Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule, Sport und Soziales den Gesellschaftervertrag der Kasino gGmbH zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Kasino gGmbH den als Anlage
beigefügten Vertrag über den Betrieb der Mensa im städtischen
Helmholtz-Gymnasium abzuschließen.
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2009 sind die für den Zuschuss benötigten
Summen einzusetzen.“
Erläuterungen und Begründungen:
I. Die Ausgangslage
Mit der
Sitzungsvorlage 26/048 hat das Amt für Gebäudewirtschaft in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Jugend, Schule und Sport dem Ausschuss für Schule, Sport und
Soziales in seiner Sitzung am 24.01.2008 die Unterlagen zur Erstellung einer
Mensa basierend auf dem durch den Rat der Stadt Hilden beschlossenen
Schulentwicklungsplan gem. § 14 Gemeindehaushaltsverordnung NW vorgestellt. In
der Sitzungsvorlage 51/355 berichtete die Verwaltung über den Stand zum Thema
Mensa Helmholtz-Gymnasium in Hilden.
Hier nochmals die
wichtigsten Eckpunkte:
Durch die
Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren werden immer mehr Teile des
Unterrichts auf den Nachmittagsbereich fallen, was eine Übermittagsversorgung
notwendig macht, die nur durch die Einrichtung der geplanten Mensa abgedeckt
werden kann.
Inzwischen hat das
Land NW die Ganztagsoffensive gestartet und unterstützt mit verschiedenen
Programmen die Förderung des Ganztagsbetriebes an Realschulen und Gymnasien in
NW. Die Verwaltung berichtet in diesem Ausschuss.
Zurzeit arbeitet
die Schule mit einer Übergangslösung, die noch für dieses Schuljahr ausreichen
soll. Auf Grund der von der Schulleitung angegebenen Daten kann nach
Einschätzung der Verwaltung jedoch bereits im folgenden Schuljahr, also ab
Mitte 2009 mit bis zu 120 Kindern in der Mittagsversorgung gerechnet werden. Zu
Beginn dieses Schuljahres, also im Sommer 2009, soll dann auch die neue Mensa
in Betrieb gehen.
In einer der
letzten Ausschussitzungen hatte die SPD-Fraktion darum gebeten, rechtzeitig
über den Betrieb der Mensa zu informieren und verschiedene Betreibermodelle zu
prüfen und vorzustellen. Hier wird nun das Ergebnis der Verhandlungen mit der
Schule zum Betrieb der Mensa vorgelegt.
II. Das Konzept zum Betrieb der Mensa
Die Ausstattung
des Speiseraumes mit Mobiliar sowie der Betrieb und die Bewirtschaftung der Mensa im Zusammenhang mit deren Finanzierung
liegen im Verantwortungsbereich des Schulträgers.
A) Ausstattung des
Speiseraumes mit Mobiliar
Nach den aktuellen
Planungen wird im Rahmen der Errichtung des Baukörpers die Ausstattung der
Küche mitgeplant und realisiert. Das Amt für Jugend, Schule und Sport übernimmt
die weitere Ausstattung der Räume. Im Jahr 2009 wird das Fachamt nach
Abstimmung mit der Schule im Rahmen einer Vergabe die Einrichtung des
Speiseraumes vornehmen. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 60.000 € zu erwarten,
die bereits im Haushaltsplan 2008 veranschlagt worden sind. Die etatisierten
Mittel sind aus dem Jahr 2008 in das Haushaltsjahr 2009 zu übertragen.
B) Betrieb der
Mensa
Da für den Bereich
der weiterführenden Schulen bisher keine Übermittagsversorgung benötigt wurde
und somit eigene Kenntnisse auf diesem Gebiet seitens des Schulträgers nicht
vorliegen, wurde auf die Erfahrungen und Kenntnisse anderer Schulträger
zurückgegriffen.
Die zuständigen
Stellen anderer Verwaltungen stellten drei verschiedene Modelle vor. Abhängig
von den Erfahrungen aus der Vergangenheit favorisieren die Schulträger
unterschiedliche Konzepte für die Zukunft, wobei regelmäßig schlechte
Erfahrungen dazu führen, die nächste, noch nicht negativ belegte Konzeption
auszuprobieren.
Es blieb ein
bislang sehr erfolgreiches Konzept übrig, welches in der Mensa der
Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld realisiert wird (s. SV 51/355).
Die Mensa wird dort von einem Mensaverein betrieben.
Gemeinsam mit der
Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums hat die Verwaltung diesen Betrieb vor Ort
besichtigt und sich über die Gegebenheiten informiert. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer erkannten übereinstimmend, dass diese Mensa sowohl in der Größenordnung
als auch in der Qualität als Modell für unser Gymnasium dienen kann.
Nach Gesprächen
mit der Verwaltung einerseits und Vertretern der Eltern andererseits hat sich
die Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums mit den am Schulleben Beteiligten
entschieden, in Anlehnung an die Regelungen in Langenfeld eine Gesellschaft zum
Betrieb der Mensa zugründen.
