hier: 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
2. Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
3.Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. den
Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 165B (VEP Nr.
10) vom 08.08.2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Hilden am 05.09.2007) dahingehend zu ändern, dass
nun ein herkömmlicher Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung aufgestellt wird.
Die
Lage und Größe des Plangebietes und die Zielsetzung für das Plangebiet sind
durch die Änderung des Verfahrensweges nicht betroffen.
Das Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St.Josef-Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu gewährleisten.
2. zu den eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung zu nehmen:
2.1 Schreiben des Kreises Mettmann vom
26.11.2007
Der Hinweis des
Kreisgesundheitsamtes in Bezug auf erhöhte Schallpegel an der entsprechend zur
Berliner Straße ausgerichteten Fassade wird bestätigt. Dies konnte durch ein
Schallgutachten festgestellt werden. Im Bebauungsplan werden daher entsprechende
passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die Hinweise des Kreisgesundheitsamtes
werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Seitens des
Kreisgesundheitsamtes wird um eine frühzeitige Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren
gebeten.
2.2 Schreiben der Stadtwerke Hilden vom
14.11.2007
Die Anregungen der Stadtwerke werden zur
Kenntnis genommen und sind bei der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr.
165B zu berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich
in dem überplanten und gemäß der Planung abzubrechenden Altbau des
Krankenhauses eine Transformatorenstation befindet.
Diese versorgt neben dem Gebäude
auch weitere Gebäude in der näheren Umgebung. Ferner wird mitgeteilt, dass sich
in dem abzureißendem Gebäude ein Wasseranschluss befindet, der das Krankenhaus
mit Trinkwasser versorgt.
Dieser muss vor Beginn der Arbeiten
abgebunden werden.
Im Bebauungsplan wird auf dem
Grundstück des St-Josef-Krankenhauses ein Standort für eine
Transformatorenstation (nachrichtlich) dargestellt, der genaue Standort ergibt
sich aus den Detailverhandlungen zwischen Bauherr und Stadtwerke Hilden.
2.3 Schreiben der Bundesnetzagentur vom
09.11.2007
Die Hinweise der Bundesnetzagentur werden
zur Kenntnis genommen. Durch die Planung werden lediglich Bauwerke angestrebt,
die eine Bauhöhe von 20m nicht überschreiten und somit sind Beeinflussungen der
Richtfunkstrecken allgemein nicht zu erwarten.
2.4 Schreiben
Behindertenbeirates vom 12.11.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Bei der Umsetzung der Planung wird davon ausgegangen, dass die
einschlägigen Gesetze und technischen Richtlinien insbesondere zum Thema
Barrierefreiheit eingehalten werden.
2.5 Schreiben
des Museums- und Heimatvereins Hilden e.V. vom 28.11.2007
Die Stadt Hilden nimmt die Hinweise des
Museums- und Heimatvereins zur Kenntnis. Das angesprochene Gebäude Gartenstraße
40, welches voraussichtlich das Gebäude Walder Straße 40 darstellt, ist kein
eingetragenes Baudenkmal. Der Bebauungsplan und der Umweltbericht
berücksichtigen in der Abwägung die eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler sowie
den Denkmalbereich Walder Straße.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr.
165B ist mit den Belangen des Denkmalschutzes als verträglich anzusehen.
2.6 Schreiben des BUND vom 30.11.2007
Die
Hinweise des BUND werden zur Kenntnis genommen. Es wird in Bezug auf die Anregungen
zum Klimaschutz darauf hingewiesen, dass sich das Bebauungsplanverfahren von einem
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einem „Angebotsbebauungsplan“ geändert hat.
2.7 Schreiben des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege vom 20.11.2007 und 27.11.2007
Das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege äußert in seinem ersten Schreiben zunächst die Vermutung, dass entlang der Straße Am
Holterhöfchen auch im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 165 B
Bodendenkmalsubstanz gefunden werden könnte. Daher sein bei den Erdarbeiten in
diesem Bereich darauf zu achten.
Darüber informiert, dass
die geplanten Parkplätze an dieser Stelle des Plangebietes bereits bestehen,
stellt das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in seinem zweiten Schreiben
fest, dass besondere Anforderungen aus bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht
mehr bestehen.
2.8 Schreiben des Landesbetriebes Wald und Holz.NRW vom
07.11.2007
Der Landesbetrieb Wald und Holz.NRW stellt in seinem
Schreiben fest, dass die Belange des Waldes durch den Bebauungsplan nicht
berührt werden.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
2.9 Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30.10.2008
Seitens der Bezirksregierung werden keine grundsätzlichen
Bedenken aus Sicht des Anlagen-bezogenen Immissionsschutzes gesehen.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
3. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 165 B gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S.
