Begründung:
Bei einem Notfall erscheint es mir nicht hilfreich, dass der Defibrillator von der Informationstheke erst geholt werden muss.
Hier vergeht eventuell schon wertvolle Zeit.
Geänderter Antragstext aus der Sitzung des Hauptausschusses am
07.02.2024
(Änderungsantrag der CDU-Fraktion - Übernahme des Vorschlags aus der
Stellungnahme der Verwaltung):
Es wird ein zusätzlicher AED-Defibrillator für das Bürgerhaus angeschafft.
Antragstext:
Ist es möglich, auf allen Etagen im Rathaus und in der entsprechenden Nebenstelle (Mittelstraße
40) einen Defibrillator zu installieren.
Dies muss nicht sofort erfolgen, sollte aber eventuell einmal auf eine Liste genommen werden.
Mit sportlichen Grüßen
Karl Hubert
Stand 29.02.2024
Grund für die Ergänzungsvorlage:
Geänderter Antragstext aufgrund eines Änderungsantrages der CDU Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.02.2024.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung betreibt aktuell an vier Standorten AED-Defibrillatoren: Im Rathaus (Infotheke), in der Musikschule, am Bauhof sowie in der Bücherei.
Ein AED kostet in der Anschaffung je nach Modell 2000-3000 €. Hierbei ist zu beachten, dass ein Modell gewählt werden muss, das mit der Ausstattung des Rettungsdienstes kompatibel ist, um keine Verzögerung bei der Übernahme durch diesen zu verursachen. Hinzu käme eine Wartungsgebühr (alle zwei Jahre) von ca. 200 € pro Gerät. Fördermöglichkeiten bestehen in NRW nicht, anders als beispielsweise in Bayern. Zu beachten ist hierbei, dass eine ähnlich gelagerte Förderung vermutlich nicht greifen würde, da nur AEDs gefördert werden, bei denen ein allgemeiner Bedarf besteht. Da bereits ein AED im Rathaus verfügbar ist, würde die Notwendigkeit weiterer AEDs, die sich dann nur auf anderen Etagen befinden, wohl nicht gesehen werden.
Budget für die Anschaffung weiterer AEDs sowie zur Sicherstellung der Wartung ist aktuell nicht im Haushalt 2024 eingeplant. Die Gesamtkosten des Antrages sind für das Haushaltsjahr 2024 mit 21.000 € (3.000 € für jeden der sieben AEDs - sechs zusätzliche Defibrillatoren im Rathaus, einer im Bürgerhaus) zu beziffern.
Da die Versorgung dem Grunde nach sichergestellt ist, kann die Verwaltung angesichts der Haushaltslage dem Antrag nicht folgen.
Die Verwaltung empfiehlt vielmehr, den Antrag dergestalt abgeändert zu beschließen, dass ein zusätzlicher AED-Defibrillator im Bürgerhaus angeboten wird, da eine räumliche Distanz zwischen Bürgerhaus und Infotheke des Rathauses besteht und das Bürgerhaus von den Einwohnerinnen und Einwohnern für bestimmte Zwecke, z. B. Besuch des Stellwerkes, Nutzung von frei buchbaren Räumlichkeiten usw. genutzt wird.
Gez.
Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
keine
Verfahrensablauf:
Gemäß § 6
der Zuständigkeitsordnung ist abschließend der Rat in dieser Angelegenheit entscheidungsbefugt.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010804 - Personalservice |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
010804 |
16 |
Sonstige ordentl. Aufwendungen |
305.730 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei
Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und
Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
010804 |
16 |
Sonstige ordentl. Aufwendungen |
326.730 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Wiedersprecher |
||||||