Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
1. die während der
Offenlage eingegangenen Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises
Mettmann vom 01.03.2007
Das Schreiben wird zur
Kenntnis genommen.
Das Tiefbau- und
Grünflächenamt der Stadt Hilden wird die Untere Landschaftsbehörde bei der Abnahme der
Ausgleichsmaßnahme beteiligen.
1.2 Schreiben der PLEdoc
GmbH vom 28.02.2007
Die Lage der außer
Betrieb befindlichen Gasversorgungsleitungen der E.ON Ruhrgas AG wird im Bebauungsplan gekennzeichnet.
Auf die Erfordernis zur Abstimmung der geplan- ten
Maßnahmen in der Nähe der Leitungen mit dem Leitungsbetreiber wird textlich
hinge- wiesen.
2. die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß §§ 7
und 41 der Gemeinde- ordnung NW vom
14.07. 1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung sowie des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006
(BGBI. I S. 3316) in der zzt. gültigen Fassung
unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.
Das
Plangebiet liegt im Osten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Kalstert, Max- Volmer-Straße und Qiagen Straße. Es umfasst
die Flurstücke 2415 und 2418 in Flur 65 der
Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Entscheidungsbegründung vom 01.03.2007
zugrunde."
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 231, 2. Änderung (Flurstücke2415
und 2418 in Flur 65 der Gemarkung Hilden) liegt im Osten der Stadt Hilden
zwischen den Straßen Kalstert, Max-Volmer-Straße und Qiagen Straße. Der Anlass
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 ist der gestiegene Raumbedarf der
Firma Wielpütz. Sie möchte ihren Gebäudebestand erweitern und teilweise neu
errichten und muss die vorhandenen Stellplatzflächen vergrößern.
Die Offenlage des Planes fand vom 01.02.2007 bis zum 01.03.2007 statt.
Es sind nur wenige Anregungen gekommen, die zu geringen Änderungen geführt
haben:
-
Es wird textlich festgesetzt, dass sämtliche zum
Erhalt und zur Pflanzung festgelegten Pflanzen dauerhaft zu erhalten sind und
einer Wiederanpflanzungsverpflichtung unterliegen.
-
In der Planzeichnung werden die Leitungen der E.ON
Ruhrgas AG ergänzt. Hierzu wird textlich darauf hingewiesen, dass sich die
Leitungen außer Betrieb befinden und Maßnahmen in der Nähe der Leitungen mit dem Betreiber abgestimmt werden müssen.
Da sich im Plangebiet keine ausreichend großen und geeigneten Flächen
für den naturschutzrechtlichen Ausgleich befinden, wird dieser in naher
Umgebung durch Renaturierungsmaßnahmen an der Itter erbracht (nördlich des
Plangebietes).
Die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen wird durch einen
Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Hilden, der Fa.
Wielpütz und dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) gesichert.
Wenn der Bebauungsplan am 21. März 2007 vom Stadtentwicklungsausschuss
und am 25. April 2007 vom Rat als Satzung beschlossen wird, kann er umgehend
bekannt gemacht werden und damit Rechtskraft erlangen.
(G. Scheib)