Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktion „dUH“ hat mit Schreiben vom
4.11.2009 folgenden Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Hilden am
25.11.2009 gestellt:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah
ein Konzept vorzulegen, wie er ohne Ausweitung des Stellenplans die Sauberkeit
auf Hildener Straßen, Wegen und Plätzen spürbar verbessern will.
Dies schließt eine Bestandsaufnahme der
Tätigkeit des kommunalen Ordnungsdienstes ausdrücklich ein“.
Begründung:
„Die Sauberkeit auf Hildener Straßen, Wegen
und Plätzen ist regelmäßig Anlaß zu Beanstandungen seitens der Bevölkerung u.a.
in Form von Leserbriefen oder Anregungen zum Bürgerhaushalt. Auch das Wegwerfen
von Zigarettenkippen o.ä. sowie Vermüllung der Baumscheiben auf der Mittelstraße
sind konkrete Beispiele, die jedem gewärtig sind.
Hier sieht die dUH Handlungsbedarf. Dieser
bezieht sich zum einen auf die Überwachung / Kontrolle des Verhaltens der
Bevölkerung, als auch auf die Entfernung von z.B. Unkraut auf überwucherten
Gehwegen“.
Zum Sachverhalt:
Bezüglich der Bestandsaufnahme der Tätigkeiten
des kommunalen Ordnungsdienstes wird auf die SV 32/004 verwiesen.
Bezüglich der ausführenden Maßnahmen in der
Stadtreinigung wurde im Jahr 2000 ein umfangreiches Konzept (SV Nr. IV-3-011) durch
den Zentralen Bauhof erarbeitet und umgesetzt. Im Jahr 2003 wurden weitere
Optimierungsvorschläge (SV Nr. IV-3-034) vorgestellt und umgesetzt. Diese
Konzeptionen enthielten im Wesentlichen 2 Maßnahmenpakete, auf die der Zentrale
Bauhof aktiv Einfluss nehmen konnte.
1. Mit der
Umorganisation des Zentralen Bauhofes ging eine Neuorganisation der
Stadtreinigung einher. Qualitätsziele wurden in einem klar formulierten Auftrag
vorgegeben. Der Bestand an öffentlichen Flächen und Objekten wurde aus den
vorhandenen Unterlagen in Verbindung mit zahlreichen Ortsbesichtigungen neu
erhoben und fortgeschrieben. Leider stehen bis heute keine zuverlässigen Kataster
als Auftragsgrundlage zur Verfügung. Hierzu folgende aktuellen Leistungsdaten
im Grobüberblick:
Der Zentrale
Bauhof reinigt derzeit:
täglich: die
komplette Fußgängerzone bzw. den Citybereich
Mo. – Fr. 7.00 – 9.15 Uhr Grundreinigung mit Kehrmaschine und 2
Beikehrern
Mo. – Fr. 7.00 – 9.15 Uhr Leerung von über 100 Papierkörbe im
gesamten City-Bereich
Mo. – Fr. 9.30 – D-Ende 1 Handreiniger mit Handkarren, Besen, Kratzer, Greifer etc.
Sa. Papierkorbleerung
und Grobreinigung (2 MA – 2 Std.)
So. Leerung voller Papierkörbe und
Grobreinigung (1 MA – 2 Std.)
wöchentlich: folgenden
Flächen / Objekte im gesamten Stadtgebiet
je
nach Wichtigkeit und Bedarf zwischen 1 x bis 5 x pro Woche
25 Grünanlagen, 35 Fußwegeverbindungen in
Anlagen und Waldgebieten, 68 Spiel- und Bolzplätze, 93 Bushaltestellen (je 2x),
27 öffentliche Parkplätze, 81 Glascontainerstandorte und über 200 sonstige
Objekte/Flächen wie Gehwege/Radwege an öfftl. Flächen, Brücken, Unterführungen,
Überführungen mit Verkehrsinseln usw.
Mo. – Fr. 7.00 – Dienstende Bezirksreinigung
durch 4 MA mit KFZ
14-täglich satzungsmäßige
Straßenreinigung
Mo. – Fr. 7.00 – Dienstende 1. Kehrmaschine
mit Fahrer und 2 Beikehrern
2.
Kehrmaschine mit Fahrer + Beikehrer zu 40%
(restliche
60 % = Sinkkastenreinigung
ca. 210 Kehrkilometer auf Hildener Straßen
Als Beispiel für die Intensität der
Stadtreinigung ist das Auftragsvolumen der Bezirksreinigung Ostauszugsweise als
Anlage beigefügt.
Mit diesem Aufgabenumfang sind von den 13
Mitarbeitern in der Stadtreinigung schon 10 Mitarbeiter funktional ganzjährig
ausgelastet. Die Personalreserve von 3 Mitarbeitern für Urlaub und einen
normalen Krankenstand ist nur rechnerisch ausreichend. Für die
Problemjahreszeiten z.B. Unkrautsaison, Laubsaison, Silvesterverunreinigung
usw. müssen schon Personalaufstockungen aus anderen Bereichen erfolgen bzw.
eine Reduzierung der vorgegebenen Standards in Kauf genommen werden.
Mit dieser Personaldecke arbeitet die Stadtreinigung
absolut am Limit. Die auftragsgemäßen Reinigungsaufgaben können auch nur bei
sofortiger Wiederbesetzung von freiwerdenden Stellen gewährleistet werden. Konzeptionelle
Änderungen können und müssen somit sowohl bei einer Personalreduzierung
(Übertragung von Reinigungsaufgaben auf Anlieger und Dritte) oder einer Personalerhöhung
(Definition und Planung von zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen z.B. Intensivierung
von Grundreinigungen, Unkrautbeseitigung im Sommer, Laubbeseitigung im Herbst
usw.) in die Wege geleitet werden.
2. Die Inhalte
der Straßenreinigungssatzung sollten bezüglich der Anforderungen und Pflichten sowie
der Aufgabenteilung klar und eindeutig formuliert und den Bürgern und
Bürgerinnen bekannt gemacht werden. Seit
dem Jahr 2002 sind im jährlich erscheinenden Abfallkalender dann auch
regelmäßig die Kehrbezirke der Kehrmaschine wie auch die Pflichten der Anlieger
bei Reinigung und dem Winterdienst veröffentlicht worden.
Auch die
Öffentlichkeitsarbeit ist in Bezug auf die Stadtreinigung intensiviert worden.
Neben zahlreichen Themenseiten in den Abfallkalender sind Infoblätter, Plakate,
Aufkleber usw. erschienen und seit 2001 wird jedes zweite Jahr ein großer
Dreck-Weg-Tag in Hilden durchgeführt.
Die Themenseiten
im Abfallkalender behandeln in Kurzform auch regelmäßig die Hintergründe und
den Verwarngeldkatalog der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung. Als Beispiel
für die Öffentlichkeitsarbeit des Zentralen Bauhofes sind eine Chronologie zur
Aktion saubere Stadt sowie ein Abfallkalender beigefügt.
Letztendlich muss
aber klargestellt werden, dass die auftragsgemäße Erledigung der Reinigungsaufgaben
und die Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit nicht gleichgesetzt werden
kann mit einer dann sauberen Stadt. Es gilt für den ausführenden Betrieb die
sicherlich nicht motivierende Regel „Nach der Reinigung ist vor der Reinigung“.
Werden unmittelbar
oder einen Tag nach einer Reinigung wieder Dosen, Papier und Zigarettenkippen
auf einem Spielplatz weggeworfen, so wird der Spielplatz bis zur nächsten
Reinigung einen ungepflegten Eindruck machen. Typische Schwerpunkte in dieser Hinsicht sind
auch Bushaltestellen und das Umfeld der zwei großen Schulkomplexe in Hilden.
Bei den meisten Spielplätzen und Bushaltestellen wird übrigens i.d.R. schon
zweimal pro Woche gereinigt.
Bei gemeldeten wilden
Müllkippen und extremen Verschmutzungen (abendliche Gelage, zerschlagene
Glasflaschen usw.) wird durch den Zentralen Bauhof selbstverständlich umgehend
eine Sonderreinigung durchgeführt.
Die Begründung des
Antrages der dUH zitiert Beanstandungen seitens der Bevölkerung u.a. in Form
von Leserbriefen oder Anregungen zum Bürgerhaushalt. Hier ist natürlich zu
hinterfragen, wo und wann denn welche Verunreinigungen auftreten. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass die Flächen, die im Rahmen des geplanten
Auftragsvolumens des Bauhofes gereinigt werden, auch entsprechend sauber
hinterlassen werden. Eine Akkumulation von Unrat und Verschmutzungen findet in
diesem Rahmen keinesfalls statt.
Selbstverständlich
gibt es daneben aber auch Problembereiche der Stadtreinigung:
Zahlreiche Straßen,
Flächen und Objekte sind durch andere Baulastträger bzw. Eigentümer zu
unterhalten. Leider werden diese Pflichten nur sehr sporadisch wahrgenommen.
Einen regelmäßigen ausreichenden Reinigungsturnus gibt es nicht. Hierbei
handelt es sich zudem um Flächen, die einer erhöhten öffentlichen
Aufmerksamkeit unterliegen, da z.B. Stadtein- und Stadtausfahrten sowie
Bahnhöfe und deren Zugänge oder das Erholungsgebiet Elbsee stark frequentiert
werden. Es wäre wünschenswert diese Areale in Eigenregie zu unterhalten, was
aber bzgl. Personalbestand und Kostentragung derzeit nicht umsetzbar ist.
