Beschlussvorschlag:
- Der Haupt-
und Finanzausschuss nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und
Sport den Bericht der Verwaltung zur erforderlichen energetischen
Sanierung der Wilhelm-Fabry-Realschule und zur Umgestaltung des Gebäudes
zu einer Sekundarschule zur Kenntnis.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und
Sport und im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die in den § 14 GemHVO
Unterlagen beschriebenen Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur
Umgestaltung zur Sekundarschule sowie des Aufwandes für die Sanierung der
Außenanlagen an der Wilhelm-Fabry-Realschule. Die Mittel werden im
Haushaltsplanentwurf 2013 vorgesehen.
SV-Nr.: WP 09-14 SV 51/211Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 22.08.2012
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung
am 27.06.2012 hat der Ausschuss für Schule und Sport u.a. die Errichtung einer
teilintegrierten, 3-zügigen Sekundarschule vorberatend beschlossen, die ihren
Betrieb zum Schuljahresbeginn 2013/2014 in den Räumlichkeiten der heutigen
Wilhelm-Fabry-Realschule aufnehmen soll.
Die erforderlichen
baulichen Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung der Sekundarschule
orientieren sich an den mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Architektenplanungen
zur energetischen Modernisierung und Umgestaltung der vorhandenen Schulgebäude.
Einem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Schule und
Sport folgend werden nunmehr die vorgelegten Unterlagen zusätzlich in der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 03.09.2012 vorberaten
und anschließend zur Entscheidung über die Unterlagen nach § 14 GemHVO an den
Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet.
Weiterhin wurde
seit der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport durch die beauftragten
Büros zusätzlich untersucht, ob der Einsatz einer ergänzenden geothermischen
Anlage sich wirtschaftlich darstellen lässt. Das Ergebnis dieser Untersuchung
ist in der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Paulus vom 22.08.2012
dargestellt, die dieser Sitzungsvorlage beigefügt wurde. Inhalt dieser Studie
sind auch die Berechnungen der zu erwartenden Energieeinsparungen (Anlagen;
letzte 3 Seiten).
Die in Ziffer 5
des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Folgekostenberechnung
wurde jeweils gesondert für Ausstattung der Gebäude mit den bislang vorgesehenen
Gasbrennwertkesseln als auch für eine geothermische Anlage aufgestellt.
An dieser Stelle
sei darauf hingewiesen, dass der im Fachausschuss angeregte vorzeitige Einbau
einer Aufzugsanlage im Hauptgebäude der Wilhelm-Fabry-Realschule nunmehr in den
Bauplanungen und den Kostenermittlungen für die einzelnen Kalenderjahr
realisiert wurde.
Des Weiteren sind
die Erläuterungen und Berechnungen zur Sanierung der schulischen Außenanlagen
Bestandteil dieser zusätzlichen Erläuterungen.
A)Â Â Â Â Â Â Â Ausstattung der Objekte mit einer
geothermischen Anlage
Die Gebäude Am
Holterhöfchen 20 und 26 werden im Bereich Dach und Fassade grundlegend
energetisch modernisiert, zusätzliche sollten zwei neue Gasbrennwertkessel nach
aktuellem technischem Standard eingebaut werden.
Im Jahr 2011
beliefen sich die Kosten für den Heizenergieverbrauch der beiden Gebäude auf
44.369,79 €. Nach dieser vorgesehenen Modernisierung werden sich die
Heizenergiekosten voraussichtlich um 12.044,38 €, also rund 27 % verringern.
Dies entspricht einer Einsparung von 216.012 kWh/a. Ein Vergleich mit dem Jahr 2010 fällt noch
günstiger aus, da hier insgesamt 52.009,60 € für Heizenergie aufgewendet
wurden. Daraus ergibt sich eine Einsparung von 37 %.
