Betreff
Konzept zur Verbesserung der Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen / Antrag der dUH-Fraktion
Vorlage
WP 09-14 SV 68/003
Aktenzeichen
IV 68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion „dUH“ hat mit Schreiben vom 4.11.2009 folgenden Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 25.11.2009 gestellt:

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie er ohne Ausweitung des Stellenplans die Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen spürbar verbessern will.

Dies schließt eine Bestandsaufnahme der Tätigkeit des kommunalen Ordnungsdienstes ausdrücklich ein“.

 

Begründung:

 

„Die Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen ist regelmäßig Anlaß zu Beanstandungen seitens der Bevölkerung u.a. in Form von Leserbriefen oder Anregungen zum Bürgerhaushalt. Auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen o.ä. sowie Vermüllung der Baumscheiben auf der Mittelstraße sind konkrete Beispiele, die jedem gewärtig sind.

Hier sieht die dUH Handlungsbedarf. Dieser bezieht sich zum einen auf die Überwachung / Kontrolle des Verhaltens der Bevölkerung, als auch auf die Entfernung von z.B. Unkraut auf überwucherten Gehwegen“.

 

Zum Sachverhalt:

 

Bezüglich der Bestandsaufnahme der Tätigkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes wird auf die SV 32/004 verwiesen.

 

Bezüglich der ausführenden Maßnahmen in der Stadtreinigung wurde im Jahr 2000 ein umfangreiches Konzept (SV Nr. IV-3-011) durch den Zentralen Bauhof erarbeitet und umgesetzt. Im Jahr 2003 wurden weitere Optimierungsvorschläge (SV Nr. IV-3-034) vorgestellt und umgesetzt. Diese Konzeptionen enthielten im Wesentlichen 2 Maßnahmenpakete, auf die der Zentrale Bauhof aktiv Einfluss nehmen konnte.

 

1.   Mit der Umorganisation des Zentralen Bauhofes ging eine Neuorganisation der Stadtreinigung einher. Qualitätsziele wurden in einem klar formulierten Auftrag vorgegeben. Der Bestand an öffentlichen Flächen und Objekten wurde aus den vorhandenen Unterlagen in Verbindung mit zahlreichen Ortsbesichtigungen neu erhoben und fortgeschrieben. Leider stehen bis heute keine zuverlässigen Kataster als Auftragsgrundlage zur Verfügung. Hierzu folgende aktuellen Leistungsdaten im Grobüberblick:

 

Der Zentrale Bauhof reinigt derzeit:

 

täglich:                                   die komplette Fußgängerzone bzw. den Citybereich

Mo. – Fr. 7.00 – 9.15 Uhr     Grundreinigung mit Kehrmaschine und 2 Beikehrern

Mo. – Fr. 7.00 – 9.15 Uhr     Leerung von über 100 Papierkörbe im gesamten City-Bereich

Mo. – Fr. 9.30 – D-Ende      1 Handreiniger mit Handkarren, Besen, Kratzer, Greifer etc.

Sa.                                        Papierkorbleerung und Grobreinigung (2 MA – 2 Std.)

So.                                        Leerung voller Papierkörbe und Grobreinigung (1 MA – 2 Std.)

 

wöchentlich:    folgenden Flächen / Objekte im gesamten Stadtgebiet

                         je nach Wichtigkeit und Bedarf zwischen 1 x bis 5 x pro Woche

25 Grünanlagen, 35 Fußwegeverbindungen in Anlagen und Waldgebieten, 68 Spiel- und Bolzplätze, 93 Bushaltestellen (je 2x), 27 öffentliche Parkplätze, 81 Glascontainerstandorte und über 200 sonstige Objekte/Flächen wie Gehwege/Radwege an öfftl. Flächen, Brücken, Unterführungen, Überführungen mit Verkehrsinseln usw.

Mo. – Fr. 7.00 – Dienstende                              Bezirksreinigung durch 4 MA mit KFZ

 

 

14-täglich         satzungsmäßige Straßenreinigung

Mo. – Fr. 7.00 – Dienstende                              1. Kehrmaschine mit Fahrer und 2 Beikehrern

                                                                           2. Kehrmaschine mit Fahrer + Beikehrer zu 40%

                                                                           (restliche 60 % =  Sinkkastenreinigung

ca. 210 Kehrkilometer auf Hildener Straßen

 

Als Beispiel für die Intensität der Stadtreinigung ist das Auftragsvolumen der Bezirksreinigung Ostauszugsweise als Anlage beigefügt.