3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das
Plangebiet liegt am östlichen Rand der Hildener Innenstadt in zentraler Lage.
Es wird begrenzt nach Norden hin durch die Walder Straße, nach Osten hin durch
die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen, nach Süden hin durch die
Südgrenzen der Flurstücke 952, 1074, 1076, 1078, 1079 und 1080 (alle in Flur 59
der Gemarkung Hilden) sowie nach Westen hin durch die Westgrenzen der
Flurstücke 891, 956, 1075 und 1076 (alle in Flur 59 der Gemarkung Hilden).
Das
Planungsziel besteht darin, die notwendigen und beabsichtigten baulichen und
räumlichen Veränderungen für die Modernisierung und den Ausbau des St. Josefs -
Krankenhauses planerisch zu sichern und deren Einfügung in die Umgebung zu
gewährleisten.
Dem Offenlagebeschluss liegt die
Entwurfsbegründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom 29.04.2008 27.05.2008 zugrunde.“
Zusätzliche
Erläuterungen und Begründungen:
Bei der
ersten Beratung der Sitzungsvorlage in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 14.05.2008 wurde aufgrund verschiedener
Bedenken zunächst nicht der komplette Beschlussvorschlag angenommen. Lediglich
die Umwandlung von einen Vorhaben- und Erschließungsplan in einen „normalen“
Bebauungsplan wurde beschlossen; die Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurden
dagegen verschoben.
In der
Zwischenzeit sind verschiedene Gespräche insbesondere mit dem K+ Verbund geführt
worden. Im Ergebnis wurde es möglich, den Bebauungsplan-Entwurf so umzustellen,
dass den meisten der vom Stadtentwicklungsausschuss geäußerten Anregungen
nachgekommen wird.
Zunächst
wird nochmals darauf hingewiesen, dass im gesamten Plangebiet lediglich
„Flächen für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen werden. Diese werden differenziert;
es gibt Bereiche für „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und
Bereiche für „gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.
Wohnbau-
oder Gewerbeflächen werden im Plangebiet nicht ausgewiesen.
Die
überbaubaren Flächen im Südwesten des Plangebietes (Stichwort: Erhalt der
Grünflächen) wurden weiter reduziert, so dass man nun ohne weiteres davon
sprechen kann, dass die dortigen Freiflächen weitgehend erhalten bleiben.
Auch an
anderen Stellen wurden die Baugrenzen zurückgenommen; zusammen mit der
GRZ-Festsetzung auf 0,6 wird so erreicht, dass der offene Grundstückscharakter
des St.Josefs-Krankenhauses erhalten bleibt, ohne dabei dem Krankenhaus spätere
Entwicklungsmöglichkeiten zu beschneiden.
Es werden
zusätzlich im Bebauungsplan maximale Höhen für die Neubebauung festgelegt.
Diese orientieren sich (wo bereits vorhanden) an den Detailplanungen für das
Krankenhaus- bzw. Gesundheitszentrum-Projekt.
Für den
Aspekt „Eingriffe in Natur und Landschaft“ wird es im Umweltbericht eine
qualitative Bewertung geben.
Nach der
Umwandlung des Verfahrens hin zu einem „normalen“ Bebauungsplan ist es nicht
mehr möglich, im Bebauungsplan bestimmte energiesparende- oder klimaschützende
Maßnahmen verbindlich aufzunehmen.
In den
Verhandlungen zwischen Stadt Hilden und K+ Verbund wurden weiterhin folgende
Aspekte
besprochen:
-
die
parallele Herstellung des geplanten Parkhauses mit dem Gesundheitszentrum, so
dass eine zeitgleiche Inbetriebnahme möglich ist. Hierzu gibt es eine Zusage
des K+ Verbundes;
-
im
Parkhaus sollen Parkplätze für städtische Wohnungen (Feuerwehrwohnungen) angekauft
werden, um so mehr Spielraum auf dem Grundstück der Feuerwehr zu bekommen. Dort
sind heute noch 15 Stellplätze per Baulast gesichert. Dies wird durch den K+ Verbund
geprüft;
-
ebenfalls
wird daran gedacht, ein gemeinsames Blockheizkraftwerk für Krankenhaus und
Feuerwache (bei einem Betrieb durch die Stadtwerke Hilden) zu bauen. Hier
wartet der K+ Verbund auf Vorschläge der Stadt Hilden
Da auch ein
Thema wie die Abstandsflächen des geplanten Parkhauses im Bauantragsverfahren
gelöst werden kann und somit keine Auswirkungen auf das Bebauungsplan-Verfahren
hat, besteht aus Sicht der Verwaltung nun auch vor dem Hintergrund der
Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss die Möglichkeit, den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung zu fassen.
Bei einer
positiven Beschlussfassung kann folgender Zeitplan zum Tragen kommen:
·
Durchführung
der Offenlage zwischen dem 7. Juli und dem 14. August 2008 (also über die
Sommerferien hinaus);
·
Beratung
des Satzungsbeschlusses zunächst in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am 10. September 2008, am 29. Oktober 2008 dann im Rat. Hierdurch besteht die
Möglichkeit, eine denkbare Baugenehmigung nach § 33 BauGB bereits mehrere
Wochen vor dem Ratsbeschluss zu erteilen. Das wäre für den K+ Verbund wichtig
im Zusammenhang mit Terminverpflichtungen für Bau und Inbetriebnahme des Gesundheitszentrums.
·
Rechtskraft
könnte der Bebauungsplan Nr. 165 B dann im November 2008 erhalten durch die
Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt.
Um den
Vergleich zwischen der B-Plan-Version vom 30.04.2008 sowie vom 27.05.2008 zu
ermöglichen, sind dieser Vorlage beide Plan-Zeichnungen beigefügt.
Die
Bebauungsplan-Begründung dagegen ist nur noch in der Version vom 27.05.2008
Bestandteil dieser Vorlage.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem
Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan Nr. 165 B im August 2007 haben
sich einigen Änderungen ergeben, die zu der nun zu beratenden Sitzungsvorlage
führten.
Zunächst
gibt es eine wichtige formale Änderung; aus dem ursprünglich geplanten und auch
so begonnenen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP Nr. 10) soll ein „normaler“
Bebauungsplan werden.
Hintergrund
dieser Änderung ist der Sachverhalt, dass seitens des KPlus-Verbundes zum
jetzigen Zeitpunkt lediglich ein Vorhaben konkret zu einer Umsetzung
vorbereitet wird, nämlich das geplante Gesundheitszentrum im Eckbereich von
Walder Straße und Gartenstraße. Der Bereich des Gesundheitszentrums nimmt aber
im Verhältnis zum Gesamtbebauungsplan nur eine geringe Fläche ein, ist damit
also nicht allein prägend für Plangebiet und Bebauungsplan, sondern „untergeordnet“.
Dies ist aber in einem Vorhaben- und Erschließungsplan nicht zulässig.
Weitere
Vorhaben des KPlus-Verbundes auf dem Gelände des St.Josef-Krankenhauses sind
längst nicht so konkret, so dass auch die für einen Vorhaben- und
Erschließungsplan erforderlich zeitnahe Umsetzung nicht in einem Durchführungsvertrag
zugesichert werden könnte.
Da
gleichwohl aber eine städtebauliche Ordnung für den Gesamtbereich erforderlich
ist, bietet es sich an, dieses Ziel über ein herkömmliches
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren zu erreichen. Das Baugesetzbuch eröffnet
dabei mit dem § 4 b „Einschaltung eines Dritten“ die Möglichkeit, das bisher
schon vom KPlus-Verbund beauftragte Planungsbüro ISR, Haan, weiterhin mit der
Arbeit zu betrauen – auf Kosten des Verbundes.
Insofern
beinhaltet Punkt 1 des Beschlussvorschlages eine Änderung des
Aufstellungsbeschlusses in der hier geschilderten Form.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine
geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet sowie eine für den zentralen
Standort angemessene bauliche Nutzung mit der Erweiterung und Modernisierung
des Krankenhauses St. Josef. Dazu gehört ein an das Krankenhaus angeschlossenes
neues Gesundheitszentrum, das sich in Bezug auf die Höhenentwicklung und Gebäudekubatur
in den Nutzungszusammenhang der näheren Umgebung der Hildener Innenstadt
einfügen muss und zu einer Aufwertung des Plangebietes und des umliegenden
Stadtraums beitragen soll. Die mit der Planung in Zusammenhang stehenden
Verkehre und Immissionen sollen für das Umfeld verträglich gestaltet werden.
Hierzu sind in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene
Fachgutachten erstellt worden, ein Verkehrsgutachten, ein Lärmgutachten und
eine Expertise zur Beschattung der Nachbarschaft durch die geplanten Neubauten.
Die Inhalte dieser Fachgutachten wurden in den Bebauungsplan-Entwurf
eingearbeitet.
Ebenfalls eingearbeitet wurden
Änderungen, die auf Anregungen der städtischen Fachämter hin erforderlich
wurden.