Â
Nach den Vorgaben
des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) ist
bei grundlegenden Sanierungen öffentlicher Gebäude ein Anteil von 15 % des benötigten
Wärme- oder Kältebedarfs regenerativ zu erzeugen. Zulässigerweise kann nach der
gesetzlichen Vorgabe als Ersatzmaßnahme auch die Wärmedämmung der Gebäudehülle
nochmals um 15 % gegenüber der Werten der jeweils gültigen EnEV verbessert
werden.
Die
Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Paulus zeigt, dass sich bei den
derzeitigen Strom- und Gastarifen der Stadt Hilden ein wirtschaftlicher Einsatz
einer Geothermieanlage in Kombination mit einer Wärmepumpe für die
Gebäudebeheizung zunächst nicht darstellen lässt, da ein Teil der Einsparungen
aus dem Gasverbrauch für den Strom zum Betrieb der Wärmepumpen benötigt wird. Nach
den Berechnungen des Ingenieurbüro Paulus ist bei zusätzlichen
Investitionskosten von rd. 200.000 € (197.883 €) plus Nebenkosten hier von
einer zusätzlichen finanziellen Belastung von rund 3.200 €/Jahr im Vergleich zu
einer Ausstattung der Objekte mit Gasbrennwertkesseln auszugehen.
Allerdings betragen
sind die heutigen Energiekosten (Berechnungsjahre 2010 und 2011) durchschnittlich
rd. 48.200 €, so dass sich bei auch beim Einsatz einer ergänzenden geothermischen
Anlage eine zu erwartende jährliche Einsparung von im Mittel 27 % ergibt. Darüber
hinaus wird der CO2-Ausstoß um 56,8 t/a reduziert.
Die bereits
erwähnte Ersatzmaßnahme im Sinne des EEWärmeG, also eine weitere Verbesserung
der Wärmedämmung der Gebäudehülle auf 24 cm führt zu unverhältnismäßig hohen
Investitionskosten, die sich nicht mehr wirtschaftlich abbilden lassen. Diese
zusätzlichen Investitionskosten belaufen sich auf 1.348.000 € plus Nebenkosten
und beinhalten nicht nur die zusätzliche Wärmedämmung der Fassade, sondern auch
einen Austausch der vorhandenen Fensteranlagen, mindestens aber die Aufrüstung
der vorhandenen Zweifach-Verglasung zu einer Dreifach-Verglasung.Â
Nach Alledem
spricht sich die Verwaltung zukunftsorientiert für die Errichtung einer
geothermischen Anlage aus. Die der Sitzungsvorlage beiliegende Aufstellung der
Gesamtprojektkosten sowie die Kostenberechnung nach DIN 276 wurden entsprechend
angepasst. Die Gesamtkosten für diese Ausführung betragen 9.481.260 €.
Die
Folgekostenberechnungen wurden jeweils gesondert für Ausstattung der Gebäude
mit den bislang vorgesehenen Gasbrennwertkesseln als auch für eine zusätzliche geothermische
Anlage aufgestellt. Hierbei ergab sich ein jährlicher Kostenvorteil zu Gunsten
der geothermischen Anlagen in Höhe von rd. 83.900 € gegenüber der erstgenannten
Variante, die als Ersatzmaßnahme eine Dämmung der Außenhüllen um zusätzliche 15
% erfordert.
Die Turnhallen
wurden nicht mit in die Berechnung einbezogen, da hier keine zwingende Notwendigkeit
zu Modernisierungen besteht. Beim Stromverbrauch werden sich keine nennenswerten
Veränderungen ergeben, da in der Vergangenheit der überwiegende Teil der
elektrischen Anlagen den neuen technischen Standards angepasst wurde. Auch die
Wärmeerzeugungseinrichtungen sind erst im Jahre 2004 mit Errichtung der zweiten
Sporthalle an der Wilhelm-Fabry-Realschule erneuert worden.
