Abhandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschluss über den Lärmaktionsplan
Beschlussvorschlag:
1.     Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
zur Umsetzung der Lärmminderungsplanung nach §§ 47 a–f BImSchG (Lärmaktionsplan
Stufe 1) zu den Anregungen der Träger Öffentlicher Belange wie folgt Stellung
zu nehmen:
1.1Â Â Â Schreiben des Kreises
Mettmann vom 16.September 2011
        Kreisgesundheitsamt
Das
Kreisgesundheitsamt befürwortet insbesondere aktive Schallschutzmaßnahmen aus
dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Hilden, sieht allerdings auch die
Problematik bei der Umsetzung aufgrund der Zuständigkeiten von
nicht-städtischen Straßen.
        Daher wird seitens des Kreisgesundheitsamtes
angeregt, bereits bei der Aufstellung von zu         künftigen
Bebauungsplänen darauf zu achten, dass sensible Nutzungen wie Wohnen vorran-       gig in Bereichen vorgesehen werden
sollten, die eine Einhaltung der schalltechnischen Grenzwerte nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) unter
Bevorzugung aktiver Schall-   schutzmaßnahmen
sicherstellen.
Die
geläufige Praxis bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und den darin
enthaltenen schalltechnischen Festsetzungen beschränkt sich dann nach Auffassung des
Kreisgesund-heitsamtes meistens
auf passive Schallschutzmaßnahmen, die eine Verbesserung der Schallsituation
ergeben sollen. Tatsächlich wird der Forderung nach gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnissen dadurch nur eingeschränkt Rechnung getragen, da nicht alle
Wohn- und Freibereiche gleichermaßen berücksichtigt werden, bemerkt das
Kreisgesundheitsamt in seiner Stellungnahme.
       Â
        Hierzu wird wie folgt Stellung
genommen:
        Der Kritik seitens des
Kreisgesundheitsamtes bzgl. der in Bebauungsplänen vorrangig ange-       wendeten passiven Schallschutzmaßnahmen
wird bedingt zugestimmt.
Städtebau
findet gerade in Hilden vorwiegend im Bestand statt. D.h., dass neue oder auch
ältere Bebauungspläne fast immer an bereits bestehenden Lärmemissionsquellen
wie Straßen, Gewerbegebiete oder Schienenstrecken angrenzen. Somit sind die
Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes bereits bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen sehr begrenzt oder auch nicht umsetzbar.
        Die Stadt Hilden ist im
Rahmen der Bauleitplanung stets bemüht, den Ansprüchen nach gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnissen gerecht zu werden. Allerdings erlauben die oftmals
restriktiven Rahmenbedingungen nicht, den gewünschten Maximalforderungen bzgl.
des Lärmschutzes, die oftmals von den zuständigen Behörden gestellt werden,
entgegen zu kommen. Urbanität ist eine Symbiose menschlicher, sozialer, ökologischer
und auch ökono-mischer Bedürfnisse und Anforderungen, welche letztlich nur
durch Kompromisslösungen erreicht werden kann. Daher bleibt einer Kommune
oftmals aufgrund städtebaulicher Vor-aussetzungen nur der Einsatz von passiven
Lärmschutzmaßnahmen, auch wenn seitens des Kreisgesundheitsamtes der aktive
Schallschutz Vorrang haben sollte.
        Â
        Das Schreiben wird zur Kenntnis
genommen.
1.2   Schreiben der IHK Düsseldorf
vom 13.September 2011
        Im Schreiben der IHK Düsseldorf werden
die im Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgeschla-     genen Maßnahmen zu einem großen Teil befürwortet, solange diese
realisierbar und finan-Â Â Â Â Â zierbar sind.
Als problematisch werden jene Maßnahmen angesehen und daher abgelehnt,         die eine Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h innerhalb des   Stadtgebietes und eine Reduzierung des
Straßenquerschnittes beinhalten.
        Hierzu wird wie folgt Stellung
genommen:
        zu Maßnahme M 1.1 (A3):
        Dieser Anregung wird
grundsätzlich gefolgt, da auch die Stadt Hilden der Auffassung ist, dass
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf kurzen Teilabschnitten auf der A3 nicht zu einem
befriedigenden Ergebnis führen würden und daher eine Ausweitung über die Stadtgebiets-grenze
der Stadt Hilden hinaus greifen sollte.
        Der im Lärmaktionsplanentwurf
getroffene Maßnahmenvorschlag ist dadurch begründet,           dass nur Maßnahmen vorgeschlagen werden durften, die sich
auf das Stadtgebiet Hildens          beschränken.
       Â
        zu Maßnahme M2.2 auf der Walder
Straße :
        Die IHK Düsseldorf befürchtet, dass
durch die vorgeschlagene Maßnahme den Straßen- querschnitt
zu reduzieren, die Leistungsfähigkeit der Walder Straße stark beeinträchtigt wer-    den könnte.
        Diese Einschätzung wird insofern nicht
geteilt, da durch die optische und auch tatsächliche         Verschmälerung der Fahrbahn der Verkehrsfluss eher
verstetigt wird, statt ihn zu stören, wie      von
der IHK angenommen wird. Warum durch eine Fahrbahnbreitenreduzierung Brems- und
          Beschleunigungsvorgänge erzeugt
werden, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht entspre- chend begründet worden.
       Â
zu M 2.4
        Die Anmerkung wird zur Kenntnis
genommen, da eine Realisierung der vorgeschlagenen           Maßnahme nicht absehbar ist.
        M 3.1 und 3.2 Maßnahmen zwischen Fritz-Gressard-Platz und
Baustraße:
        Die im Entwurf zum Lärmaktionsplan
vorgeschlagenen Maßnahmen M 3.1 (Absenkung der         Geschwindigkeitsbeschränkung
von 50 auf 30 km/h) und M 3.2 (Verstetigung des Ver-   kehrsflusses durch Anpassung der „Grünen Welle“) lehnt die IHK
ab, ohne dies im Einzelnen           zu begründen.
Untersuchungen haben ergeben, dass durch die Verringerung der
Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h der maximale Schallpegel um 5 bis 6
dB und der äquivalente Dauerschallpegel um 5 dB verringert werden kann. Hinzu
kommt, dass durch eine gezielte und planerisch optimierte Einteilung der
Gesamtfahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer, die Gefährdung für Fußgänger und
Radfahrer abnimmt, ohne dabei die Leistungsfähigkeit auch bei einer Hauptverkehrsstraße
zu reduzieren.
        Die Stadt Hilden hält die
vorgeschlagenen Maßnahmen deshalb nach wie vor für sinnvoll und     zielführend und nimmt daher die
Stellungnahme der IHK nur zur Kenntnis.
1.3Â Â Â Schreiben der
Handwerkskammer Düsseldorf vom 13.September 2011
In ihrer Stellungnahme befürwortet die Handwerkskammer Düsseldorf eine
Vielzahl der im Lärmaktionsplan getroffenen Maßnahmen. Sie weist aber auch
auf Abhängigkeiten der einzelnen
Maßnahmen untereinander hin. So wird z.B. die Reduzierung der Fahrbahnbreite
auf der Walder Straße nur in Verbindung mit einem im Lärmaktionsplan
vorgeschlagenen Autobahnanschluss in Langenfeld befürwortet, um dadurch eine
Entlastung der Walder Straße zu erreichen. Im Weiteren befürchtet die Handwerkskammer
allerdings auch, dass es bei einer Fahrbahnreduzierung zu Problemverlagerungen
(Schleichverkehre) kommen könnte und lehnt daher diese Maßnahme ab.
