Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Kreises
Mettmann vom 16.06.2006
Der Anregung der Unteren
Landschaftsbehörde, dass im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LPB) oder im
Umweltbericht eine gutachterliche Aussage zum Vorhandensein von Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtsstätten streng geschützter Tiere enthalten sein sollte,
wird gefolgt. Ein weitergehendes Gutachten wird allerdings nicht durchgeführt,
da für das Vorhandensein von Lebensräumen streng geschützter Tiere und Pflanzen
keinerlei Anhaltspunkte vorliegen.
Der
Anregung, dass die im LPB beschriebenen externen Maßnahmen in einer Karte dargestellt
werden sollten und mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen sind sowie
bei Rechtskraft in das zur Verfügung gestellte KOMKAT eingetragen werden
sollten, wird gefolgt.
Die
Anregung, dass die Ausführung der Versickerungs-, bzw. Rückhaltemulde für das
Niederschlagswasser rechtzeitig vorher mit dem BRW und der Unteren
Wasserbehörde abzustimmen sind, wird zur Kenntnis genommen.
Den
Anregungen aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes bezüglich des Lärmschutzes wird
gefolgt, die hieraus resultierenden Änderungen werden in den Bebauungsplan im
zeichnerischen Teil und den textlichen Festsetzungen sowie in Begründung und Umweltbericht
übernommen. Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmimmissionen von der
Hochdahler Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 251 gilt weiterhin das
Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 7A, 3. Änderung aus dem Jahr 2002, da im
Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 42 für den Bereich „Am Bürenbach“ das
Vorhandensein von zwei Schallschirmen (zur Minderung des Gewerbelärms der
Tankstelle) bei der Beurteilung des Verkehrslärms zugrunde gelegt wurde und die
Werte somit nicht auf die Situation des Bereichs In den Hesseln anwendbar sind.
Für die Lärmimmissionen von der Autobahn und des Ostrings wird das Gutachten
zum B- Plan 7 A, 3. Änderung als Grundlage für die Festsetzungen herangezogen.
1.2 Schreiben des BUND vom
19.06.2006
Den
Anregungen des BUND wird insoweit gefolgt, dass die Grundflächenzahl (GRZ) im gesamten
Bereich der straßenbegleitenden Bebauung auf 0,3 reduziert wird, um geringere Bebauungsdichten
und Versiegelungsgrade zu gewährleisten.
Die Flächenausweisung wurde im Laufe des Verfahrens erheblich reduziert,
die GRZ liegt auch hier nun bei 0,3, um auch hier den Grad der Versiegelung
möglichst gering zu halten und weiterhin eine Bebauungsstruktur zu erhalten,
die dem heutigen grünorientierten Charakter des Gebiets In den Hesseln entspricht
und andererseits eine Ausnutzbarkeit des reduzierten Baufeldes zu ermöglichen.
Der
Anregung, die Planung des Wendehammers zu ändern, um die Eiche zu erhalten,
wird nicht gefolgt, da die bereits durchgeführte Straßenausbauplanung des
Tiefbau- und Grünflächenamtes der Stadt Hilden eine Grundlage für den
Bebauungsplan ist und der Wegfall der Eiche im landschaftspflegerischen
Fachbeitrag berücksichtigt wird.
1.3 Schreiben der Stadtwerke
Hilden GmbH vom 07.06.2006
Die Stadt Hilden nimmt
den Hinweis zu Kenntnis, dass sich Teile der bereits verlegten Gas-, Wasser-
und Elektro- Versorgungsleitungen nach dem Straßenausbau auf privaten
Grundstücken befinden. Die Ermittlung, in welcher Art und Weise hier
Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadtwerke Hilden eingetragen werden
müssen, liegt jedoch im Aufgabenbereich der Stadtwerke und ist nicht Gegenstand
eines Bebauungsplanverfahrens.
1.4 Schreiben des staatlichen Umweltamtes
Düsseldorf vom 14.06.2006
Das Schreiben des
staatlichen Umweltamtes wird zur Kenntnis genommen.
1.5 Schreiben der RWE Net
AG, Netzbereich Bergisch Land, vom 09.06.2006
Das Schreiben der RWE Net
AG, Netzbereich Bergisch Land, wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Rhein- Ruhr
wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.
