Entscheidung über den städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt, auf Grundlage der aus der Bürgeranhörung
resultierenden Variante Bürger II das
Bauleitplanverfahren fortzusetzen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat in seiner Sitzung vom 07.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 236A beschlossen.
In der damaligen
Sitzung wurden dem Rat seitens der Verwaltung sieben mögliche Bebauungsvarianten
für die betroffenen Grundstücke vorgestellt.
Der Rat hat in der
Sitzung keine Entscheidung darüber getroffen, mit welcher Variante die Verwaltung
das weitere Bauleitplanverfahren fortsetzen soll.
Zuvor sollte eine
Bürgeranhörung durchgeführt werden, in der alle Varianten der
Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden.
Die Bürgeranhörung
hierzu fand am 04.11.2010 um 18.00 Uhr im großen Ratssaal des Bürgerhauses
statt.
Das Protokoll der
Bürgeranhörung und eine schriftliche Eingabe eines Bürgers während der Veranstaltung
sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im Laufe der
Diskussion ergaben sich zwei zusätzliche Varianten, die vom Großteil der anwesenden
Bürger positiv gewertet wurden, falls die Planung realisiert werden würde.
Diese beiden
Varianten basieren auf Variante II der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gestaltungsbeispiele
mit der reduzierten Wohnungsdichte und Erhalt der alten Eiche.
Beide Varianten
unterscheiden sich in der Nutzung eines Teilbereiches des Grundstückes des
Weiterbildungszentrums.
Da im Laufe der
Diskussion vorher eine Parkplatzerweiterung für das Weiterbildungszentrum sowohl
positiv als auch negativ gewertet wurde, ergab sich in Folge dessen eine
Variante, die eine Parkplatzerweiterung um lediglich 7 zusätzliche Parkplätze
vorsieht, gegenüber einer großzügigen Parkplatzerweiterung um zusätzliche 21
Parkplätze.
Hierzu gab die
Verwaltung während der Bürgeranhörung gleich zu bedenken, dass in jedem Fall
ein Lärmgutachten erstellt werden muss, das eine Aussage bzgl. der
Lärmbelästigung für das Gebäude Gerresheimer Straße 22 trifft.
Dazu hat die Stadt Hilden das Büro TAC -
Technische Akustik beauftragt, die beiden
Varianten hinsichtlich ihrer Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft
abschätzend zu untersuchen und die Ergebnisse zu dokumentieren (siehe Anlage).
Demnach treten für die neu geplanten fünf
Wohnhäuser keine Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte der DIN
19005 oder der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV auf.
Eine erweiterte “gewerbliche Nutzung“ in
Form der Parkplatzerweiterung für das Weiterbildungszentrum hingegen bedeutet
starke Überschreitungen der Immissionswerte sowohl für das Gebäude Gerresheimer
Straße 22 als auch für die neu geplanten Häuser im rückwärtigen Bereich während
der Nachtzeit. Tagsüber werden alle Grenzwerte bei Alt- und Neubauten
eingehalten.
Aufgrund der Vorbelastung durch den
Straßenverkehrslärm der Gerresheimer Straße und den Parkplatz des
Weiterbildungszentrums ist die nächtliche (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Einhaltung
der Immissionsrichtwerte allerdings schon jetzt nicht möglich. Allein dies
schließt jedoch eine Parkplatzerweiterung um zusätzliche 21 Parkplätze und
somit die Variante Bürger I aus, die
sich im Laufe der Diskussion während der Bürgeranhörung ergeben hat.
Daher ließen sich ein Bauleitplanverfahren und
somit auch eine Bebauung nur auf Basis der Variante
Bürger II realisieren; dies bedeutet: fünf Doppelhäuser (= 10 WE), davon
zwei auf städtischem Grundstück; Erhalt der alten Eiche; sieben weitere
Parkplätze für das Weiterbildungszentrum; Anlage einer kleinen Grünfläche.
In diesem Sinne ist der Beschlussvorschlag
der Verwaltung formuliert.
Gez. Thiele