 

Mit diesem Aufgabenumfang sind von den 13 Mitarbeitern in der Stadtreinigung schon 10 Mitarbeiter funktional ganzjährig ausgelastet. Die Personalreserve von 3 Mitarbeitern für Urlaub und einen normalen Krankenstand ist nur rechnerisch ausreichend. Für die Problemjahreszeiten z.B. Unkrautsaison, Laubsaison, Silvesterverunreinigung usw. müssen schon Personalaufstockungen aus anderen Bereichen erfolgen bzw. eine Reduzierung der vorgegebenen Standards in Kauf genommen werden.

 

Mit dieser Personaldecke arbeitet die Stadtreinigung absolut am Limit. Die auftragsgemäßen Reinigungsaufgaben können auch nur bei sofortiger Wiederbesetzung von freiwerdenden Stellen gewährleistet werden. Konzeptionelle Änderungen können und müssen somit sowohl bei einer Personalreduzierung (Übertragung von Reinigungsaufgaben auf Anlieger und Dritte) oder einer Personalerhöhung (Definition und Planung von zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen z.B. Intensivierung von Grundreinigungen, Unkrautbeseitigung im Sommer, Laubbeseitigung im Herbst usw.) in die Wege geleitet werden.

 

 

 

2.  Die Inhalte der Straßenreinigungssatzung sollten bezüglich der Anforderungen und Pflichten sowie der Aufgabenteilung klar und eindeutig formuliert und den Bürgern und Bürgerinnen bekannt gemacht werden.  Seit dem Jahr 2002 sind im jährlich erscheinenden Abfallkalender dann auch regelmäßig die Kehrbezirke der Kehrmaschine wie auch die Pflichten der Anlieger bei Reinigung und dem Winterdienst veröffentlicht worden.

 

Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist in Bezug auf die Stadtreinigung intensiviert worden. Neben zahlreichen Themenseiten in den Abfallkalender sind Infoblätter, Plakate, Aufkleber usw. erschienen und seit 2001 wird jedes zweite Jahr ein großer Dreck-Weg-Tag in Hilden durchgeführt.

Die Themenseiten im Abfallkalender behandeln in Kurzform auch regelmäßig die Hintergründe und den Verwarngeldkatalog der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.    Als Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit des Zentralen Bauhofes sind eine Chronologie zur Aktion saubere Stadt sowie ein Abfallkalender beigefügt.

 

 

Letztendlich muss aber klargestellt werden, dass die auftragsgemäße Erledigung der Reinigungsaufgaben und die Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit nicht gleichgesetzt werden kann mit einer dann sauberen Stadt. Es gilt für den ausführenden Betrieb die sicherlich nicht motivierende Regel „Nach der Reinigung ist vor der Reinigung“.

Werden unmittelbar oder einen Tag nach einer Reinigung wieder Dosen, Papier und Zigarettenkippen auf einem Spielplatz weggeworfen, so wird der Spielplatz bis zur nächsten Reinigung einen ungepflegten Eindruck machen.  Typische Schwerpunkte in dieser Hinsicht sind auch Bushaltestellen und das Umfeld der zwei großen Schulkomplexe in Hilden. Bei den meisten Spielplätzen und Bushaltestellen wird übrigens i.d.R. schon zweimal pro Woche gereinigt.

Bei gemeldeten wilden Müllkippen und extremen Verschmutzungen (abendliche Gelage, zerschlagene Glasflaschen usw.) wird durch den Zentralen Bauhof selbstverständlich umgehend eine Sonderreinigung durchgeführt.

 

Die Begründung des Antrages der dUH zitiert Beanstandungen seitens der Bevölkerung u.a. in Form von Leserbriefen oder Anregungen zum Bürgerhaushalt. Hier ist natürlich zu hinterfragen, wo und wann denn welche Verunreinigungen auftreten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Flächen, die im Rahmen des geplanten Auftragsvolumens des Bauhofes gereinigt werden, auch entsprechend sauber hinterlassen werden. Eine Akkumulation von Unrat und Verschmutzungen findet in diesem Rahmen keinesfalls statt.

 

 

Selbstverständlich gibt es daneben aber auch Problembereiche der Stadtreinigung:

 

Zahlreiche Straßen, Flächen und Objekte sind durch andere Baulastträger bzw. Eigentümer zu unterhalten. Leider werden diese Pflichten nur sehr sporadisch wahrgenommen. Einen regelmäßigen ausreichenden Reinigungsturnus gibt es nicht. Hierbei handelt es sich zudem um Flächen, die einer erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit unterliegen, da z.B. Stadtein- und Stadtausfahrten sowie Bahnhöfe und deren Zugänge oder das Erholungsgebiet Elbsee stark frequentiert werden. Es wäre wünschenswert diese Areale in Eigenregie zu unterhalten, was aber bzgl. Personalbestand und Kostentragung derzeit nicht umsetzbar ist.