Weiterhin
beschloss der Ausschuss für Schule und Sport, dass bis zur Sitzung des Ausschusses
für Umwelt- und Klimaschutz eine Kostenberechnung für eine Fassadensanierung
nach vermuteten Vorgaben der EnEV 2012 mit einer entsprechenden
Energieeinsparungsberechnung vorgenommen wird. Hierzu ist die Vorlage
diesbezüglicher Berechnungen nicht möglich, da derzeit immer noch keine
rechtskräftige Fassung und auch kein sog. Gelbdruck als Vorabfassung der EnEV
2012 vorliegt. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen zu den
Einzelinhalten der künftigen EnEV 2012 werden sich die Vorgaben für bestehende
Gebäude gegenüber der jetzt gültigen Fassung nicht wesentlich verändern. Die
konkreten Regelungsinhalte bleiben jedoch abzuwarten.
B)       Sanierung der Außenanlagen
Im Zusammenhang
mit der umfassenden energetischen Sanierung der Wilhelm-Fabry-Realschule und
Umgestaltung zu einer Sekundarschule ist neben der Sanierung der Baukörper auch
eine Sanierung der Gebäudeaußenanlagen erforderlich.Â
Wie die Gebäude
wurden auch die Außenanlagen in den frühen 60er Jahren des vergangenen
Jahrhunderts gebaut und befinden sich aufgrund der Alterung und der intensiven
Nutzung in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Bereits Anfang
2011 war von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage zum Masterplan Holterhöfchen
(WP 09-14 SV 66/061) unter anderem auch der Sanierungsbedarf im Bereich der
Außenanlagen der Wilhelm-Fabry-Realschule aufgezeigt worden. Aufgrund der
inzwischen getroffen Entscheidung für den Ausbau der Wilhelm-Fabry-Realschule
zur Sekundarschule wurden die in dieser Rahmenplanung enthaltenen Maßnahmen
weiter konkretisiert. Ebenfalls musste
die Umsetzung der Sanierungsarbeiten an die zeitliche Abfolge der Gebäudesanierung
angepasst werden, da die Sanierung der Außenanlagen sinnvollerweise erst nach
der Gebäudesanierung erfolgen sollte.
Die bereits im
Masterplan enthaltenen Maßnahmen wurden vor den Sommerferien mit der Schulleitung
abgestimmt. Hierzu gaben sich nur geringfügige Veränderungen. Die einzige
wesentliche Abweichung ist die Ausgestaltung des westlichen Schulhofes.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen auf dem Schulgelände und der zukünftigen
Neuausrichtung der Schule wünscht sich die Schulleitung hier die Anlegung eines
Kunststoffspielfelds, auf dem auch Fußball gespielt werden kann.
Im Einzelnen sind
auf den Schulhöfen die folgenden Maßnahmen geplant:
•          Sanierung defekter Asphaltbeläge
(inkl. Entsorgungskosten)
•          Sanierung von defekten Plattenbelägen
•          Schaffung von unterschiedlich
gestalteten Sitzmöglichkeiten
•          Rückbau von defekten
Bodenbelägen und dauerhafte Entsiegelung (im Bereich von Bäumen)
•          Teilerneuerung der vorhandenen
Möblierung (Fahrradständer, Abfallbehälter..)
•          Schaffung eines zentralen
Abfallsammelstandortes
•          Sanierung von Anschlussleitungen bzw.
Hofeinläufen
•          Anlegung eines Kunststoffspielfeldes
auf dem westlichen Schulhof
•          Wiederherstellung von Grünflächen im
Fassadenbereich nach energetischer Sanierung
Analog zur
Gebäudesanierung soll die Sanierung der Außenanlagen über einen Zeitraum von 4
Jahren realisiert werden. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf 809.342,80
€. In diesen Kosten ist der Ausbau des Schulhofs im Bauabschnitt I als Kunststoffspielfeld mit Fußball- und Basketballausstattung
enthalten. Bei Ausbau des Schulhofes in herkömmlicher Bauweise (Asphalt)
reduzieren sich die Kosten um 29.410,85 € auf insgesamt 779.931,95 €. Von den
Kosten würde die Erstellung des Kunststoffspielfeldes dem Investitionsbereich
zugeordnet werden, während die übrigen Sanierungsarbeiten dem Aufwandsbereich
zuzuordnen sind.