Hinweise erfolgten etwa vom Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, dem
Tiefbau- und Grünflächenamt, der Feuerwehr und dem Umlegungsausschuss.
Am 11.10.2007 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplanentwurf durchgeführt. Die Betroffenen wurden schriftlich sowie mittels Presse und Internet eingeladen. Im Anhang ist das Protokoll zur Bürgeranhörung beigefügt.
Aus den
Anregungen der Bürger im Rahmen der Beteiligung ergab sich keine direkte
Notwendigkeit, den Bebauungsplanentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Im Detail
allerdings wurde zumindest der Vorschlag aus der Bürgeranhörung, auf dem Krankenhaus-Grundstück
ein Parkhaus zu errichten und mit dessen Hilfe die Verkehrslenkung zu optimieren,
aufgegriffen.
Für die Erschließung des Plangebietes wurde eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt, die verschiedene Erschließungsvarianten insbesondere in Bezug auf die Anbindung des geplanten Parkhauses prüfen und bewerten sollte. Auf Grundlage einer umfangreichen Erhebung wurden verschiedene Varianten möglicher Anbindungen und Verbindungen des Parkhauses analysiert. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die zweite Variante (Zufahrt über die Walder Straße über das Grundstück in das Parkhaus, Abfahrt über die Gartenstraße) Vorteile hat und zur Umsetzung zusammen mit einer minimalen Veränderung des Signalprogramms des Knotenpunktes Berliner Straße / Walder Straße empfohlen wird. Die Variante ermöglicht eine klare Zuordnung der Verkehre im Plangebiet und vermeidet eine Verschärfung möglicher Rückstauereignisse für Linksabbieger von der Walder Straße auf die Gartenstraße. Durch geringfügige Anpassungen im Signalprogramm des Knotenpunktes Berliner Straße / Walder Straße können die zusätzlich anfallenden Verkehre leistungsfähig abgewickelt werden. Die Anpassung der Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Berliner Straße / Walder Straße hat keine Auswirkungen auf weiter anschließende Knotenpunkte.
Aufbauend auf dem Ergebnis der
verkehrstechnischen Untersuchung wurde ein Immissionsschutzgutachten
erarbeitet, um die Verträglichkeit der geplanten Nutzung und der damit verbundenen
Lärmimmissionen (gewerbliche Immissionen durch Betrieb und zusätzlicher sowie
nutzungsbedingter Verkehrslärm) zu prüfen. Die schalltechnische Untersuchung
hat ergeben, dass in Bezug auf den gewerblichen Lärm, der sich aus dem Betrieb
des Planungsvorhabens (besonders: Gesundheitszentrum) ergibt, die einschlägigen
Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an allen außer dem Immissionsort 6 (IO 6)
tagsüber eingehalten werden. Der Immissionsort 6 bezieht sich auf die
Ostfassade des geplanten Ersatzneubaus auf dem Krankenhausgelände, die zum
geplanten Parkhaus und zur Parkhauszufahrt ausgerichtet ist. Hier wird ein
Beurteilungspegel von 54 dB(A) in der schalltechnischen Untersuchung ermittelt.
Folglich wird der Immissionsrichtwert nach TA Lärm von 45 dB(A) für Krankenhäuser
überschritten. Um hier den Anforderungen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse
im Plangebiet Rechnung zu tragen, werden Festsetzungen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen getroffen. Es wird für die nach
Osten ausgerichteten Außenfassaden des Krankenhauses festgesetzt, dass
Bettenräume mit schallgedämmten und fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen
gem. VDI 2719 auszustatten sind.
Ferner sind
bei der Umsetzung der Planung bestimmte Bedingungen zu berücksichtigen. Alle Anlagen
(z.B. Klimaanlagen) sind entsprechend dem heutigen Stand der Lärmtechnik zu
betreiben, so dass keine auffälligen tonalen Geräuschkomponenten abgestrahlt
werden können. Ferner dürfen der Anlieferbereich und die PKW-Zufahrten keine
größeren Unebenheiten im Straßen-/Wegebelag aufweisen. Eine Überschreitung der
Immissionsrichtwerte durch einzelne, kurzzeitige und selten auftretende
Geräuschspitzen um mehr als 30 dB(A) wird nicht erwartet.
Durch die
Planung und durch das Parkhaus wird insbesondere in der Gartenstraße und
Walderstraße zusätzlicher Verkehr erzeugt. Unter Zugrundelegung der
Verkehrsprognose in der verkehrstechnischen Untersuchung wird bedingt durch das
Vorhaben von einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf der Gartenstraße von rd.
650 und im Bereich der Walder Straße von rd. 1.100 Fahrten pro Tag ausgegangen.
