Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt seinem Umlegungsausschuss folgende Finanzmittel für die Umsetzung des Umlegungsbeschlusses U42/B1+B6 zur Neuregelung der Nutzung des Museumshofes zur Verfügung:

Produkt:          090501 „Grundstücksneuordnung und –wertermittlung“

nicht-investiv:
27.500,-          für bauliche Maßnahmen für sonstige Umlegungsbeteiligte

 

Deckung: Allgemeine Deckungsreserve

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. WP 09-14 SV 61/001 hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 16.12.2009 einstimmig die Bereitstellung von Haushaltsmitteln beschlossen, damit im Rahmen der Umlegung die Zufahrt zum Garagenhof hinter dem Museum auf das städtische Grundstück Poststraße 2 verlegt werden kann und der Umlegungsausschuss eine einvernehmliche Regelung herbeiführen konnte.

 

Der Wunsch des Rates und insbesondere des Kulturausschusses, den Kfz-Verkehr vom Hof zwischen alter Kornbrennerei und heutigem Wilhelm-Fabry-Museums fernzuhalten, war – wie allgemein bekannt – von den Grundstückseigentümern immer abgelehnt worden. Erst nachdem der entsprechende Umlegungsbeschluss im Januar 2010 rechtskräftig wurde und durch den Umlegungsausschuss eine einvernehmliche Basis zwischen Stadt und den Grundstückseigentümern geschaffen wurde, konnte das Bebauungsplanverfahren sinnvoll ergebnisorientiert weitergeführt werden. In den folgenden Untersuchungen – einmal im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan und auch im Rahmen der konkreten Vorbereitung zur Verlegung der Garagenhofzufahrt – festgestellt, dass zum Schutz der betroffenen Nachbarschaft und zum Schutz vor evtl. Schadensersatzansprüchen weitere, bisher nicht geplante bauliche Maßnahmen erforderlich sind.

 

Das Ingenieurbüro grasy+zanolli engineering, Köln hat die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 240 im Februar 2010 vorgelegt. Neben der Beurteilung des Lärms der öffentlichen Straßen und der gewerblichen Nutzungen hat der Gutachter die Immissionen untersucht, die durch den Zu- und Abfahrtsverkehr des Garagenhofes sowie durch den Betrieb der Garagen auf die straßenabgewandten Fassadenseiten der bestehenden Wohnbebauung entlang der Poststraße einwirken. „Die Berechnungen weisen die Einhaltung der Richtwerte nach TA Lärm durch den unterstellten Betrieb positiv nach. Das Spitzenpegelkriterium wird jedoch nicht eingehalten. Durch das Türenschlagen und das Schließen der Tore ist eine Überschreitung der Richtwerte von bis zu 9 dB(A) zu erwarten.“ (Lärmprognose, S. 19) Um die Überschreitung des „Spitzenpegelkriteriums“ – ausgelöst nicht durch den Verkehr, sondern durch das Öffnen und insbesondere Schließen der Garagentore und Autotüren – in den Griff zu bekommen, schlägt der Gutachter vor, eine Wandscheibe mit einer Höhe von 2 m auf eine Länge von 16 m zu errichten. Außerdem sollen die neuen Garagen „lärmarme Torkonstruktionen“ erhalten.

 

Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat zur Errichtung der Lärmschutzwand Angebote eingeholt. Auf Grundlage dieser Angebote ist zu erwarten, dass die Lärmschutzwand voraussichtlich 16.500,- € kosten wird.

 

Zur Vorbereitung des notwendigen und beschlossenen Abrisses von zwei Garagen aus der bestehenden Garagenzeile hat das Amt für Gebäudewirtschaft das Architekturbüro Reiffer + Partner, Benrodestr. 111, 40597 Düsseldorf beauftragt, ein Abbruch- und Entsorgungskonzept zum geplanten Abbruch zu erstellen, das mit Datum vom 09.04.2010 der Verwaltung übersandt wurde. Im Gegensatz zu früheren Aussagen Dritter – im Rahmen der Kostenschätzung durch das Amt für Gebäudewirtschaft im Sommer 2009 – ist aufgrund der Spannbetonbauweise der Reihengaragen nicht auszuschließen, dass die nach den bisherigen Planungen stehen bleibende Garage Nr. 16 – die letzte in der Zeile – „auch bei sorgfältigstem Arbeiten“ … „leicht bis stark beschädigt werden kann“. Zur Abwehr von künftigen Schadensersatzansprüchen empfehlen die Fachleute des Amts für Gebäudewirtschaft auch diese Garage abzureißen und an gleicher Stelle durch eine neue Garage in Fertigbauweise (Breite: ca. 2,80 m, Tiefe: ca. 6,0 m, Höhe: ca. 2,10 m) inkl. der notwendigen Fundamente zu ersetzen. Nach Kalkulation des Amtes für Gebäudewirtschaft sind hierfür sowie für die Einlagerung der in dieser Garage gelagerten Gegenstände / Möbel ca. 11.000,- € zu veranschlagen.

 

Gegenüber der Kostenkalkulation, die der Sitzungsvorlage Nr. WP 09-14 SV 61/001 zu Grunde lag, hat sich im Zuge der konkreteren Planungen für die damals bekannten Maßnahmen leider kein wesentliches Sparpotential gezeigt. Deshalb besteht nicht die Möglichkeit einer (Teil-)Kom­pensation der entstehenden neuen Kosten.

 

Um die Zufahrt zum Garagenhof tatsächlich auf das städtische Grundstück Poststraße 2 zu verlagern, sind deshalb weitere nicht-investive Finanzmittel in Höhe von 27.500,- € dem Umlegungsausschuss zur Verfügung zu stellen.

 

 

Thiele


,


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

0905010010

Bezeichnung

Bodenordnungsverfahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6130000020

0905010010

527900

27.500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

1601010020

548900

27.500,-

Allgemeine Deckungsreserve

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer:

Gesehen Klausgrete