Betreff
Antrag BA-Fraktion vom 30.08.2023: Mobile Stellwand für Street-Art im Stadtpark
Vorlage
WP 20-25 SV 41/077/1
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Im Stadtpark ist zu beobachten, dass vornehmlich junge Menschen, die dort einen Teil ihrer Freizeit verbringen, ihre künstlerische Neigungen zum Teil an sehr unpassenden Stellen auszuleben versuchen. Eine eigens zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Stellwand – z.B. im Stile der bei Wahlkämpfen zum Einsatz kommenden „Wesselmann-Tafeln“ – könnte diesem Reiz einerseits ein Ventil geben, andererseits sich als eine dekorative künstlerische Gestaltung im öffentlichen Raum verstehen, mit der die generationsübergreifende Bedeutung des Stadtparks als innerstädtische Freizeiteinrichtung unterstrichen wird. Eindrücke aus einem Park in Calais/F (Foto: Bürgeraktion Hilden)

 

 

 

gez. Ludger Reffgen                 gez. Robert Zagorski                                     gez.Ciara Krajnc

Fraktionsvorsitzender                Kommunalpol. Praktikant                     Kommunalpol. Praktikantin


Antragstext:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtpark, unweit der von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark frequentierten Standorte (beispielsweise auf einer frei einsehbaren Rasenfläche), eine mobile Stellwand installiert werden kann, auf der besonders jungem Publikum die Möglichkeit geboten wird, sich künstlerisch – im Stile von Street-Art – auszudrücken und in Szene zu setzen. Mit dem Angebot zur Verwirklichung grafischer Ausdrucksformen sollten zunächst testweise für eine Saison (Frühjahr bis Herbst) Erfahrungen gesammelt werden.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits seit vielen Jahren gibt es auch in Hilden ausgewiesene Flächen für legale Graffiti-Kunst.

 

Diese sind:

 

  • Die Mauer am Institut für Öffentliche Verwaltung an der Hochdahler Straße
  • Die Unterführung am Nove-Mesto-Platz Richtung Neumarkt (unter der Berliner Allee)
  • Die Unterführung am Rathaus Richtung Mettmanner Straße (unter der Berliner Allee)
  • Die Unterführung an der Baustraße (unter den Bahngleisen)

 

Weitere Möglichkeiten zum legalen Sprayen gibt es am Kosenberg im Hildener Norden

sowie an der Skateranlage am Holterhöfchen.

 

Die Verwaltung hat den Antrag der BA zum Anlass genommen, diese Flächen auf der neuen Homepage der Stadt Hilden noch einmal gesammelt auszuweisen (www.hilden.de/graffiti). 

 

gez.

 

Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Sprühfarbe in Graffitidosen ist mit einer Vielzahl an chemikalischen Mitteln versetzt, zum Beispiel mit Benzol. Gelangt die Farbe ins Wasser, wird in der Natur ausgeschüttet oder anderweitig entsorgt, schädigen Trieb- und Brennmittel in den Farbdosen Pflanzen und Umwelt.