        Im
Weiteren bezweifelt die Handwerkskammer Düsseldorf, ob ein „Tempolimit sinnvoll
und praktikabel“ ist, da „Teilabschnitte großzügig ausgebaut sind und
entsprechend größere Mengen Verkehr aufnehmen“ können. Dieser Einwand ist nicht
nachvollziehbar, da die Breite einer Straße, alleine von der Handwerkskammer
Düsseldorf als „großzügig“ bezeichnet, keinen Einfluss auf die Verkehrsmenge
hat. Vielmehr definiert sich die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße
in starkem Maße durch die im Straßenraum jeweils festzustellenden Nutzungsoptionen,
wie beispielsweise Ein- und Ausparkvorgänge, Liefer- und Ladevorgänge sowie
Halte von Fahrzeugen des ÖPNV auf der Fahrbahn sowie durch die Zahl der Fahrspuren
je Richtung. Eine reduzierte Fläche für den Individualverkehr bedeutet größere
Flächen mit mehr Bewegungskomfort und Sicherheit für „schwächere“ Verkehrsteilnehmer
und bietet gleichzeitig die Chance den Straßenraum städtebaulich besser zu
integrieren und mit mehr Lebensqualität zu gestalten.
        Das
Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
1.4Â Â Â Schreiben des
Landesbetriebs Straßen.NRW vom 14.September 2011
        Teilaktionsplan:
Hilden-2008-01 (A3)
        Der
Landesbetrieb Straßen.NRW lehnt die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen
bzgl. einer Deckensanierung für die A3 zum jetzigen Zeitpunkt ab, weist
allerdings darauf hin, dass mittelfristig eine Untersuchung erfolgt, ob und in
welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen zum Tragen kommen können. Die Stadt Hilden
wird dann über das Ergebnis informiert.
        Hinsichtlich
der im Teilaktionsplan vorgeschlagenen Geschwindigkeitsüberwachungen verweißt
der Landesbetrieb Straßen.NRW auf die Zuständigkeit der jeweiligen
Straßenverkehrsbehörde.
        Teilaktionsplan:
Hilden-2008-02 und Hilden-2008-03 (L 85/L 404)
        Eine
Deckensanierung für die L85 (Walder Straße) und L 404 (Klotzstraße/Richrather
Straße) lehnt der Landesbetrieb Straßen.NRW in seiner Stellungnahme ebenso ab.
Er begründet dies u.a. damit, dass nach Auffassung des Landesbetriebs Straßen.NRW
eine Lärmschutzwirkung unter Verwendung LOA 5D (Lärmoptimierte
Asphaltdeckschicht) in den für Bundesfernstraßen maßgebenden Richtlinien (RLS-90)
nicht festgelegt ist.
        Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
        Diese Einschätzung wird seitens der Stadt Hilden nicht geteilt, da die Stadt Düsseldorf bereits seit 2007 den lärmoptimierten Asphaltbeton verwendet und Lärmmessungen gezeigt haben, dass bei PKW-Reifen bei 50 km/h für diesen Belag eine Lärmreduktion von 4-5 dB(A),verglichen mit der ursprünglichen Deckschicht aus Asphaltbeton, erreicht worden ist. Viele andere Städte, wie z.B. Köln, erproben vermehrt in Pilotprojekten auf den neuartigen Straßendeckenbelag und leisten somit einen konkreten Beitrag zum aktiven Lärmschutz an Stadtstraßen.
       Â
        Lichtsignalanlage
und „Grüne Welle“ auf der Walder Straße
        Die Modernisierung der Lichtsignalanlage auf der Walder Straße unter besonderer Berücksichtigung der Optimierung einer „Grünen Welle“ wird voraussichtlich Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein.
        Maßnahmenvorschläge
M 2.3 und M 3.3 aus dem Lärmaktionsplan
Die unter den Punkten 2.3 und 3.3 im Lärmaktionsplan formulierten Maßnahmenvorschläge
beziehen sich auf die Aufnahme in das
Schallschutzfensterprogramm des Landes NRW für ausgewählte Wohngebäude
entlang der Walder Straße und der Klotzstraße/Richrather Straße.
