Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 CDU-Fraktion: Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen zusätzlich im Haushaltsplan
Vorlage
WP 20-25 SV 20/104/1
Art
Antragsvorlage Haushalt
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bei der Planung des Haushalts stellt sich seit Jahren stets die Frage, welcher Anteil der Aufwendungen für Pflichtaufgaben und welcher für freiwillige Aufgaben aufgewandt wird. Der damit einhergehende Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist unbestritten, der Nutzen für eine effiziente Haushaltsplanung des Rates überwiegt allerdings.

 

Hier könnte beispielsweise eine Darstellung auf Kostenträgerebene erfolgen. Auch eine alternative Darstellung, die einen geringeren Arbeitsaufwand auf Seiten der Verwaltung ermöglicht und einen gleichwertigen Nutzen bietet, stellt eine Hilfestellung für die zukünftige Erörterung des Haushaltsplanungentwurfes dar.


Antragstext:

(in der im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 07.12.2022 geänderten Fassung)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung freiwilliger Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.

Zusätzlich soll die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Rates vom 13.12.2022 zur Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/104 wird aufgehoben.


Stand: 31.01.2023

Ergänzung zur Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 15.02.2023:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 07.12.2022 hat sich die Antragstellerin nach kurzer Beratung mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden erklärt und ihren Antrag entsprechend modifiziert:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung freiwilliger Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.

Zusätzlich soll die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.“

 

Das Abstimmungsergebnis zu diesem Vorschlag war im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einstimmig (siehe Auszug aus der vorläufigen Niederschrift zur o. g. Sitzung).

 

In der Sitzung des Rates 13.12.2022 wurde jedoch der Antrag in seiner ursprünglichen Form zur Beratung gestellt und leider auch mehrheitlich beschlossen. Auf den im Rahmen der Vorberatung geänderten Antragstext wurde versehentlich nicht hingewiesen.

Somit fasste der Rat folgenden Beschluss:

 

„Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes wird für die zukünftige Aufstellung beantragt, dass eine Aufteilung nach Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen zusätzlich im Haushaltsplan dargestellt wird.“

 

 

Um nun Eindeutigkeit über den Abstimmungsgegenstand zu erzielen, wird hiermit der Antrag erneut dem Rat der Stadt Hilden zur Beratung vorgelegt.

Es wird empfohlen, den Beschluss des Rates vom 13.12.2022 aufzuheben und die einstimmig im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschlossene Fassung zu beschließen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat zuletzt mit Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 20/138 am 25.03.2020 die Veranschlagung von Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.

 

Mit Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 wäre entsprechend der derzeitigen Beschlusslage eine erneute Entscheidung des Rates über die Veranschlagung von Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine Aufstellung freiwilliger Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.

Zusätzlich könnte die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.

 

Eine Darstellung im Haushaltsplan innerhalb der Teilergebnispläne wird nicht empfohlen. Jedes betroffene der insgesamt rd. 100 Produkte müsste separat bearbeitet und gedruckt werden und jede Änderung müsste bei Zuordnungen von finanziellen Auswirkungen freiwilliger Leistungen zu den Zeilen des Ergebnisplans je Produkt nachvollzogen werden. Der Einsatz der Standardeinstellungen und -berichte aus der Software wäre dann nicht mehr möglich, so dass insgesamt ein höherer Einsatz von Personalkapazitäten für die Haushaltsplanung und ggf. ein früherer Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf erforderlich wäre, um die in der Gemeindeordnung NRW geforderten Fristen einhalten zu können.

 

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Klassifizierung von Aufgaben und die Darstellung der finanziellen Auswirkungen hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke