hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1. die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises
Mettmann vom 20.12.2007 und 03.01.2008
Der Anregung des
Kreisgesundheitsamtes, Angaben zur Schallsituation der evtl. geplanten
Wohnbebauung im Plangebiet im Bebauungsplan zu ergänzen, wird nicht gefolgt.
Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB
vorhabenbezogen. Das innerhalb des Geltungsbereiches geplante Vorhaben
beinhaltet die Schaffung von Verkaufsflächen für großflächigen und
zentrenrelevanten Einzelhandel sowie Flächen für die Sparkassennutzung. Die
Anregungen des Kreisgesundheitsamtes werden dahingehend berücksichtigt, dass
die sonstige Wohnnutzung i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO im Vorhabensbereich des
VEP Nr. 9 ausgeschlossen wird.
Die Hinweise des
Umweltamtes werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung
berücksichtigt. Der Hinweis auf einen Mindestabstand von oberirdischen
baulichen Anlagen von 5 m zur Böschungsoberkante des Itterbaches wird durch den
vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingehalten. Die überbaubare
Grundstücksfläche (Baugrenze), die in einem Abstand von rund 3 m zur
Böschungsoberkante des Itterbaches geplant ist, betrifft die unterirdisch
geplanten Geschosse z.B. für Tiefgarage, Haustechnik. Die zugehörigen Geschosse
für die Baugrenzen können der Planzeichnung entnommen werden. Die diesbzgl.
Hinweise werden somit berücksichtigt.
Der Hinweis auf den
Altstandort Nr. 28993 wird zur Kenntnis genommen und dahingehend
berücksichtigt, dass die gemäß Anlage aufgezeigte Fläche im
Bebauungsplanentwurf entsprechend § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB mit dem Planzeichen
Nr. 15.12, Anlage zur Planzeichenverordnung 1990, gekennzeichnet wird.
1.2 Schreiben des
Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes - BRW vom 04.12.2007
Die Anregungen des
BRW werden insoweit berücksichtigt, als die Bachparzelle mit den Flurstücksnummern
809 und 808 der Flur 50, Gemarkung Hilden, im vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf
zukünftig als Flächen für die Wasserwirtschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB
festgesetzt werden.
1.3 Schreiben des Bund für
Umwelt- und Naturschutz LV NW vom 21.12.2007
Den Anregungen des BUND wird insoweit gefolgt, dass die
Entwurfsbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in den angesprochenen
Punkten verständlicher formuliert wird. Die klimaschützenden Maßnahmen, die in
dem mit dem Vorhabenträger zu schließenden Durchführungsvertrag geregelt werden
sollen, werden geprüft und in den Durchführungsvertrag vor Satzungsbeschluss
eingearbeitet. Die Planung führt, wie in der Stellungnahme richtig angemerkt
wird, zu einer zusätzlichen Schaffung von Bauvolumen und Nutzflächen, die in
einer innerstädtischen sehr zentralen Lage geschaffen werden. Die Flächen
können so durch Nachverdichtung im Bestand und Innenentwicklung zu einer am
Nachhaltigkeitsparadigma orientierten Siedlungsentwicklung beitragen.
Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73A
(in der Fassung der 1. Änderung) hingewiesen, der für den Bereich des
Plangebietes bereits umfassende Bebauungsmöglichkeiten innerhalb eines Kerngebietes
vorsah.
Für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden
Untersuchungen in Bezug auf die Verträglichkeit der gewerblichen
Lärmimmissionen mit dem Umfeld durchgeführt. Die schalltechnische Untersuchung
des Gutachterbüros TAC vom 20.08.2007 kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante
Vorhaben mit den lärmschützenden Belangen des Umfeldes und der vorhandenen
schützenswerten Wohnbebauung an der Bismarckstraße verträglich ist.
Die Möglichkeiten alternativer Energieversorgung werden
geprüft und im Durchführungsvertrag geregelt. Die geplante Tiefgarage ist für
die gebietseigene Stellplatzversorgung nach Landesbauordnung notwendig.