         Hier
hat sich der Landesbetrieb Straßen NRW bereit erklärt, diese Bereiche lärmtechnisch
zu überprüfen. Die dazu benötigten Unterlagen seitens der Stadt Hilden werden
dem Lan-desbetrieb Straßen NRW kurzfristig zur Verfügung gestellt.
        Das
Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
       Â
1.5    Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf
vom 15.September 2011
         Die Bezirksregierung lehnt eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in einem Teilabschnitt der A3 im Bereich des
Autobahnkreuzes Hilden bis Stadtgrenze Hilden/Solingen ab, da die erforderlichen
Grundlagen nicht gegeben sind. Die Bezirksregierung begründet ihre Ablehnung
damit, dass die maßgebende Größe für den Lärmpegel der LKW-Anteil ist. Dieser beträgt
ca. 11,4 % tagsüber und ist bei Nacht noch höher. Es gilt für LKW eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Bundesautobahnen. Mit ihren
Motoren- und Rollgeräuschen stellen LKW ab einem Anteil von 10% im Verhältnis
zum Gesamtverkehrsaufkommen daher die maßgebende Größe für den Mittelungspegel
an Autobahnen dar. Dies führt dazu, dass sich Geschwindigkeitsbeschränkungen
den PKW-Verkehr betreffend im Mittelungspegel praktisch nicht bemerkbar machen.
         Vielmehr
weist die Bezirksregierung darauf hin, dass Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen
keinen Ersatz für technisch mögliche und finanziell tragbare bauliche oder
andere Maßnahmen sein sollen. Daher hält es die Bezirksregierung für sinnvoller
und effektiver, die Lärmpegel durch straßenbauliche Maßnahmen, wie z.B.
Deckenerneuerungen und den Einbau von lärmmindernde Asphaltschichten bereits an
der Lärmquelle abzusenken.
         Sie
verweist in diesem Zusammenhang auf den Vorrang von straßenbaulichen und
-planerischen Maßnahmen gegenüber verkehrsbehördlichen Eingriffen und im
Weiteren auf die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Diese hat die
Erfordernis straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zu überprüfen. Die hierzu
erforderlichen notwendigen Lärmberechnungen sind wiederum vom
Straßenbaulastträger durchzuführen.
         Die
im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Reduzierungen der Höchstgeschwindigkeiten
auf Stadtstraßen im Allgemeinen und deren positiven Auswirkungen
(Verkehrssicherheit, Verstetigung des Verkehrs, Reduzierung des
Kraftstoffverbrauchs und der Lärmemissionen) werden von der Bezirksregierung
angezweifelt.
In dem Schreiben wird auf die Verlagerung des Verkehrs in andere, meist
sensiblere Bereiche verwiesen.
      Daher
lehnt die Bezirksregierung Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen
ab und verweist auf den Einsatz von straßenbauliche Maßnahmen, wie
Deckschichterneuerungen und den Einsatz von lärmmindernden Asphaltschichten.
         Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
          Â
         Die
Stadt Hilden widerspricht der Bezirksregierung bzgl. der Auswirkungen von
Geschwindigkeitsreduzierungen auf Stadtstraßen. Es gibt eine Vielzahl an
Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsreduzierungen
und Minderung der Lärm- und Abgasemissionen und insbesondere der
Verkehrssicherheit deutlich werden lassen.
         Die
Anzweiflung hinsichtlich der möglichen Verkehrsverlagerung in sensiblere
Bereiche ist insofern nicht nachvollziehbar und auch nicht wahrscheinlich, da
gerade die an Hauptverkehrsstraßen angrenzenden Wohngebiete fast ausschließlich
Tempo-30-Zonen sind, ein Ausweichen für den Autofahrer somit keinen Zeitgewinn
bedeuten würde.
Da die Stadt Hilden die vorgeschlagenen Maßnahmen bzgl. einer
Geschwindigkeits-reduzierung im Bereich zwischen Fritz-Gressard-Platz und
Baustraße zur Lärmminderung nach wie vor für sinnvoll und auch
zielführend hält, wird das Schreiben zur Kenntnis genommen.
1.6 Schreiben der Stadt Solingen vom 05.September
2011
Die Stadt Solingen
befürwortet die im Lärmaktionsplan der Stadt Hilden vorgeschlagenen Maßnahmen
bzgl. der L85 (Walder Straße) und bittet um eine gemeinsame Abstimmung im
Rahmen der breiteren Untersuchungen der 2. Stufe der Lärmkartierung.
         Dieser Anregung kann nachgekommen
werden.
1.7Â Â Â Â Schreiben der Stadt Erkrath vom
5.September 2011
Die Stadt Erkrath
bittet in ihrem Schreiben um die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer
Lärmschutzwand an der Tangente A46-A3 Richtung Oberhausen im Bereich des Autobahnkreuzes
(AK) Hilden“ in den Lärmaktionsplan der Stadt Hilden.
Sie begründet ihre
Anregung u.a. damit, dass die Lärmbelastung an dieser Stelle für die dort
wohnenden Erkrather Bürger, nach Berechnung eines Gutachtens, trotz Einbau von lärmarmen
Fahrbahnbelägen, die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet.
Um diese Belastung
effektiv zu mindern, hat der Landesbetrieb Straßen NRW bereits den Bau einer
angemessenen Lärmschutzwand einschließlich der Kosten zugesagt.
Da diese Maßnahme auf
Hildener Stadtgebiet erfolgt, auch wenn keine Hildener Bürger von den
Lärmbelastungen betroffen sind, bietet sich aus formalen Gründen die Aufnahme
in den Lärmaktionsplan der Stadt Hilden an.
Der Anregung wird
entsprochen.
1.8Â Â Â Â Schreiben des BUND, Ortsgruppe Hilden,
vom 15. September 2011
         Der BUND fordert in seinem Schreiben,
dass „für alle festgestellten Bereiche (also auch Ellerstraße/Hülsenstraße und
Berliner Straße) ein Teilaktionsplan aufgestellt wird und im Weiteren, dass
alle vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung zügig und vollständig umgesetzt
werden sollen, auch wenn der Rat der Stadt Hilden beschlossen hat, aufgrund der
geringen Anzahl an betroffenen Bürgern für diese Bereiche keine
Teilaktionspläne aufzustellen.
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Der BUND wünscht sich
eine Maximallösung zur Behebung der im Laufe der Jahre sukzessiv gewachsenen
Lärmproblematik an städtebaulich sensiblen Stellen. Auch wenn es unstrittig ist,
dass in den genannten Bereichen eine geringe Anzahl an Anwohnern unter den dort
bekannten Lärmbelastungen leben, können die Verhältnismäßigkeit von
Maßnahmenforderungen und die leider auch formalen Randbedingungen nicht
ignoriert werden. Wie auf Seite 4 des Lärmaktionsplanes ausführlich
dargestellt, hat der Rat der Stadt Hilden seine Position dahingehend klar
dargestellt und sieht auch keine rechtliche Möglichkeit, die vom BUND
aufgeführten Forderungen realisieren zu lassen.
Dies betrifft
insbesondere die Bereiche entlang der Autobahnen, Bundes- und Landstraßen.
Hinsichtlich des Schienenverkehrs wird auf Seite 4 des Lärmaktionsplanes
verwiesen wonach im Hildener Stadtgebiet aus Sicht der DB AG, die im Auftrag
der Bundesrepublik Deutschland alle "freiwilligen" Maßnahmen zur
Lärmsanierung entlang von Schienenwegen durchführt, die Sanierung sämtlicher
Eisenbahntrassen durch den Bau einer Lärmschutzmauer im Bereich Bahnhofsallee /
Neustraße und durch Fördermaßnahmen im Hildener Süden abgeschlossen ist.
