Erläuterungen zum
Antrag:
Bei der Planung des Haushalts
stellt sich seit Jahren stets die Frage, welcher Anteil der Aufwendungen für
Pflichtaufgaben und welcher für freiwillige Aufgaben aufgewandt wird. Der damit
einhergehende Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist unbestritten, der Nutzen
für eine effiziente Haushaltsplanung des Rates überwiegt allerdings.
Hier könnte
beispielsweise eine Darstellung auf Kostenträgerebene erfolgen. Auch eine
alternative Darstellung, die einen geringeren Arbeitsaufwand auf Seiten der
Verwaltung ermöglicht und einen gleichwertigen Nutzen bietet, stellt eine
Hilfestellung für die zukünftige Erörterung des Haushaltsplanungentwurfes dar.
(in der im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 07.12.2022
geänderten Fassung)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung freiwilliger
Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit
der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass
diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.
Zusätzlich soll die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen
und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.
Ergänzender
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Rates vom 13.12.2022 zur Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 20/104
wird aufgehoben.
Stand: 31.01.2023
Ergänzung zur Sitzung des Rates der Stadt
Hilden am 15.02.2023:
In der Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 07.12.2022 hat sich die
Antragstellerin nach kurzer Beratung mit dem Vorschlag der Verwaltung
einverstanden erklärt und ihren Antrag entsprechend modifiziert:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aufstellung freiwilliger
Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit
der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass
diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.
Zusätzlich soll die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen
und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.“
Das
Abstimmungsergebnis zu diesem Vorschlag war im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen einstimmig (siehe Auszug aus der vorläufigen Niederschrift zur o.
g. Sitzung).
In der Sitzung
des Rates 13.12.2022 wurde jedoch der Antrag in seiner ursprünglichen Form zur
Beratung gestellt und leider auch mehrheitlich beschlossen. Auf den im Rahmen
der Vorberatung geänderten Antragstext wurde versehentlich nicht hingewiesen.
Somit fasste
der Rat folgenden Beschluss:
„Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes wird für die zukünftige
Aufstellung beantragt, dass eine Aufteilung nach Pflichtaufgaben und
freiwilligen Leistungen zusätzlich im Haushaltsplan dargestellt wird.“
Um nun Eindeutigkeit
über den Abstimmungsgegenstand zu erzielen, wird hiermit der Antrag erneut dem
Rat der Stadt Hilden zur Beratung vorgelegt.
Es wird
empfohlen, den Beschluss des Rates vom 13.12.2022 aufzuheben und die einstimmig
im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschlossene Fassung zu beschließen.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Rat der Stadt Hilden hat zuletzt mit Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 20/138 am 25.03.2020 die Veranschlagung von Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.
Mit Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 wäre entsprechend der derzeitigen Beschlusslage eine erneute Entscheidung des Rates über die Veranschlagung von Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen notwendig.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Aufstellung freiwilliger Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.
Zusätzlich könnte die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.
Eine Darstellung im Haushaltsplan innerhalb der Teilergebnispläne wird nicht empfohlen. Jedes betroffene der insgesamt rd. 100 Produkte müsste separat bearbeitet und gedruckt werden und jede Änderung müsste bei Zuordnungen von finanziellen Auswirkungen freiwilliger Leistungen zu den Zeilen des Ergebnisplans je Produkt nachvollzogen werden. Der Einsatz der Standardeinstellungen und -berichte aus der Software wäre dann nicht mehr möglich, so dass insgesamt ein höherer Einsatz von Personalkapazitäten für die Haushaltsplanung und ggf. ein früherer Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf erforderlich wäre, um die in der Gemeindeordnung NRW geforderten Fristen einhalten zu können.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
Die Klassifizierung von Aufgaben und die Darstellung der finanziellen Auswirkungen hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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