Beschluss: s. Niederschrift

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.  den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 165B (VEP Nr. 10) vom 08.08.2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Hilden  am 05.09.2007) dahingehend zu ändern, dass nun ein herkömmlicher Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung aufgestellt wird.

 

Die Lage und Größe des Plangebietes und die Zielsetzung für das Plangebiet sind durch die Änderung des Verfahrensweges nicht betroffen.

Das Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St.Josef-Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten.

 

2.  zu den eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung zu nehmen:

 

2.1     Schreiben des Kreises Mettmann vom 26.11.2007

 

          Der Hinweis des Kreisgesundheitsamtes in Bezug auf erhöhte Schallpegel an der entsprechend zur Berliner Straße ausgerichteten Fassade wird bestätigt. Dies konnte durch ein Schallgutachten festgestellt werden. Im Bebauungsplan werden daher entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die Hinweise des Kreisgesundheitsamtes werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. 

          Seitens des Kreisgesundheitsamtes wird um eine frühzeitige Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren gebeten.

 

2.2     Schreiben der Stadtwerke Hilden vom 14.11.2007

 

     Die Anregungen der Stadtwerke werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 165B zu berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich in dem überplanten und gemäß der Planung abzubrechenden Altbau des Krankenhauses eine Transformatorenstation befindet.

Diese versorgt neben dem Gebäude auch weitere Gebäude in der näheren Umgebung. Ferner wird mitgeteilt, dass sich in dem abzureißendem Gebäude ein Wasseranschluss befindet, der das Krankenhaus mit Trinkwasser versorgt.

Dieser muss vor Beginn der Arbeiten abgebunden werden.

Im Bebauungsplan wird auf dem Grundstück des St-Josef-Krankenhauses ein Standort für eine Transformatorenstation (nachrichtlich) dargestellt, der genaue Standort ergibt sich aus den Detailverhandlungen zwischen Bauherr und Stadtwerke Hilden.

 

2.3     Schreiben der Bundesnetzagentur vom 09.11.2007

 

     Die Hinweise der Bundesnetzagentur werden zur Kenntnis genommen. Durch die Planung werden lediglich Bauwerke angestrebt, die eine Bauhöhe von 20m nicht überschreiten und somit sind Beeinflussungen der Richtfunkstrecken allgemein nicht zu erwarten.

 

 

2.4      Schreiben Behindertenbeirates vom 12.11.2007

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bei der Umsetzung der Planung wird davon ausgegangen, dass die einschlägigen Gesetze und technischen Richtlinien insbesondere zum Thema Barrierefreiheit eingehalten werden.

 

2.5     Schreiben des Museums- und Heimatvereins Hilden e.V. vom 28.11.2007

 

     Die Stadt Hilden nimmt die Hinweise des Museums- und Heimatvereins zur Kenntnis. Das angesprochene Gebäude Gartenstraße 40, welches voraussichtlich das Gebäude Walder Straße 40 darstellt, ist kein eingetragenes Baudenkmal. Der Bebauungsplan und der Umweltbericht berücksichtigen in der Abwägung die eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler sowie den Denkmalbereich Walder Straße.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 165B ist mit den Belangen des Denkmalschutzes als verträglich anzusehen.

 

2.6    Schreiben des BUND vom 30.11.2007

 

             Die Hinweise des BUND werden zur Kenntnis genommen. Es wird in Bezug auf die Anregungen zum Klimaschutz darauf hingewiesen, dass sich das Bebauungsplanverfahren von einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einem „Angebotsbebauungsplan“ geändert hat.

 

2.7     Schreiben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege vom 20.11.2007 und 27.11.2007

 

Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege äußert in seinem ersten Schreiben zunächst die   Vermutung, dass entlang der Straße Am Holterhöfchen auch im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 165 B Bodendenkmalsubstanz gefunden werden könnte. Daher sein bei den Erdarbeiten in diesem Bereich darauf zu achten.

Darüber informiert, dass die geplanten Parkplätze an dieser Stelle des Plangebietes bereits bestehen, stellt das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in seinem zweiten Schreiben fest, dass besondere Anforderungen aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht mehr bestehen.

 

2.8     Schreiben des Landesbetriebes Wald und Holz.NRW vom 07.11.2007

 

          Der Landesbetrieb Wald und Holz.NRW stellt in seinem Schreiben fest, dass die Belange des Waldes durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.

          Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.9     Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.10.2008

 

          Seitens der Bezirksregierung werden keine grundsätzlichen Bedenken aus Sicht des Anlagen-bezogenen Immissionsschutzes gesehen.

          Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

3. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 165 B gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

    Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Hildener Innenstadt in zentraler Lage. Es wird begrenzt nach Norden hin durch die Walder Straße, nach Osten hin durch die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen, nach Süden hin durch die Südgrenzen der Flurstücke 952, 1074, 1076, 1078, 1079 und 1080 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden) sowie nach Westen hin durch die Westgrenzen der Flurstücke 891, 956, 1075 und 1076 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden).

 

     Das Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St. Josefs - Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten.

 

     Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom   29.04.2008 27.05.2008 zugrunde.“