Zudem muss der
Zentrale Bauhof einige große Areale reinigen, die sehr problembehaftet sind und
originär nicht in die Reinigungssystematik und den Reinigungsumfang der „Stadtreinigung“
passen. Da ist z.B. die Gesamtanlage Holterhöfchen zu nennen, die eigentlich
täglich einen Mitarbeiter mehrere Stunden binden würde. Hier reinigt der
Zentrale Bauhof derzeit 3 x in der Woche ca. 30 Minuten incl. Papierkorbleerung.
Flächen wie der große Parkplatz am Waldschwimmbad oder die städt. Spazierwege
im Privatforst Karnap West binden auch Mitarbeiter der Stadtreinigung, die
eigentlich innerstädtisch Reinigungsaufgaben zu erledigen haben. Hier wäre eine
Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf die konkreten Nutzer bzw.
Institutionen wünschenswert.
Die Reinigung der grundstücksangrenzenden
Gehwege liegt in der Zuständigkeit der Eigentümer bzw. Anlieger. Auch hier
ergeben sich gerade in Hinblick auf das Sauberkeitsbild einer Stadt erhebliche
Mängel. Viele Bürgersteigabschnitte - gerade in Straßen mit erhöhtem Anteil an
Mehrfamilienhäusern - werden nicht regelmäßig gepflegt. Dies geht häufig einher
mit der schon beschriebenen Unart, Straßenkehricht auf die Parkstreifen bzw. in
die Rinnsteine (Flussbahnen) zu kehren.
Viele Beschwerden von Nachbarn, die ihre Reinigungspflichten im Sinne
eines ordentlichen Wohnumfeldes korrekt wahrnehmen, zeugen von solchen
Versäumnissen. Gleichermaßen lässt häufig die Reinigungspflicht von
gewerblichen Straßenanliegern zu wünschen übrig. Gerade gastronomische Betriebe
mit erhöhter Laufkundschaft wie Kioske, Schnellrestaurants und Imbissläden
müssen mit erhöhtem Abfallaufkommen im Umfeld ihres Betriebes rechnen und
darauf hinreichend mit der Aufstellung von Abfallbehältnissen und Kehrpflichten
reagieren. In diesen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die aber selten
geahndet werden.
Insbesondere der
Zentrale Bauhof hat bei einem Personalanteil von 0,4 Stellen bei der Organisation
und Kostenrechnung sowie 0,3 Stellen bei der Einsatzleitung und Kontrolle der
Stadtreinigung keine bzw. kaum Möglichkeiten auch noch Kontrollpflichten bei
der Anliegerreinigung auszuüben.
Die
Leistungsdichte in den Bereichen Abfallentsorgung und Stadtreinigung wird im
Übrigen auch bei den Kennzahlenvergleichen der INFA GmbH (Institut
für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH der
Fachhochschule Münster) deutlich, an dem der Zentrale Bauhof alle 2 Jahre
teilnimmt. Die Ergebnisse des
diesjährigen Vergleiches werden derzeit ausgewertet und der Politik im Frühjahr
2010 bekanntgegeben.
Es wird auch auf
die Organisationsuntersuchung durch die Organisationsberatung GbR Kothes,
Sauter & Partner im Jahr 2004 hingewiesen, die die Arbeitsabläufe des
Zentralen Bauhofes intensiv betrachtet hat. Auch hier werden dem Zentralen Bauhof
incl. der Stadtreinigung adäquate bis gute Arbeitsabläufe mit hoher
Aufgabenintensität bescheinigt.
Die Stadtreinigung
arbeitet mit Jahresaufträgen. D.h. sowohl die Auftragsinhalte als auch der Auftragsbestand
werden jährlich überarbeitet und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten angepasst. Die Verwaltung sieht dementsprechend bei
derzeitigem Aufgabenumfang und vorhandener Personaldecke im Bereich in der
Stadtreinigung keinen Handlungsspielraum für konzeptionelle Änderungen.
Bezüglich der
personellen Möglichkeiten bei der Kontrolle von Anliegerpflichten bzw. der Ahndung
von Verstößen gegen die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird auf die SV / 32/004 und SV 10/008
verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der „dUH-Fraktion“ vom
4.11.2009
Anlage 2 Auszug aus dem Auftrag
Bezirksreinigung Ost
Anlage 3 Chronologie der Aktion saubere Stadt
Hilden
Anlage 4 Abfallkalender 2009 – Themenseiten 4 +
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Horst Thiele