Die Elternschaft
hat sich nicht für einen Mensaverein, sondern für die Gründung der „Kasino
gGmbH“ entschieden. Der Gesellschaftervertrag wurde zunächst in der Schule mit
allen Beteiligten abgestimmt, unter Hinzuziehung juristischer Beratungen
entwickelt und abschließend in der Verwaltung unter Beteiligung des Kämmerers
abgestimmt.
Die Mensa wird von einer gemeinnützigen GmbH
betrieben. Einziger Gesellschafter dieser GmbH wird der bereits bestehende
Verein der Freunde und Förderer des Helmholtz-Gymnasiums (VFF), der auch das
Grundkapital zur Verfügung stellt. Ziel der GmbH ist es, eine Versorgung der
Schülerinnen und Schüler mit gesunder Verpflegung während der Mittagspause und
in den weiteren Pausen sicherzustellen.
Der
Gesellschaftervertrag ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Dies gilt auch für
die Stellungnahme des Kämmerers hierzu.
Definition der gGmbH
1) Allgemeines:
Die gemeinnützige
GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der besondere
Steuervergünstigungen gewährt werden.
Die gGmbH wird von
bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und
tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts
entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck
verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter
ausgeschüttet werden. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet
sich nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung, die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
Die gGmbH ist
keine eigene Gesellschaftsform. Sie unterliegt den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Auf die
gemeinnützige Betätigung soll durch die Verwendung des kleinen Buchstabens „g“
vor der Bezeichnung „GmbH“ hingewiesen werden. Damit soll sie von auf Gewinn
zielenden, unternehmerisch tätigen GmbHs unterschieden werden.
2) Strukur
Neben den
Anforderungen des GmbH-Gesetzes muss die Satzung die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts
erfüllen, damit die gGmbH steuerlich als solche anerkannt wird.
Die Gesellschaft
muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben.
Der
Unternehmensgegenstand muss aus Aktivitäten zur Erfüllung dieses
steuerbegünstigten Zwecks bestehen.
Der Zweck muss
selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
Aus der Satzung
muss sich ergeben, dass das Vermögen der Gesellschaft − mit Ausnahme der
Stammeinlagen − bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird,
sondern an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft (Vermögensbindung).
3) Steuerliche Handhabung
Die Vorteile der
gGmbH liegen im Steuerrecht, insbesondere in der Befreiung von Körperschaftsteuer
und Gewerbesteuer und in der Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden
auszustellen. Diese Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgaben-
oder Betriebsausgabenabzug. Bei Leistungen im ideellen Bereich entfällt die
Umsatzsteuer, für Leistungen in Zweckbetrieben gilt der reduzierte
Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 Prozent.
C) Bewirtschaftung
Die
Bewirtschaftung einer Mensa zählt zu den Aufgaben des Schulträgers und ist
somit eine städtische Aufgabe. Um diese Aufgabe der „Kasinos gGmbH“ zu
übertragen, muss die Verwaltung mit ihr einen Kontrakt schließen. Dieser ist
als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Kasino gGmbH übernimmt
den gesamten Betrieb der Mensa. Sie ist insbesondere auch zuständig für
-
die Auswahl des Essenslieferanten
-
die Gestaltung des Preises und der Leistung
-
die Festlegung eines geeigneten Bestellverfahrens
-
die Beschäftigung des Personals
-
die Buchführung
-
die Reinigung des gesamten Mensabetriebes
D) Finanzierung
des Mensabetriebes
Die Kasino gGmbH
rechnet auf Grund eines benutzerfreundlichen Speisenpreises mit einem
jährlichen Defizit aus dem Geschäftsbetrieb. Dieser ist durch die Stadt Hilden
zu decken. Im Nutzungsvertrag (s. Anlage) ist ein entsprechender Betrag
vorgesehen. Nähere Erläuterungen hierzu liefert der Schulleiter in seinem
Anschreiben an die Verwaltung (s. Anlage). Nach dem jeweiligen Jahresabschluss
wird überprüft, ob der Zuschussbetrag für die Zukunft noch angemessen
erscheint, oder ob er anzupassen ist.
III. Eröffnung der
Mensa im Jahre 2009
Das Amt für Gebäudewirtschaft und das Amt für Jugend, Schule und Sport
haben in enger Abstimmung mit der Schule hier ein tragbares,
zukunftorientiertes Konzept zum Betrieb der Mensa am Helmholtz-Gymnasium
entwickelt. Die Schule wird die Eröffnung der Mensa mit einer kleinen Feier
begehen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
030104 |
Bezeichnung: |
Gymnasien |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
14.170,00 |
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nein |
Zuschuss
Betrieb der Mensa HGH, 01.08.2009-
31.12.2009 |
ab 2010 |
35.000,00 |
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Zuschuss
Betrieb der Mensa HGH |
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Sichtvermerk
Kämmerer |