Die Anregung wird zur
Kenntnis genommen.
Anregung des BUND
zum Teilaktionsplan Hilden-2008-01 (A3)
Der BUND weist in
Bezug auf den Lärmschutz entlang der A3 auf vereinzelte „schadhafte“ ältere
Abschnitte der Lärmschutzwände hin und regt an, diese nachzubessern und gegebenenfalls
durch neue und wirksamere Systeme nachzubessern.
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Diese Anregung ist
bereits in den Maßnahmenvorschlägen zum Lärmaktionsplan unter der dem Punkt 1.4
enthalten und wird daher zur Kenntnis genommen.
Im Weiteren fordert
der BUND eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 100 km/h und den Einbau von
„Flüsterasphalt“ auf der A3.
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Beide
Maßnahmenvorschläge sind bereits Bestandteil des Lärmaktionsplanes und werden
daher zur Kenntnis genommen.
Anregung des BUND,
hier: Generelle Anregung zu allen innerstädtischen Teilaktionsplänen
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Der BUND regt an,
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit generell auf den innerstädtischen Straßen in
Hilden einzuführen. Davon ausgenommen sollen lediglich Teilabschnitte sein, die
ungefährlich und aus Lärmaspekten unproblematisch sind.
Der Vorschlag des
BUND geht über das Maß an zurzeit verkehrsrechtlichen Möglichkeiten hinaus.
Eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h auf allen innerstädtischen Straßen
einzuführen, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Nach wie vor obliegt
die Einführung von Geschwindigkeitsregelungen für Hauptverkehrsstraßen in den
Händen der zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörde im Benehmen mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW).
Dennoch hält es die
Stadt Hilden für sinnvoll im Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes
vorzuschlagen, die zulässige Geschwindigkeit in einzelnen Abschnitten des
Hauptverkehrsstraßennetzes auf 30 km/h zu setzen. Dies wurde auch den
zuständigen Behörden (Landesbetrieb Straßen.NRW) im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme eingereicht.
In ihrer
Stellungnahme steht die Behörde dem Vorschlag einer Geschwindigkeitsreduzierung
von Tempo 50 auf Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen kritisch gegenüber und lehnt
ihn aus folgenden Gründen ab:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verlagerung des Verkehrs in
sensiblere Bereiche
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â In Fragestellung der zu
erwartenden positiven Auswirkungen wie Verkehrssicherheit, Verstetigung des
Verkehrs, Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der Lärmemissionen
Allerdings ist
positiv zu erwähnen, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW sich bereit erklärt
hat, Belastungsschwerpunkte an der L85 (Walder Straße) und L 404
(Klotzstraße/Richrather Straße) in die Liste der für eine mögliche
Lärmsanierung (z.B. Maßnahmenvorschlag M 2.3 und M 3.3) lärmtechnisch zu
überprüfenden Bereiche aufzunehmen.
Die Stadt Hilden
verweist in ihrer Abhandlung zur eingereichten Stellungnahme des Landesbetriebs
auf eine Vielzahl an Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeitsreduzierungen
und Minderung der Lärm- und Abgasemissionen und insbesondere der
Verkehrssicherheit deutlich werden lassen.
Die Anzweiflung
hinsichtlich der möglichen Verkehrsverlagerung in sensiblere Bereiche ist
insofern nicht nachvollziehbar und auch nicht wahrscheinlich, da gerade die an
Hauptverkehrsstraßen angrenzenden Wohngebiete in Hilden fast ausschließlich
Tempo-30-Zonen sind, ein Ausweichen für den Autofahrer somit keinen Zeitgewinn
bedeuten würde.
Zwar widerspricht die
Stadt Hilden der Bezirksregierung und dem Landesbetrieb Straßen.NRW bzgl. der
Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduzierungen auf Stadtstraßen, sieht aber
auch die Notwendigkeit bestimmte Hauptverkehrsstraßen in ihrer Funktion als
Vorbehaltsnetz und mit gesamtstädtischer Erschließungsfunktion, mit Tempo 50
als Standardtempo beizubehalten.
Diese Anregung wird
daher zur Kenntnis genommen.
Anregung des BUND
zum Teilaktionsplan Hilden-2008-03 (Klotzstraße/Richrather Straße)
Hierzu wird wie folgt
Stellung genommen:
Der Vorschlag ist
bereits Bestandteil des Lärmaktionsplanes und wird daher zur Kenntnis genommen.
Anregung des BUND
zum Schienenverkehr
Der Hinweis bzgl. der
Vermeidung von Lärmbelästigungen durch Schienenverkehrslärm wird zur Kenntnis
genommen.
2.      Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Lärmaktionsplan der Stufe 1 in
der als Anlage vorliegenden Form.
Stand: 13.12.2011
Zusätzliche Erläuterungen zum Antrag der FL-
Freie Liberale vom 16.11.2011 im Stadtentwicklungsausschuss
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 16.11.2011 stellte die Fraktion Freie Liberale
den als Anlage beigefügten Antrag. In diesem geht es darum, die Beratung zum
Lärmaktionsplan der Stadt Hilden zu verschieben, um die Forderungen der
Bürgerinitiative „Hildener Bürger gegen Autobahnlärm“ in den Lärmaktionsplan
aufnehmen zu können.
Dem Antrag wurde in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.11.2011 stattgegeben.
Dem Antrag ist erwähnt, dass die Initiative von
über 3.000 Bürgern unterschrieben wurde, die sich durch die Lärmemissionen der
Autobahnen A3 und A46 stark belästigt und in ihrer Lebensqualität
beeinträchtigt fühlen. Gleichzeitig soll die Vielzahl der gesammelten
Unterschriften deutlich machen, dass die Zahlen der tatsächlich vom
Autobahnlärm belästigten Bürger deutlich höher sind als die rechnerisch
ermittelten.
Im Text der Interessengemeinschaft „Hildener
Bürger gegen Autobahnlärm“ werden Maßnahmen formuliert, die bereits Inhalt des
Lärmaktionsplanes sind und daher zur Kenntnis genommen werden können.
Mit der Gründung der Interessengemeinschaft
und den anschließend gesammelten Unterschriften soll der Druck auf die
zuständigen Behörden erhöht werden, um kurzfristig Maßnahmen zu erwirken, die
eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation an den betroffenen Autobahnen
bedeuten.
Hierzu ist festzustellen, dass die
Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanes fast deckungsgleich sind mit den
Vorschlägen der Bürgerinitiative. Es ist kein Widerspruch vorhanden.
Die Unterschriftenliste sollte – wenn sie
etwas erreichen soll – dem zuständigen Minister übergeben werden. Der
Lärmaktionsplan ist nach seinem Beschluss durch den Rat den zuständigen Behörden
zur Beachtung und Bearbeitung zurückzusenden.
In Ergänzung zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zum Lärmaktionsplan, hat der Bürgermeister der Stadt
Hilden ein Schreiben an den Landesbetrieb Straßen.NRW geschickt, mit der Bitte
und Forderung, sich möglichst kurzfristig der Hildener Problematik anzunehmen
und konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung umzusetzen (siehe Anlage zur
Sitzungsvorlage).
Mit Schreiben vom 29.11.2011 weist der
Landesbetrieb Straßen.NRW darauf hin, dass zunächst eine neue lärmtechnische
Bestandsaufnahme vorgenommen wird, bei der auch der Bereich der Stadt Hilden
berücksichtigt wird, ein konkreter Termin wird nicht genannt. Die Untersuchung
der einzelnen Bereiche erfolgt dann nach einer Prioritätenreihung (Anzahl der
Betroffenen, Grad der Betroffenheit, Verhältnismäßigkeit von Kosten und Schutzzweck).
