Stockshausstraße / Gerresheimer Straße und der Straße "Auf dem
Sand":
Abhandlung der Anregungen aus der Offenlage
Beschluss der erneuten Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.      die vorgebrachten
Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1
Schreiben des Kreises Mettmann vom 31.05.2011
         Zu
dem Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:Â Â Â Â Â Â Â Â
        Â
         Aus
Sicht des Umweltamtes
Untere
Wasserbehörde
         Aus wasserwirtschaftlicher Sicht
wurden keine Anregungen vorgebracht.
         Untere
Immissionsschutzbehörde
         Gegen das o.g. Bauleitplanverfahren
wurden aus der Sicht des anlagenbezogenen Immissi-Â Â Â Â Â Â onsschutzes keine Bedenken vorgebracht.
         Untere Bodenschutzbehörde
         In dem Schreiben bezieht sich der
Kreis auf zwei innerhalb des Plangebietes liegende Alt-         lastenverdachtsflächen, die im Februar 2011 in das Kataster
des Kreises über Altlasten, alt-         lastverdächtige
Flächen, schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen und Deponien          („Altlastenkataster“) überführt worden
sind.
         Der neue Sachstand wurde im
Bebauungsplan unter Verwendung der neuen Kennziffern           (alt: 28232, Nr. neu: 6471/10 Hi; alt: 64155, Nr. neu:
6471/11 Hi) entsprechend dargestellt.
         Aus Sicht des
Kreisgesundheitsamtes
         Es wurden keine weiteren
Anregungen vorgebracht.
         Aus Sicht des
Planungsamtes
          Â
         Untere Landschaftsbehörde
         Es
wurden keine Anregungen vorgebracht.
1.2.   Schreiben
der Fa. Aldi vom 25.05.2011 per Fax
         Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
         Die Fa. Aldi bezieht sich
in ihrem Schreiben auf die schalltechnische Untersuchung zum            Bebauungsplan Nr. 106B. Dabei sieht
sie aufgrund der darin ermittelten Ergebnisse und    Vorschläge hinsichtlich der zu treffenden schallschutztechnischen
textlichen Festsetzungen, deutliche
Einschränkungen in den Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens.
         Die Stellungnahme der Fa.
Aldi wurde an das Büro TAC, das die schalltechnische Untersu-       chung für den Bebauungsplan Nr.106B
erstellt hat, weitergeleitet.
         Mit der „Ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten
TAC-994-10“ vom 06.06.2011,          wurden
die angesprochenen Konfliktbereiche nochmals überarbeitet und Festsetzungen      getroffen, die die weiterhin
gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Aus-     nutzung so gering wie nur möglich
einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebau-      ung dennoch angemessen berücksichtigt.
         Der
Anregung wurde stattgegeben.
        Â
1.3    Schreiben der EL Immobilien GmbH vom 01.06.2011       Â
         Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
         Die Anregungen der EL
Immobilien GmbH beziehen sich in ihrem Schreiben auf die schall-Â Â Â Â Â Â Â technische Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 106B. Dabei sieht sie aufgrund der darin            ermittelten
Ergebnisse und Vorschläge hinsichtlich der zu treffenden schallschutztech-
         nischen textlichen Festsetzungen,
deutliche Einschränkungen in den Entwicklungsmöglich
         keiten des Unternehmens.
Die Stellungnahme der Fa. EL Immobilien GmbH wurde
an das Büro TAC, das die schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan
Nr.106B erstellt hat, weitergeleitet.
         Mit der „Ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten
TAC-994-10“ vom 06.06.2011,          wurden
die angesprochenen Konfliktbereiche nochmals überarbeitet und Festsetzungen      getroffen, die die weiterhin
gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Aus-     nutzung so gering wie nur möglich
einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebau-      ung dennoch angemessen berücksichtigt.
        Â
         Der
Anregung wurde stattgegeben.
        Â
2.      die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 106B gemäß § 4a Abs. 3 Bau-       gesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â I S. 2414), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetztes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619)         geändert worden ist.
         Das Plangebiet liegt im Bereich
zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer         Straße und der Straße „Auf dem Sand“.
         Dem Beschluss zur erneuten Offenlage
liegt die Entwurfsbegründung vom 16.06.2011   zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 06.04.2011 die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 106B
beschlossen.
Der Plan lag während der Zeit vom 02.05.2011 bis einschließlich 03.06.2011 im
Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden zur Einsichtnahme aus.
Die während der Offenlage eingegangenen
Anregungen und Bedenken wurden in dem Beschlussvorschlag entsprechend
abgehandelt.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen der
Fa. Aldi GmbH & Co. KG und EL Immobilien GmbH war eine Ãœberarbeitung der
schalltechnischen Untersuchung erforderlich, die letztlich dazu geführt hat,
dass in den Textlichen Festsetzungen unter „2. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des BImSchG (gem. § 9 Abs. 1
Nr. 24 BauGB)“ die Emissionskontingente für einzelne Immissionsorte erhöht
wurden.
Insbesondere
die zwischenzeitlich neu formulierte Option der Fa. Aldi GmbH & Co. KG, den
Betrieb bis 22.00 Uhr betreiben zu möchten, kollidierte mit den bisher
getroffenen Festsetzungen hinsichtlich der Emissionskontingente in den östlich
gelegenen Teilbereichen TF3 (EL Immobilien GmbH) und TF 4 (Aldi GmbH & Co.
KG).
Um hier Konflikte mit den im letzten Gutachten
(Stand: 14.04.2010) ausgewiesenen Emissionskontingenten zu vermeiden, wurden in
einer Ergänzung zum Gutachten die Kontingente der einzelnen Teilflächen für
eine Nutzung während der Nachtzeit optimiert.
Dazu wurde analog zu den
Ausbreitungsrechnungen im Gutachten eine neue Ausbreitungsrechnung mit erhöhten
Kontingenten für die Nachtzeit für die TF 3 und TF 4 durchgeführt.
In diesem Zusammenhang ist auch die Stellungnahme der EL Immobilien
GmbH zu werten. Auch hier mussten die Emissionskontingente dem genehmigten
Nachtbetrieb des Autoservice-Centers Ertner & Söhne angepasst werden.
Die ergänzende Stellungnahme zum Schallgutachten TAC-994-1 wird dieser Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt.
Die darin ermittelten neuen Festsetzungen sind in die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes eingearbeitet worden.
Diese Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne Immissionsorte
bedeuten zwar keine Änderung der Grundzüge der Planung, die eine erneute
Offenlage erforderlich machen würden, sind in ihrer Bedeutung für die
angrenzenden Wohnbereiche dennoch relevant (nachbarschützende Wirkung) und
sollten daher im Rahmen einer erneuten Offenlage dementsprechend ihre Aufmerksamkeit
und Würdigung erhalten.
Letztlich sei noch auf die vom Kreis Mettmann und deren Unteren
Bodenschutzbehörde eingegangene Stellungnahme verwiesen, wonach nunmehr zwei
Altlastenverdachtsflächen in das Altlastenkataster des Kreises Mettmann
überführt worden sind und dementsprechend im Bebauungsplan Nr. 106B aktuell
aufgenommen werden konnten.
Daher empfiehlt
die Verwaltung, dem Beschlussvorschlag zu folgen und der erneuten Offenlage zuzustimmen.
gez. Thiele