Gleichzeitig sollen zusätzliche öffentliche Parkmöglichkeiten unter dem
geplanten Neubau geschaffen werden, um ein zusätzliches Parkraumangebot im
Stadtzentrum zu schaffen und damit zur Stärkung der Hildener Innenstadt in
seiner Versorgungsfunktion als Mittelzentrum zu erreichen, so dass den
diesbzgl. Anregungen nicht gefolgt werden kann.
Der Hinweis auf die
Itter als Nahrungshabitat für den Eisvogel wird zur Kenntnis genommen und in
den Umweltbericht zum Bebauungsplan eingefügt.
1.4 Schreiben des Museums- und Heimatvereins
Hilden e.V. vom 20.12.2007
Die Stadt Hilden
nimmt die Hinweise des Museums- und Heimatvereins zur Kenntnis. Die Auffassung
einer Verminderung der Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone durch das geplante
Vorhaben wird nicht geteilt. Zwar rückt das geplante Gebäude stärker in den
Straßenraum der Bismarckstraße bzw. Mittelstraße, jedoch lässt sich hieraus
keine verminderte Aufenthaltsqualität ableiten. Vielmehr ist durch die
vorliegende Planung eine stärkere konsequentere Einfassung der genannten
Straßenräume geplant, die durch den derzeitigen Solitärbaukörper nicht gegeben
ist. Gleichzeitig wird durch die vorliegende Planung durch eine Vergrößerung,
bessere Einsehbarkeit und klarere Raumeinfassung des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz
in seiner Aufenthaltsqualität im Stadtraum wesentlich gestärkt.
Das angesprochene Gebäude
Mittelstraße 42 ist kein eingetragenes Baudenkmal. Der Blick auf die
Giebelfassade dieses Gebäudes wird auch weiterhin möglich sein. In Bezug auf
die Fassadengestaltung ist anzumerken, dass hierzu Näheres im
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt wird.
Die Erschließung des geplanten
Vorhabens über die Bismarckstraße ist sowohl verkehrlich als auch in Bezug auf
die Belange des Immissionsschutzes verträglich. Dieses ist den zum
Bebauungsplan erarbeiteten Fachgutachten zu entnehmen.
Im Zuge der verkehrlichen
Untersuchung wurden verschiedenste Varianten für die Anbindung einer Tiefgarage
unter dem geplanten Neubau geprüft. Hierbei wurden insbesondere die
Verbindungsmöglichkeiten zu der vorhandenen Tiefgarage unterhalb des Rathauses
geprüft. Weiterhin wurde auch eine Variante untersucht, die ein zusätzliches
Parkhaus im Bereich der Straße Am Rathaus begutachtet. Die verkehrliche
Untersuchung (incl. der 2 Ergänzungen) kommt zu dem Ergebnis, dass die
Variante, die eine Trennung der Tiefgaragen und eine Zufahrt über die
Bismarckstraße vorsieht, bevorzugt werden sollte. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf
trägt dieser gutachterlichen Empfehlung entsprechend Rechnung.
Der vorliegende Bebauungsplan ist
mit den Belangen des Denkmalschutzes als verträglich anzusehen. Die 5.
vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans 73A übernimmt das im Gebiet befindliche
Baudenkmal nachrichtlich.
1.5 Schreiben
der Stadtwerke Hilden GmbH vom 10.12.2007
Die Hinweise der Stadtwerke Hilden
werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Umsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans zu berücksichtigen..
1.6 Schreiben der Rheinbahn AG vom
11.12.2007
Die Stadt Hilden nimmt die Hinweise der Rheinbahn AG
zur Kenntnis und wird die Entwurfsbegründung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan um die Hinweise zu den Anschlussmöglichkeiten des Nahverkehrs
ergänzen.
1.7 Schreiben Behindertenbeirates
vom 27.12.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Bei der Umsetzung der Planung wird davon ausgegangen, dass die
einschlägigen Gesetze und technischen Richtlinien eingehalten werden.
2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 73 A 5.
