Betreff
Änderung der „Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden - Integrationspreis“
Vorlage
WP 20-25 SV 51/199
Aktenzeichen
III/51.81/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Integrationsrat, Sozialausschuss sowie im Hauptausschuss die Änderung der „Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden - Integrationspreis“ entsprechend der in der Darstellung der Verwaltung (siehe Anlage 1) bezeichneten Alternative 1.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschloss in seiner Sitzung vom 21.11.2007 die jährliche Vergabe des „Förderpreises Integration“, um auf besonderes und vorbildliches Engagement in Zusammenhang mit „Integration“ in der Stadt Hilden hinzuweisen und es öffentlich zu machen.

 

Die Modalitäten der Ausschreibung und des Verfahrens wurden in den „Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden - Integrationspreis“ definiert.

 

Die Richtlinien wurden zuletzt am 30.06.2021 durch den Rat der Stadt Hilden geändert, da einige redaktionelle Anpassungen notwendig waren. Außerdem wurde die Frist zur Einreichung von Vorschlägen vom 15. Oktober auf den 15. September eines jeden Jahres vorgezogen.

 

Aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltung im letzten Jahr ist nun wiederum eine Anpassung der Richtlinien erforderlich:

 

Unter Punkt 2.) „Bewerbung und Vorschlagsberechtigung“ wird als Adressat der Vorschläge „das Integrationsbüro“ durch „der/die Integrationsbeauftragte“ ersetzt.

 

Unter Punkt 3.) „Vergabe“ wird als Jurymitglied „Leiter/in des Amtes für Soziales, Integration und Wohnen“ durch „Leiter/in des Amtes für Jugend, Soziale Dienste und Integration“ ersetzt, da sich die Zuständigkeit entsprechend geändert hat.

 

Des Weiteren soll an dieser Stelle Eindeutigkeit darüber geschaffen werden, ob auch Personen den Preis erhalten können, die aufgrund ihrer eigenen Integration Vorbildcharakter haben.

 

Unter den Vorschlägen der letzten Jahre befanden sich immer wieder solche, in denen zugewanderte Menschen dafür gelobt wurden, dass sie ihre Integration in die deutsche Gesellschaft sehr geradlinig, engagiert und konsequent vollzogen haben - manchmal auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen. In den Sitzungen der Jury fanden diese Beispiele zwar Anerkennung und Respekt, es wurde jedoch wiederholt kontrovers darüber diskutiert, ob die Richtlinien eine entsprechende Vergabe des Preises zulassen.

 

Die entsprechende Textpassage in den Richtlinien unter 1.) „Zweck und Ziele“ lautet:

 

„Mit dem Preis sollen Personen, Institutionen, Vereine oder Gruppen gewürdigt werden, die

sich in besonderem und vorbildlichem Maße im Bereich der Integration engagiert haben.“

 

Dieser Satz soll durch einen weiteren Satz ergänzt werden, der deutlich macht, ob Personen aufgrund ihrer eigenen „Integrationsbiografie“ geehrt werden können - oder auch nicht.

 

Anlage 1 enthält eine Neufassung der „Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden - Integrationspreis“. Enthalten ist die o.g. Änderung in der Zusammensetzung der Jury („3. Vergabe“), außerdem zwei alternative Fassungen eines ergänzenden Satzes unter „1. Zweck und Ziele“. Die aktuelle Fassung und die beiden zur Debatte stehenden Alternativen sind nebeneinander in Form einer Tabelle eingefügt.

 

Die Verwaltung befürwortet es, dass die Richtlinien auch eine Preisverleihung an Personen vorsehen, deren eigene Integration beispiel- bzw. vorbildhaft verlaufen ist (Alternative 1 der Anlage).

 

Zwar kann einerseits erwartet werden, dass Zugewanderte sich um eine gute Integration in die hiesige Gesellschaft bemühen, andererseits sollte aber der Jury überlassen bleiben, im Einzelfall abzuwägen, ob eine besondere diesbezügliche Leistung nicht auch prämiert und somit öffentlich gemacht werden soll.

 

gez.

Dr. Pommer

Bürgermeister