Der Ist-Zustand
der befestigten Flächen sowie die Abgrenzung der einzelnen Bauabschnitte sind in
den beigefügten Plänen dargestellt.
Die
Kostenübersicht einschließlich der Jahresplanung und die Kostenschätzung nach
DIN 276 sind ebenfalls als Anlage
beigefügt.
Gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
Die Wilhelm-Fabry-Realschule bildet mit dem Helmholtz-Gymnasium das städtische weiterführende Schulzentrum im Holterhöfchen. Die Gebäude wurden in den frühen 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichtet. Die Wilhelm-Fabry-Realschule besteht aus dem Hauptgebäude und dem Nordgebäude, welches zuvor die städtische Hauptschule beinhaltete. Ähnlich wie beim Helmholtz-Gymnasium ist eine umfassende und ganzheitliche energetische Sanierung des Schulgebäudes notwendig.
Bereits die Finanzplanung im Rahmen des Haushaltsplanes 2010 enthielt für die Sanierung der Wilhelm-Fabry-Realschule 15 Einzelmaßnahmen und stellte dafür finanzielle Mittel in Höhe von 1.572.000 Euro zur Verfügung. Die Realisierung sollte in den Jahren 2011 – 2015 erfolgen. Folgende Maßnahmen waren seinerzeit geplant:
Am Holterhöfchen 20/26 |
Installation einer Photovoltaikanlage |
550.000 € |
2014 |
Am Holterhöfchen 20 |
Sanierung WC Mädchen |
80.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 20 |
Sanierung WC Lehrer |
17.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 20 |
Erneuerung der Kesselanlage |
60.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 26 |
Umgestaltung der Pausenhalle zur Aula |
50.000 € |
2015 |
Am Holterhöfchen 26 |
Fassadensanierung |
350.000 € |
2011 |
Am Holterhöfchen 26 |
Erneuerung der Klassenraumtüren |
100.000 € |
2013/2014 |
Am Holterhöfchen 26 |
Sanierung der schulhofseitigen Lichtschächte |
20.000 € |
2011 |
Am Holterhöfchen 26 |
Sanierung Fliesenflächen außen in den
Zugangsbereichen |
25.000 € |
2011 |
Am Holterhöfchen 26 |
Erneuerung der Kesselanlage |
60.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 22a (TH alt) |
Fassadensanierung |
150.000 € |
2014 |
Am Holterhöfchen 22a (TH alt) |
Innenanstrich |
45.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 22a (TH alt) |
Umkleiden, Erneuerung Bodenbelag |
15.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 22a (TH alt) |
Erneuerung der Sanitärtrennwände |
20.000 € |
2012 |
Am Holterhöfchen 22a (TH alt) |
Betonsanierung |
30.000 € |
2012 |
|
|
|
|
|
Gesamt |
1.572.000
€ |
|
Bedingt durch die Vielzahl der Mängel und
unter Berücksichtigung des Gebäudealters (Baujahr 1965) wurde entschieden, im
Jahr 2011 zuerst eine Untersuchung zur energetischen Gesamtsanierung der
Wilhelm-Fabry-Realschule durchzuführen. In der Folge sollten dann die einzelnen
durchzuführenden Maßnahmen geplant und realisiert werden.
Im Haushalt 2011 wurden daher 100.000 € für
die notwendigen Untersuchungen der Bausubstanz bereitgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bereiche
untersucht und Vorschläge zur Optimierung gemacht:
1.0Â Â Â Â Â Â Untersuchung
der Bausubstanz hinsichtlich schadstoffhaltiger Bauteile, in den Bereichen,
die von der Sanierung betroffen werden, z.B. Fenster- und Fassadenanschlüsse.