Änderung (VEP Nr. 9) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316)
Das
Plangebiet befindet sich in zentraler Lage der Hildener Innenstadt und umfasst
das Gelände einer ortsansässigen Bank (Sparkasse). Das Plangebiet des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Norden begrenzt durch das Nordufer des
Itter Baches, im Osten durch das Rathaus, im Süden und im Westen durch die
Fußgängerzone der Innenstadt (Mittelstraße/Bismarckstraße). Die Gebietsgröße
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beträgt rd. 1,0 ha. Die Fläche des
Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst rd. 0,8 ha.
Ziel
der Planung ist eine für den zentralen Standort angemessene bauliche Nutzung
mit einem Büro- und Geschäftshauses herbeizuführen, das sich in Bezug auf die
Höhenentwicklung und Gebäudekubatur in den Nutzungszusammenhang der Hildener
Innenstadt einfügt und zu einer Aufwertung des umliegenden Stadtraums beiträgt.
Gleichzeitig soll die geplante Einzelhandelsnutzung mit den anderen vorhandenen
Standorten im Stadtgebiet und den zentralen Versorgungsbereichen der
umliegenden Gemeinden konfliktfrei sein. Die mit der Planung in Zusammenhang
stehenden Verkehre und Immissionen sollen für das Umfeld verträglich gestaltet werden.
Dem
Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung inklusive Umweltbericht mit
Stand vom 16.01.2008 zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden
wurde am 21.03.2007 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
73A, 5. Änderung, für den Bereich Mittelstraße / Bismarckstraße /
Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz beschlossen. Am 17.10.2007 wurde im
Stadtentwicklungsausschuss dem städtebaulichen Entwurf zugestimmt.
Am 06.12.2007 wurde eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurf durchgeführt. Die Betroffenen wurden schriftlich sowie
mittels Presse und Internet eingeladen.
Aus den Anregungen der
Bürger im Rahmen der Beteiligung ergab sich keine Notwendigkeit, den
Bebauungsplanentwurf grundlegend zu überarbeiten. Den Anregungen der Bürger zur
Folge wurde angemerkt, dass bereits heute die Bismarckstraße durch eine starke
verkehrliche Belastung gekennzeichnet ist. Durch zusätzliche Verkehre, die
durch die Anbindung einer zusätzlichen Tiefgarage ausgelöst werden, wird seitens
der Anwohner eine Erhöhung von verkehrsbedingtem Lärm und Luftverunreinigungen
erwartet. Außerdem sei der Knotenpunkt Bismarckstraße / Berliner Straße bereits
heute durch Rückstauereignisse geprägt. Es wurde angeregt, auf eine öffentliche
Tiefgarage und ein zusätzliches öffentliches Parkraumangebot unterhalb des
geplanten Sparkassenneubaus zu verzichten und stattdessen nach geeigneten
Alternativen zu suchen, wie z.B. auf den heute vorhandenen Parkflächen im
Einmündungsbereich Berliner Straße / Am Rathaus. Diese Alternativen sollen auch
verkehrstechnisch überprüft werden. Ferner sind die zusätzlichen Verkehre, die
durch die Planungen im Bereich Reichshof erzeugt werden, bei den verkehrlichen
Untersuchungen zu berücksichtigen.
Die zusätzlichen Verkehre, die sich durch Planungen
im Bereich Reichshof ergeben, wurden in einer Ergänzung zur
Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. In dieser ersten ergänzenden Untersuchung
wurde ferner berücksichtigt, dass Radfahrer und Fußgänger im Bereich der
Bismarckstraße den Abfluss von Fahrzeugen am Knotenpunkt zumindest temporär
verzögern können. Die ergänzende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die
Variante 2a, die bereits auch in der Hauptuntersuchung zur Umsetzung empfohlen
wurde, weiterhin empfehlenswert bleibt und weiterhin die Anpassung des
Signalprogramms am Knotenpunkt Berliner Straße / Bismarckstraße notwendig ist.