1.6 Schreiben der Polizeiinspektion Mitte, PHW
Hilden vom 09.06.2006
Das Schreiben der
Polizeiinspektion Hilden wird zur Kenntnis genommen.
2. Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 251 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung vom 27.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. 251 liegt im Hildener Norden, östlich der Hochdahler Straße. Das Gebiet
wird begrenzt von der Hochdahlerstraße im Westen, von der Grenze eines
Landschaftsschutzgebietes im Osten, vom Bürenbach im Norden, im Nordwesten von
den nördlichen Grenzen der Flurstücke 39 und 19 sowie vom Biesenbach im Süden.
Das Ziel der Planung ist es, die
bauliche Ausnutzung der Grundstücke städtebaulich zu ordnen sowie die
Erschließung und Erreichbarkeit des Gebiets insbesondere durch den Ausbau eines
Wendehammers zu sichern. Die Erschließungssituation soll hiermit geklärt und
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt werden. Die Stadt
Hilden plant weiterhin die erstmalige Herstellung der Straße In den Hesseln.
Dem
Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 22.02.2007 zugrunde. Der
Offenlagebeschluss beinhaltet gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes
des Umweltberichts vom 22.02.2007.
( Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden vom 30.11.2005 wurde die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 251 für den Bereich In den Hesseln beschlossen. Am
15.03.2006 wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erstmals einem
städtebaulichen Entwurf zugestimmt.
Am 30.03.2006 wurde im
Rathaus der Stadt Hilden eine Bürgeranhörung zu diesem Bebauungsplanentwurf
durchgeführt, zu der die Öffentlichkeit schriftlich, mittels Presse sowie im
Internet eingeladen wurden. Aus den Anregungen der Bürger in Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergab sich keine Notwendigkeit, den
Bebauungsplanentwurf grundlegend zu überarbeiten. Den Anregungen der Bürger,
bei denen es sich in der Hauptsache um den Wunsch nach weiteren
Baumöglichkeiten handelt, wurde allerdings in so weit Rechnung getragen, dass
im Unterschied zum ersten Entwurf auf den Flurstücken 1170, 1174 und 1176 (alle
Flur 9) ein vergrößertes Baufenster ausgewiesen wurde. Im Übrigen wurde eine
Bebauung in zweiter Reihe, die in der Bürgeranhörung umstritten war, nicht
ermöglicht.
Das Protokoll zu der
Bürgeranhörung sowie im Nachhinein schriftlich eingegangene Stellungnahmen von
Bürgern liegen der Sitzungsvorlage bei.
Im Laufe des Verfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 251 ergab sich zur Klärung einer unklaren Erschließungssituation
die Notwendigkeit, ein Geh- und Fahrrecht außerhalb des Geltungsbereichs (süd-
östlich der Straße In den Hesseln) des Bebauungsplanes nachrichtlich
einzutragen. Dieses Geh- und Fahrrecht befindet sich in Geltungsbereich des
Landschaftsplanes. Die positive Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde
bezüglich dieses Geh- und Fahrrechts liegt vor (SV-Nr.: IV/61-117).
Weiterhin wurden mit dem
Entwurf, den textlichen Festsetzungen und dem Entwurf der Begründung mit
Schreiben vom 18.05.2006 neben den verwaltungsinternen Fachämtern die Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt (Scoping).
Auch aus den Anregungen der internen Ämter ergaben sich keine grundlegenden
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Weder die internen Ämter noch die
externen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Ausnahme der
Unteren Landschaftsbehörde äußerten sich hinsichtlich des Umfangs und
Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Im Rahmen dieser Abhandlung wurden der
Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründung leicht verändert. Dies gilt
auch für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Die Anregungen der Träger
öffentlicher Belange sollten in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 16.08.2006 abgehandelt werden, was aber nicht erfolgte.
Im Rahmen der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.08.2006 (SV-Nr.: IV/61-117) wurde von
Seiten des Ausschusses vielmehr beschlossen, weitere Varianten städtebaulichen
Entwurfes erarbeiten zu lassen, bevor ein Offenlagebeschluss gefasst wird.
