Betreff
Umgestaltung des Dr. Ellen-Wiederhold-Platzes mit Entfernung des großen Sitzdeckes
Beschluss zum städtebaulichen Vertrag
Vorlage
WP 20-25 SV 60/034
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt:

 

Rat der Stadt Hilden ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages und stimmt dem ebenfalls beigefügten Gestaltungsplan zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die heute bestehende Gestaltung des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz wurde am 11.06.2008 im Stadtentwicklungsausschuss und am 18.06.2008 im Rat beschlossen. Grundlage hierfür war der vorhabenbezogene Bebauungsplan 73A, 5. Änderung mit dem begleitenden Durchführungsvertrag (VEP 9) unter teilweiser finanzieller Beteiligung der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert. Die Realisierung des Vorhabens erfolgte in den Jahren 2010 und 2011.

 

Ziel der Planung war es, einen gut gestalteten Platz mit einer attraktiven Aufenthaltsqualität zu schaffen. Als stilbildendes Gestaltungselement wurde daher um einen Baumstandort unter anderem eine große Liege- und Sitzbank installiert.

 

Die Cafe Extrablatt GmbH, vertreten durch Herrn Ivica Simic, betreibt in dem Gebäude Mittelstraße 42 einen Restaurationsbetrieb und bewirtschaftet Außenterrassenflächen auf der Mittelstraße vor dem Betrieb, im Bereich zwischen Sparkasse und Mittelstraße 42, sowie auf dem Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz. Der Betreiber ist mit der Bitte an die Stadt Hilden herangetreten, den Außengastronomiebereich auf dem Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz vergrößern zu dürfen. Im Gegenzug würde die Außengastronomiefläche zwischen Sparkasse und Mittelstraße 42 aufgegeben werde.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Vorhabens ist jedoch, dass die zuvor genannte Liege- und Sitzbank entfernt wird, da sie sich ansonsten inmitten der geplanten Erweiterungsfläche der Außengastronomie befinden würde.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass die Fußgängerzone und die daran angrenzenden öffentlichen Plätze einen wesentlichen Anteil an der von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gästen immer wieder genannten Attraktivität der Stadt Hilden hat.

 

Der Reiz ergibt sich dabei unter anderem auch aus dem sehr guten und kleinteiligen Angebot der Geschäfte und Gastronomiebetriebe in einer übersichtlichen und kompakten Lage.

 

Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass nur bei einer Bereitstellung, Haltung und qualitativen Weiterentwicklung der öffentlichen Flächen ein attraktives Geschäfts- und Gastronomieangebot gehalten werden kann. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Nachbarstädte ihre Einkaufsbereiche/Innenstädte in den letzten Jahren umgestaltet haben und mittlerweile eine entsprechende Konkurrenz für die Fußgängerzone Hilden darstellen.

 

Dies vorausschickend und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es im Gegensatz zu den Bänken oberhalb der Lüftungsgitter keinen technischen Grund für den jetzigen Standort der Sitz- und Liegebank gibt und diese durch die bereits jetzt schon vorhandene und genehmigte Außengastronomiefläche auch nicht die gewünschte gestalterische Wirkung erzielt, steht die Verwaltung einer neuen Lösung zur Gestaltung des Platzes offen gegenüber.

 

Mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/045 wurde daher dem Stadtentwicklungsausschuss die Anfrage der Betreiberin des Cafè Extrablatt und das dazugehörige Grobkonzept zum Beschluss vorgelegt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 10.08.2022 mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Umgestaltung des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platzes mit Entfernung des großen Sitzdecks wird zugestimmt.

Die Umgestaltung des Platzes ist als Entwurfsplanung zur Beratung des städtebaulichen Vertrages, der die Grenzen der künftigen Nutzung des Platzes (wie z.B. der Umfang der Außengastronomieflächen) verbindlich beschreibt, den Ratsgremien vorzulegen.“

 

Die Verwaltung hat nunmehr den als Anlage 1 beigefügten und mit der Betreiberin des Cafè Extrablatt abgestimmten Entwurf eines Städtebaulichen Vertrages erarbeitet, der die mit Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/045 angesprochenen Anforderungen beinhaltet:

 

Ø  ggfs. erforderlicher Austausch einzelner Platten bei Entfernung des Sitzdecks

Ø  optische Gestaltung des vorhandenen Hochbeets, dass als Einfassung des Baumstandortes dient

Ø  Festlegung des Standortes und die Gestaltung der Sitzbank als Ersatz für das Sitzdeck

Ø  Festschreibung der Durchgangsbreiten zwischen Außengastronomie und Bürgerhaus/Sparkasse

Ø  Schutz der Baumkrone bei der Aufstellung von Sonnenschirmen

Ø  Freihaltung des Leuchtbandes zwischen Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz und Itter im Bereich der Außengastronomie

Ø  Räumung von Teilflächen für die Durchführung von Veranstaltungen.

 

Darüber hinaus hat die Betreiberin des Cafè Extrablatt den als Anlage 2 beigefügten Gestaltungsplan (Stand 15.11.2022) vorgelegt, der nunmehr die geforderten Durchgangsbreiten zwischen Außengastronomie und Bank im Bereich des Durchgangs des Bürgerhauses bzw. zum Sparkassengebäude einhält sowie die Grenzen des Außengastronomiebereiches definiert. Dem Gestaltungsplan ist weiterhin zu entnehmen, dass als Ersatz für die zu entfernende Sitz- und Liegebank eine neue Sitzbank im Bereich der Itter vorgesehen ist, deren Gestaltung sich an die dort bereits vorhandene Sitzbank anpassen muss.

 

Die Betreiberin des Cafè Extrablatt wird durch den städtebaulichen Vertrag verpflichtet, sämtliche Kosten für die mit dem Rückbau des Sitz- und Liegedecks verbundene Umgestaltung des Dr.-Ellen-Wiederhold-Platzes zu tragen. Zur Absicherung dieser Forderung ist von ihr vor Vertragsabschluss als Sicherheit eine Bürgschaft in Höhe der Herstellungskosten zu hinterlegen. Derzeit fehlen noch die konkreten Kostenangaben zur Umsetzung des Vorhabens für die Ermittlung der Bürgschaftssumme. Sobald diese vorliegen, wird die Bürgschaftssumme von der Verwaltung in den städtebaulichen Vertrag eingepflegt.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages und zum vorgelegten Gestaltungsplan.

 

 

gez.

 

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister