Betreff
Betreibermodell für die Mensa am städtischen Helmholtz-Gymnasium Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 51/367
Aktenzeichen
III 51 em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales den Gesellschaftervertrag der Kasino gGmbH zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Kasino gGmbH den als Anlage beigefügten Vertrag über den Betrieb der Mensa im städtischen Helmholtz-Gymnasium abzuschließen.

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2009 sind die für den Zuschuss benötigten Summen einzusetzen.“


Erläuterungen und Begründungen:

I. Die Ausgangslage

 

Mit der Sitzungsvorlage 26/048 hat das Amt für Gebäudewirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend, Schule und Sport dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 24.01.2008 die Unterlagen zur Erstellung einer Mensa basierend auf dem durch den Rat der Stadt Hilden beschlossenen Schulentwicklungsplan gem. § 14 Gemeindehaushaltsverordnung NW vorgestellt. In der Sitzungsvorlage 51/355 berichtete die Verwaltung über den Stand zum Thema Mensa Helmholtz-Gymnasium in Hilden.

 

Hier nochmals die wichtigsten Eckpunkte:

 

Durch die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren werden immer mehr Teile des Unterrichts auf den Nachmittagsbereich fallen, was eine Übermittagsversorgung notwendig macht, die nur durch die Einrichtung der geplanten Mensa abgedeckt werden kann.

Inzwischen hat das Land NW die Ganztagsoffensive gestartet und unterstützt mit verschiedenen Programmen die Förderung des Ganztagsbetriebes an Realschulen und Gymnasien in NW. Die Verwaltung berichtet in diesem Ausschuss.

 

Zurzeit arbeitet die Schule mit einer Übergangslösung, die noch für dieses Schuljahr ausreichen soll. Auf Grund der von der Schulleitung angegebenen Daten kann nach Einschätzung der Verwaltung jedoch bereits im folgenden Schuljahr, also ab Mitte 2009 mit bis zu 120 Kindern in der Mittagsversorgung gerechnet werden. Zu Beginn dieses Schuljahres, also im Sommer 2009, soll dann auch die neue Mensa in Betrieb gehen.

 

In einer der letzten Ausschussitzungen hatte die SPD-Fraktion darum gebeten, rechtzeitig über den Betrieb der Mensa zu informieren und verschiedene Betreibermodelle zu prüfen und vorzustellen. Hier wird nun das Ergebnis der Verhandlungen mit der Schule zum Betrieb der Mensa vorgelegt.

 

II. Das Konzept zum Betrieb der Mensa

 

Die Ausstattung des Speiseraumes mit Mobiliar sowie der Betrieb und die Bewirtschaftung  der Mensa im Zusammenhang mit deren Finanzierung liegen im Verantwortungsbereich des Schulträgers.

 

A) Ausstattung des Speiseraumes mit Mobiliar

Nach den aktuellen Planungen wird im Rahmen der Errichtung des Baukörpers die Ausstattung der Küche mitgeplant und realisiert. Das Amt für Jugend, Schule und Sport übernimmt die weitere Ausstattung der Räume. Im Jahr 2009 wird das Fachamt nach Abstimmung mit der Schule im Rahmen einer Vergabe die Einrichtung des Speiseraumes vornehmen. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 60.000 € zu erwarten, die bereits im Haushaltsplan 2008 veranschlagt worden sind. Die etatisierten Mittel sind aus dem Jahr 2008 in das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen.

 

 

B) Betrieb der Mensa

 

Da für den Bereich der weiterführenden Schulen bisher keine Übermittagsversorgung benötigt wurde und somit eigene Kenntnisse auf diesem Gebiet seitens des Schulträgers nicht vorliegen, wurde auf die Erfahrungen und Kenntnisse anderer Schulträger zurückgegriffen.

 

Die zuständigen Stellen anderer Verwaltungen stellten drei verschiedene Modelle vor. Abhängig von den Erfahrungen aus der Vergangenheit favorisieren die Schulträger unterschiedliche Konzepte für die Zukunft, wobei regelmäßig schlechte Erfahrungen dazu führen, die nächste, noch nicht negativ belegte Konzeption auszuprobieren.

Es blieb ein bislang sehr erfolgreiches Konzept übrig, welches in der Mensa der Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld realisiert wird (s. SV 51/355). Die Mensa wird dort von einem Mensaverein betrieben.

 

Gemeinsam mit der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums hat die Verwaltung diesen Betrieb vor Ort besichtigt und sich über die Gegebenheiten informiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkannten übereinstimmend, dass diese Mensa sowohl in der Größenordnung als auch in der Qualität als Modell für unser Gymnasium dienen kann. 