Insgesamt lässt sich so ein leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleisten. Darüber
hinaus werden die bekannten Probleme im Bereich der Straße am Rathaus nicht
weiter verschärft und auch hier ein ausreichend leistungsfähiger Verkehrsablauf
gewährleistet.
In einer zweiten Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung
wurde für die Planung eine weitere Variante untersucht, die unter dem
Sparkassenneubau lediglich eine geplante Tiefgarage für den Eigenbedarf
(Stellplatznachweis) annimmt und darüber hinaus den Neubau eines öffentlichen
Parkhauses im Bereich Berliner Straße / Am Rathaus vorsieht. Innerhalb dieses
Modells wurden ferner zusätzliche Wohneinheiten südlich der Berliner Straße und
westlich Am Rathaus in die Berechnungen eingestellt. Die zweite Ergänzung zur
Verkehrsuntersuchung kommt zwar zu dem Ergebnis, dass sich der Verkehrsablauf
positiv auf die Bismarckstraße auswirkt, jedoch ist weiterhin eine Anpassung
des Signalprogramms notwendig. Die zweite Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung
kommt zu dem Ergebnis, dass das Parkhaus verkehrstechnisch nicht funktionsfähig
ist, da nicht zu allen Zeiträumen eine angemessen leistungsfähige
Verkehrsabwicklung gewährleistet werden kann. Zwar lassen sich die Verkehre in
diesem Szenario werktags leistungsfähig abwickeln, jedoch in der samstäglichen
Tagesspitze ist eine entsprechende Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Die Untersuchung
führt aus, dass bereits geringe Störungen einen Rückstau auslösen, der kurz
darauf Behinderungen im Abfluss im Bereich des Knotenpunktes auslöst. Der
Rückstau führt wiederum in dem Modell zu einem Rückstau im Bereich der Ausfahrt
im Parkhaus von über 100 m zu mittleren Wartezeiten zwischen 8 und 15 Minuten.
Die Reduzierung der Verkehrsmengen durch den Verzicht eines 2.
Tiefgaragengeschosses unter dem Sparkasseneubau wirkt sich verkehrlich positiv
aus. Für einen reibungsloseren Verkehrsablauf in der Bismarckstraße wird aber
dennoch seitens des Gutachters eine Anpassung des Signalprogramms empfohlen.
Im Zuge der Prüfung unterschiedlicher
Planungsvarianten und Szenarien kann für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
festgestellt werden, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen einer
zweigeschossigen Tiefgarage unterhalb des Neubaus, die sowohl der
Eigenversorgung gemäß BauO NRW dienen und gleichzeitig zusätzliche öffentliche
Parkmöglichkeiten in der Innenstadt bereitstellen soll, an der bislang
empfohlenen Variante (d.h. Ein- und Ausfahrt von der Bismarckstraße, keine
Verbindung zur Tiefgarage Rathaus und Änderung des Signalprogramms am
Knotenpunkt Berliner Straße / Bismarckstraße) festgehalten werden soll. Diese Variante
wurde aus verkehrstechnischer Sicht gutachterlich empfohlen.
Für das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung
führt die Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zu keiner Änderung der
Rahmenbedingungen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf den
gewerblichen Lärm, der sich aus dem Betrieb des Planungsvorhabens ergibt, die
einschlägigen Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an den Immissionsorten tagsüber
eingehalten werden, wenn bestimmte Bedingungen bei der Umsetzung der Planung
berücksichtigt werden. Die immissionsmindernden Festsetzungsvorschläge wurden
als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Daraus
lässt sich schlussfolgern, dass die vorgelegte Erschließungsvariante einer
Tiefgarage unterhalb des Sparkassenneubaus sowohl in verkehrlicher als auch in
schalltechnischer Hinsicht die verträglichste Variante darstellt, die für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiter verfolgt werden sollte.
Im Zuge der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wird darüber hinaus angeregt, rund 100 stabile
Fahrradständer im Zugangsbereich zur Innenstadt anzuordnen. Im Zuge der
weiteren Konkretisierung der Planung wird die Unterbringung der notwendigen
Fahrradständer geprüft. Die genaue Anzahl wird entsprechend im Durchführungsvertrag
geregelt. Weitere Anregungen in Bezug auf Schattenwurf bzw. Spiegelungen des
geplanten Gebäudes wird die Planung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
und einschlägigen technischen Normen umzusetzen.
Das Protokoll zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Mit dem Bebauungsplanentwurf, den textlichen
Festsetzungen und der Entwurfsbegründung wurde mit Schreiben vom 20.11.2007
neben den verwaltungsinternen Fachämtern die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Auf Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde wird im
Bebauungsplanentwurf ein Altstandortbereich gekennzeichnet. Den Anregungen des
Kreisgesundheitsamtes, die Lärmsituation für evtl. vorgesehene Wohnbebauung innerhalb
des Kerngebietes zu prüfen, wird nicht gefolgt, da durch das Vorhaben keine
Wohnnutzung in diesem Bereich vorgesehen ist. Die Anregungen des BRW wurden im
vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf berücksichtigt und die Bachparzellen der
Itter als Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt.
Die Vorschläge des BUND werden im Zuge der
Ausarbeitung des Durchführungsvertrages geprüft. Die Hinweise des BUND werden
durch die Ergänzungen, der Begründung und des Umweltberichtes berücksichtigt.
Ein Verzicht auf die geplante Tiefgarage ist aufgrund der gebietseigenen Stellplatzversorgung
nicht möglich.
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
73A, 5. Änderung (VEP Nr. 9), soll eine die Mittelstraße und Bismarckstraße
begleitende Straßenrandbebauung mit einem Geschäftshaus ermöglichen. Die
Planung kann so die mit Straßenrandbebauung geprägten umliegenden Bereiche
konsequent fortsetzen und so zu einer gestalterischen Aufwertung der Hildener
Innenstadt beitragen. Darüber hinaus führt die Planung zu einer wesentlichen
Aufweitung des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platzes und zu einer besseren Einsehbarkeit
der Platzsituation von der Mittelstraße und der Itter. Weiteres Ziel der
Planung ist es somit, den Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz stärker in den Stadtraum
und in die innerstädtischen Wegenetze einzubinden. Darüber hinaus soll durch
eine Veränderung der Raumkanten eine Vergrößerung der Platzfläche und eine
deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität herbeigeführt werden. In diesem
Zusammenhang werden die Ausführungen des Museums- und Heimatvereins Hilden
e.V., die eine Minderung von Aufenthaltsqualität durch eine großmaßstäbliche
Bebauung befürchten, nicht geteilt. Weitere Details zur Fassadengestaltung sind
im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Hilden und dem Vorhabenträger
konkret zu regeln. Wie dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu entnehmen ist,
sind durch die vorliegende Planung keine erheblichen und langfristig
nachteiligen Umweltauswirkungen auf Denkmäler und Kulturgüter zu befürchten.
Das im Plangebiet befindliche Baudenkmal „altes Rathaus“ Mittelstraße 40,
genießt Bestandsschutz und wird im Bestand gesichert. Der gleiche
Bestandsschutz gilt auch für das historische (nicht denkmalgeschützte) Gebäude
Mittelstraße 42 nebst Anbauten.
In dieser Sitzungsvorlage wird ein Vorschlag zur
Abhandlung der eingegangenen Anregungen zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen
dieser Abhandlungen wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die
Begründung und der Umweltbericht leicht verändert.
Falls der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am
05.03.2008 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurfes beschließt, ist die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
den Zeitraum von 31.03.2008 bis zum 02.05.2008 geplant.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Die finanziellen
Auswirkungen des Bebauungsplanverfahrens werden in der Entwurfsbegründung
unter Punkt 12. „Kosten und Zeitpunkt der Durchführung“ aufgeführt. Aus
dem unmittelbaren Vorhaben des Neubaus der Sparkasse HRV ergeben sich für die
Stadt Hilden keine Kosten, jedoch aus daraus resultierenden Folgemaßnahmen. |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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