2.0 Â Â Â Â Â Erarbeiten eines Brandschutzkonzeptes
Sicherstellung des
ersten und zweiten Rettungsweges für Haupt- und Nebengebäude durch
bautechnische Maßnahmen.
Unterteilung des
Gebäudes in Brandabschnitte nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und
Herstellen der baulichen Trennungen der Abschnitte.
3.0
     Untersuchung
zur Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung und
Elektro)
3.1      Sanitär
           Durch verschiedene
Nutzungsänderungen innerhalb des Gebäudes bei denen Sanitärgegenstände entfernt
oder zugeführt wurden, gibt es mittlerweile einen nicht unerheblichen Anteil
von Trinkwasserleitungen in denen sich stagnierendes Wasser befindet. Ebenso
ist die Feuerlöschleitung, die an die Trinkwasserversorgung angeschlossen war
außer Betrieb genommen worden. Daher sind die Leitungsquerschnitte der
Hauptleitungen überdimensioniert was zu einer nichtausreichenden Durchspülung
der Rohrleitungen führt. Beide Tatsachen entsprechen nicht den
Hygieneanforderungen an eine Trinkwasserleitung.
3.2Â Â Â Â Â Â Heizung
           Beide Kesselanlagen (Holterhöfchen
20 und 26) sind erneuerungsbedürftig. Durch die energetische Sanierung der
Gebäudeaußenhülle ergibt sich auch ein geringerer Bedarf an Heizenergie, sodass
die Kesselanlagen kleiner dimensioniert und effizientere Heizkörper eingebaut
werden können. Der Einbau einer konventionellen Heizung verursacht Kosten in
Höhe von 503.750,00 €.
           Als Alternativen wurden die
Mehrkosten bei Einsatz einer Pelletheizung (230.000,00€) und dem Einsatz von
Geothermie (1.071.000,00€) geprüft.
           In die Gesamtkosten ist der Einbau
einer konventionellen Heizungsanlage eingeflossen, wenn regenerative Energien
zum Einsatz kommen sollen, erhöht sich der Kostenrahmen dementsprechend.
3.3
     Elektro
           Es fehlt die nach Schulbaurichtlinie
erforderliche Sicherheitsbeleuchtung
           Die vorhandene Beleuchtung in den
Unterrichtsräumen ist ca. 4 Jahre alt und lässt sich durch Präsenzmelder und
den Einbau einer tageslichtabhängigen Lichtsteuerung noch erheblich
optimieren.Â
          Â
4.0
     Untersuchung
der Gebäudeaußenhülle auf Optimierungsmöglichkeiten in energetischer Hinsicht
           Planung der Fassadensanierung, die
dann die Vorgaben der EnEV 2009 erfüllen.
           Hiervon sind die Außenwände,
Fenster, Außentüren und das Dach betroffen.
5.0
     Untersuchungen
zur Optimierung des Schall- und Wärmeschutzes
           Die Untersuchungen hinsichtlich der
Schallabsorption ergaben, dass in den Unterrichtsräumen, der Turnhalle, den
Fluren und Pausenhallen absorbierende Maßnahmen zur Reduzierung des
Geräuschpegels erforderlich sind.
           Bei der Untersuchung des
Wärmeschutzes wurden die einzelnen Bauteile hinsichtlich ihrer energetischen
Qualität bewertet und die Sanierungsmaßnahmen festgelegt mit denen sich die
Vorgaben des Bauteilverfahrens der EnEV 2009 erfüllen lassen.
6.0Â Â Â Â Â Â Untersuchung
des Objektes hinsichtlich Barrierefreiheit
           Das Objekt ist nicht barrierefrei,
es fehlt ein Aufzug, um die oberen Etagen des Hauptgebäudes und somit die
Fachräume zu erreichen. Die Kosten für den Einbau eines Aufzuges belaufen sich
auf rund 196.000,00 €.
