitens der Verwaltung noch nicht aufgenommen.
Der Wirteverein Hilden e.V hat seine aktive Arbeit eingestellt und fällt als übergeordneter Ansprechpartner deshalb aus. Der auch für Hilden zuständige Geschäftsbereich der DEHOGA Nordrhein e.V. (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) hat seinen Sitz in Neuss. Er ist für die Kreise Oberberg, Mettmann, Viersen sowie für die kreisfreien Städte Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal zuständig. Auch dieser Verein ist nicht der Ansprechpartner der Stadt Hilden für die Hildener Gastronomiebetriebe, da die Mitgliedschaft freiwillig ist.
Vor diesem Hintergrund müsste bei der Diskussion über ein Konzept über eine einheitliche Bestuhlung entweder alle Gastronomen zu einer einzigen öffentlichen Veranstaltung oder – neben der DEHOGA – jeder „unabhängige“ Gastronomiebetrieb zu einem Einzelgespräch eingeladen werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt der Beratung erscheint jedoch ein solch umfangreiches Verfahren noch nicht sinnvoll – insbesondere auch deshalb, weil nicht absehbar ist, ob der Rat die Stadtverwaltung tatsächlich beauftragt, ein Bestuhlungskonzept zu erarbeiten und wenn ja, ob das Ziel Maßnahmen auf freiwilliger Basis sind oder die Aufstellung einer Satzung ist, um ggfs. Sanktionsmöglichkeiten zu haben.

Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung, das Schreiben der Stadtmarketing Hilden GmbH der politischen Diskussion zur Verfügung.

Ergänzend fügt die Verwaltung der Sitzungsvorlage ein Angebot des Büros Hamann | Stadtplaner + Architekten zur Aufstellung einer Satzung bei, die dem Ordnungsamt im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung gestalterische Vorgaben gibt. Ziel der von Herrn Hamann vorgeschlagenen Satzung ist nicht nur Vorgaben über Art und Größe der Möblierung der Außengastronomie zu schaffen, sondern auch Regelungen zu Art, Umfang und Zahl von Werbetafeln („Kundenstopper“), Werbefahnen („beach flags“), Warenauslagen, Blumenkübeln, Stehtischen, etc. zu treffen.
Zwischen der Stadtverwaltung und Herrn Hamann wurde der notwendige Umfang der zu erbringenden Leistungen (inkl. der Beteiligungen der Betroffenen) abgestimmt, um eine möglichst von allen akzeptierte und rechtssichere Satzung zu erhalten.

Anhand des geschätzten Zeit- und Personalaufwandes und aufgrund der Erfahrung mit ähnlichen Aufträgen für andere Kommunen bietet Herr Hamann an, die Leistungen zu einem Betrag von 18.083,24 € (inkl. Mehrwertsteuer von 19%) zu erbringen.

Weder steht im Haushalt 2012 dieser Betrag zur Verfügung noch ist seitens der Verwaltung bisher vorgesehen, ihn in den Haushalt 2013 aufzunehmen.
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Antrag der FDP folgen und eine Satzung in einem offenen, transparenten und kommunikativen Verfahren aufstellen wollen sowie weiterhin wünschen, den Auftrag noch in diesem Jahr zu erteilen, müssten die Haushaltsmittel im Produkt 090101 „Stadtplanung“ überplanmäßig bereitgestellt werden.
Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit, dem Antrag zu folgen und erst im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das nächste Jahr (oder ggfs. später) die benötigten Finanzmittel bereitzustellen. Entsprechend später könnten die gestalterischen Vorgaben in Angriff genommen werden.

Sollte die Stadt Hilden auf Grundlage eines Integrierten Handlungskonzeptes zur Stärkung der Innenstadt Hildens (siehe Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 60/050) Städtebauförderungsmittel erhalten, könnte auch die Aufstellung der Satzung als Einzelmaßnahme je Fördersatz mit 50% bis 60 % gefördert werden, wenn die Satzung als Teil des Projekts definiert wird und das Projekt erst nach Genehmigung des Grundförderantrags gestartet wird.

Im Ãœbrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Stadtentwicklungsausschuss vom 26.09.2012 verwiesen.

gez.
Thiele


Stellungnahme der Verwaltung [zum StEA am 26.09.2012]:

Mit dem beigefügten Antrag bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung „in Übereinstimmung mit den innerstädtischen Gaststättenbetreibern“ einen Rahmen zu entwickeln, um die Möblierung der Außengastronomie auf ein gleichwertiges und hohes Niveau zu etablieren.

Die gleiche Zielrichtung besaß der Antrag der Fraktion BA/CDf vom 04.07.2012, der vorsah, für die Möblierung der Außengastronomie auf dem Ellen-Wiederhold-Platz eine Gestaltungsrichtlinie zu entwickeln. Im Rahmen der Vorberatung wurde dieser Antrag im Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich abgelehnt, eine abschließende Entscheidung des Rates erfolgt voraussichtlich im Rat am 19.09.2012 (nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage) (siehe Sitzungsvorlage: WP 09-14 SV 61/155).