 

Zudem muss der Zentrale Bauhof einige große Areale reinigen, die sehr problembehaftet sind und originär nicht in die Reinigungssystematik und den Reinigungsumfang der „Stadtreinigung“ passen. Da ist z.B. die Gesamtanlage Holterhöfchen zu nennen, die eigentlich täglich einen Mitarbeiter mehrere Stunden binden würde. Hier reinigt der Zentrale Bauhof derzeit 3 x in der Woche ca. 30 Minuten incl. Papierkorbleerung. Flächen wie der große Parkplatz am Waldschwimmbad oder die städt. Spazierwege im Privatforst Karnap West binden auch Mitarbeiter der Stadtreinigung, die eigentlich innerstädtisch Reinigungsaufgaben zu erledigen haben. Hier wäre eine Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf die konkreten Nutzer bzw. Institutionen wünschenswert.

 

Die Reinigung der grundstücksangrenzenden Gehwege liegt in der Zuständigkeit der Eigentümer bzw. Anlieger. Auch hier ergeben sich gerade in Hinblick auf das Sauberkeitsbild einer Stadt erhebliche Mängel. Viele Bürgersteigabschnitte - gerade in Straßen mit erhöhtem Anteil an Mehrfamilienhäusern - werden nicht regelmäßig gepflegt. Dies geht häufig einher mit der schon beschriebenen Unart, Straßenkehricht auf die Parkstreifen bzw. in die Rinnsteine (Flussbahnen) zu kehren.  Viele Beschwerden von Nachbarn, die ihre Reinigungspflichten im Sinne eines ordentlichen Wohnumfeldes korrekt wahrnehmen, zeugen von solchen Versäumnissen. Gleichermaßen lässt häufig die Reinigungspflicht von gewerblichen Straßenanliegern zu wünschen übrig. Gerade gastronomische Betriebe mit erhöhter Laufkundschaft wie Kioske, Schnellrestaurants und Imbissläden müssen mit erhöhtem Abfallaufkommen im Umfeld ihres Betriebes rechnen und darauf hinreichend mit der Aufstellung von Abfallbehältnissen und Kehrpflichten reagieren. In diesen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die aber selten geahndet werden.

 

Insbesondere der Zentrale Bauhof hat bei einem Personalanteil von 0,4 Stellen bei der Organisation und Kostenrechnung sowie 0,3 Stellen bei der Einsatzleitung und Kontrolle der Stadtreinigung keine bzw. kaum Möglichkeiten auch noch Kontrollpflichten bei der Anliegerreinigung auszuüben.

 

Die Leistungsdichte in den Bereichen Abfallentsorgung und Stadtreinigung wird im Übrigen auch bei den Kennzahlenvergleichen der INFA GmbH  (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH der Fachhochschule Münster) deutlich, an dem der Zentrale Bauhof alle 2 Jahre teilnimmt.  Die Ergebnisse des diesjährigen Vergleiches werden derzeit ausgewertet und der Politik im Frühjahr 2010 bekanntgegeben.

 

Es wird auch auf die Organisationsuntersuchung durch die Organisationsberatung GbR Kothes, Sauter & Partner im Jahr 2004 hingewiesen, die die Arbeitsabläufe des Zentralen Bauhofes intensiv betrachtet hat. Auch hier werden dem Zentralen Bauhof incl. der Stadtreinigung adäquate bis gute Arbeitsabläufe mit hoher Aufgabenintensität bescheinigt.

 

Die Stadtreinigung arbeitet mit Jahresaufträgen. D.h. sowohl die Auftragsinhalte als auch der Auftragsbestand werden jährlich überarbeitet und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten angepasst.  Die Verwaltung sieht dementsprechend bei derzeitigem Aufgabenumfang und vorhandener Personaldecke im Bereich in der Stadtreinigung keinen Handlungsspielraum für konzeptionelle Änderungen.

 

Bezüglich der personellen Möglichkeiten bei der Kontrolle von Anliegerpflichten bzw. der Ahndung von Verstößen gegen die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird auf die SV / 32/004 und SV 10/008 verwiesen.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1          Antrag der „dUH-Fraktion“ vom 4.11.2009

Anlage 2          Auszug aus dem Auftrag Bezirksreinigung Ost

Anlage 3          Chronologie der Aktion saubere Stadt Hilden

Anlage 4          Abfallkalender 2009 – Themenseiten 4 + 14

 

 

 

 

Horst Thiele