Für den
Verkehrslärm wurden die Immissionsorte an den Gebäuden (Haus Gartenstraße
Nr. 7a, Walder Straße 40, Gesundheitszentrum Nordfassade) untersucht.
Im Bereich der Gartenstraße Nr. 7 (IO 1) wird ein Beurteilungspegel von 53
dB(A) tags derzeit ermittelt. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird ein
Beurteilungspegel von 55 dB(A) berechnet. Es wird eine Erhöhung tags um 2 dB(A)
berechnet, der Immissionsgrenzwert von 59 dB(A) wird jedoch nicht erreicht oder
überschritten.
Am
Immissionsort Walder Straße Nr. 40 (IO 2) sind im Ist-Zustand bereits 61 dB(A)
tags als Beurteilungspegel berechnet worden. Bei Umsetzung der Planung wurde,
unter der Voraussetzung der zunehmenden Verkehre auf der Gartenstraße und der
Walder Straße, ein Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags berechnet. Hier liegt
der Beurteilungspegel des Ist-Zustandes bereits tags um 2 dB(A) über dem
Immissionsgrenzwert, durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird der Beurteilungspegel
um 1 dB(A) erhöht. Diese Überschreitung wird folglich nicht erstmalig oder
weitgehend überschritten, sodass gemäß TA Lärm immissionsschützende Maßnahmen
hier nicht erforderlich sind.
Im Bereich
des Gesundheitszentrums werden Lärmimmissionen durch die Walder Straße und insbesondere
die Berliner Straße verzeichnet. Bei Umsetzung der Planung wurde, unter der
Voraussetzung von bis zu rd. 750 Mehr-Fahrten auf der Berliner Straße und rd.
1.100 Mehr-Fahrten auf der Walder Straße pro Tag, ein Beurteilungspegel am
ungünstigst gelegenen Immissionsort 9 (IO 9) von 64 dB(A) berechnet, der unter
Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB(A)
erhöht wird und folglich mit einem Beurteilungspegel von 67 dB(A) angegeben
wird. Nach Aussage des Schallgutachtens werden hier Lärmimmissionen erwartet,
die oberhalb der Immissionsrichtwerte nach 16. BimSchV angeordnet sind. Im
Ist-Zustand sind bereits 63 dB(A) tags als Beurteilungspegel berechnet worden.
Der Immissionsgrenzwert wird mit 64 dB(A) benannt. An der
Nordfassade des geplanten Gesundheitszentrums (IO 9) wird sich der Beurteilungspegel
durch die Planung um >3 dB(A) erhöhen.
Aufgrund
dieser Überschreitung werden immissionsschützende Festsetzungen getroffen.
In Bezug auf den Immissionsschutz kann vor dem Hintergrund der vorgenommenen Betrachtungen und daraus resultierender Festsetzungen im Bebauungsplan davon ausgegangen werden, dass den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet Rechnung getragen wird.
Die erwähnten Gutachten werden zusammen mit dem Bebauungsplan-Entwurf und der Bebauungsplan-Begründung mit öffentlich ausgelegt. Ebenso werden sie auf der städtischen Internetseite verfügbar gemacht werden.
Anregungen zu einer Landschaftspflegerischen Stellungnahme
wurden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen zu einer Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung wird nicht gefolgt, da der geplante Eingriff, wie auch
aus dem Schreiben des Kreises Mettmann (Untere Landschaftsbehörde) vom
26.11.2007 hervor geht, bereits weitgehend auf Grundlage von § 34 BauGB
zulässig ist. Den Anregungen in Bezug
auf den südwestlichen Baumbestand wurde dahingehend gefolgt, dass ein Großteil
des Bestandes über entsprechende Festsetzungen nunmehr planungsrechtlich
gesichert wird oder nicht mehr durch bauliche Maßnahmen gefährdet ist.
Die Verwaltung ist
der Auffassung, dass mit den nun vorliegenden Unterlagen eine öffentliche Auslegung
des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 165 B möglich ist. Dementsprechend ist der
dritte Teil des Beschlussvorschlages aufgebaut.
Aufgrund der Änderungen insbesondere im
verkehrlichen Bereich durch den geplanten Bau eines Parkhauses (inkl. des
daraus resultierenden Verkehrskonzeptes) wird allerdings empfohlen, nochmals
eine Bürgerinformationsveranstaltung zu organisieren. Aus Verfahrensgründen ist
es nicht erforderlich.
Die Offenlage
selbst ist für den Zeitraum Juli/ August 2008 gedacht, wobei dann auf die Sommerferien
durch eine entsprechend verlängerte Offenlagezeit Rücksicht genommen wird.