Erläuterungen zum
Antrag:
Bei der Planung des Haushalts
stellt sich seit Jahren stets die Frage, welcher Anteil der Aufwendungen für
Pflichtaufgaben und welcher für freiwillige Aufgaben aufgewandt wird. Der damit
einhergehende Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist unbestritten, der Nutzen
für eine effiziente Haushaltsplanung des Rates überwiegt allerdings.
Hier könnte
beispielsweise eine Darstellung auf Kostenträgerebene erfolgen. Auch eine
alternative Darstellung, die einen geringeren Arbeitsaufwand auf Seiten der
Verwaltung ermöglicht und einen gleichwertigen Nutzen bietet, stellt eine
Hilfestellung für die zukünftige Erörterung des Haushaltsplanungentwurfes dar.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Rat der Stadt Hilden hat zuletzt mit Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 20/138 am 25.03.2020 die Veranschlagung von Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.
Mit Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 wäre entsprechend der derzeitigen Beschlusslage eine erneute Entscheidung des Rates über die Veranschlagung von Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen notwendig.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Aufstellung freiwilliger Leistungen mit Angabe der vorgesehenen Erträge und Aufwendungen zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 vorzulegen, so dass diese bereits für die Klausurberatungen der Fraktionen zur Verfügung stünde.
Zusätzlich könnte die Auswirkung auf die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis je Produkt dargestellt werden.
Eine Darstellung im Haushaltsplan innerhalb der Teilergebnispläne wird nicht empfohlen. Jedes betroffene der insgesamt rd. 100 Produkte müsste separat bearbeitet und gedruckt werden und jede Änderung müsste bei Zuordnungen von finanziellen Auswirkungen freiwilliger Leistungen zu den Zeilen des Ergebnisplans je Produkt nachvollzogen werden. Der Einsatz der Standardeinstellungen und -berichte aus der Software wäre dann nicht mehr möglich, so dass insgesamt ein höherer Einsatz von Personalkapazitäten für die Haushaltsplanung und ggf. ein früherer Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplanentwurf erforderlich wäre, um die in der Gemeindeordnung NRW geforderten Fristen einhalten zu können.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
Die Klassifizierung von Aufgaben und die Darstellung der finanziellen Auswirkungen hat keine direkten Auswirkungen auf das Klima.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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