Diese Varianten betrafen vor allem die strittige Flächenausweisung südlich der
Straße in den Hesseln sowie eine mögliche Hinterlandbebauung, wie sie bereits
in der Bürgeranhörung diskutiert und von Grundstückseigentümern angeregt wurde.
Aufgrund dessen wurden von der Verwaltung weitere
Varianten erarbeitet, die die Vorschläge des Stadtentwicklungssauschusses und
einzelner Grundstückseigentümer aufgreifen. Diese wurden dem Stadtentwicklungsausschuss
im Rahmen seiner Sitzung vom 17.01.2007 vorgestellt (SV-Nr.: IV/61-136). Der
Stadtentwicklungsausschuss hat sich mehrheitlich dafür entschieden, die Variante
2 für die Offenlage vorzubereiten.
In dieser zweiten Variante wird die Bebauung auf eine straßenbegleitende
Bebauung reduziert. Die Flächenausweisung im Bereich des alten
Siedlungskernes wird weitgehend auf den Bestand verkleinert, eine Ausweitung
nach Süden ist hier nicht mehr vorgesehen, die flächige Art der Ausweisung
bleibt grundsätzlich jedoch erhalten. Der Grünanteil ist höher ist als im
ursprünglichen Entwurf, der „grüne Finger“ erstreckt sich hier weiter nach Westen
in das Gebiet hinein. Hierdurch werden die ursprünglich beabsichtigten Neubaumöglichkeiten
für die Anwohner eingeschränkt, die Ausweisung der Baufenster konzentriert sich
auf den Bestand.
Die übrigen Festsetzungen und Baufenster in
Variante 2 entsprechen weitgehend dem bisherigen Entwurf zum Bebauungsplan 251.
Die Ausweisung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zur Erschließung von
Grundstücken im Bereich des Siedlungskernes ist auch hier notwendig, da nicht
alle Grundstücke von der Straße In den Hesseln aus erschlossen werden können,
jedoch ist das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gegenüber dem bisherigen Entwurf
verkürzt und erstreckt sich nicht mehr so weit nach Süden.
Durch die Wahl der Variante
2 des Entwurfs zum Bebauungsplan 251 ändert sich auch die Eingriffsbilanzierung,
der Kompensationsbedarf wird gemindert (zu den Details: siehe Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag).
Insgesamt entsteht ein
Defizit in Höhe von 3.501 Punkten.
Das Defizit ist nicht auf
den Grundstücken komplett kompensierbar.
Entsprechend der Gesetzgebung besteht die Möglichkeit, die Defizite auch an anderer
Stelle im Stadtgebiet auszugleichen.
Es ist vorgesehen die
entsprechenden Defizite durch Maßnahmen der Stadt Hilden auszugleichen. Als
Kompensation sollen auf dem Grundstück Gemarkung Hilden, Flur 15, Flurstück 326
(südlich der Itter im Bereich Karnap- West) vorhandene Ackerflächen zu
Wiesenflächen umgewandelt werden.
Für
den Ausgleich werden 1.751 m² Acker zu Wiesenflächen umgewandelt. Die Defizite
sind damit kompensiert.
Für die Beurteilung der
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen im Rahmen der strategischen
Umweltprüfung für Pläne und Programme ergeben sich durch die Anpassung des Entwurfs
keine wesentlichen Änderungen. Da der Eingriff durch die Reduzierung der Flächenausweisung
verringert wurde, sind die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt als geringer
einzustufen als im ursprünglichen Entwurf zum Bebauungsplan 251.
Falls der Rat der Stadt
Hilden in seiner Sitzung am 25.04.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
fasst, ist die Offenlage für den Zeitraum vom 14.05. bis 15.06 2007 geplant.
( Günter Scheib )
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Ausbau der Straße In den
Hesseln. Die Maßnahme war mit im HPL
2006 auf der Haushaltsstelle 6310.232.9601 etatisiert (SV- Nr.: 66/040). Mit
Beschluss vom 17.01.2007 (SV- Nr.: 66/074) wurde der HV6- Vermerk aufgehoben. |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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