7.0Â Â Â Â Â Â Im
Rahmen der energetischen Sanierungsuntersuchung wurde auch der Raumbedarf der
Wilhelm-Fabry-Realschule als Ganztagsschule überprüft
           Mit Ausnahme des Mensabereiches wird
der benötigte Raumbedarf im vorhandenen Gebäude abgebildet. Um den
Ganztagsbetrieb der Schule in allen Jahrgängen sicherzustellen ist eine
           Umgestaltung/Erweiterung des
Mensabereiches erforderlich. Um die für den Ganztagsbetrieb notwendigen
Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen werden die großzügig bemessenen
Pausenhallen durch Einbauten zu multifunktionalen Betreuungs- und
Aufenthaltsbereichen aufgewertet. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von
473.315,00 €.
Die
Kosten für           -    Untersuchung auf schadstoffhaltige
Bauteile
- Brandschutz
- Sanitär
- Elektro
- Energetische Sanierung der Außenhülle
- Schall- und Wärmeschutz
wurden
nicht gesondert ausgewiesen. Sie sind in den Kosten für die
Baukonstruktion(KG300)und
Technische Anlagen (KG400) enthalten.
Das Gutachten zur Sanierungsuntersuchung ist
als Anlage beigefügt. Die beschriebenen Sanierungsschritte werden darin
ausführlich erläutert.
Vor einer Realisierung der
Sanierungsmaßnahmen sollten die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die
weiterführenden Schulen abgewartet werden. Nach der Verabschiedung des
Schulrechtsänderungsgesetzes im Oktober 2011 wurde diese
Schulentwicklungsplanung begonnen und mit der Vorlage des fortgeschriebenen
Schulentwicklungsplanes frühzeitig abgeschlossen. Danach ist vorgesehen, die
Theodor-Heuss-Haupschule sukzessive aufzulösen und das dortige Schulgebäude
mittelfristig aufzugeben. In dem Gebäude der Wilhelm-Fabry-Realschule soll eine
Sekundarschule als eine neue weiterführende Schule entstehen. Zwei sehr große
Schulgebäude im Hildener Süden und Norden, die die bisherigen Standorte für die
Hauptschulen bildeten, wurden und werden damit aufgegeben. Die städtischen
weiterführenden Schulen konzentrieren sich als Gymnasium und Sekundarschule in
dem zentral gelegenen und von allen Stadtteilen gut erreichbaren Schulzentrum
im Holterhöfchen.
Ein umfassendes und ambitioniertes
pädagogisches Konzept für die Sekundarschule liegt vor. Im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung sind die Prognosedaten entwickelt und dargestellt
worden, die das Potential für eine dreizügige Sekundarschule belegen. Zudem
wurde von dem beauftragten Schulentwicklungsplaner Dr. Garbe eine unter
Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung der nächsten Jahre erarbeitete
Raumanalyse vorgelegt, die sich an den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen
der Schule orientiert. Diese Raumanalyse ist als Anlage beigefügt.
In dieser Raumplanung wurde auch erstmalig
der sich durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergebende
erhöhte Raumbedarf und die Notwendigkeit von Differenzierungs- und
Gruppenräumen mit berücksichtigt. Zudem wurde der Bedarf an Mensaraum und
Mensaplätzen geprüft.
Diese Raumanalyse und das pädagogische
Konzept der Sekundarschule, die als Vorreiterschule für die Inklusion fungieren
soll, wurde von dem beauftragten Architekturbüro BGS aus Düsseldorf in
Absprache mit der Schulleitung der Wilhelm-Fabry-Realschule in eine Planung
integriert. Diese Konzeption zum Umbau zu einer Sekundarschule ist ebenfalls
als Anlage beigefügt.
Alle Prüfungen und Abstimmungen führten zu
dem Ergebnis, dass die geplante Sekundarschule in dem aus den 60er Jahren
stammenden Gebäuden der Wilhelm-Fabry-Realschule untergebracht werden kann.