Bzgl. der Erneuerung der Fahrbahndecke mit
Flüsterasphalt verweist der Landesbetrieb Straßen NRW in dem Schreiben darauf
hin, dass im Bereich Hilden der vorhandene Belag noch in einem ordnungsgemäßen,
verkehrssicheren Zustand ist. Erst wenn eine Erneuerung des Fahrbahnbelags aus
Erhaltungsgründen erforderlich ist, wird die aktuelle Lärmsituation in die
Entscheidung über den neuen Fahrbahnbelag mit einbezogen (siehe Anlage zur
Sitzungsvorlage).
gez. H. Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Beschluss vom
20.07.2011 hat der Rat der Stadt Hilden die Verwaltung mit der Beteiligung der
Träger Öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans beauftragt.
Die Beteiligung
fand in der Zeit vom 15.08.2011 bis einschl. 16.09.2011 statt.
Die von den
verschiedenen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden
größtenteils zur Kenntnis genommen. Dies begründet sich u.a. damit, dass
oftmals unterschiedliche Auffassungen bestehen, bzgl. der Wirksamkeit vereinzelter
vorgeschlagener Maßnahmen und deren Zuständigkeiten.
So treffen unterschiedliche Einschätzungen und Bewertungen aufeinander. Hier im Besonderen bzgl. der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Fahrbahnbreitenreduzierungen innerörtlicher Straßen.
Sowohl die IHK Düsseldorf, die Handwerkskammer als auch die Bezirksregierung stehen solchen Maßnahmen kritisch gegenüber.
Die Stadtverwaltung hält die im Entwurf zum Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung nach wie vor für sinnvoll und auch zielführend.
Im Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird vorgeschlagen, nur der Anregung der Stadt Erkrath zu folgen und den Teilaktionsplan: Hilden-2008-01, um die Maßnahme M 1.2a: „Errichtung einer Lärmschutzwand an der Tangente A46-A3 Richtung Oberhausen im Bereich des Autobahnkreuzes (AK) Hilden“ zu ergänzen.
Anknüpfend an
zahlreiche Einzelmaßnahmen zum Lärmschutz in der Vergangenheit, z. B. die flächendeckende
Ausweisung von Tempo-30-Zonen, Ausbau des Radwegenetzes, Ampelphasenoptimierungen
(„Grüne Welle“ auf der Walder Straße), Förderung des ÖPNV-Angebotes, bedeutet
der hier zur Beschlussfassung vorgelegte Lärmaktionsplan den Einstieg in eine systematische
Erfassung und Bekämpfung von Verkehrslärm in Hilden entsprechend den
Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie in der dort festgelegten 1. Stufe.
Sollte der Rat der
Stadt Hilden den Lärmaktionsplan der 1. Stufe in der zur Beratung vorliegenden
Form beschließen, erfolgt daraufhin die Bekanntmachung an die Bezirksregierung
Düsseldorf über den Kreis Mettmann.
Mit der vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen 2. Stufe der Lärmminderungsplanung wird der Umfang
der Lärmkartierung und der daraus abzuleitenden Maßnahmen nochmals deutlich
erweitert: Dann sind u. a. auch Straßen ab einer Verkehrsbelastung von ca.
4.000 Kfz/Tag zu erfassen und hinsichtlich der Lärmbelastung zu bewerten. Dies
bedeutet erheblichen Bearbeitungs- und Kostenaufwand für die Verwaltung. Die
flächendeckende Erfassung der maßgeblichen Lärmquellen schafft jedoch in der
Folge eine sehr gute Datengrundlage für die Bauleitplanung.
Die umfassendere
Lärmkartierung der 2. Stufe wird für die Stadt Hilden durch das Land NRW vertreten
durch das LANUV erstellt. Die darauf basierende Aktionsplanung ist von der
Stadt Hilden bis zum 18.07.2013 zu beschließen.
gez. H. Thiele