Die Fußgängerzone – insbesondere der Bereich Markt, Ellen-Wiederhold-Platz und Mittelstraße – ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, auf der auf Grundlage der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ vom 26.11.2009 durch das Ordnungsamt außengastronomische Nutzungen genehmigt werden. Diese Satzung der Stadt Hilden basiert auf den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW, des Bundesfernstraßengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes. Gestaltungsvorgaben sind in diesen gesetzlichen Grundlagen nicht vorgesehen.

Wie in der erwähnten Sitzungsvorlage bereits ausgeführt, setzt eine Gestaltungsrichtlinie, die sich sachgemäß auf Themenbereiche wie Typologie der Möblierung, Farbgestaltung von Tischen und Sitzgelegenheiten, Größe und Art von (Sonnen-) Schirmen beziehen würde, eine Reihe von Vorarbeiten voraus und erzeugt zugleich eine Reihe von Nacharbeiten.

 

Im Vorfeld besteht zunächst die Notwendigkeit, geeignete Muster für eine Möblierung zu identifizieren und mit den Betroffenen (in erster Linie Gastronomen) zu diskutieren, um hier auf eine gemeinsame Lösung zu kommen. Ohne guten Willen von Seiten der Betroffenen wären Gestaltungsrichtlinien nur schwer umzusetzen.

Eine von „oben“ aufoktroyierte Lösung stieße aller Wahrscheinlichkeit auf erheblichen Widerstand und wäre für die Stadt Hilden schwerlich gerichtsfest um- und durchzusetzen.

 

Im Nachgang wird es erforderlich, sich auch Gedanken über die Durchsetzung einer „Richtlinie“ zu machen; also etwa auf der Basis einer kommunalen Satzung die Möglichkeit zu Sanktionen zu erhalten, sollte die Richtlinie durch die tatsächliche Möblierung auf dem Ellen-Wiederhold-Platz nicht eingehalten werden.

Ohne Sanktionsmechanismus ist eine Satzung ein „zahnloser Tiger“, die Umsetzung von Sanktionen wiederum ein sehr streitbefangenes Geschäft der Verwaltung, welches letzten Endes Personalkapazitäten bindet.

Gleiches gilt für die notwendigen Kontrollen.

 

Auch an dieser Stelle sei daran erinnert, dass ähnliche Absichten der Verwaltung und des Stadtmarketings, nämlich einen einheitlichen Gestaltungs-Kanon für die Möblierung der Außengastronomie zu entwickeln und einzuführen, im Zusammenhang mit der einige Jahre zurückliegenden Planung zur Umgestaltung des Alten Marktes rigoros abgelehnt worden sind – seitens einer politischen Mehrheit ebenso wie von der Hildener Gastronomie.

Vor dem Hintergrund der vielfachen politischen Anträge, die sich mit der Gestaltung der Fußgängerzone in der Hildener Innenstadt beschäftigen, (beginnend über die CDU zur Illumination und Möblierung der Innenstadt, den erwähnten Antrag der Fraktion BA/CDf, den SPD-Antrag zur Konkretisierung der CDU-Anträge, der hier zu behandelnde Antrag der FDP sowie der Antrag des SPD zur Ausweitung der Werbeanlagensatzung) hat die Verwaltung die Stadtmarketing GmbH um Stellungnahme zu diesem Antrag der FDP-Fraktion gebeten. Die Stadtmarketing GmbH hat zugesagt, bis Mitte Oktober hierzu Stellung zu nehmen.

Parallel dazu wurde das Architekturbüro Hamann aus Köln, das im Auftrag der Stadt Hilden die „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ vom 28.10.2003 erarbeitet hat, gebeten, ein mit Kosten hinterlegtes Arbeitskonzept zu erstellen. Auch dieses wird zur Zeit noch erarbeitet.


gez.
Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Evtl. ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

?

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0901010060

Sonstige Satzungen

529100

Dienstleistung

18.100,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

evtl.

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Weder steht im Haushalt 2012 dieser Betrag zur Verfügung noch ist seitens der Verwaltung bisher vorgesehen, ihn in den Haushalt 2013 aufzunehmen.

 

 

Vermerk Kämmerer

Sollte die Stadt Hilden auf Grundlage eines Integrierten Handlungskonzeptes zur Stärkung der Innenstadt Hildens Städtebauförderungsmittel erhalten, könnte auch die Aufstellung der Satzung als Einzelmaßnahme je Fördersatz mit 50% bis 60 % gefördert werden, wenn die Satzung als Teil des Projekts definiert wird und das Projekt erst nach Genehmigung des Grundförderantrags gestartet wird.

 

Von daher sollte dieser Antrag im Rahmen des Handlungskonzeptes mit abgearbeitet werden.

 

Gesehen Klausgrete