Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1.
Der städtebauliche Entwurf, der im Städtebaulichen
Wettbewerb Albert-Schweitzer-Schule mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde, soll
Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan sein, ist aber im Hinblick auf
die Erstellung des Bebauungsplans im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichts
weiterzuentwickeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der
Auslobung die weitere Bearbeitung der Aufstellung des Bebauungsplanes bis
Leistungsphase 4 und optional 5 aus § 19 HOAI 2009 an das mit dem ersten Preis
ausgezeichnete Büro Meurer Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnergesellschaft
aus Frankfurt a.M. zu übertragen.
2.      Bei der Weiterentwicklung des
städtebaulichen Entwurfs des 1. Preisträgers ist zu berücksichtigen:
2.1Â Â Â Â Die
südwestliche Gebäudereihe auf der heutigen Spielplatzfläche entfällt.
2.2Â Â Â Â Das
private Grundstück Am Lindengarten 1 wird nicht in die Planung aufgenommen.
2.3Â Â Â Â Die
First- und Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen (je nach Dachform) werden im Bebauungsplan
festgeschrieben.
2.4Â Â Â Â Der
mittig gelegene gepflasterte Platz wird zugunsten der Grünanlage verkleinert.
3.      Die Verwaltung wird beauftragt:
3.1    In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ist
ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr vorzulegen, in dem alternative
Vorschläge zur Anzahl (bis zu 1,5 Stellplätze je Wohneinheit) und Anlegung
(ober- und unterirdisch) der Stellplätze untersucht werden.
3.2    In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro sind
Alternativen aufzuzeigen, wo welche Dachformen (Satteldach, Pultdach,
Flachdach, etc.) festgesetzt werden sollen.
Es wird empfohlen, dass die maximale Gebäudehöhe bei zwei Geschossen 8,5 m und
bei drei Geschossen 11 m über Geländeoberfläche nicht überschreiten soll.
3.3    Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll im
weiteren Verfahren ein Energieversorgungskonzept erstellt werden. Hier ist
insbesondere auf alternative Energien Wert zu legen.
Es ist die Errichtung von Gebäuden mit einer hohen Energieeffizienz
(Niedrig-Energie-Häuser/Passiv-Häuser/Plus-Energie-Häuser) anzustreben.
3.4Â Â Â Â In der weiteren Planung ist ein
Grüngestaltungsplan zu erstellen.
3.5Â Â Â Â Eine Renaturierung des Baches unter
Einbeziehung einer ökologischen Umgestaltung des Spielplatzes soll erfolgen.