 

Nach Gesprächen mit der Verwaltung einerseits und Vertretern der Eltern andererseits hat sich die Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums mit den am Schulleben Beteiligten entschieden, in Anlehnung an die Regelungen in Langenfeld eine Gesellschaft zum Betrieb der Mensa zugründen.

 

Die Elternschaft hat sich nicht für einen Mensaverein, sondern für die Gründung der „Kasino gGmbH“ entschieden. Der Gesellschaftervertrag wurde zunächst in der Schule mit allen Beteiligten abgestimmt, unter Hinzuziehung juristischer Beratungen entwickelt und abschließend in der Verwaltung unter Beteiligung des Kämmerers abgestimmt.

Die Mensa wird von einer gemeinnützigen GmbH betrieben. Einziger Gesellschafter dieser GmbH wird der bereits bestehende Verein der Freunde und Förderer des Helmholtz-Gymnasiums (VFF), der auch das Grundkapital zur Verfügung stellt. Ziel der GmbH ist es, eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit gesunder Verpflegung während der Mittagspause und in den weiteren Pausen sicherzustellen.

 

Der Gesellschaftervertrag ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Dies gilt auch für die Stellungnahme des Kämmerers hierzu.

           

Definition der gGmbH

 

            1) Allgemeines:

 

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der besondere Steuervergünstigungen gewährt werden.

 

Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet sich nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

 

Die gGmbH ist keine eigene Gesellschaftsform. Sie unterliegt den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Auf die gemeinnützige Betätigung soll durch die Verwendung des kleinen Buchstabens „g“ vor der Bezeichnung „GmbH“ hingewiesen werden. Damit soll sie von auf Gewinn zielenden, unternehmerisch tätigen GmbHs unterschieden werden.

 

 

            2) Strukur

 

Neben den Anforderungen des GmbH-Gesetzes muss die Satzung die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen, damit die gGmbH steuerlich als solche anerkannt wird.

 

Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben.

Der Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitäten zur Erfüllung dieses steuerbegünstigten Zwecks bestehen.

Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.

Aus der Satzung muss sich ergeben, dass das Vermögen der Gesellschaft − mit Ausnahme der Stammeinlagen − bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sondern an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (Vermögensbindung).

 

            3) Steuerliche Handhabung

 

Die Vorteile der gGmbH liegen im Steuerrecht, insbesondere in der Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und in der Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Diese Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug. Bei Leistungen im ideellen Bereich entfällt die Umsatzsteuer, für Leistungen in Zweckbetrieben gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 Prozent.

 

 

C) Bewirtschaftung

 

Die Bewirtschaftung einer Mensa zählt zu den Aufgaben des Schulträgers und ist somit eine städtische Aufgabe. Um diese Aufgabe der „Kasinos gGmbH“ zu übertragen, muss die Verwaltung mit ihr einen Kontrakt schließen. Dieser ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Kasino gGmbH übernimmt den gesamten Betrieb der Mensa. Sie ist insbesondere auch zuständig für

-          die Auswahl des Essenslieferanten

-          die Gestaltung des Preises und der Leistung

-          die Festlegung eines geeigneten Bestellverfahrens

-          die Beschäftigung des Personals

-          die Buchführung

-          die Reinigung des gesamten Mensabetriebes

 

D) Finanzierung des Mensabetriebes

 

Die Kasino gGmbH rechnet auf Grund eines benutzerfreundlichen Speisenpreises mit einem jährlichen Defizit aus dem Geschäftsbetrieb. Dieser ist durch die Stadt Hilden zu decken. Im Nutzungsvertrag (s. Anlage) ist ein entsprechender Betrag vorgesehen. Nähere Erläuterungen hierzu liefert der Schulleiter in seinem Anschreiben an die Verwaltung (s. Anlage). Nach dem jeweiligen Jahresabschluss wird überprüft, ob der Zuschussbetrag für die Zukunft noch angemessen erscheint, oder ob er anzupassen ist.

 

 

III. Eröffnung der Mensa im Jahre 2009

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft und das Amt für Jugend, Schule und Sport haben in enger Abstimmung mit der Schule hier ein tragbares, zukunftorientiertes Konzept zum Betrieb der Mensa am Helmholtz-Gymnasium entwickelt. Die Schule wird die Eröffnung der Mensa mit einer kleinen Feier begehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

030104

Bezeichnung: 

Gymnasien

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2009

14.170,00

 

nein

Zuschuss Betrieb der Mensa HGH,  01.08.2009- 31.12.2009

 

ab 2010

35.000,00

 

 

Zuschuss Betrieb der Mensa HGH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer