Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.         Der städtebauliche Entwurf, der im Städtebaulichen Wettbewerb Albert-Schweitzer-Schule mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, soll Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan sein, ist aber im Hinblick auf die Erstellung des Bebauungsplans im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichts weiterzuentwickeln.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Auslobung die weitere Bearbeitung der Aufstellung des Bebauungsplanes bis Leistungsphase 4 und optional 5 aus § 19 HOAI 2009 an das mit dem ersten Preis ausgezeichnete Büro Meurer Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnergesellschaft aus Frankfurt a.M. zu übertragen.

 

2.       Bei der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs des 1. Preisträgers ist zu berücksichtigen:

 

2.1     Die südwestliche Gebäudereihe auf der heutigen Spielplatzfläche entfällt.

2.2     Das private Grundstück Am Lindengarten 1 wird nicht in die Planung aufgenommen.

2.3     Die First- und Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen (je nach Dachform) werden im Bebauungsplan festgeschrieben.

2.4     Der mittig gelegene gepflasterte Platz wird zugunsten der Grünanlage verkleinert.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt:

 

3.1     In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ist ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr vorzulegen, in dem alternative Vorschläge zur Anzahl (bis zu 1,5 Stellplätze je Wohneinheit) und Anlegung (ober- und unterirdisch) der Stellplätze untersucht werden.

3.2     In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro sind Alternativen aufzuzeigen, wo welche Dachformen (Satteldach, Pultdach, Flachdach, etc.) festgesetzt werden sollen.
Es wird empfohlen, dass die maximale Gebäudehöhe bei zwei Geschossen 8,5 m und bei drei Geschossen 11 m über Geländeoberfläche nicht überschreiten soll.

3.3     Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll im weiteren Verfahren ein Energieversorgungskonzept erstellt werden. Hier ist insbesondere auf alternative Energien Wert zu legen.
Es ist die Errichtung von Gebäuden mit einer hohen Energieeffizienz (Niedrig-Energie-Häuser/Passiv-Häuser/Plus-Energie-Häuser) anzustreben.

3.4     In der weiteren Planung ist ein Grüngestaltungsplan zu erstellen.

3.5     Eine Renaturierung des Baches unter Einbeziehung einer ökologischen Umgestaltung des Spielplatzes soll erfolgen.