Betreff
Konzept über eine einheitliche Bestuhlung für den Bereich der Innenstadt:
Antrag der FDP-Fraktion vom 29.08.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 61/167
Aktenzeichen
IV/61.1 St
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die vorhandene Bestuhlung (vereinzelt Plastikstühle) passen nicht zu einem hochwertigen Stadtbild und Ambiente.


Antragstext:


Die Verwaltung wird gebeten, in Übereinstimmung mit den innerstädtischen Gaststättenbetreibern, ein Konzept über eine einheitliche Bestuhlung für den Bereich der Innenstadt, insbesondere für den Alten Markt, Ellen-Wiederhold-Platz und die Mittelstraße, zu erarbeiten.

Die Vorschläge zum Bestuhlungskonzept sind in einer der nächsten Stadtentwicklungsausschuss-Sitzungen zur Beratung vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Mit dem beigefügten Antrag bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung „in Übereinstimmung mit den innerstädtischen Gaststättenbetreibern“ einen Rahmen zu entwickeln, um die Möblierung der Außengastronomie auf ein gleichwertiges und hohes Niveau zu etablieren.

Die gleiche Zielrichtung besaß der Antrag der Fraktion BA/CDf vom 04.07.2012, der vorsah, für die Möblierung der Außengastronomie auf dem Ellen-Wiederhold-Platz eine Gestaltungsrichtlinie zu entwickeln. Im Rahmen der Vorberatung wurde dieser Antrag im Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich abgelehnt, eine abschließende Entscheidung des Rates erfolgt voraussichtlich im Rat am 19.09.2012 (nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage) (siehe Sitzungsvorlage: WP 09-14 SV 61/155).

Die Fußgängerzone – insbesondere der Bereich Markt, Ellen-Wiederhold-Platz und Mittelstraße – ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, auf der auf Grundlage der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ vom 26.11.2009 durch das Ordnungsamt außengastronomische Nutzungen genehmigt werden. Diese Satzung der Stadt Hilden basiert auf den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW, des Bundesfernstraßengesetzes und des Kommunalabgabengesetzes. Gestaltungsvorgaben sind in diesen gesetzlichen Grundlagen nicht vorgesehen.

Wie in der erwähnten Sitzungsvorlage bereits ausgeführt, setzt eine Gestaltungsrichtlinie, die sich sachgemäß auf Themenbereiche wie Typologie der Möblierung, Farbgestaltung von Tischen und Sitzgelegenheiten, Größe und Art von (Sonnen-) Schirmen beziehen würde, eine Reihe von Vorarbeiten voraus und erzeugt zugleich eine Reihe von Nacharbeiten.

 

Im Vorfeld besteht zunächst die Notwendigkeit, geeignete Muster für eine Möblierung zu identifizieren und mit den Betroffenen (in erster Linie Gastronomen) zu diskutieren, um hier auf eine gemeinsame Lösung zu kommen. Ohne guten Willen von Seiten der Betroffenen wären Gestaltungsrichtlinien nur schwer umzusetzen.

Eine von „oben“ aufoktroyierte Lösung stieße aller Wahrscheinlichkeit auf erheblichen Widerstand und wäre für die Stadt Hilden schwerlich gerichtsfest um- und durchzusetzen.

 

Im Nachgang wird es erforderlich, sich auch Gedanken über die Durchsetzung einer „Richtlinie“ zu machen; also etwa auf der Basis einer kommunalen Satzung die Möglichkeit zu Sanktionen zu erhalten, sollte die Richtlinie durch die tatsächliche Möblierung auf dem Ellen-Wiederhold-Platz nicht eingehalten werden.

Ohne Sanktionsmechanismus ist eine Satzung ein „zahnloser Tiger“, die Umsetzung von Sanktionen wiederum ein sehr streitbefangenes Geschäft der Verwaltung, welches letzten Endes Personalkapazitäten bindet.

Gleiches gilt für die notwendigen Kontrollen.

 

Auch an dieser Stelle sei daran erinnert, dass ähnliche Absichten der Verwaltung und des Stadtmarketings, nämlich einen einheitlichen Gestaltungs-Kanon für die Möblierung der Außengastronomie zu entwickeln und einzuführen, im Zusammenhang mit der einige Jahre zurückliegenden Planung zur Umgestaltung des Alten Marktes rigoros abgelehnt worden sind – seitens einer politischen Mehrheit ebenso wie von der Hildener Gastronomie.

Vor dem Hintergrund der vielfachen politischen Anträge, die sich mit der Gestaltung der Fußgängerzone in der Hildener Innenstadt beschäftigen, (beginnend über die CDU zur Illumination und Möblierung der Innenstadt, den erwähnten Antrag der Fraktion BA/CDf, den SPD-Antrag zur Konkretisierung der CDU-Anträge, der hier zu behandelnde Antrag der FDP sowie der Antrag des SPD zur Ausweitung der Werbeanlagensatzung) hat die Verwaltung die Stadtmarketing GmbH um Stellungnahme zu diesem Antrag der FDP-Fraktion gebeten. Die Stadtmarketing GmbH hat zugesagt, bis Mitte Oktober hierzu Stellung zu nehmen.

Parallel dazu wurde das Architekturbüro Hamann aus Köln, das im Auftrag der Stadt Hilden die „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ vom 28.10.2003 erarbeitet hat, gebeten, ein mit Kosten hinterlegtes Arbeitskonzept zu erstellen. Auch dieses wird zur Zeit noch erarbeitet.


gez.
Thiele