Betreff
197-23 Antrag BA Mobile Stellwand für Street-Art im Stadtpark
Vorlage
WP 20-25 SV 41/077
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Mit Graffiti haben viele ein Problem. Das ist in Hilden nicht anders als in vielen anderen Städten. Für viele Hausbesitzer sind die bunten Bilder ein teures Ärgernis.

Auffällig ist jedoch, dass augenscheinlich in solchen Städten, in denen besondere Flächen zum legalen Sprayen angeboten werden, die Probleme mit der Graffiti-Szene bei weitem nicht so groß sind.

Im Gegensatz zu den Zeiten, in denen Graffiti ausschließlich als Vandalismus empfunden wurde, haben sich Graffiti längst als eine Kunstform etabliert, die inzwischen weit mehr bedeutet, als der bloße Ausdruck einer sozialkritischen Jugendkultur. Spätestens mit der Rehabilitierung eines Harald Naegeli vom "Schmierer" zum Künstler, der in den späten 1970er Jahren als Sprayer von Zürich bekannt geworden war und den die Stadt Hilden im September 2012 mit einer "spektakulären Ausstellung" (Rheinische Post vom 14.09.2012) gewürdigt hat, hat sich das Bild vom Graffito als Subkultur gründlich geändert.

Damit soll keineswegs der Versuch unternommen werden, jedes Graffito als künstlerisch wertvoll zu klassifizieren. Dass Graffiti-Kunst jedoch anspruchsvoll sein und an geeigneter Stelle zu einem etablierten Bestandteil des Stadtbildes werden kann, hat sich auch in Hilden seit vielen Jahren mit der Fassadengestaltung des Jueck an der Heiligenstraße gezeigt.

Ungeachtet ihrer allgemeinen kulturellen Eroberung ist die Akzeptanz von Graffiti noch immer sehr unterschiedlich geprägt. Dies war unter anderem auch Gegenstand der Ausstellung des tschechischen Fotokünstlers Rudolf Nemecek aus Nové Mesto im Oktober 2012 in der städtischen Galerie.

Vor allem werden Graffiti als ein Zeichen der Jugendkultur verstanden. Die Graffitikultur stellt eine eigene Identitätsplattform für Jugendliche dar - leider all zu häufig jedoch in der Illegalität und unter zivil- und strafrechtlicher Verfolgung. Dass der Deutschlandfunk in einem Beitrag vom 17.09.2012 anlässlich der vielbeachteten Hildener Naegeli-Ausstellung mit "Zwischen Kunst und Illegalität" titelte, mag angesichts der rechtlichen Grauzone, in der sich Graffiti-Künstler häufig bewegen, nicht verwundern. Bezeichnend, wenn ein Künstler wie Naegeli daraus den trotzigen Schluss zieht: "Die Tat, die künstlerische Tat, rechtfertigt, wenn sie gelungen ist, auch die Illegalität."

Doch was für einen renommierten Naegeli gilt, muss für Jugendliche nicht zum Maßstab werden. Viele Sprayer würden da lieber Rudolf Nemecek folgen, der in seinem "Offenen Appell an Graffitisprayer" fordert: "Kriecht aus euren Löchern, seid nicht anonym und tretet in einen Dialog über das Schaffen." In der Tat würden viele Sprayer gerne die legale Gelegenheit nutzen - wenn sie sich denn böte. "Dann kann man nämlich ohne Zeitdruck und bei Tageslicht arbeiten. In der Nacht sind die Farben nur schwach erkennbar ..." (WZ vom 26.11.2012)

Deshalb wäre es sowohl zur Prävention von Sachbeschädigung als auch im Hinblick auf die Anerkennung dieser künstlerischen Ausdrucksform erstrebenswert, legale Graffitiflächen auszuweisen. Städte wie Monheim und Langenfeld (um nur zwei aus der näheren Umgebung zu nennen) haben damit, zum Teil seit mehr als 20 Jahren gute Erfahrungen gesammelt.

Zur besseren Auswertung wird eine Bilddatei geeigneter Wände im öffentlichen Raum der Stadt Hilden (Unterführungen) beigefügt, die nach Meinung der örtlichen Graffiti-Szene zur Legalisierung der Spray-Kunst in Frage kommen könnten.


Antragstext:

 

Legale Graffitiflächen

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in Hilden seitens der Stadt Graffiti-Sprayern gezielt Wände zur Verfügung gestellt werden können, damit Sprayer nicht wahllos überall sprühen, aber durchaus legal ihr künstlerisches Schaffen verwirklichen können.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bereits seit vielen Jahren gibt es auch in Hilden ausgewiesene Flächen für legale Graffiti-Kunst.

 

Diese sind:

 

  • Die Mauer am Institut für Öffentliche Verwaltung an der Hochdahler Straße
  • Die Unterführung am Nove-Mesto-Platz Richtung Neumarkt (unter der Berliner Allee)
  • Die Unterführung am Rathaus Richtung Mettmanner Straße (unter der Berliner Allee)
  • Die Unterführung an der Baustraße (unter den Bahngleisen)

 

Weitere Möglichkeiten zum legalen Sprayen gibt es am Kosenberg im Hildener Norden

sowie an der Skateranlage am Holterhöfchen.

 

Die Verwaltung hat den Antrag der BA zum Anlass genommen, diese Flächen auf der neuen Homepage der Stadt Hilden noch einmal gesammelt auszuweisen (www.hilden.de/graffiti). 

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

Die Sprühfarbe in Graffitidosen ist mit einer Vielzahl an chemikalischen Mitteln versetzt, zum Beispiel mit Benzol. Gelangt die Farbe ins Wasser, wird in der Natur ausgeschüttet oder anderweitig entsorgt, schädigen Trieb- und Brennmittel in den Farbdosen Pflanzen und Umwelt.