Umfangreiche An- oder Neubauten sind nicht erforderlich. Das vorhandene Gebäude
ist für eine zukunftsorientierte Sekundarschule geeignet. Damit besteht nunmehr
eine große Chance, das fast 50 Jahre alte Gebäude nicht nur energetisch umfassend
zu erneuern, sondern gleichzeitig zusammen mit den bautechnischen
Sanierungsmaßnahmen den veränderten pädagogischen Erfordernissen anzupassen und
eine barrierefreie Schule, die alle baulichen Voraussetzungen für eine
gelingende Inklusion erfüllt, zu schaffen. Das Gebäude würde damit eine zeitgemäße
Pädagogik mit
- Ganztagsbetrieb
- Differenzierung
und Individualisierung
- Inklusion
- Hoher
Aufenthaltsqualität
ermöglichen. Die neue Schule würde nicht nur
zu einem modernen Lernort, sondern auch zu einem attraktiven Lebensort
qualifiziert werden.
Das Sanierungs- und Umbauprogramm soll in
einem Zeitraum von vier Jahren realisiert werden. Die Gesamtprojektkosten
belaufen sich auf 9.233.906 Euro brutto. Darin sind 245.000 Euro für den Umbau
des Gebäudes zu einer Sekundarschule enthalten.
Die Kostenübersicht einschließlich der
Jahresplanung und die Kostenschätzung nach Din276 sind ebenfalls als Anlage
beigefügt. Sie bilden die verlangten §14 GemHVO Unterlagen ab. Die Folgekostenberechnung
wird zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4. September nachgereicht.
Darin wird auch die mit den Sanierungsmaßnahmen verbundene Energiekosteneinsparung
benannt werden.
Fazit
- Im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird die Stadt Hilden innerhalb von 5
Jahren zwei große Hauptschulgebäude und damit verbundene Schuldgrundstücke
im Hildener Süden und Norden aufgeben.
- Das
Gebäude der Wilhelm-Fabry-Realschule ist zur Unterbringung einer
Sekundarschule sehr gut geeignet. Umfangreiche Um- und Anbauten sind nicht
erforderlich.
- Die
notwendige energetische Sanierung des fast 50 Jahre alten Gebäudes und die
Umgestaltung zur Sekundarschule erfordert finanzielle Mittel in Höhe von
9.234.000 Euro. Davon entfallen 245.000 Euro auf die Umgestaltung zu einer
Sekundarschule. Die Sanierung und Umgestaltung soll in ein
Vierjahresprogramm integriert werden. Nach Abschluss der Sanierung ist die
Schule barrierefrei.
- Die
weiterführenden städtischen Schulen konzentrieren sich zukünftig in dem in
der Mitte der Stadt gelegenen Schulzentrum Holterhöfchen.
Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 130101 |
Investitionen Grünflächen |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2013 ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0113030010 |
Investitionen |
096002 |
Zugänge AIB |
9.481.260,00 € |
|||
1301010050 |
Außenanlagen an Gebäuden |
545009 |
Aufwendungen Außenanlagen
an Gebäuden |
779.931,95 € |
|||
1301010050 |
Außenanlagen an Gebäuden
(investiv) |
096002 |
Zugänge AIB |
29.410,85 € |
|||
0113030010/ 1301010050 |
Aktivierte Eigenleistungen für o.g. Investitionen (5 Std. wö.) |
096002 |
Zugänge AIB |
45.779,20 € |
|||
Investive
Einrichtungsgegenstände für die Sekundarschule (Ergänzende
Ausstattung Lehrerzimmer, Klassenräume, Inklusions-räume, Mensa etc.). Die Ansätze
werden im Haushaltsplan-Entwurf 2013 etatisiert. |
Rd. 140.000,- € |
||||||
Die Deckung ist gewährleistet
durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
|
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|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Bei positiver
Beschlussfassung sind die Mittel in den kommenden Jahren in den Haushalt einzuarbeiten.
|
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||